Suche löschen...
Sächsische Staatszeitung : 25.11.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-11-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192111253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19211125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19211125
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-11
- Tag 1921-11-25
-
Monat
1921-11
-
Jahr
1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 25.11.1921
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
SächsischeStlMMng den Zreistaat Sachsen Staatsan^eiger für 1921 Freitag, 25. November Nr. 274 Der Weg vr. Wirths muß die deutsche Negierung schon jetzt den unter von Vertrauensleuten aus iw, bei allen grundsätzlichen Maßnahmen im Ein» Endlich weise ich mit der Wucher- rer vir dem de« Handel« selbst, darauf hin, daß von den ul- ia daß beim Kredithilfe Erfassung Durch die Scheitern der Verhandlungen über die endgültig und ohne weiteres an die der Sachwerte herangcgangen wird. Erfassung der Sachwerte soll das Reich >or- mch chle er- öon UN« rde, md- rine 1 i° die den vir an die nge uht ine die ru, ten ern «ast ge- ng- an« ,r- ort, sen da« ässe sten m der iß wir Vera> hnung erren, vir so n, die Uber- ch da« lerum- ltinen ichtigl tnisse iebe beim beim not sichls- einen 1921 (Via 3163) durch die Oberprüsidenten zu bestellenden Sachverständigen erstattet werden. Auch bei dieser Gelegenheit bringe ich die gesetz lichen Bestimmnngen, welche die Fernhaltung un- zuverlässiger Personen vom Handel bezwecken, er» neut in Erinnerung. Die Kreise de« Handels be- Nagen sich selbst über die Durchsetzung ihre« Stande« mit ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen. Eine scharfe Handhabung dieser Bestimmungen dient also nicht nur dem Besten der unter ihrem Drei» ben besonders leidenden Verbraucher, sondern auch reichenden und zeitigen E nsatz von Schutzpolizei must die Sicherheit der Verkaufsstätten und der Inhaber unbedingt gewährleistet werden. Um die Einheitlichkeit in der Provinz sicherzuslellen, ersuche Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeile oder deren Raum im Ankündigung«, teile 8/>0M , die 86 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile KM., unter Eingesandt 6 M. Ermäßigung auf Familien- u. Geschäftsanzeigen. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. schuß- muß ^eient- orzeit. Zivil- Mill, ürben sür chcn die hul- idau . bl« u«t, der i die arm, nein jeder istcii die- , die aber cht«- und , die ver ) die aol« >d in c an. eben, Ibel eben, ischc Liese gut- nheil a die ein- >amil ht so eßen. : Br inks) zanze h bei Lage Sehr bin, , daß Sinus fach mini- Haden erholt »aira dahin Wirt- hört' Erscheint Werktag» nachmittag« mit dem Datum de« folgenden Lage». Bezug »preis: Unmittelbar oder durch die Postanstalten V M.monall. EinzelneNrn.S0 Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 2129b — Schriftleitung Nr. 14574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. staatliche Sachwerte (oder beides zusammen) als Pfandobjekt bereitstellen. Wer hilft ihr dabei? Die Zurückhaltung der Industrie, die Bedingungen, die sie an ihre Kredithilfe knüpfen wollte, haben auf die Reparationskommission, wie der Reichs kanzler niiigeteilt hat, außerordentlich verstimmend und enttäuschend gewirkt. Daß der Reichsverband der Deutschen Industrie rasch einlenkte und vr. Wirth es vermied, die Brücke der Verstän» digung abzubrcchcn, ist den Herren der alliierten Schuldenkommission offenbar entgangen. Jeden falls fährt die Regierung fort, die neuen Vor- schlage zu prüfen, und es ist ihre letzte Sorge, Boden bereiten. Sie muß private oder Aussicht besteht, werden kann. Die Washingtoner