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SächsischeStmlszeitmg Staatsanzeiger für den Zreiftaat Sachfen Mittwoch, 25. April Nr. 96 Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungl- teile 400 M., die SS mm breite Grundzeil« oder deren Raum im amtlichen Teile 800 M., unter Eingesandt 1000 M. Ermäßigung auf Familien- u. Gesihäfttanzeigen. Schluß der Annahme vormittag! 10 Uhr, Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, JahraSberichi und Rechnungsabschluß der LandeS-BrandversicherungSanstatt, LerlaufSlifte von Holzpflanzan aus den Staatsforstrevieren. verantwortlich für die Redaktion: Hauptschristleiter Bernhard Zolles in Dresden. Erscheint Werktags nachmittags mit dem Datum des Erscheinungstages, Bezugspreis: Monatlich 5000 Mark. Einzelne Nummern 200 Matt. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. L1LS5 - Schriftleitung Nr, 14574. Postscheckkonto Dresden Nr. 248S, Abrechnung mit Dcutschvöltischen n. Nationalsozialisten. S41. ReichStagssitzung vom 24. April. » Die Genehmigung zur Strafverfolgung eine: Reihe Abgeordneter wird versagt. — Das Hans tritt dann in die zweite Beratung des Antrags der bürgerlichen Parteien, betr. Abänderung des Strafgesetzbuchs und, in Verbindung damit, des sozialdemokratischen Antrags über die Bestrafung von Beamten, die ihre AmtSbtsugnijje gegen die Republik mißbrauchen. Der sozialdemokratische Antrag wurde vom Rechtsausschuß abgelehnt und der Antrag der bürgerlichen Parteien in folgender Fassung angenommen: „Dem Strafgesetzbuch wird ein § 107a emgcsügt, der folgende Fassung er hält: „Wer nichtverbotene Versammlungen, Auf züge oder Kundgebungen mit Gewalt oder durch Bedrohung mit einem Verbrechen verhindert oder sprengt, oder in unmittelbarem Zusammenhang mit solchen Versammlungen, Aufzügen oder Kund- gebungen Gewalttätigkeiten begeht, wird mit Ge fängnis, neben dem auf Geldstrafe bis zu einer Million Mark erlannt werden kann, bestraft. Der Versuch ist strafbar." — Nach der Berichterstattung über die AuSschußvechandlungen durch den Abg. Leutheußer (D. Vp.) erhält das Wort Abg. Bogel-Frankeu (Soz.): Meine politischen Freunde lehnen den Gesetz- entwurf aus einer ganzen Reihe zwingender Gründe ab. Mit diesem Gesetz soll vor allein cine Be- wegung geschützt werden, die nur zum Teil eine legale ist, deren unterirdische Tätigkeit aber viel ausgedehnter" ist, als es sich die Parteien, die hinter diesem Gesetzentwurf flehen, verstellen. Diese, dem italienischen Faszismus gleichzu- stellende Bewegung macht von dem gesetzlichen Vereins-, Versammlung?- und Presserecht nur Ge brauch, um eine große Anhängerschaft für den gewaltsamen Nmftnrz des bestrhendt« Staates zn gewinnen. Diese Bewegung noch durch ein be sonderes Gesetz zu schützen, bedeutet die Saboticrung der Republik - Schutzgesetze. Wir halten diesen Gesetzentwurf aber auch für überflüssig, weil der darin bedrohte Sachverhalt unter cine ganze Reihe anderer Strafbestimmungen fällt. Wenn man schon den Versuch unter Strafe stellen will, so werden zahlreiche Fehlgriffe der Gerichte die Folge sein. Die geordnete Durchführung einer Versamm lung ist vielfach von einer geschickten Leitung ab- hängig. Wie aber, wenn es, in Ermangelung einer geschickten Versammlungsleitung, zu einer frühzeitigen Auflösung der Versammlung kommt? Wer ist dann der Sprenger der Ver sammlung? So gibt es noch ei e ganze Reihe anderer Fragen, die durch den unklaren Gesetz- entwurf nicht geregelt werden. Ihre Beantwortung hängt in hohem Maße von der Willkür ter Ge richte ab, und wir befürchten, auf Grund unserer Erfahrungen, insbesondere in Bayern, daß sich diese Willkür ganz einseitig