Volltext Seite (XML)
Diejenigen Frauen, welche lediglich gemeine Lohn- und Handarbeiten- wie dtedrS Spinnens Wkiß- nähenS, Strickens, Stickens, Waschens, Plättens u. s. w. betreiben, brauchen sich nickt anzuuitven vnd daS Bürgerrecht nickt zu erwerben. > - / ? Frankenberg, am 22, Januar 1862. Dee S t L d t r ü.t h« V - . ' - - s . Meltz<r>,MrMstt, Wekanntmachung, die Errichtung einer Ziegelei betreffend. Der Schankwirth Herr Karl Friedrich Kurth hat unter Ueberreichung eines SituationsplaneS, wel cher aü NathSstelle eingesehen werden kann, die Errichtung einer Ziegelei auf der von ihm erkauften, an der Haynichener Chaussee gelegenen Feldparcelle 59? des Flurbuchs für Frankenberg angr- meldet. Solches wird hierdurch mit dein Bemerken zur öffeistlichen KenMiß^gebraM, HD etwaige, nicht auf PrivatrechtStiteln beruhende Einwendungen gegen diese ZleMeiaNtage st^z d e tzechr Verlust binnen vier Wochen vom Tage der Insertion gegenwärtiger BekannMächUüg an gerechnet, bei uns anzubringen sind. . . - Frankenberg, am 30. Januar 1862. D e r S t a b k r a t h. , Meltzer, Brgrmstr. . Neknuntmachung, die Anlegung einer Ziegelei betrMnd^ Der Schankwirth Herr Karl Gottfried Seifert und Herr Johann Gottlob Löhmann hadesi unter Ueberreichung eines SituationSplanes, welcher an Raihsstelle eingesehen, werdenkann, die Errichtung einer Ziegelei auf der von ihnen erkauften, an der Haynichener Chaussee gelegenen Feldparcelle 564 des Flurbuchs für Frankenberg an gemeldet. . < - . Solches wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntmß gebracht, daß von Jedermann etwaige, nicht auf Privatrechtstiteln beruhende Einwendungen gegen diese Ziegeleianlage bei der?« Verlust binnen L Wochen, vom Tage der Insertion gegenwärtiger Bekanntmachung an gerechnet, bei uns anzubringen sind. / Frankenberg, am 30. Januar 1862. D e r S t a d t r a t h. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Nachdem die Aufstellung der Wahllisten der bei der Wahl der beiden Abheilungen von derinChem« nitz zu errichtenden Handels- und Gewerbekammer nach § 114 und 115 deS Gewerbegesetzes stimmbe rechtigten und wählbaren Personen im hiesigen Stadtbezirk erfolgt ist, :wi^KolchA-hstrtzHck, M Bemerken zur öffentlichen Kennmiß gebracht, daß etwaige NeclamalionellMgfN^^ zur Einsicht an NathSstelle bereit liegen, spätestens binnen drei WochMzfbei,MS Mündlich, öder schrift lich anzubringen sind. - , ? ! >13 4 „r Frankenberg, am 28. Januar 1862. !z S-t. ach t rat h. Meltzer, ÄMmstr. Holza u W oMMDsD? Auf Königlich Sachfenburger Revier sollen , ü»-- den Sten Februar 1862 5 Stück harte 1—,.' 685 - weiches Stamms 20 - - Klötzer . i 6^ Schock « Stangen! 84 - - dergl. im Hochholz, und den St 11^ Klstr. weiche Scheite I Schöck hartes Abraumreißig 95 - weiches deSgl. 24 . hartes geringes Schlagreißig im Hopfenberge, alt den Meistbietenden gegen baare Bezahlung mit Vorbehalt deS Zuschlages bei unangemessenen Ge» im Muhlholze, Februar 18«S im Mühlholze,