Konferenz ist in einen merkwürdigen Zusammenhang mit der deutschen Kreditaktion getreten. Ter Reichskanzler vr. Wirth hat dies im Steuerausschuß mit den Worten aus- gedrückt: „Ernstliche Aussichten für eine lang fristige Kreditaktion auf dem Weltmarkt eröffnen sich erst dann, wenn die Washingtoner Atmosphäre sich etwas geklärt haben wird." Das soll heißen, daß Gelder in Amerika und England für uns zu Wiedergutmachungszwecken erst dann frei werden, wenn sie nicht „in den großen Abgrund des Wett rüstens Hineinrutschen". Sollen wir nun warten, bis die Entscheidungen in Washington gefallen sind? Wir können das einfach nicht. Die Reparationskommijsion ist mit der drohenden Ab schiedserklärung abgereist, daß sie am 15. Januar 1922 die prompte Bezahlung der schuldigen 500 Mil- lionen Goldmark von Deutschland erwarte. Diese 500 Millionen, und was dann noch kommt, durch kurzfristigen Kredit auszubringen, ist undenkbar, nachdem man mit dem früheren Kredit, der schließ lich in Devisen bezahlt werden mußte, so schlechte Erfahrungen gemacht hat. Es bleibt nur der Ausweg eines Zwifchenkredits. Auf diesen Aus weg .st die Reichsregierung jetzt gekommen, ihm gelten alle Bemühungen der amtlichen Stellen. Sicher ist, daß wir ohne Auslandskredit die nächste Reparationsrate nicht aufbringen. Das Ausland gewährt aber einen Zwischenkredit nur, wenn zu einem Viertel an den großen werbenden Ver mögen beteiligt werden. Es wird dadurch zum Gesellschafter der großen Erwerbsgesellschaften. Die anerkannte und von ihr selbst betonte Kredit fähigkeit der Industrie überträgt sich damit zum Teil auf das Reich. Nun hat in der Aussprache über die Reichskanzler-Erklärung der Vertreter der Deutschen Volkspartei, also der von der Erfassung der Sachwerte am stärksten bettoffenen Kreise, Abg. vr. Hugo, vor einem Eingriff deS Reiches in die Substanz der Volkswirtschaft nochmals aus drücklich gewarnt. Durch die Erfassung der Sachwerte werde an der deutschen Wirtschaft ein so gefährlicher Aderlaß vorgenommen, daß er vielleicht tödlich wirken könne. Diese Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen, und sogar der „Vorwärts" schließt sich ihnen „bis zu einem gewissen Grade" an. Aber die Notlage ist eben so groß geworden, daß man zu der gefährlichen Operation schreiten muß. Das Reich handelt sozusagen im juristischen Notstand. E» gefährdet den Bestand der wirtschaftlichen Blüte, um sich selber kredit- daß er später konsolidiert Für diese Konsolidierung Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Berwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahre-bericht und Rechnungsabschluß der LandeS-Brandversicherungsanstalt, »erkaufsliste von Holzpflanzen aus den Staatssorstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): Regierung«rat Doenges in Dresden. fähig zu machen. Es riskiert einen Verlust an wirtschaftlicher Kraft, um mit dem Rest deS Be- stehenden den politischen Zusammenhalt des ganzen Volkes zu retten. An der Einsicht und Opfer- bereitschaft der Industrie liegt es, diese gefährliche Operation zu vermeiden, nämlich, indem sie frei- willig Pfänder sür den Kredit hergibt. Sie hat dabei die Vorhand. Sie kann sachkundiger at« die Reichsverwaltung auswählen. Bei der Er fassung der Sachwerte durch das Reich wird sich sofort der Auslandsgläubiger einmischeu und ohne Rücksicht auf die Zukunft der deutschen Ent wicklung die für ihn besten Pfänder aussuchen. Tie politische Klugheit, die bei dem ersten an un mögliche Bedingungen geknüpften Kreditangebot der Industrie gefehlt hat, muß dahin führen, daß sich Regierung und Privatwirtschaft verständigen. Man muß der Regierung Wirth das Zeugnis aus- stellen, daß sie die