gegen die Arbeiter richten wird. (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Tie Dentschvölkijchcn haben in das Bersammlungsleben eine Bcrwildrrvng hin«in- getragen, wie sie schlimmer nicht zu denken ist. Tie bestehenden Strafbrstimmnngen sind immer gegen die anderen Parteien angrwcndrt worden. Tie bayerische Regierung hat sich direkt schützend vor die Dentschvölkische Be wegung gestellt, obwohl, nach der Ansicht des Staatsgcrichtstzoses, die Sturmabteilungen der nationalsozialistischen Arbeiter partei gegen die Gesetze zum Schutze der Republik verstoßen. Alle die Kampsorgani- sationen der Baterländischen Berbändc bestehen in Bayern nicht nur ruhig weiter, sie zeigcn, darüber hinaus, ganz unverblümt ihre enge Verbindung mit der Reichs wehr und Landespolizri. (Hört! Hört! Ilnks.) Die bayerische Regierung weiß, daß sie, unter Aussicht von Reichswehrofsi- zieren, Schießii bnngen auf den Schieß plätzen der Reichswehr adHalten, ohne daß dte Regierung bishereingegriffenhat. (Hört!Hört! kinkS.) «ährend die Nationalsozialisten ihre von militärisch organisierten nnd ausgebildeten Stoßtrupps geschützten Versammlungen ab hatten und dort alle Mitglieder der Rrichs- reglerung durch die Jauche ziehen könne», wahrend ihre Plakate mit dem schauderhaf- testen Inhalt genehmigt werden, werde» die Versammlungen und Plakate der republi kanischen Parteien verboten. (Lebhaftes Hört, hört!) Eine «er- sammlung deS ehemaligen HauptmanuS Iw. Schütziuger wurde nach dem „Miesbacher Anzeiger" auf Betreibe» der vaterlSudisthc» Verbände verboten. Und das, obwohl Vie bayerische Regierung einige Wochen zuvor die Verhängung des velagerungSzu stände» über Payern damit begründet hatte, daß die Nalionaljozialisttn den gesetzlichen Boden ver- lassen hätten. Anstatt die «erfassun,»Verletzer beim «ragen zu nehmen, beraubt sie die «reise ihrer Rechte, bei denen die Gefahr der Ge setzesverletzung nicht vorliegt. (Sehr wahr! bei den rözialdrmvkraicn.) Daß für Hiller und seine Freunde die Repnvukschutzgesetze in Bayern nicht existieren, beweist zum Beispiel auch ein Artikel in Nr. öl des „Völkischen Beobachters", der den Name« deS Herrn Hitler trägt, und in dem es unter anderem heißt: „Ich sehe das heutige Reich weder für eine Demokratie an noch für eine Republik, sondern für einen marxistisch, jüdisch- internationalen Sau stall." (Nn- ruhe bei den Sozialdemokraten.) Am 1S. April schrieb dasselbe Blatt nach dem Besuch deS Reichskanzlers in München, der Sanzler werde in Stuttgart cbenso lächeln, wie in München, denn er hat dazu allen Grund. Unter seinem Zepter ist daS Ruhrgebiet besetzt worden, Wer tz e n t ä g l i ch D e u t s ch e vergewaltigt und ist das Leden deutscher Ar- beitcr hinge mordet worden. Das sind immerhin Gründe, über die ein dentscherReichskanzlerfreund- lich lächeln kann. (Große Vewegung nntz Unruhe.) So könnte «ine aame Reihe anderer Bei spiele anS der dcutschvötkifchen PrrF« ange führt werde», die zeigen, daß d«S Reichs kabinett in Bayer«, nicht den Schutz genießt, der ihm, nach den brstehcnden Gesetze», zu- kommt. Wir ziehen ans diesen Tatsachen den Schluß, daß der vorliegende Gesetzentwurf zurückgezogen werden muß, solange nicht die Garantie dafür geboten ist, daß auch in Bayern die Republikschntzgesrtze gleichmäßig angrwkndrt werde» und die Versammlungs freiheit allen Parteien in gleicher Weise gewährt wird. Herr Hitler hat in seinen Ver sammlungen seine Anhänger wiederholt auf- gefordert, sich Notizbücher anznlegen, die mit den Name» der i m m n n e n L u m p e n de- ginne», in denen die Wohnungen der Inden, der November- und Erfüllungs- Verbrecher ausgezeichnet sind, damit am