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Bezirk», dereUBeKr^ vo» Flüffe» undgzößeren H-chm b«rützch werdens Woraus allenthalben die nach Maßgah« h«r LoralpexhaUoiffe zv>e<kdi«ulich erfchemende» . Vmßchts- maßregeln z« ergreifen und de-halb die Gemeinden mit de» Mhigra Wöchigen M mentüchaber dafür besorgt zu sein: ' - H I) daß alle Privatbauwerk« an Md in Ftüffeu^ als Brücken^ Stege , Wehre, UferbefestigunglG sofort und vor dem zu erwartenden EWqng^vBßäyhig v^ befreit ' 2) alle quer über die Flüsse oder BMe gMndW u. s. w. aufgeeist Md ü 3) daß bei eintretenden UnglückSsälle», bei entgehende» Eis schützen n. s. w., denen übrigen» schon durch die Vorkehrungen zu 1 und L nach Krasten vorgebeügt werden soll, durch vereintes Zu sammenwirken der betreffenden Privaten urchEMwuyeu schleUrüge Hülfe verMM urch enMAon- der« auch dahin gearbeitet werde, die Ursachen des bedrohlichm Eremuiffes M asS Dvalit -zu entferNen^ desgleichen-. - 7^/^^ 7 4) daß hierunter den Anordnungen der im Bezirke fullgitende» Straßen- ÜNV SMssübauafficsatchM und ihrer Beauftragten von Jedermann unweigerlich« Folge gegeben «erde. Chemnitz, am 12. Februar 1858. . . . , '' Königliche Ä m t S y au d m ä n u s ch a f t. r Brückner. Rekanntmachung Vom Gesetz, und Verordnungsblatte des jetzmea Jtchretz ist «schienen: das 2le StüA enthaltend: -" - -U - '^7 «o. 4 Verordnung, die nach dem Gesetz« vom SS ZlmpW4H ballte»FMdenrrichter LetrBeMk -io. 5. Verordnung, die Erbauung einer Eisenbahn von Leipzig di- an die Sächsisch-Preußische Landes-Grenze kn der Richtung nach Bitterfeld betreffend; . -io. 6. Verordnung, dir Expropriation für Erweiterung des EohuhosS Dahl« auf der Leipzig- Dresdner Eisenbahn betreffend, ukv r -- . -io. 7. Gesetz, die Ausgabe neuer 4p»orentig«r Gtaatrschuchencaffenstheine MthusS der Ueberleitung der 4^prorentigen Staatsschuld in eine 4procentige betreffend; und zu Jedermanns Einsicht sowohl hier im Rathbause angeschlagen, alK auch im GasthosezUm schwarzen Roß, und iu der Gshr'schen und Weinho ld'schen Schankwirthschaft ausgelegt worden, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. — Frankenberg, am Sb. Krümm 1858» D-e r, S^t adtr a 1 h. Maltzaa, Bürgermeister. . Bekanntmachung. Nachdem die regulativmäßig« Revision des EommManlagencetastnsvollendet ist, wird hiqupit zpr Kenntniß der Anlagepflichtigen gebracht, daß einem Jeden derselben durch Steuerzettrl, welche in den nächsten Lagen auSgegrden werden Wen, derEiHeh und Gesammchetr^ von Mm zu MrsM^ den Anlage« notificrrt «erde» wich, daß quchnüch.außerdemhaK Catasimbss - zum 8. März d. A - . ,,r wahrend der Expeditionsstunden an Rathsexpeditionsstelle zurEmsicht str rinm Lede» AalagepsttchMen in Betreff der Abschätzung seine» eignen Vermögens bereit liegt., Etwaige Reklamationen sind spätestens bis z«m8. März d. I. mündlich oder schrift lich «m Rathsstelle anzubrinaeu. Spätsr angebrachte WLklamuttiMe» M«*de« Mch tz L<1, da» Skegnlativs Mv das laufaude Jähe, äuvMchcheä gMffäw chchch«. , »L Z Nach dem Resultate der erfolgten Abschätzung sind iuMesem Jahre nur siebzehn Anlagen zu ent richten. Hiervon sind . . _ 4 stnlagm bis zuALi. Mc» üi 3?, . . -s -W -- -7