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Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 41. Mittwochs, von 24. Mai. 1854. Bekanntmachung. Am verwichenen Sonnabend ist ein schwarzgrauer Hund, von sogenannter polnischer Ra^e, mit kurz abgeschlagener Ruthe, in dem Dorf BraunSdorf wegen anscheinender Lollwuth erschossen worden, nachdem er zuvor in den Dörfern Allenhain und Braunsdorf acht Hunde gebissen. Nun ist zwar auf Anordnung der unterzeichneten Behörde auch die Töbtung der letzteren in Voll zug gesetzt worden, weil indeß die Möglichkeit vorlicgr, daß der oben beschriebene Hund, dessen wie der ausgegrabener Cabaver, nach bezirkstyierärztlichem Gutachten, die verbürgtesten Zeichen der aus gebildeten Tollwuth an und in sich getragen, von den höher, oder seitwärts gelegenen Dörfern, viel leicht durch Mühlbach oder Hausdorf nach Attenham und Braunsdorf seinen Weg genommen, so er gehet, indem man den Vorfall zur öffentlichen Kenntniß der benachbarten Dorfschaflen bringt, na mentlich an die Ortsgcrichte der auf dem rechten Zschopauufer liegenden Amlsbörfer hierdurch Anwei sung, ihres Orts genaue Erkundigungen darüber cinzuziehen, ob der am Eingang dieses erwähnte Hund etwa mit dortigen Hunden in Berührung gekommen. Der Erfolg ist sofort anzuzeigen, damit die Töblung dergleichen Hunde unverzüglich angeordnet werden kann, auch ergehet an Jedermann Aufforderung, den Ortgcrichispersonen, ober dem Justizamt selbst ctwaniae Wahrnehmungen wissend zu machen, welche geeignet sind, ebenmäßigen Aufschluß zu gewähren, ob der fragliche Hund etwa noch an andern Orlen, als in Altenhain und Braunsdorf, mit Hunden verkehrt hat. Frankenberg, am 22. Mai 1854. Königlich Sächsisches Justizamt daselbst. Gensel. keknnntmnelninA. Es erweisen sich viele hiesige Einwohner, welche Hunde hallen, sowohl säumig in Entrichtung der Hundesteuer, als auch nachlässig in Beachtung der gesetzlichen Vorschrift, daß'jeder Hund bas für die Dauer eines Jahres bei Erlegung der Steuer gegebene Blechzeichen am Halsband befestigt erhal ten soll. Wir erinnern nun die Säumigen an Abentrichtung der Steuer, widrigenfalls dieselbe vom I. Juni l. I. ab executivisch eingetrieben werden wird, und werden alle Hunde, welche das vorschristmäßige Blechzeichen nicht tragen, nach tz 2 des Regulativs vom 18. December 1840 wegfangen lassen. Frankenberg, den 19. Mai 1854. Der Stadtrat h. Stöckel, Bürgermeister. Aus dem Vaterlande. liger Ostermesse, und das geringe Leben, welches von Anfang an herrschte, machte schon in der Leipzig, 17. Mai. Selten noch ist das Meß- Hauptmeßwoche einer so tiefen Stille Platz, daß ireibcu so früh zu Ende gegangen wie in diesma- selbst die sonst bis anS Ende der dritten Meßt