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^Ov — . . 3) In gleiche Strafe verfallen Schenkwirthe, welche Lehrlingen das Anstiegen in Schank stätten gestatten. . ... Gleichzeitig werden auch sämmtlicke Lehrmeister angewiesen, den Lehrlingen das Tabacktziuchen Kicht zu geilten und dahin . Aufsicht zu führen, daß Zuwiderhandlungen zur'Anzeige gebracht weMjiL 'Frankenberg, den Ü. August 1852. D e r d h a d k rW t . , . Stöckel, BürgermriM7 - Die von uns für die schwer heimgesuchte Schwesterstadt Marienberg veranstaltete Sammlung H<Ü^ eiben Ertrag von ' 4- V . 63 5 8 «Z. und 7 Stück baumwollene Tücher gewährt, den wir heute abgesendet haben. ' " ' - Frankenberg, den IO. August 1852. D e r Stadt r a t h. Stöckel, Bürgermeister. Bekanntmachung Künftigen Sonnabend, - den 21. August 1852, Vormittags um 11 Uhr solle» diejenigen Communfelder, deren Pacht zu Michaelis laufenden JahttS ausläuft und von denen ein Vcrzeichniß an RathssteUe aushängt, anderweit auf'4 Jahre unter den vor der Licitation bekannt zu machenden Bedingungen gegen Meistgeböt, jedoch vorbehättlich Vtr Aus wahl, verpachtet werden. -'17^: ' Pachtlustige werden ersucht, sich zur gedachten Zeit pünktlich auf hiesigem Rathhause elhzüfin-en. Frankenberg, den 6. August 1852. Der S t a d tchA-V Stöckels Bürgermeister. Bekanntmachung. Nächste Mittwoch, als den 18. d. MtS., wird die diesjährige Hauptconferenz der Geistlichen, Can didaten und Lehrer hiesiger Ephorie allhier gehalten und Vormittags 9 Uhr mit einem Gottesdienste eröffnet werden, bei welchem Hxrr protoäiae. Leo zu Mittweida die Predigt zu übernehmen die Güte gehabt. Indem ich die christliche Gemeinde hiervon in,Kenntniß setze, ergehet an Dieselbe zugleich. die freundliche Einladung, an dem kirchlichen Acte, der gewiß nicht ohne Herzenserhebung Uflv ohne Segen für Jedermann bleiben wird, zahlreich und andächtig theilzunehmen. Frankenberg, den 11. August 1852. KI. Körver, Sup. VerMeiMM - in lisnkkurt g. Ä. Ornirck-O»pit»Ir 5^ Millioitki» Diese Gesellschaft versichert gegen Feuerschäden: Waaren, Mobilien, Maschinen, Fabrikgeräthschaf, ten, Utensilien jeder Art, Vieh, Früchte und Getraide in den Scheunen und auf dem Felde, über haupt alle bewegliche Güter, welche durch Brand zerstört oder beschädigt werden können/ sowichk in den Städten als auf dem Lande, unter Zusicherung billiger und fester Prämirnsätzr (ohne Nach schußzahlung) und des coulantesten Verfahrens bei vorkommenden Brandunglücksfällen. . Zu Ertheilung von Auskünften,. Verabreichung der Antragformulare und Vermittelung von Ver. sicherungen bin ich mit Vergnügen bereit. ? . . : Haynichen, im August 1852. . . . ' ^.1. ' v. Ll LüelMDr, Bezirks - Agent des Deutschen Phönir.