klippenreiche Fahrt der letzten Tage mit Geschick und großer Selbstbeherrschung durchgeführt hat, und daß der Reichskanzler auf dem rechten Wege ist, wenn er immer noch ein- mal die Einigung und nicht den Kampf herbei- zuführen sucht. . In seiner Rede im Steuerausschuß des Reichs» tags hatte der Reichskanzler vr. Wirch darauf hingewiesen, daß die Regierung die Beschaffung eines Kredits durch Sondierungen bei Finanz- lcuten in England und Amerika zu fördern be absichtige. Wie hierzu berichtet wird, haben die Verhandlungen deS von der Regierung nach London entsandten Vertrauensmannes gute Fort- schritte gemacht, sodaß die Bemühungen der Re gierung, aus eigenen Mitteln die Kreditaktion zu stande zu bringen, vielleicht zum Ziele führen. Tas Angebot der deutschen Industrie habe daher zurzeit wenig Aussicht aus Annahme. Es bestehe zwar die Absicht, der Industrie eine Beteiligung an der Kreditaktion zu gestatten, jedoch sollen hiermit keinerlei Bedingungen der Industrie ver knüpft werden. , Im Steuerausschuß deS Reichstags wurde gestern die Aussprache über die Rede d«S Reich«, kanzlers hinsichtlich des Reparationsproblems fort gesetzt. Der Abg. Bernstein (Soz.) begründete die Forderung nach Erfaffung der Sachwerte. Er pflicktete den Ausführungen des Abg. vr. Hertz (U. S.) bei, daß die Überfremdung hierdurch nicht mehr emtreten würde, al« e» schon jetzt der Fall sei. Nur würde bei Erfaffung der Sach- werte die Überfremdung geregelt werden, sodaß es auch möglich wäre, sie einzuschränken. Die Ersaffung könnte geschehen durch Beteiligung des Reich« an den Einnahmen der industriellen Unter nehmungen, die in Anteilscheinen sichergestellt werden müßten. Nur bei solcher Ersaffung der Sack werte, die atS Deckung unserer schwebenden Schuld ge sichert ist, sei an eine Erholung der Mark zu denken. Im Gegensatz zum Abg. Bernstein wandte sich ter Abg. Tauch (D. Bp.) gegen eine Erfaffung der Lach- werte. Die Beteiligung des Reichs an den Sachwerten ohne Risiko würde jede Kapitalbildung unmöglich und uns vom ausländischen Kapital abhängig machen. Eine Verminderung der Substanz sei Selbstmord. Auch der Kredit würde aus diese Weise untergraben. Redner verwies auf frühere Erfahrungen valutaarmer Staaten, die unS warnen sollten. Auch der Abg. vr. Helfferich (Dntl.) lehnte die Ersaffung der Sachwerte ab. Das Schlagwort von der Erfaffung der Goldwerte müsse ver schwinden. Jede Ersaffung der Sachwerte, wie man sie auch vornehmen möge, sei ein Eingriff in die Substanz. Tie Neuregelung des Amts- blattwrsens. Von Oberregierungsrat vr. Ernst Boehm. I. Das Interesse an den Bekanntmachungen. „Gesetze, Ortsgesetze, Verordnungen und Re» gulative erlangen bindende Kraft für Dritte erst durch ihre Bekanntmachung; andernfalls binden sie nur die Behörden." Das ist ein im Grunde selbstverständlicher Rechts atz. Reichs- und Landes- gesetze regeln im einzelnen, auf welche Weise die Bekanntmachung geschehen muß, um rechtswirk sam zu werden. Eine besondere politische Wichtig keit hat das Bekanntmachungswesen namentlich der unteren Behörden deswegen erlangt, weil es mit mancherlei Interessen des Pressewesen? verquickt ist. Man kann die behördlichen Bekanntmachungen nach ihrer praktischen Bedeutung in etwa drei, wenn auch nicht scharf zu trennende Gruppen ein teilen. Die erste Gruppe umfaßt solche, in denen das Eintreten eines neuen RechtszustandeS, eine nun mehr gegebene Tatsache bekanntgemacht werden oder etwa mitgeteilt wird, daß eine Behörde bei bestimmter Gelegenheit in bestimmter Weise ver fahren werde, ohne daß es sich dabei um wefent- licke Interessen breiterer Schichten des Volkes handelt: Eine Ernttagung in das Güterrechtsregister, das