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Güterverkehr für die Dauer dieser Verkehrsbeschränkung außer Anwendung bleiben, so wird doch so viel als thunlich auf prompte Beförderung Bedacht genommen und dafür Sorge getragen werden, die Beschränkung des Produclenverkehrs möglichst wenig fühlbar werden zu lassen. / ' Leipzig, «n 4. Juli 1859. ' Königliche S t a a t s « i s e n h « h « - D i r « c t i o n. ' . ? " P. Ctzaushaar. Nsttz. Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche bei Gelegenheit deS vom 24. Juli an abzuhaltenden ScheibenschützenfesteS auf hiesiger Schützenwiese Schank-, Verkaufs- oder Schaubuden aufstellen wollen, haben sich hierzu, bei Vermeidung der Wegweisung, an RathSsttlle eine« Erlaubnißscheln zu erholen. Hierbei wird bemerkt, daß auch auf dem vor dem Schießhause gelegenen, der Stadtgemeinde ge- höttgen Plane Plätze zur Aufstellung von Buden rc. abgegeben werden sollen. Frankenberg, am 8. Juli 1859. DerStadtrath. ' Meltzer, Bürgermeister. Spritzenprobe. Nächsten Donnerstag, -e« 14. Juli d. I., Nachmittags 3 Uhr, haben sich die Mannschaften der 2ten Spritze, sowie die 2lr Ablhcilung der Landspritzenschaar, in- gleichen die lste und 2te Wafferschaar zur Probe am Spritzenhause pünktlich einzufinden. Frankenberg, am 12. Juli 1859. DerStadtrath. Meltze-e, Bürgermeister. Die Buchhandlung von Gustav Erncsti iu Chemnitz, Markt Nr. 18, empfiehlt sich zu prompter Ausführung aller im Buch- und Kunsthandel vorkommenden Aufträge ange- legentlichst, und sind bei derselben alle literarischen Erscheinungen, gleichviel wo oder von wem angekün digt, zu gleichen Preisen zu haben. Nachdem der Unterzeichnete von den betreffenden Behörden zum Agenten der Schlesische» Fcucr-Bcrsichcruugs-Gesellschaft zu Breslau bestätigt und verpflichtet worden ist, empfiehlt derselbe hierdurch dieses anerkannt solide und eon- lante Institut aufs Angelegentlichste. Die versichert gegen Feuer und Blitzschäden in der Stadt, wie auf dem Lande unttr harter und wei cher Dachung (Stroh, Schindeln) Mobiliar und Waaren? Dorräthe jeder Art, Urstoffe, Fabrikeinrichtnngen, Maschinen und Mäschinentheile, ökonomische Gcräthe, Ernteerzengaiffe, Vieh re. z» f-stik« , aber »rrf « gestellten Prämien, ohne irgend welche Nachschnßverbind- llchkeit iw Falle eines grösteren Brandes und vergütet ihre Schäden, auch solche, die Skaamen entstehe», ausS