Frankenberg, den 18. Derbr. 1859. Die Fleischerinnuna letzt«, Bekanntmachung. DaS der hiesigen Fleischerinnung gehörige Schlachthaus am Mühlgraben soll vom I. Januar ab anderweit verpachtet werdrn. Pachtlustige wollen sich mit dem derzeitigen Obermeister in Bernetz- men setzen. Das Kltidcrmgazill vvu Wilhelm Malz empfiehlt sich zum .bevorstehenden WeihnachtSfeste mit seinem Lager fertiger Herren garderobe, alS: Uebtrzieher, Tuch- und Schlafröcke, Hosen und Westen H in allen Sorten und verspricht bei guter und moderner Arbeit die billigste und reellste Bedienung. Um gütige Berücksichtigung bittet RathhauSgaffe klo. 492. I. W. Mal», Schneidermeister. an die Ortsgerichte in den Dorfschaften des Amtsbezirks Die OrtSgerichte, denen aus der Nummer 99 dieses Blatte- und sonst die hohe Berordnmtg »atz» -. November dieses Jahre» bekannt worden, welche die gewerbsmäßige Betreibung von Agenturge schäften regelt, werden hiermit angewiesen, jeden Orts darüber sich zu vergewissern, ob und wer sich mit dergleichen Geschäften befaßt, diejenigen Einwohner aber, von denen sie betrieben «erden, nicht nur bis . zum 2L. Deeember 18SS der unterzeichneten Behörde namhaft zu mqchen, sondern auch dieselben auf die Borschrift im Z. 7 der Verordnung aufmerksam zu machen. Im Fall MchtvorhandenseinS von Agenten ist bis zu obigem Termin ein Laratschein anher ei», zureichen. , ' Frankenberg, am 15. Deeember 1859. DaS K ö n i g.l ich« Gericht Samt da f « l b st. Gensel. 817 Jahren vermehrt hat, erweist e« sich zur Vermeidung von Jücoavenieuzen al» nothwendig, bei Auf stellung von Verkaufsbuden auf dem Markte «ine gewiss« Ordnung derselben «ntreten zu lassen. ES haben sich daher Diejenigen, welch« b«i dem-Aesjähygen WeihnachtSwochenmarkle, sow^ bei künftig«« d«rgleich«n Märkten in Buden auf dem Marktplatz« frilhalten wolle», zuvor und zwar in diesem Jahre rz . ' ' -iS zum ISteu Deeember, -künftighin aber jedeSmal biS zum 10. Deeember bei unserem Marktmeister behuf» der Anweisung eines Verkaufs- und BudenstandeS anzumelden,^ widrigenfalls di« Ausstellung von Buden nicht^ge- stattet und eia VrrkaufSstand auf dem Marktplätze nicht gewährt werden wird. Frankenberg, am 14. December 1859. DerStadtrat Meltzer, Bürgnmeister.