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Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtratzes M Frankenberg.- Oit Mittwochs, den 26. November. t8t>^ BckaMtmachMg und Auffordcrnng. Nach § 3 deS Gesetzes vpm 23. August dseses Jahrech das JmwobiliarbraptzhÄDcheitingSwesen betr., sind alle Gebäude, ^soweit sie in 8 4, S'und 6 dieses Gesetzes nicht besonders ausgenommen, mit Einschluß dessen, was zum mnern Ausbaus gerechnet wird, sowie bei Kirchen und anderen öffentlichen Gebäuden mit Inbegriff der Orgeln, Thurmuhren und Glocken beilrittSpflichtig und müssen bei der Lan« deSbrandversicherungsanstalt versichert werden. t l Insofern nun nach dem Gesetze vom >4. November >835 Pech-, Kalk- Md ZiegetHferm, Schmelz«, Frisch«, Saiger-, Blech-, Zinn- und ähnliche Hütten, ikgleichen Köhlenschuppen bei Hammer- und Hüt tenwerken, auch Flachsdarrhäuser und diejenigen Wohnungen, welche sich mit sämmtlichen vorgenannten Gebäuden unter Einem Dache befinden , bisher von der Versicherung bei-rbek LänbeSdranßversichv««ngS- anßalt ausgeschlossen waren, nunmehr aber nach dem eingaWSbLMrksen Gesetze heitriltSpflichtig gewor den sink, erhalten Vie Besitzer, beziehentlich Verwalter der obenängefuhrten, sowie solcher Gebäude, hei welche-» zur Zeit der innere Ausbau ovsr darin befindliche Orgeln,. Thurmuhren .Md^MKcken, stoch -»sitzt versichert sind, hierdurch die Aufforderung, diese Gebäude, und Werthsobjecte.späleff^»s W. .-7 . ... ' zum I Secembfr d. I. ' /7 7" . 7'7.7.. 7 bei unS schriftlich oder mündlich änzumelden, widrigenfalls jeder nach 8 48 deS G^tzeS vom 2ft. August d. 3. zur Anmeldung Verpflichtete sich nicht nur V« Vergütung 7^aiger^ Gebäuden und Dlrsecten entstehender und aNS der LandeSbrandversicherungsanstält vergütungsfähiger Schäden verlustig macht, sömern auch in eine nach Höhe deS vierfachen Betrages her durch die Ver- zögerung der Anmeldung der Brandversicherungskässe entzogenen BrandversicherungSbeiträgö zu beniej- sende Geldstrafe verfällt. -.7 ' 7 Frangenberg, am 20. November 1862. 'kekalmlmachuttsi, die militairpflichtigen Akannschaftm betreffend. - 7 Bei Gelegenheit der alljährlichen Aushebung sind hie und da wiederholt grobe Ungebührnisse «Kd Ercesse Eeilon der militairpflichtigen Mannschaften vorgekommen. . ? . Wenn nun die Königluhr Kreisdireclion zu Zwickau deshalb die Polizeibehörden angewiesen hat, gegkn ^solche Ausschreitungen unnackrsichllich einzuscbreilen, so werden die hiesigen militairpflichtigen Mt»nN« schaften, von denen man sich übrigens wie zeilher eines anständigen Benehmens?am. AushedungStage versieht, Vorsichtshalber hierdurch gewarnt. - - ' - 77^ - -7.?' Frankenberg, am 20. November 4862. - - . -D e r S t a d t r a t h. 7 ' . 7. i' . , . Meltzer, Brgrmstr. . Dicbstahlsbtkallntmachnng. ' Der am 5. November dieses Jahres bei einer Auszüglerin zu Ebersdorf unter qüakificirenden Um ständen ausgeführte Diebstahl folgender Gegenstände, alS^ I. dreier zinnerner Bierkn',ge, L. einer ziltüer- nen^ampe, 3. eines zinnernen SalzfüßchenS, 4^ einer Elle hohen kupferne» Lampe, 5. zweier bun ter SchnapSgiäSchen, 6. zweier Lchlüssel, 7. einer Clgarrenspitze mit Meerschaumkopf und hörnernem Mundstück und 8. von vier Stück leinenen Hemden macht zur Wiedererlangung deS Gestohlnen ukd Ermittlung des Diebes diese Bekanntmachung erforderlich. Frankenberg, am 20. November 1862. Das Königliche Geri ch t ö a m t da f e l b st. Wiegand. 7 - .7. . ... - . - 7. . .^ 7" - Kn.