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Jahrg« Isnäea De, Maurer Her, Bernhard La«, Maui. (8« usAue zum 20. Januar 1914 anher einzureichen. au» den Strafvermerken Der Mlvorsttztll-e -er NN, Badertor »,sn Ussor en Grütz, empfiehlt > Wahl) ver- ZachSmuth, in BernSbach beabsichtigt, d«< Wirt« lurstück« Nr. 23b de» Flurbuchs für lt, alle, ch-ln») äsen 1 r billigst »er, rstr. 271. chaltor ie aick ss seid enrto von WLL »gi»t, «»» da»««! »da» «ine 4 ; Gesicht, Aussehen int. Alle- schaftSabwäffer de» Wohnhaus«» auf dem , . . Bernsbach auf diese» Flurstück abzuleiten, wo sie versickern sollen. (83 40, SS de» uh. Kaur sich, ustav Otto, eiincr. ad Groh. Dietzel und Der Zivilvorgheude der Mckay-ÄaN. h-Seife) kung erhöht »m sisige Haut -ich macht. c Apotheke, Stadträt«, Bürgermeister und GemelndevarKSnd« abzugeben, soweit sie sich aber auf da» Sterberegister beziehen, bei dem unterzeichneten gtvittwrsttzmdm einzu,eichen. Zwickau, deü ^9. ide^ember 1913. > l Neuburger, idt: nil Egerland, Apotheke, vind sowie Ring, ch. Uchmann, Dietzmann, Nheter Barth, itimnnn. t Siegel. L. O. Wickler an die Standesämter de- Bezirk» der Königlichen AmtShauptmannschgst Zwsckau, die Anfertigung und Abgabe der Auszüge au» den SeburtS- «nv Sterbe »Registern betreffend. Zur Anfertigung der nach 8 46, 7a und b de, Wehrrrdnung («,- und V-Vl. v. 3- 1901, G. 232 flade.i vorgeschriebenen «uSzüa, au» den Geburt«» und Sterbe» rrgtstnn werben die «rforderlichen FormAs« de» Stendesäwtm» in Am nüchften Ligen kurzer Hand durch di» Post zugehen. Die Standesämter haben den Bedarf an Formularen sofort hier m»z«z«Em und bl- zum st» Januar 1914 odenAwähm« AuSzüg«, fewett sie da» Seburtitregist« betmffm, « dl» zuftändigm» Palkfevuad -chn«d«iA. S«hn-av«i-g »d. Aua 81 stchivapraadaiH 19. stlich sein, wann, vo« welcher Behörde, mit Welcher Strafe, we-halb der Betreffende bestraft und ob die Geldstrafe bezahlt oder die an ihre Stell« tretende Haft» oder Gefängnisstrafe verbüßt Mit Rücksicht auf die hieraus sich ergebenden Unzuträglichkeiten bez. auf Grund der Verordnung de» Königlichen Ariegsmintsterium» vom 13. November 1885 — dir. 2176UH — werden die mit der FL ryng der Rekrutierunasstammrollen beauf tragten Behörden angewiesen, die Stammrollen mit möglichst«, Sorgfalt aufzustellen und hierbei die Eintragung von Personen, die die Deutsch« ReichSangehSrigkeit nicht besitzen, zu vermeiden, etwaige zweifelhaft« Fälle aber dem unterzelchneteit Zivil» Vorsitzenden zur Anze gr zu bringen. Endlich werden die Stammrollenfahrer noch auf die g«nau«st« Besolg««g nachstehender Anorvuungen htngewtesen: 1. Die Rufnamen der Militärpflichtigen sind zu unterstreichen, 2. die zur Kenntnis der Stammrollenfahrer gelangenden Strafen der Militär» pflichtigen, und zwar nur die in 88 2 Absatz 1 und 3 der Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mit» teilung der Strafurtei e, vom 16. Juni 1882, erwähnten Strafen — Dergleichedle diesseitige Verfügung vom LS. April 1908 — Mr. 1281 1.8. — sind genau in die Stammrollen etnzutragea ^au» den Strafvermerken mutz er ' ,»y vstfcvLM'gb, ANLUvriNgLIß ji«v, unv angrbraHb Gesuch« (Reklamationen) nur dann berücksichtigt werd«« können, wen» d«r«N Veranlassung erst nach Beendigung» d«» MusteruUgsgeschäft» entstanden ist. Er ist wiederholt vorgekommen, daß in die Rekrutierungsstammroklen Persoste» als Militärpflichtige ausgenommen