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in dem Kh»tlt 'schen Rachlaßgut sto. 50 daselbst I- eine braune Stute, 2jährlg, 2) rin jjährigeS Fohlen, Blauschimmel, Stute, A) ein Bulle ^und ein Bullenkalb, , , . H «io ^>-uer, ü) zwei Mutterfchweine, < ° 6) zwei Laufer und 7) ein gangbarer Bienenstock gegen sofortige baare Bezahlung in Münzen deS 30-ThalerfußeS an den Meistbietenden verkauft wer« den, was hierdurch zur öffentlichen Klnutniß gebrächt mtird. . Frankenberg, den 13. December 1659. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Gensel. N. Bekanntmachung. Lom diesjährigen Gesetz, und Verordnungsblatt ist das I8te Stück, . enthaltend: kl«, 98/Bekanntmachung, eine Berichtigung der Verordnung wegen der Kohlenmaaße vom 20, - Oktober 1859 betreffend, vom 16. December 1859; kl«. 99. Bekanntmachung, die Classificirüng der Postanstalten im König!. Sächsischen Postbezirke betreffend, vom 25 November 1859; kl«. 100. Verordnung, die gewerbmäßige Betreibung von Agenturgeschäften betreffend, vom 5. - November 1859; erschienen und an Rathsstelle zu Jedermanns Einsicht ausgelegt. Frankenberg, am 23. December 1859. Der Stadtrat h. Meltzer, Bürgermeister. Bekanntmachung. Der letzt« diesjährige ErpeditiönStag bei hiesiger Sparkasse ist der nächste 27. December. Von diesem Tage an bleibt die Kaffe, deS Abschlusses der Bücker halber, bis auf weitere Bekanntma chung geschloffen. - Zugleich wird die pünktliche Abführung der Zinsen in Erinnerung gebracht, und bemerkt, daß alle außenstehenhen-Kapitale, von denen die Zinsen bis zum 30. Januar 1860 nicht entrichtet worden sind, ohne Weiteres von unS für mahn-, zahl» und klagbar erachtet werden müssen. Frankenberg, den 24. Drcbr. 1859. Die Verwaltung der Sparkasse. CG. RoHberg, Vorst. Diejenigen Mitglieder des Reichelt'schon Münner-Kranken-Unterstützungs- Vercius, welche mit ihren Wochensteuern noch in Rückstand sind, werden hiermit aufgefordert, solche künftigen Dienstag, - ' den 27. December laufenden Jahres, im BereinSlocal vollständig abzuentrickten. AF ra nkenberg am 22. December 1859. - Der Vorstand- Fleischcr'scher Kranken - Unterstütznugsverein. Diejenigen Mitglieder, welche noch mit Wochensteuern in Rest sind, werden hiermit erinnert, solch«