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IlüMgmz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 55. Sonnabends, den 15. Juli. 1854. Bekanntmachung. Die Nachrichten über die Nahrungsverhältniffe in den höher gelegenen Theilen des Erzgebirges und Voigt- landes gestalten sich in neuerer Zeit leider sehr unerfreulich und betrübend. Ist auch in keinem der dort gang baren Gewcrbzweige ein gänzliches Darniederliegen zu beklagen, so sind doch die kriegerischen Verhältnisse und Aussichten bereits nicht ohne vielfach nachtheilige Rückwirkung geblieben und die Quellen des Verdienstes stie ßen in keiner Weise so reichlich, um dem fortwährend hohen, den Mittelpreis weit übersteigenden Stande der Preise der nothwendigsten Lebensbedürfnisse auch nur annähernd das Gleichgewicht zu halten. Der Druck der letztem macht sich daher in immer weitern Kreisen fühlbar und lastet, außer auf der eigentlichen Arbeiterclasse, besonders schwer auf dem unbemittelten Bürger- und Handwerkerstande in den kleinen Gebirgsstädten. Die Wintermonate mit ihren durch die hohen Brod- und Lcbensmittelpreise noch außergewöhnlich gesteigerten Be dürfnissen haben die Hülfsquellen der kleinern Haushaltungen aufgezehrt, und wenn man in dieser Voraus sicht schon früher darauf gefaßt sein mußte, daß im spätem Frühfahr und gegen den, Sommer bei fortdau-. emder Theuerung ein Zustand erhöhter Bedrängniß in den ärmeren Laudesgegendrn eintreten werde, so hat stch diese Besorgniß vollständig bewahrheitet. Bis dahin aber, wo niit dem gesicherten Ausfall einer hoffentlich gesegneten Ernte, der wir im Vertrauen auf die göttliche Vorsehung entgegensehen dürfen, eine entschiedene Wendung zum Bessern erfolgen kann, liegt noch ein mehrmonatlicher Zeitraum in der Milte. Es wird daher, wie mehr oder weniger überall im Lande, so doch ganz besonders in den oben bezeichneten Landestheilen in der nächsten Zeit noch vielfacher Opfer und großer Anstrengungen bedürfen, um den erwei terten Anforderungen der öffentlichen Armenpflege zu genügen und einen wirklichen Nothstand von einzelnen Familien oder ganzen Classen der Bevölkerung abzuwehren. Das Ministerium des Innern rechnet in dieser Hinsicht auf das eifrige und werkthätige Zusammenwirken der betreffenden Gemeinden mit'den für Zwecke der Wohlthätigkeit dort bestehenden Privatvereinen und wird die von ihm ressortirenden Behörden anweisen, diese Bemühungen mit Rath uno That kräftig zu unterstützen. Da jedoch Jene dieser Aufgabe leicht nicht gewach sen sein könnten, wenn sie sich dabei, außer demjenigen, was vom Staate aus unmittelbar zu ihrer Unter stützung möglicher Weise geschehen kann, blos auf ihre eigenen Hülfsquellen beschränkt sähen, die Privat- mildthätigkeit aber, sollte sie von verschiedenen Seiten her für verwandte Zwecke in Anspruch genommen wer den, sich nur zersplittern und in ihrer Wirkung geschwächt werden würde, so hat das Ministerium sich drin gend veranlaßt finden müssen, hierbei vermittelnd einzutreten. Dasselbe wendet sich daher mit gegenwärtigem Aufrufe vertrauensvoll an Len oft bewährten hülfreichen Sinn der wohlhabenderen Kreise in den von der Theuerungscalamität minder hart betroffenen Städten und Gegenden des Landes, indem es zu möglichst reich lichen Beisteuern au Geld oder Naturalien auffordert, deren Erträguiß zur Unterstützung der nothleidenden und vorzugsweise hülssbedürftigen Städte und Landgemeinden zunächst in dem obern Erzgebirge und Voigt- lande, sodann aber auch in andern Theilen des Landes, wo eine dringende Veranlassung dazu vorliegt, un ter Aufsicht und nach Bestimmung der betreffenden Kreisdirectionen, in möglichst zweckmäßiger und dem ört lichen Bedürfnisse sich anschließender Weise verwendet werden soll. Die Canzlei des Ministeriums des Innern sowie sämmtliche Kreisdirectionen und Amtshauptmannsckaften sind beauftragt, die für obigen Zweck bestimmten Beitäge anzunehmen und weiter zu befördern. Nächstdem würde aber das Ministerium eine besonders wirksame Förderung des letzter» in Lem Znsammentreten freiwil liger Hülfsvereine erkennen, die sich für einzelne Orte oder ganze Bezirke zu dem Ende bilden wollen, um