Dage deS Sieges rnjprrchrnd Rache genommen werden kann. Er gab sogar die Parole aus, in dltscm «ampse nicht Halt zu machen vor « ardinälrn und «onsistorinlräten. (L cbhafteS Hört, hört!) «ollen S i e (nach rechts), wcnn infolge solcher Provoka- tionrn den Arbeitern und Republikanern dann die Galle überlänst und wenn dann die Versammlungen infolge dieser Erregung und eines Eingriffs der Sturm abteilungen verhindert oder gesprengt werde», noch diese verschärften Strasbestimmungen treffen? Tas kann nicht Ihre Absicht sein. Sie sollten sich nicht wundern, wenn wir auch, auf Grund der von Ihrer Presse ge machten Mitteilungen über die Zustände in Bayern, Ihrem Gesetzentwnrf das allergrößte Mißtraue» entgegrnbiingen, weil wir de- jürchten, daß er sich nur gegen die Arbeiterschaft auSwtrken wird. Selbst Hcrr Schwcyer hat im bayerische» Landtag zugegibcn, daß die Sturmabteilung«,, der Nationalsozialisten de» Versammlungsschutz in einer geradezu rigorosen, ja brutalen Wcise und sehr häufig unter btdenklichen Rittel» gehandhabt, eine freie Meinungsäußerung deS Gegners so gut wie gar nicht geduldet, nnd nicht selten mit Gewaltmittel» nnterdrück« haben. Herr Schweyer sagte auch, daß alle polizeilichen Machtmittel gegen Gesetzwidrigkeiten rücksichtslos eingesetzt, und die Schnldigen der Bestrafung zugesührt werdcn müssen. Die rüiigkcit der Sturmtrupps, di« manchesmal an LandeSfriedenSbruch grenze, müsse mit allen Mitteln unschädlich gemacht werden. Herr Schweyer war sich auch darüber «ar, daß die Bestrebungen der Nationalsozialisten eine nicht zu unlerschStzcnde Gefahr für de« Staat mit sich dring». Aber — und jetzt kommt der Pferdefuß — „trotzdem bestehen gegen die Auflösung der Sturmtrupp» und Sturmabteilungen nichtunerheb- lichr Bedenken". Es wurde im Land- tagSauS chuß beschlossen, alle Organisationen unnachsichtig zu unterdrücken, die ans Gewalt tätigkeiten nud Störung der öffentlichen Ordnung hinziele». Die Nationalsozialisten ktttmnern sich aber den Densel um diesen Beschluß und dte Rede des Hrrrn I)r. Schweyer. Di« Einsicht von der Gefährlichkeit dieser Organisationen kommt bei der Bayerischen Volk-Partei reichlich spät. Aber trotz alledem könnte mit dem Land tagSbeschluß etwa» angesangen werden, wenn die bayerische Regierung nicht eine Vogelstrauß. Politik betreiben würde. Nnaufhörlich halten die Hitler-Leute ihre Felddirn st Übungen ab. To werde« Sonntag für Sonntag aus einem Exerzierplatz »ei Nürnberg Schießübungen der Sturmtrupp«« abgehalte», zu denen die Maschinengewehre, die Gewehre und die Munition von derReichswehr aus Autos befördert werden (Lebhaftes Hört! Hört! links ) Tiefer Da,bcstand ist amtlich sestge stellt worden. Aus leicht begicislichru Gründen sehe ich davon ab, weitere Dinge anznsührrn. (Hört! Hört! links.) Wenn jemand von Ihne» in Bayer» diese Mitteilungen macht« würde, dauu würde» Sie — davon dürse» Lie überzeugt sei« — wegen Landesverrats gefaßt. In Bayern würden selbst die Demokraten für die Aushebung der Immunität eintreten, wie das in den letzte» Tagen meinem Parteisreunde Blumentritt geschah, der lediglich Mitteilungen Berliner Blätter ab- druckie, die von diesem Zusammenhang der Reichswehr mit den Sturmtrupps sprachen. (Lebhaste Entrüstungsrufe links.) Obwohl in Bayern Gummi«,üppel als ver botene ' Wasse geltr», hat die Leitnng der Landespolizei in Nürnberg de» Vater- lä»dischen Verbände« solche «ummi- k«tippr» offeriert. (Hört! Hört! li«kS.) An der Vergelwngsaktlon der Nürnberger Nationaljozialifien nach Amberg nahmen 12 Angehörige der N « r n b e r g e r L a u d e s- Polizei als Sturmtruppler «eil. (Hört! Hört! links.) Die Meldung, daß der Bund „Oberland" mit der Organisierung der Notpolizri in Bayern beauftragt wurde, hat Herr Schwcyer bestritten. Wir setzen diesem Dementi, nach all unseren Erfahruegen, starke Zweifel entgegen. Tic Annahme d«S vorliegenden Gefetzentwurses wird nicht zur Entgiftung der politischen Atmosphäre bei tragen, wcnn Sic Ihren Gesehentwurs zum Beschluß erheben, wcnn Sie Wege» der Unklar heit der Bestimmungen dieses Gesetzentwnrss i» der Rechtsprechung der Willkür Tür und Tor öffnen, wcnn Sie das Mißtraue» gege» die Justiz dadurch berechtigteiweise erhöhen, und wenn Li« daS Gksrtz, was gar nickt Ihr« Absicht zn s«i» brauch», waS sich aber praktisch jo auswirken wird, ganz einseitig gegen die Parteien der Arbeiterschaft anwendrn werde», «eil wir diese Tinge vorausjehr», deshalb lehnen wir den Entwurf ab. (Leb- Ha s t e r B e i f a l l bei de» Sozialdemokraten.) Abg. Hrnning (Deutschvolk.) erhebt insbesondere deswegen Bedenken gegen die Vorlag', da sie nur den „nicht verbotenen Versammlungen" Schutz ge währen soll. Gegenüber den Ausführungen des Ministers Severing im preußischen Landtag er klärt der Redner, sie seien durchaus unwahr, aus den Akten ergebe sich nicht dec leiseste Grund zu derAnnahme,daß die Deutschvolkische Freiheitspariei Putschabsichten hege. Severing Halle seine schützende Hand über den von links vorberciteien Umsturz und sei zugunsten der Franzosen gegen die vater ländischen Leule im Ruhrgebiet vorgegangen. (Großer Lärm links. — Rufe: Verleumder! — Schlußmitdiejen Beilenmdungen l —Nach minutenlangem Lärm erklärt Vizepräsident Diet rich, er werde das Stenogramm daraufhin prüfen, ob Anlaß zum Einschreiten gegeben sei. — Stür mische Schlußrufe links. — Nach weiterem minutenlangem Lärm verläßt der Redner, unter ironischen Bravorufen der Linken, das Rednerpult.) Bayerische: Gesandter v. Prrgrr: Ich will der Versuchung widerstehen, aus die Angriffe d.'s Abg. Vogel gegen die bayerische Regierung einzugehen. (Rufe link«: Sie können Sie eben nicht widerlegen!) Wir glauben nicht, daß man eine abflauende Bewegung durch Polizeimaß- nahmen unterdrücken kann, sind vielmehr der Mei nung, daß man sie dadurch nur zu neuem Leben bringt. In Bayern besteht volle Versamm lungsfreiheit. (Stürmischer Wider spruch und Unruhr links.) Daß die bayerische Regierung energisch zugreist, wenn Auswüchse zu unterdrücken sind, beweist die Verhängung des Aus nahmezustandes. (Abg. Gruber-München (So,.): Tas war doch die größte Blamage der bayerischen Regierung und die tollste Komödie!) Die Aufgabe der bayerischen Polizei gegen Versammlung-- sprengungen ist nicht so einfach durchznführen. Die bayerische Regierung wird es als eine große Erleichterung bclrachtsn, wenn der vorliegend; Entwurf Gesetz würde. (Unruhe links.) Abg. Remmele (Komnu): Noch nie ist mit schamloserer Hruchelei ein Gesetz befürwortet wor- dcn, als "eben von dem Bertrcter der bayeriickeu Regierung. (Große Unruhe rechts — Ord nungsruf.) Es kann keine schlimmere Heuchele« geben, als wenn die Layrrische Regierung be hauptet, in Bayern sei die Versammlungsfreiheit gewährleistet. Komm unistischeBersammlungen werden grundsätzlich verboten. Selbst geschlossene Zusam menkünfte mriner Partei werden von der Polizei vereitel», und die Teilnehmer verhaftet. Hitlerbanden und Polizei sprengen planmäßig alle republikanischen Versammlungen. Bei diesem Ge setz handelt es sich um nichts anderes, als daß der Widerstand der Arbeiter gegen den Faszismus gebrochen wcrd.n soll. Wenn dieses Gesetz ange nommen wird, loerden sich die Arbeiter um so fester gegen die Fasziften organisieren. (Beifall bei den Komm.) Abg. vr. Letzi (Loz.): Die Antragsteller