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456 — welche vermöge ihrer besonderen als der Beschleunigung bedürftig, vom Ge ¬ richte anzucrkennen, ober von der zuständigen höheren Behörde, oder von der rcquirirendcn Unterbehörde als solche bezeichnet worden sind. . . ' «) Da die Directvn'al-Geschäfte durch die Ferien keine Unterbrechung leiden, bleibt der, un terzeichnete Beamte anwesend. v Weil jedoch M von den hier angestellten 4 Herrn Amtsactuaren nur zwei in der Dauer der Ferien sich gegenwärtig halten werden, in Folge dessen aber die sofortige Erpedinwg sämmtlicher ein- laufendcr Sachm unthunkich fällt, so wird dem Publicum der Wunsch nahe gelegt, sich vom 21. Juli bis 31. August deh Mnbrmgens von Sachen, soweit sie nicht den oben erwähnten dringlichen angehören, zu enthalten und solche bis zum September zu vertagen, insbesondere auch den Localgerichtspersonen und Gemeinde-Vertretungen gufgegeben, in der gedachten Zeit von Anzeige nicht dringlicher AlMlsgenhetten ahzusehen. > Frankenberg, am 15. Juli 1859. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. ' " " ... , Gensel. Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche bei Gelegenheit des vom 24. Juli an abzuhaltenden ScheibensckützenfesteS auf hiesige, Schützenwiese Schank-, Verkaufs- oder Schaubuden aufstellen wollen, Haden sich hierzu, bei Vermeidung der Wegweisung, an Rathsstelle einen Erlaubnißschein zu erholen. Hierbei wird bemerkt, daß auch auf dem vor dem Schießhaufe gelegenen, der Stadtgemcinde ge hörigen Plane Plätze zur Aufstellung von Buden rc. abgegeben werden sollen. Frankenberg, am 8. Juli 1859. Der Stadtrat h. Meltzer» Bürgermeister. LekaLLtmLvkullg. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt ist - da-LV. und II. Stück, enthaltend: - kk«. 47. Advocabenordnung für das Königreich Sachsen, vom 3 Juni 1859; 8o. 48. Verordnung, die Ausführung der Abvocatenordnung vom heutigen Tage betreffend, vom 3. Juni 1859; :u kt». 49. Verordnung, die Publikation einer revidirten Laxordnung für die Advocaten betreffend, vom 3. Juni 1859; , . blo. 5V. Notariatsordnung für das Königreich Sachsen, vom 3. Juni 1859; kio. 51. Verordnung, die Ausführung her Notariatsordnung vom heutigen Tage betreffend, vom 3. Juli 1859; - kko. 52' Verordnung, die Publikation einer Laxordnung für die Notare betreffend, vom 3. Juli 1859; Iso. 53. Verordnung, die Beschlagnahme von Telegrammen betreffend, vom 9. Mai 1859; pfq. 54. Verordnu ng, die Anlegung der Oberhohndorf-ReinSdorfer Kohleneisenbahn betreffend; vom 30. Juni 1859; k-o. 35. Verordnung, die Anlegung einer Zweigeisenbahn der Chemnitz-Niederwürschnitzer Eisen bahn betreffend, vom 30. Juni 1859; erschienen und au Rathsstelle zur Einsicht ausgelegt. Frankevber-, am 18. Juli I85S. . D e r S t a d t r a t h. Meitzer/ Bürgermeister.