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712 - und «sp. der Afterpachtung Zu erwarten sein würde, deren bbgründett Befürchtung zu der Bestim mung in Punkt 1 der Verordnung vom W. Juni ^1852 Veranlassung gegeben hat, zu befinden ge habt, daß die nurgedachte Bestimmung analog auch auf die von Pachtern von Rusticaljagdbezirken mit Genehmigung der betreffenden OrtSpolizeibehörden angenommenen Flurschützen oder Jäger An wendung-zu leiden habt» " , -- Erläuterung-weise ist jedMh hirrdei zu bemerken, daß der beregten Analogie diejenigen Falle nicht murrNeM, in welchen Besitzer von Grundstücken der in tz l unv 2 der Verordnung vom 13. Mai 1^51 bezeichneten Art benachbarte, mit ihren eignen Besitzungen grenzende Rusticaljagdbezirke erpach. t«t haben, da derartige Pachter weder in Bezug auf die Annahme von Flurschützen oder Jägern den Bestimmungen der Verordnung der Königlichen Kreis -Direktion vom 13. Oktober 1857, in deren Gemäßheit die Polizeibehörden durch die Lmtshauptmannschaflen beschicken worben sein werden, noch in Betreff deS MitnehmenS von Gastschützen der beschränkenden Verordnung vom 17. Oktober I8L7 unterliegen. Auf Anordnung deS königlichen Ministeriums des Innern wird Solche- sämmtlichen Polizeibe hörden des hiesigen Regierungsbezirks mit der Anweisung andurch eröffnet, sich hiernach künftig ge nau zu achten, und dafür Sorge zu tragen, daß obiger Grundsatz durch entsprechende Bckanntma- chnng in den Amtsblättern zur Kcnntniß der Betheiligten gelange. Zfvickau, am 28. September 1860 KüniglicheKreis-Dirertion. von Schimpff. Grünler. An die Landwirthc in Frankenberg und Umgegend, die Gründung einer Fortbildungsanstalt für künftige Landwirthc betreffend. Schon vor 'mehreren Jahren wurde von einem geehrten Mitgliede unseres landwirthschaft- - Uchen Vereines auf die Nothwcndigkeit der Gründung einer Fortbildungsschule für die er- wächsenen Söhne mittlerer und kleinerer Gutsbesitzer aufmerksam gemacht und nachgewiescn, daß die Errichtung derartiger Anstalten in mittleren, ja selbst in kleineren Städten- ohne große Opfer möglich sei. Obschon der Verein von der Wichtigkeit dieses Vorschlages über zeugt war, da der Besuch der Gewerbeschulen für viele junge Landwirthc mit Kosten ver knüpft ist, welche nicht überall gewährt werden können, so war es doch nicht sogleich räth- lich, mit der Gründung einer solchen Anstalt für den hiesigen Vereinsbezirk vorzugehen. Erst in den jüngst abgehaltenen Ecreinsversammlungen wurde die Idee durch ciBe Auf forderung des Herrn Geheimen Regicrungsrathes vr. Reuning im Amts- und Anzeige blatte von Neuem angeregt und fand allgemeinen Anklang. ES wurde ein CoMitö zur Er örterung dieser Angelegenheit niebergesetzt und so ist durch die Thätigkeit desselben die Grün dung einer Fortbildungsanstalt für angehende Landwirthc beschlossen worden. Es bedarf wohl nicht der Hinweisung, daß die Landwirthschaft, im steten Fortschreiten begriffen, der Wissen schaft nicht entbehren kann und daß der Landwirth zur tüchtigen Betreibung seines Berufes Mannichfachcr Kenntnisse und Fertigkeiten bedarf, um die Landwirthc unseres Bezirkes zu - einer allgemeinen Betheiligung an dieser Anstalt aüfzufordern, welche von dem Vereine selbst auf jede Weise Unterstützung zu erwarten hat. Für Diejenigen, welche sich an dem Besuche der zu errichtenden Anstalt betheiligen wol len, werden folgende Bestimmungen zur Kenntnißnahme gebracht: > , 1) Die Fortbildungsanstalt für angehende Landwirthc wird in Frankenberg errichtet und dec Untertichf währet vom 1. Novbr. bis 31. März. . 2) Wöchentlich werden und zwar Mittwochs, Donnerstags, Freitags und. Sonnabends 15 Unterrichtsstunden eitheilt; daS Honorar für den Unterricht, auf die fünf Monate be- > chrtgt Zehn Thaler» welche pi»LAwvnwä«> zu zahlen sind. ' -