glauben, ihrem Anträge leinen anderen Satz zufügen zu müssen, als den: So gefällt es uns, so machen wir es! (Sehr wahr! links). Es wäre ein Gebot der politischen Ver- nunst, in dieser Situation wenigstens den Scheia zu rermeiden, als sollten hier reelle und sachliche Gründe, tie mein Parteifreund Bogel angeführt ha», nicht mehr gelten, als gelte in dieser Lache gar nichts anderes, als Ihr (nach rechts) Übermaß an Zahl. Ich bin überzeugt, daß die Mehrheit dieses Hauses, die nicht juristisch gebildet ist, und der ich deswegen gesunden Menschenver stand zutraue, untcr „Gewalt" die Anwendung einer körperlichen Gewalt gegen die versteht, die Versammlnngen abhalten wollen. Ans dem Be griff der Anwendung „Widerrechtlicher Gewalt" hat das Reichsgericht u. a. gemacht: „Daß zur Erfül lung des Tatbestandes nicht bloß eine direkte, an der Person, sondern auch eine unmittelbar an Sachen geübte, indirekt aber gegen Personen gerichtete Gewalt ausreichend sei". Das Reichs gericht geht sogar noch weiter und sagt: „Insofern die Gewalt direkt nur gegen Sachen in W'ttsamkeit tritt, ist die Anwesenheit des indirekt dadurch Be- troffenen nicht unbedingt erforderlich." (Leb haftes Hört! Hört! links.) Wenn also z. V. abends um 8 Uhr eine Versammlung abgehalten werden soll lind nachmittags unr 3 Uhr ein Schloß vor die Tür gelegt wird, so wäre das Anwendung von Gewalt gegen einen mchtanwesenden Tritten, und das soll mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu einer Million Mark belegt werden! Außer- dem soll auch noch der Versuch strafbar sein. Ich sage voraus: Es werden Beifalls- und Mißfallens- bezeigungen, jedes laute Zischen und Stuhlrücken als Versuch zur Bersammlungssprrngung angesehen loerden. Wenn die Bestimmung durchgeführt wird, so gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder ver laufen die Versammlungen wie die Meinkinder- schule, oder sie sind überhaupt unmöglich. Dieser Gesetzentwurf, den wir mit oller Erbitterung be kämpfen, ist das Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter (Lebhafte Zustimmung links), gegen alle, die sich nicht mit Haut und Haaren de« je weils herrschenden bürgerlichen Gewalten ver schreiben. (Zuruf rechts: Tas ist nicht die Ab sicht!) Aber die Wirkung wird cs sein! Wea» Sie frag««, wo das V e rt r a u « « Mt Arbriter zur deutschen Justiz begrabe» ist, jo jehen Sie sich b«n K 1öS der Gewerbe- ordnnng au: kau« finden Sie Grad u»b Sarg. Nnd das Woll«» Si« l» dtesrr Stunde wieder «inführr»! SS ist kei» Zufall, daß alle vi«sr Tedatten dei Bayer» ende», w«il es i» Bayer» um Lebe» undSterben »«-Reiches geht. I« Bayern wird vaS Ende des Reiche» bewußt, abfichtlich und böswillig organiftert. (Lebhafte Zustimmung link-). Und in die Hand einer solche» Behörde und der Gerichte, die heute i« Bay«rn wir«», legen Sie solch« «kjctzrsbeftimmunge». Bayer» befindet sich in »ffrnrr Rebellion gegen daS Reich. (Lebhafte Znftim- münz link-). Ich frage den Herrn ReichSjnsttz- ministrr: Ist e» wahr, daß Vie bayerische« Behörde« den Anweisungen anch des Reich-grrichtrS den Gehorsamanfgrtündigt Haden? Wie steht eS v»«tt, daß der Reich-gertchtSrat Itt. Metz ««ttzhnndiuiiuc» in Bayern nicht vornehmen konnte? Grhorcht die bayrrische Rcaieruna noch de« deutschen Gesetze«, de« ObrrreichSanwakt? Wie ist eS mit der Durchführung der Haft- brfrhle gegen Ehrhardt und Weger? «rshalb sind sie nicht durchgrführt? Wie gedenkt dt« Reich-regirrung der Autorität de- «richsgcrichte», de- Staat-g«richttzh»fe- n»d dr» OberreichSanwalteS Geltung zn verschaffe«? (Lebhastr » Sehr gut! dri d«« Soz.) Ist «» ei« menschkumöglichrr Zusta«d, daß die vrrbo't«« dr«tjchvökkisch« Frei«