— 708 - den 14, Derember aus den sämmtlichen übrigen Orten des Amtsbezirks Limbach. AIS ReclamationStermin, der als Schlußzeit für alle ReclamationSverhandlungen zu betrachten ist, wird Sonnabend, der L7 Deeember d. I., festgesetzt und als Ort der Abhaltung ebenfalls daS Gasthaus zar Linde in Chemnitz bestimmt. Bis zu und mit diesem Termine und zwar in letzterem bis Mittags 12 Uhr, sind alle Reclamationen bei Verlust deS Anspruchs auf etwaige Befreiung, bei k>er BezirkSaushebungScommission zu bewirken und anzubringen. , . - Im ReclamationStermirre selbst aber hat jeder Reclamant vor der AuShebungScommission zu Anhörung der von derselben auf die angebrachte Reklamation ertheilten Entscheidung in Person sich einzufinden und bei seinem Nichterscheinen zu gewarten, daß die ihn betreffende Entscheidung Nachmittags 5 Uhr desselben TagS, als bekannt gemacht werde angesehen werden. Chemnitz, am 17. Oktober 1859. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Brückner rc Forwerg, S. Verfügung an die Gemeindevorstände in den Dorfschaften des Amtsbezirks. Bor der Königlichen Aushebungscommission haben sich den zweiten Deeember 1859 . . ' früh 9 Uhr auS den Dorfschaften des unterzeichneten Gerichtsamtcs die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1839 und diejenigen aus frühern Jahren , welche ihrer Militärpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, sowie die bei^rühern Aushebungen wegen Berufsbildung oder wegen zeitlicher Untauglichkeit zurück- gestellten Mannschaften i« dem Huboldsche« Gasthofe zu Frankenberg zu gestellt»!. LlS ReclamationStermin, der als Schlußzrit für alle Reclamationen zu betrachten, ist der 17te Derember 183S , / , Sonnabends , festgesetzt und als Ort der Abhaltung das Gasthaus zur Linde in Chemnitz bestimmt. LiS zu Und mit diesem Termine und zwar in letzterem bis Mittags zwölf Nhr sind alle Re klamationen bei Verlust deS Anspruchs auf etwaige Befreiung bei der Bezirksaushebungscommission zu bewirken und anzubringen. Im Rerlamationstermine selbst aber hat jeder Reclamant vor der Aushebungscommission zu An hörung der von derselben auf die angebrachte Reclamation ertheilten Entscheidung in Person sich ein- zufinden und bei seinem Nichterscheinen zu gewarten, daß die ihn betreffende Entscheidung Nachmit tags 5 Uhr desselben TageS als bekannt gemacht werde angesehen werden. Die Gemeindevorstände werden nun angewiesen, den gestellungspflichtigen Mannschaften die Gt- ßellungSzeiten Und Orte gehörig bekannt zu machen und sie zugleich auf den Reclamationstag und die di-ßfallsigen Bestimmungen hinzuweisrn. UebrigenS hat die Gestellung an dem ersterwähnten Lag« in der zeither üblichen Weise zu erfolgen. Frankenberg, den 3. November 1859. - DaS Königliche GerichtSamt daselbst. r Gensel. Budig. luZckverpuedtunx. Dit Jagd auf den Fluren des Dorfes Ortelsdorf soll einem von den dasigen Jagdderechtigten ge faßten Beschlusse zufolge de« lälteu November L8SS Vormittags 10 Uhr an AmtSstelle im Wege öffentlicher Versteigerung an den Meistbietenden, sowie unter den weiteren,