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Ln Erzttbm li D»M^ 8 4. FÜ-«MMMßMW toren besoutzere sogenanntö Er sind, welch« nür7, .. . in Gasthäusern: die Fremden, -UL<? —..^chtHMesttzÄMr Direktoren oder Admrnrstra- ogenanntt ErtraNsten ausgehändigt, in welche lediglich diesenigen Bewohner einzutragen ichtsidergehenden freiwilligen oder Üfifreiwilligen Aufenthalt in der Anstalt Haden, also mW SHrMstalt^n: VMHfleWnge und Zöglinge, keDLM Krgnken^ 7: ^.. . MatzstaKyi:'.M .7 < MMtNhäüsern: die'Armen, 7 i» Gefängnissen und Strafanstalten: die Gefangenen, ' "jN Casernen: die unverheiratheten Witilärpersoiun ausschließlich aller Ofsiciere. < Diese Extralisten, sammt den aNf einigen derselben befindlichen besonderen Fragen über Armen- und Gefängmßwesen sind von derzBxsitzern, Administratoren und Direktoren der betreffenden Anstalten selbst anSzusüLen un^ M unterzeichnen, c '- j ! -' : u i : Dagegen sind die auf die im Gebäude selbst dauernd wohnenden Besitzer, Beamten und Angestell- HM rade — in den Casernra auf. die verhrirathelin Unterosfiriere, sämmtliche Offiziere uhh auf gewöhnlichen, seiner Zeit einzusqmmelnden Haushaltungs- UW^zu brwnrrri. , § 5. Außer den auf die Volkszählung bezüglichen Listen wird wegest der aufzunehmenden Viech» jählung gleichzeitig durch die Obrigkeit einem jeden Grundbesitzer, welcher, abgesehen von dem Be sitze eiyeS^ oder MiMrxrVGebäuÄ^DM-: Miesen, Obst- oder Gemüsegärten, Weinberge oder Wald besitzt; - - ?esnr: Viehzäh lMgs!iste > jeden Biehbesitzer der Viehbestand an dem Lage der Ausfützuvg gechMühW solchen durch Vacal zu bemerken. 5-7' T.' Die HauWltUngslisten (tz 2.), Hauslisten 3.), Extralisten (Z 4 ) , Viehzählungslistew (§5) werden vom statistischen Bureau deS Ministeriums, des Innern für Vie Städte, deren St-dt» räthen die Sicherheitspolizei zusteht, den Polizeibehörden dieser Städte direkt, für alle übrigen Orte deS Landes aber den Gerichtsämtern in Ortspaqueten in der erforderlichen Anzahl zugesendet und sind mry. letzteren qn die einzellrea, Orte ihru Bezirk» sofort und zrpar dergestalt zu- vertheilen, daß dieses tzett rechtzölM,genug in di, H^nde' djls Dbrigkeit«n gelangen/damit Letztere bis zum 1. Derember M ^ertheilüng in die'einzelnen Häuser vollenden, auch etwaigen Mehrbedarf an Listen — da nöthig dirttt^wom stalißischen Bureau — npch rechtzeitig erlangen können. ' L 7^ ÄS letzter Termin für.die Einsammlung der Listen werden bestimmt: , . Mr blt Haus- und Haushaltungslisten der 6. Derember 1858. - ''Für die Exträtistesi der Gasthäuser der. 6. December 1858. ; . Für die Viehzählungslisten per IT Januar 1859. , „ ) Die ringesammelteN Listen sind von den Ortsbehörden nicht ^u Ortslistin zusammenzustellen, «öhl Mir duichzusehett und auffällig» Unrichtigkeiten, darin zu verbessern. ^7 - " C Wie HäuSlOen' sind nach den Catasternummern zu ordnen, in jede Haüsliste die zugehörigen HquS? «Mungtz- und Extralistey einzulegen und das. Ganze in Ortspaqueten und zwar < DD HauSlisten sammt Zubehör spätestens bis zum 4 Januar 1859, ;. . 5?'MHwhzählungSlisten'bis 1. Februar 1859, 7 : - ' 7. - > ' - ! ^n7 oad^WMische Lureau deS Ministerium des Innern eistzusenden. - -.. . i 78 der Orte, wtlche unter ^verschiedene Obrigkeiten gehören, bewetidft es bei. hnk vom 15. Mai. 1832 und sind demgemäß bei Einsendung wnh Sp McMoN dir.?lW Är verschiedenLii Ottstheile gehörig auSesiiander zu Halters , . > , - 7 -7 '7 tz 9. Aüß» deü oben angeführten Listen wird den,Ortsobrigkeisen für jeden Ort eine besoudpne OrtS liste LUgrfertigt, M cheW Wü denselben die Angabcn über Veränderung deS GebäudedestandeS Lurch Branv. Drmolirung u. ^ rp7, sowie über Veränderung pef Bevölkerung durch Zu- und Weai züg» einzutragey sind. Diese HrMsten sind gleichztttiZ mit den Hauslisten bis zum 4. Januar IW «U da^ statifflsche Bunau , >57 - -77,Drts'deu,7üm'l7^^h.er^K58,^ .. - E . 77" 7^7 « ^S7..J »n «r n., .