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-— ei der stehen M und M«» L8S» Sonnabends, den 16. April. jel Von dem unterzeichneten Königlichen GerichtSamte sollen Naupert, Act. Butt«r/K Kalbs er unä ries u. Brenner r. 150 bioteo kiysix. Kenntniß gebracht wird. Frankenberg, am D Den 2Ssten April 183» verschiedene, zu dem Creditwese^ der Handelsfrau Wilhelmine verw. Kuhn in Frankenberg gchörig« Effecten und Manusactur« Waaren von . Vormittags 8 Uhr ab an Amtsstelle, gegen sofortige Baarzahlung in Münzen des Dreißig-ThalerfußeS, an die Meist bietenden öffentlich versteigert werden, was andurch unter Bezugnahme auf das dem in dem hiefigen Amthause aushängenden Patente augeheftete Verzeichniß der fraglichen Gegenstände zur öffentlichest Stegh S Rgr/ !gr. bis Z Thlr. Hafer I gr. bis 13. April 1859. as.Königliche GerichtSamt d a 1 c. tzls:st Für den beurlaubten Beamten: ) l^-168 Uo-gey rMgr., hl^ 15 bl«: 10 6 Rgr, No. loco iv pCN S. Nog, G. Ha- keltmmtmnrluivA. Nach den von heute an bis auf Weiteres giltigen Preis« und GechtchtSbrstimmungen^stiD a) 6 Pfd. Brod erster Sorte für: SS Pfennige: der Mkr. List; S« Pfennige der Mstr. Kühn; 57 Pfennig'«-:,^Mstr? Schm scher, Illgen, Lange, Leopold, Nitzsche, Rüdiger, Winkler; 38 Pfennige: die Mstt. Kluge, Lippold, QuaaS, Vogelsang, Zschocke; 58^ Pfennige: der Mstr. Engelmann; SS Mnnige: die Mstr. Brückner, Ernst Lippold, Rühle, Ronneberger, L« InlelligM- M WchenkM Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. HuMlstt lieg Wmgl. GeEsNütes M ffes StzStrstkes W «Ksnksnderg. Bekanntmachung. Die Militair-Verwaltung bedarf eine Anzahl Reit- und Zug-Pferd« für daS Artillerie-HornS. Die Verkäufer werden aufgefordert, ihre Pferde . . ' ?> - ' r? den 18., 1S. und 2V. April dies. Jrs. sowie den 26. und fplgend« Tage in den Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr in der Neustädter Reiter-Knferne der mit dem Einkauf beauftragten Commission vorzustellen. Jedes zu erkaufende Pferd muß zwischen 5 und 9 Jahr alt, mindestens 11 Viertel 2 Zoll hoch, Stute oder Wallach, fehlerfrei und gesund sein. . Kommen in den nächsten 4 Wochen Hauptfehler zum Vorschein, so ist der Verkäufer verbunden, die Pferd« gegrn Rückgabe des Kaufgeldes wieder zu nehmen. . / - Dresden, den 12 April 1859. Kriegs. Ministerium. von Rabenhorst.