worden sind, ch'e dl« Deutsch« ReichSangehSrigkeit nicht besttzen. Die zur Führung der Rekrutierunglstammrollen verpflichteten Behörden habe», die in § 57 Ziffer 1 der Wehrordnung vorgeschrlibine Aufforderung im Monat D«z«mb«r dt«se» ^ahre» zu erlass««. Diese Bekanntmachung hat nach Mahgab« de» Gesetze» vom 15. April 1884 zu erfolgen. Die veü«llungspflichtigm find darin besonder« darauf, htnzuwelsen, daß sie sich in der Zelt vom 2. bi» 15. Januar 1914 zur AekrutiexungS* stammrolle anzumeldin habe», und zwar die erstmalig zur Stammrolle sich meldenden Militärpflichtigen unter Abgabe «ine» Geburtsscheines für Militärzweck — Ziffer 5 B ehrordnpng), sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort« selbst «rs« übrigen Gestellung-pflichtigen unter Abgabe de» MusterungSauSwelseD (Losung) (8 25 Ziffer 5 Wehrordnung). Nach Ablauf der Meldefrist sind die Stammrollen umgehend, späteste«» aver^bts z«m l. Februar lvt4 bei dem unl,rz«>Lnxt,n Ziviivorsiyeudr» «iNrureich«». Es erscheint angemessen, schon bei der Anmeldung diejenigen Gestellung-pflichtig««, dertzs Familienverhältnisse eine Zurückstellung nötig erscheinen laffe», baraufaufmerksam zu machen, daß dergleichen Gesuche (Reklamationen) rechtzeitig, spätesten» ab«. Aue. Militärstammrolle. Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Militärftammrolle in Ane haben ln der Zeit vom 2. bi» 16. Janwar 1914 im Stadthause, RatSkanzlet, Zimmer 13, zu erfolgen. E» haben sich gnzumeldtn die in Au« und im GutSbeztrk« ÜlvsterleiN fich auf haltenden männlichen Personen, die im Jahr« 1SY4 gehör«« worden sind, oder die älter find, über deren Militärverhättniß di« Ersatzb«hörden aber noch nicht «ndgülttg mtschteden baden. Vorübergehend abwesende militärpflichtige Personen sind von ihren Eltern, Vor mündern, Lehr., Brot- oder Fabrikherren zur Stammrolle zu melden. Wer sich dar erst« Mal zur LtamMro'i« me det und nicht in Aue od«, t« «ut.be,trk« Ktösterleln geboren worden ist, hat d«n Seb«rt»fchei« für militärische Zwecke, ausgestellt vom Standesamt«, w«r di« Anmeldung wiederhol^ hat den Lofungsschetn vodzulegm. worden ist, S. bei den Militärpflichtigen, di« sich s«lt Vollendung de» IS LßbenSjahre» ununterbrochen im Bezirk aufgebalten habe», ist zufolge Verordnung de» Königlichen Krieg-ministiriumS vom 81. D Lrz 1898 Nr. 687 M. l» der Stammrolle unter „Bemerkungen" einzutrqgen: „Seit Vollendung des 1». Lebensjahres ununterbrochen hier aufhältlich," Zwickau, de» 29. Dezember 1913. Der Jivilvorfltzende der Königlichen Srsatzk-mmW-« für die Anshebungsdezirüe Iwicha» Sindt und Zand, Crimmitscha« ««d Miesenbnrg. Die Anmeldung der Militärpflichtige« z«r Stammrolle hat nach den neneren Bestimmungen der Wehrordnuna in der Zeit vom 2. biS 15. Januar 1914 zu erfolgen. (Vergl. Zrntralblatt für das Deutsche Reich vom Jahre 1913, Nr. 62, Seite >235 flg.) Da e- wiederholt vorgekommen ist, daß ln den Stammrollen Personen al- Militärpflichtige ausgenommen worden sind, die die Deutsche Reichsangehörigkeit nicht besttzen, werden die Stammrollenbehörden angewiesen, die Stammrollen mit möglichster Sorgfalt aufzustellen und hierbei die Eintragung von Perionen, die die Lettische Reichsangehörigksit nicht besitzen, zu vermeiden, etwaige zweifelhafte Fälle aber dem unterzeichneten Zivtlvorsitzenden zur Anzeige zu bringen. Weiter haben die genannten Behörden die Ermittelung der Vor strafen der