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Mlv MtgeMV. 7:4 ^7-^7. : - für ^.' ^7' n Frankenberg mit Sachsenburg Amtsblatt äes Honigl. GenrMriwtck M ÜeL Mättsüws sm ^KsnKenderg. AA. - Mittwochs, ven 2. Msi. V. Bekanntmachung. Die zum 1. Mai v. I. gesältig gewordene» CPMntungaxtenziusM sind spätestelttu l : bis 1K Mai d. I. -7' - L und zwar je in de» stundest vvn 8—12 Uhr BorMttagS und von 2—6 Uht Nachmittags LbfTHrttn Stadtcasffrer Senator Scbweitzer hier zu berichtigt»: 7 ' .:> Na<1> dem bemerkten Termine haben sich etwaige Restanten'der sofortigen exrcUtwiWu Einziehung ihrer Reste zu gewärtigen. . - r r,u 7 '»H Hierüber werden die Expachter von communliche» FeÜK und Wissr«g*«NdflAA<A er« innen, daß die Pachtgelder bis zum 31. Mai bei Vermeidung der Einklagung derselben und spä- testens dis zum 30. Juni bei. Verlust' b^s PÄDteS zur Stadlkaffe einzuzahlen sind. Frankenberg, am 1. Mai I86Ö. D e r S t a d t r a t h. . ^, -'t-., Meltzer, Bürgermeikn. - LeLaMMllchitÜst.^ Nachfolgende Verordnungen des königlichen Ministeriums des Innern vom LT März d. I» wird« . hiermik zur öffentlichen Kenntniß gebrächt» . 7 Frankenberg, am 27. April 1860. D r.r S t a d Irak h: - 7 . 7 Meltzer, Bürgermeisttr. V er 0 rd n an g, das Verbot des OeVtauchs von Zink- und verzinkten Gesäßen zu innenbemerkten^- ^7^ - u.ÄM ^Jii'neuerer Zeit sind hier und da aus Zink gefertigte sowie verzinkte Grfäßt zur AuidtwahruiKvon MUch, Butter und andern zum Genüsse bestimmten flüsfiM Uttb f,Es»-Giw-»chE-«u: Geb gtkommen und aus. rrrigen Voraussetzungen sogar als bes»nd«rS zweckmäßig, »aMenttich zu MUch- ^khaltern, in landwirlhschaftlichen Journalen empfohlen ibord«». Es besitzen jedoch, wie durch wiederholte chemische Untersuchülttzek ausreicheUd feAgtstelll ist, Mfäße Art die Eigenschast, vaß sich bei Aufbewahrung sehr vieler Flüssigkeiten und feuAUer 8s. Sinkdtpd^nd Zi-iftalz» erzeuge^ «MhurK^ber M de,. WO« chl»« He. ichpe. vtt^nden SubLaazen Belmlschungen «rhaltt», welche auf die menschliche Gesundheit sehr nach- thttUg-eznzuwtrkeu ^m Stande sind. Mit Rücksicht hierauf und auf die durch dergleichen Beimischungen bereits Mehrfach verakUtißten Erkrankungsfalle erachtet das Ministerium deS Innern für nothwenvig, den Gebrauch SUS Zink ge.