HandelSregrster ist erfolgt, ein Konkursverfahren eingestellt, die Zuständigkeit einiger Behörden ge ändert worden, eine Straße wird für eine be stimmte Zeit gesperrt oder hat einen Namen er halten, ein Beamter ist auf einen anderen Posten berufen worden. Derartige Tinge pflegen die zunächst Beteiligten auch auf anderem Wege zu erfahren, als durch die Bekanntmachung in der Presse. Tie Unkenntnis über sie mag gelegentlich Unbequemlichkeiten zur Folge haben; daß sie wirk lichen Schaden verursacht, gehört immerhin zu den Ausnahmen. Die Bedeutung derartiger Bekannt- machungen ist daher überwiegend formaler Art. Die zweite Gruppe bilden solche, deren Inhalt sür je nach Lage des Falles bestimmte, aber enge Kreise von Beteiligten Bedeutung besitzt und ihnen oft nur durch die Bekanntmachungen in der Presse bekannt zu werden pflegt. Hierher gehören z. B. die Ausschreibungen zu vergebender Arbeiten (Erd-, Maurer-, Zimmererarbeiten u. L.), die Anberaumung oder Absetzung von Terminen und Sitzungen, die Erklärung der Unwirksamkeit bestimmter Lymphen und Heilseren. Wer beruflich an solchen Bekannt machungen interessiert ist, pflegt die Bekannt- machungen des in Bettacht kommenden Blattes genau daraufhin zu verfolgen, so daß der Be kanntmachungszweck in der Regel erreicht wird. Tie dritte Gruppe der Bekanntmachungen besteht au» solchen, die sich an die allerweitesten Kreise wenden, gelegentlich sogar jeden einzelnen Staatsbürger unmittelbar angehen, und deren Zweck meist ist, die beteiligten Leser zu bestimm- ten Handlungen zu veranlassen, die in ihrem oder auch im öffentlichen Interesse liegen: Die Aussührungsbestimmungen sür die politischen Wahlen, die Bekanntgabe öffentlicher Impsungen, die Verteilung von Leben-Mitteln und VerbrauchS- gütern, die Aufforderung zum Einreichen von Emkommensdeklarationen, Steckbriefe und andere Bekanntmachungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei, die der Aufhellung von Verbrechen dienen sollen, die Verhängung von Hundesperren, die Anweisungen zu Schutzmaßnahmen gegen Seuchengefahr gehören hierher. Bei den Bekanntmachungen der ersten beiden Gruppen — man mag immerhin darüber streiten, ob eine Bekanntmachung im Einzelsalle zu ihnen gehört oder nickt — ist die Auslagengröße de« Be- kanntmachungsblatteS, in dem sie abgedruckt wer den, von geringerer Bedeutung. Wichtig ist aber, daß der LfienNichkeit bekannt ist, in welckem Blatte solche Bekanntmachungen zu erwarten stehen, und daß das Blatt in den Kreisen der vornehmlich Betroffenen tatsächlich verbreitet ist. SS wird sich hierbei im allgemeinen um die politisch und wirtschaftlich führenden Kreise handeln, z. V. um öffentliche Körperschaften, Rechtsanwälte, Unter nehmer und selbständige Gewerbetreibende, aber auch um cndere, nicht unmittelbar beteiligte, wohl aber am Sackstaude interessierte Behörden. Ganz anders lieg: es bei den Bekanntmachungen d r drillen Grurpe. Ihre Verbreitung kann gar nickt weit genug sin. De Behörden ivendewn Verfolgung befaßten Bebörden auch die tatkräftige Hilfe rechtlich denkender Kreise des Volke- in An- spruch genommen werden muß. In diesem Sinne vernehmen mit dem Oberpräsidenttn vorzngehen. müssen vertrauenswürdige Vertreter der Erzeuger, unter ihnen der Landwirte, weiter der Händler und der Verbraucher in weitem Umfange zur Mit arbeit herangezogen werden. Der Verbraucher vollends hat bei seinen täglichen Einkäufen am ehesten Gelegenheit, auffällige Preissteigerungen festzustellen. Allen solchen Anzeigen ist mit Eiser nachzugehen. Anderseits ist allen Arten der Selbst hilfe der Verbraucher vorzubeugen und gegebenen falls allen Plünderungen von Geschäften schnell und mit Nachdruck