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Intelligenz- und Wochenblatt . für i . Frankenberg mU Sachsenburg und Umgegend. Amtsblrül äes König!. GeriMsnmies mä äes StMrstkes ru «KMenderg. A8« Sonnabends, den 12. Mai. 1800« Äuctionsbekanntmachung. Montags, den 14ten Mai dies. I., Nachmittags von 2 Uhr an, sollen auf dem Borsaale im hiesigen Rathhause verschiedene Effecten an Kleidern, Dausgerathe, Kochgeschirren u. s. w. gegen sofortige daare Bezahlung öffentlich an die Meistbietenden" verstei gert werden. - < Frankenberg, am 2. Mai 1860. D e r S t a d t r a t h- . - Meltzer, Bürgermeister. Bekanntmachung. Vom Gesetz, und Verordnüngsblatt ist das 5te Stück von diesem Jahre, enthaltend: wo. 21. Bekanntmachung, die Veränderung einiger Landtagswahlbezirke betreffend; wo. 22. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Spar» und Vorschußvereins zu Dohna; wo. 23. Verordnung, das Verbot des Verkaufs von mit Schweinfurter Grün gefärbten Kleider stoffen und Putzwäaren betreffend; Wo. 24. Verordnung, das Verbot des Gebrauchs von Zink- und verzinkten Gefäßen zur Aufbe wahrung von Milch u. s. w. betreffend; wo. 25. Bekanntmachung, die mit der Kaiserlich König!. Oesterreichischen Regierung abgeschlos sene Convention über die Telegraphen-, Polizei-, Post- und Zoll-, auch JuriSdictionß-Ver hältnisse längs der Zittau-Reichenberger Eisenbahn betreffend. - - wo. 26. Bekanntmachung, die Gerichtsbarkeit in Ansehung der auf der Zittau-Reichenberger Eisenbahn außerhalb Landes dienstlich verwendeten Sächsischen Unterthanen betreffend. wo. 27. Bekanntmachung, chie Zollregieeinrichtlsngen auf der Zittau-Reichenberger Eisenbahn betreffend; - erschienen und zu Jedermanns Einsicht an Rathsstelle ausgelegt. Frankenberg, am 10. Mai 1860. D e r S t a d t r a t h. Meltzer, Bürgermeister. Bekanntmachung. Eine hier in Haft befindliche, den Eigenthumsvergeheu ergebene Mannsperson ist dringend verdäch tig, einen Spaten, der in dessen Besitz Lesehen worden, auf unredliche Weise erworben zu haben. Wenn nun der Elgenthümer des Spatens unbekannt ist, so wird selbiger andurch aufgefordekt, sich an Grrichtsamtsstell« zu melden, den Spaten, der an AmtSstelle zu Jedermanns Ansicht bereit liegt,