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irr,— < K -' f h Z -" . .. ^ Z ? k? '5 ?, ''. ...- '.' h '. Bekanntmachung, das Einfallgen und Tödten von Vögeln rc. betr.^-^ Mit Bezug aM dir beiden dit Ausübung der Jagd! betreffenden Verordnungen vom 13.LLai 1851 und vonr.28. JAm 185^ wird «»durch in Erinnerung^gebracht, daß alle Bestimmungen über die Aus übung der Jagd auch aus daS Einfangen und Tödten n»lder Vögel, insbesondere der SingvKgel ohne Ausnahme Anwendung erleiden, daß daher auch hinsichtlich aller Singvögel, auch insoweit diese zu den Strichvögeln gehören, vom I.. Februar bis letzten Juni jeden Jahres die Schon- und Hege zeit zu beobachten, daß das Zerstören der Rester, daF Ausvehnten der Eier oder Jungen für alle Arten Vögel mit Ausnahme der größeren'Raubvögel untersagt ist und daß Zuwiderhandlungen mit irttr Geldstrafe von 1—50 Thalern oder mit I Tag,bis 6 Wochen Gcfängniß polizeilich geahndet ivrtden. ' Da die'Singvögel in letzterer Ait in Folge des unverständigen Ausnehmens der Eier und der Jungen rc. merklich sich vermindertchaben, so macht man es hierbei Jedermann zur dringenden Pflicht, Zuwiderhandlungen zur Bestrafung allhier anzuz^ ' ° Fra nck e n b e'rg/am 4. März 1857. " - Der S 1 a d t r a t S. ' Meltzer, Bürgermeister../ , > . das Flößen ans dem Zschopaustnß betr. Da in nächster,Zeit das Flößen von Brennholz aus königlichen Revieren wieder beginnest-wirst, so macht man darauf aufmerksam, daß jede Aneignung schwimmender, ans User gelegter oder ans Land getriebener Flößhölzer den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß streng bestraft wird: , F rn nk e nbe r g, am 4. März 1857^ : Der S t a d tr a t b. .. - Meltzer, Bürgermeister. ke^iumtmnkliiiilK. Zu-Ostern dl«s^'Jahres E Kinder des hiesigen Schulbezirks schulpflichtig, .welche VM 1. Octöb'er 1'850 bis zum 30/September 1851'geboren sind. Zur Vorbereitung ihrer Aufnahrste werden hie Gltem ersucht,... . .-. , ..... -- - . - . Montag, den S März, Nachmittags Mische» 12 bis A Nhr diese ihre Kinder in der Wohnung des Unterzeichneten anzumelden und dabei nättientlich auch Vie -Hausnummer ihrer Wohnung anzugeben. In Berücksichtigung mehrfach angebrachter Wünsche wird von Ostern an auch "noch, sticht schulpflich tigen Kindern, während ihres 5. Lebensjahres Gelegenheit zu angemessener körperlicher un Uebung und Vorbildung geboten werden. Anmeldungen dazu, werdest Dienstag , den 10, März, zwi« scheu 4 bis 5 Uhr erbeten. ' Fran,Irnberg, den 5. März M57. /. ' ' ' ' .' ' B. KeNer, Schüldirector. H o l z au e t 1 o u Nächstfolgenden 12 Marz d. I., von Vormittags 9 Uhr an, sollen in hiesiger „Würschnitz", ohnweit der Ebersdorf-Wiesaer Ehauffee, es. 40 Schock hartes Schlag- und Abraumreißig meistbietend und gegen gleich baare Bezahlung ver- 'steigert werden. Lichtenwalde, am 5. März 1857. / !- ' - Die Gräflich Vitzthum'sche Forstverwaltung dÄsekbst. Theodor Jassing, Revierförster.