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. , . — 7L3 - ' ' 3) Die Unternchtsgegenstände während des ersten kursier findr ») Rechnen bi- mit der Proportionalrechnung (wöchentlich 5 Stunden), d) Deutsche Sprache «n- Stys (4 Stunden), o) Schönschreiben (2 Stunden), ä) Zeichnen (2 Stundens und v) Naturkunde mit besonderer Berücksichtigung der Landwirthschaft (2 Stunden). Im zweiten Kursus wird die landwirthschaftliche Buchführung, Anleitung zu» Messen der Körper und Flächen und zum Nivekliren rn den UnterrtchtSplam ' ausgenommen. . ' . . , 4) Die Anstalt nimmt auch Zöglinge im 13ten Lebensjahre stehend auf, wenn der Be such der Volksschule dadurch nicht beeinträchtigt wird; vorzüglich ist sie jedoch für die confirmirten Jünglinge bestimmt. Durch die nicht genug anzuerkennende Bereitwilligkeit der hiesigen städtischen Behörden, die zu dem Unterrichte nöthigen Schnllocale nnentgeldlich zu überlassen, ist es uns allein möglich geworden, das Schulgeld auf 10 Thaler festzusetzen. Jedoch dürfte dasselbe noch einer Ermäßigung unterliegen, wenn sich recht viele Zöglinge melden sollten. Die geehrten Gemcindcräthe der umliegenden Dorfschaftcn, sowie die. Mitglieder unseres landwirthschaftlichen Vereines werden deshalb hierdurch aufgcfordert, aus eine rege Betheili gung an der neugegründeten Anstalt Hinzuwirken, damit auch auf diese Weise Bildung und Wohlstand je mehr und mehr gefördert werde. Die Anmeldung der Zöglinge ist an den Vorsitzenden des Comitö's, Herrn Stadtgutsh?- sitzer Stadtrath Fischer bis spätestens den 4. Novbr. a. y. zu richten, um die Anstalt selbst Mittwochs, den 7. Novbr., eröffnen zu können. ' ' Frankenberg, den 1. Novbr. 1860. Der ComitL zur Errichtung einer landwirthschaftlichen Fortbildungsanstalt. Stadtgutsbesitzer -f, Fischer, Vors., Bürgermeister Meltzer, * Gasthofsbesitzer llogelsang, - - Fabrikant F. 8chmM jrw-, » im Namen des landwirthschaftlichen Vereine- zu Mühlbach. Allgemeine deutsche UMM-Mme. Gesuch an die Magistrate in den Städten Deutschlands. In unserer Bekanntmachung vom 12. und 24. d. M. ist darauf aufmerksam gemacht, daß in auswärtigen Orten für die Loos-Inhaber gerathen sein dürfte, Vertrauensmänner gemeinsam zu erwählen, welche es übernehmen, Loose einzusammeln und an das Hauptbureau in Dresden einzu» senden, die von da ihnen zugehenden Tewinnste in Empfang zu nehmen und gegen Erstattung der darauf haftenden Fracht und Spesen zur Verlheilung zu dringen. Diese Anregung hat Beifall gefunden und ist uns in deren Folge mehrseitig zu erkennen gegeben wor den, daß es behufs weiterer Realistrung einer solchen Maßnahme sehr zweckdienlich fein würde, wenn die erwähnten Vertrauensmänner von den städtischen Magistraten für dieses Geschäft in Pflicht genommen werden. , Wir sind gern bereit, dir thunlichst bequeme und wohlfeile Empfangtiahme der Grwionste den LooS-Inhabern, soweit es uns möglich, zu erleichtern, ynd vertrauen -»drersejts dakauf, daß di« Eommunalbehörden aller deutschen Städte nicht abgeneigt sein werden , uns-ist diesem Strebe», gtz- ' gleich im Jntereffe der betheiligten Angehörigen ihrer Gemeinden und Umgeinrng, zu unterstütze». ?! Geleitet von diesem Vertrauen richten w» daher an die Magistrate aller chetreffendea Städte jM