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Intelligenz- uM Wochenbück für , Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt Ses Mmgl. Gerirdtsamtes unil äes MLtrstkes W .Mnkenberg. 61. Mittwochs, den 3. August. ' I8Ä6. Bekanntmachung für die Amtsdorfschafte«. Diejenigen, in deren Interesse es liegt, in ihrer Behausung einen Kauf über ein Grundstück adzu- schließen, ein Testament zu errichten, u. s. w. haben in neuerer Zeit öfters zu dem Fortkommen d«S gerichlsamtlichen Beauftragten von Frankenberg nach dem betreffenden Dorf, einen Wagen auS d«G letzteren gesendet, der in w-irlhschaftlichen Angelegenheiten seine guten Dienste th»n mag, »ichdacher «ine anständige Reisegelegcnheit gewährt. - . -7- Derselbe Anspruch, den der Sachwalter auf Fortkommen mit Extrapost und Vergütung extrapoW« mäßiger-Fahrlöhne zu formiren berechtigt ist, steht auch dem von dem AmtS.Directorium bkauftragtea Amtsactuar zur Seite, woraus hinwiederum folgt, daß diejenigen, Mich« HU vblgem3w«ck Fortkom- mr« stellen wollen, verbunden sind, eine schickliche Kutsche nach Fränkmbrrg zu lntsenven, wie dir hieflge Königliche Posthalterei sie zu geben-pflegt, widrigenfalls die Fuhre zurückgewiesen uud dir Reise. Gelegenheit von der hiesigen Posthalterei requirirt werden wird. Frankenberg, am I. August 1859. ? Das Königliche GerichtSamt daselbst. ,Gensel. .' - 7 Bekanntmachung. ES ist in neuerer Zeit von verschiedenen Seiten über allerlei wuthwillige Streicht Klage geführt worden, welche sich Kinder auf öffentlichen Plätzen und Straßen erlaubt hoben. Insbesondere ist be merkt worden, daß Kinder Pferde und Hunde necken, daß sie Pferden Reifen in die Äeine rollen, daß sie bei solchen sogar nach dem Schweif« zu Haschen suchen, daß sie sich an Wagen avhängen uuV wenn solche in voller und rascher Bewegung sind, unmittelbar vor diesen guer über die Straßen tätz« fm u. s. w. > " Jedermann sieht ein, daß durch dergleichen Streiche großes Unglück herbeigeführt werdrn kann, Ärt-* ches diejenigen zu verantworten haben, denen die Beaufsichtigung der detreffendenKiuder obliegt oder unter deren Augen dergleichen Streiche ausgeführt werden, ohne daß sie diese zy verdiN-era suchen; Indem wir Aeltern, Kinderwärlerinnen und erwachse»« Personen üderhaupt aus jhte Beraatwott» lichkeit hierunter Hinweisen, bemerken wir zugleich, daß'der GerichtsamtS-, sowie der Rathspolizeidiener angewiesen sind, Kiaher, welch« muthwillige Streich« begangen haben, zur Züchtigung an RathSstelle zu sistiren, daß hierüber auch die Lettern solcher Kinder, beziehentlich diejenigen Personen, denen dir Beauf sichtigung der Letztem von den Erstem übertragen worden ist, sich einer Gelhstraf« biL zu 5 Lhld^ »der verhältnißmäßiger Gefangnißstrafe in jedem EoutraventionSsaVe zu gewäNlgen haben. Frankenberg, am L6. Juli 1859. D <r S t"a d t r a t ' . Meltzer, Mitzermtister. '