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Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 30. Mittwochs, den 15. April 1837. Nothwendige Versteigerung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamie soll deü 18. Juni 1837 das dem Webermeister Johann Eduard Ulbricht in Frankenberg zugehörige Haus- und Garten- Grundstück sub bio. 39 des Brandkatasters, 35- und 35b des Flurbuchs sub und sub kol. 38 des Grund- und Hypothekenbuchs für Frankenberg, welches am 27. März 1857 mit Berücksichtigung der Oblasten auf 950 Thaler —- -- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden: was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag bekannt gemacht wird. > - Frankenberg, am 31. März 1857. Das K ö n i g l i ch x > G e r i ch t s a m t da se l b st. Gensel. -. Butter. Verfügung an die Ortsgerichte in den Dorsschasten des Amtsbezirks. Der § 152 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846 bestimmt: 7. ? „Stirbt ein Kriegsreservist während des Urlaubes, so ist davon von der OttSbehörde dem Parteicommando Meldung zu machen und der Urlaubspaß, sowie die Beurlaubten - In-- struktion beizufügen", «S ist auch diese Vorschrift von dem Königlichen Kriegsministerum neuerdings ebenfalls auf die beurlaubte Mannschaft der aktiven Armee ausgedehnt worden. Die nicht selten vorgekommene Unterlassung dieser Meldung von Todesfällen beurlaubter KriegS- reservisten und Mannschaften der aktiven Armee an das betreffende Partei-Commando hat zu lln- zuträglichkeiten geführt und da die obigen Vorschriften hoher Anordnung gemäß in Erinnerung zu dringen sind, so werden die Ortsgerichte angewiesen, eintretenden Falls die erforderliche Meldung in der vorgeschriebenen Weise dem Commando unverzüglich zugehen zu lassen. Frankenberg, am 7. April 1857. Das Königliche GerichtSamt d a s e l h ff. Gensel. Bekanntmachung, das Gewerbe- und Persoualsteuercataster betreffend. Das für daS Jahr 1857 ausgestellte, vom Königlichen Finanzministerium geprüft« Gewerbe- „d