Militärpflichtige» sorgfältig und genau vor. zune h m e n. Hierzu sind 1., zunächst alle von den Gerichten eingelaufenen, die ort-einge borenen militärpflichtige« Personen betreffenden Ttrafnachrichten in den Stammrolle« vorzumerken und 2., alle sich zur Stammrolle anmeldenden und in-besonder« die aus wärts geborenen Personen üb«r ihre Borstrase« («rt, Höh«, Zeit und Ort derselben) zu brsra'e», Lag und Jahr sind genau anzugeben. Schwarzenberg, den 29. Dezember 1918. Wassergesetzes). Die Unterlage« lieg«« hier zur Einsichtnahm« au». Etwaige Einwendungen gegen die begehrt« besondere Benutzung und Anlag« sind binnen 14 Tagen vom Erscheine» dieser Bekanntmachung an gerechnet, bet der Königlichen AmtShauptmannschaft Schwarzenberg anzubringen. Di« Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melden, mrlterrn da» Recht zum Widerspruch gegen di« von der Behörde vorzunehmende Regelung. Die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhende« Einwendungen werd«» durch den Frtstablauf nicht ausgeschloffen. Nr. >920 Frau Friederike verw Äerber, Fleischeretinhabert« i» vberschlema hat darum nachgesucht, die Abwässer au» der Schiächtereianlage auf Flurstück 170 de» Flurbuch» für Oberschlima durch di« dir Buntpapierfabrik Ob«rschlema Gustav Toell« daselbst gehörige Schleuse dem Dorfbachv zufahren zu dürfen, nachdem si« vorher «ine biologisch« Kläranlage durchlaufen haben. 88 23, 33 de» Wassergesetze». D « Unterlagen lieg«« HI«r zur Etnsichtnohm« au». Etwaige Einwendungen gegen die begehrt« besonder« Benutzung und Anlog« sind binnen 14 Tage« vom Erscheinen di«s«r Bekanntmachung au gerechnet, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg anzubringen. Dir Bettiligten, de sich i» der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruch gegen dl« Von d«r Behörde vorzunehmende Regilung. Die auf besonderen prsvatrechtiichen Lit«l» ruhenden Einwendungen werden durch den Frtstablauf nicht auSgeschloffen. M. 1707 M Die Königl. AmtShauptmannschaft Schwarzenberg, am 27. Drzbr. 1913. Die Königliche AmtShauptmannschaft mit dein Bezirksausschuss« hat den Lehmergrnndweg in Flur Jugel von der Grenze de» Johanngeorgenstädttr Revier» an bi» zur Einmündung in den öffentlichen Wog von Jugel nach Johanngeorgenstadt als öffentlichen Fahr- und Fußweg erklärt. Die KSnigl. Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, am 27. Dezbr. 1913. Anmeldung zur Rekrutierungsstammrolle. Die mit Führung der Rekrutierungsstammrollen beauftragten Stadträte, Bürger- meister, Gemeindevorstände und GutSvorsteher de- Bezirk» werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in tz 57 Ziffer 1 der Wehrordnung hierdurch veranlaßt, die Militär- pflichtigen zur. Anmeldung bei der Stammrolle ln ortsüblicher Weise aufzufordern und bei Aufstellung der Stammrollen den in 83 45 und 46 der Wehrordnung enthaltenen Vorschriften genau nachzukommen, die neuen Stammrollen aber unter Beifügung der Geburtsltsteu und Geburtsscheine und der Stammrollen von >913 und 1912 sowie älterer etwa in Frag« kommender Jahrgänge nebst LosungSscheinen bi» spätestens für ök kal.un- ÄMLchmIchVr--ninMs.GMnhain.LaMs1M.H^ >i MsMAMWintz. LeuM1el.<KchMbrrg.MwaM bsmMöschlü rger. ü Fritzsch- Ma-4.ro erie, Albin Meier. MM mieten, terur. 221 p. raare Barth, Fris. I, Fürstenplatz. kttmeeberg. linkt: August hmach«rmstr. affe. ' kt Fabbrikar. Georg«nplatz kt: Konditt , Ritterstraßl