» ALsLsLea ., des ' - el z" §. I. Zweck -es Wereins. Der Vorschußverein zu Frankenberg hat den Zweck, vermittelst des Gesammtcredits der Mitglieder und durch Geldeinlagen derselben in die Vereinskasse dem einzelnen Mitgliede die zu dessen Geschäfts betriebe oder zur Deckung anderer Ausgaben nothwendigen Geldmittel vorschußweise zu verschaffen. §. 2. ^lamm- und Mekneks-Wermögen. Das hierzu nöthige Kapital wird beschafft: s) durch Kapitaleinlagen der Vereinsmitglieder. Bei dem Eintritt in den Verein hat jeder eine ihm auf seinem Vermögensconto gutzuschreibende Kapitaleineinlage von mindestens zehn Thalern und zwar entweder sogleich voll oder in vierteljährigen Raten je von Einetti Thaler in die Vereinskasse einzuzahlen. b) durch die unter solidarischer Verbindlichkeit sämmtlicher Vereinsmitglieder aufzunehmenden Darlehne. 3. Weservesond. Hierüber wird zur Deckung der durch den Geschäftsbetrieb des Vereins etwa entstehenden Verluste ein Reservefond gebildet, welcher gegen, gehörige Sicherheit, nach Befinden in der städtischen Sparkasse zinstragend anzulegen, von dem Vereinsvorstand besonders zu . verwalten, über welchen auch besondere ..Rechnung zu führen ist. Dem Reservefond fließen zu: 1) von jedem eintretenden Vereinsmitglied -- 5 Ngr. vergl. §. 14, 2) der 25ste Theil oder 4 peoeent aller in einem Jahre von ausgeliehenen Kapitalien verein nahmten Zinsen. Die Höhe des Reservefonds ist nach den Außenständen zu berechnen und durch die Generalversamm lung festzustellen. Hat der Reservefond die erforderliche Höhe erreicht, so fallen die vorstehend unter 2. aufgeführten Zuschüsse weg. Derselbe ist jedoch, so oft er angegriffen worden ist, in der sub I. und 2. bemerkten Weise zu er gänzen.