entgegenzutreten; durch hin- Kreisen des reellen Handels geboten. Falls die Einkaufspreise der Kleinhändler in ihrer Höhe zu Bedenken Anlaß geben, sind die Ermittlungen, gegebenenfalls unter Abtrennung des mit größter Beschleunigung zum Abschluß zu bringenden und alsbald der Staatsanwaltschaft zuzuführenden Ver fahrens gegen den Kleinhändler, auch gegen die Vorbesitzer der Ware bis zum Erzeuger oder Im porteur zu erstrecken. Bei diesen weitergehenden Ermittlungen ist auch auf den Gesichtspunkt der Zurückhaltung der Waren in der Absicht der Er- ziclung eines übermäßigen Gewinnes zu achten. In solchen Fällen sind die etwa noch am Lager befindlichen Vorräte rücksichtslos zu beschlagnahmen und der alsbaldigen Verwendung zuzusühren. Von besonderer Bedeutung ist es, daß die gesetz lichen Bestimmungen gegen den Wucher nicht nur in den Großstädten scharf gehandhabt werden. Dies würde die unerwünschte Folge zeitigen, daß die Ware, nach der allenthalben dringendster Bedarf besteht, von den Großstädten ferngehalten und nur in den Kleinstädten wie aus dem Lande zum Absatz gebracht würde. Dem kann, wie über« Haupt dem Wucher, nur dadurch vorgebeugt werden, daß überall in gleicher Weise eingeschritten wird. Bei der Anwendung des Erlasses vom 14. Septem ber 1921 ist es als besonderer Mangel empfunden worden, daß den Polizeibeamten nicht zahlenmäßige Angaben über die zulässigen Preise in Form von Höchst- und Richtpreisen gemacht werden konnten. Soweit nicht andere zuverlässige Unterlagen sür die Preisbemessung gegeben sind, ist unter anderem diejenige Preisfestsetzung, die in den vom Gtaatskommissar für Volksernährung an gebahnten Lieferungsverhandlungen zwischen Er zeuger- »nd Verbruucherverbänden getroffen wor den ist, bei den Unterweisungen der Beamten als Anhalt -für die zulässige Preishöhe zu verwerten. Für dmi Lartaffelhandel insbesondere werden sich solche MchaMpunkte au- den Gutachten ergeben, die von de« gemäß dem Erlaß de« Staats- kommtsstn« fik «olksernährung vom 10. November Gegen den Wncher. Ter preußische Minister des Innern Severing hat an die preußischen Regierungspräsidenten und an den Polizeipräsidenten von Berlin folgenden Erlaß gerichtet: „Mein Herr Amtsvorgänger hat mit dem Erlaß bom 14. September 1921 (Nv k. 1731) die Nach geordneten Polizeibehörden angewiesen, mit allen zur Verfügung stehenden Kräften den wucherischen Preissteigerungen, die sich im Verkehr mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs allenthalben bemerk bar machen und im steigenden Maße weite Kreise des Volkes aufs schwerste beunruhigen, entgegen- zutretcn. Die seitdem eingetretcne weitere Ver- schärsung der wirtschaftlichen Lage veranlaßt mich, diesen Erlaß, der nur die unlauteren Elemente treffen wollte, in Erinnerung zu bringen Es ist Pflicht der Polizei, der weiteren wucherischen Aus beutung der ohnehin unter der wirtschaftlichen Lage schwer leidenden Bevölkerung entgegenzutreten und auch die reellen Erzeuger und Händler vor Mißdeutungen und Angriffen zu schützen, daß die schamlosen Wucherer und Schieber aus ihren Kreisen entfernt werden. Ich ersuche daher, den Erlaß meines Herrn Amtsvorgängcrs mit aller Ent» schicdenheit unter Anspannung der gesamten Polizei zur Durchführung zu bringen, insbeson dere auch die angeordnete Mitwirkung der Schutz. Polizei, in der sich viele auf Grund ihrer früheren Tätigkeit sür diese Aufgaben geeignete Kräfte be- finden, planmäßig ouszugcstalten und zu steigern. Die Beamten der Schutzpolizei werden in noch weiterem Maße herangezogen werden können, als dies in dem Erlaß vom 14. September d. I. vor- gesehen ist; sie werden mit bestimmten Anwei sungen zur Feststellung offenkundiger Wuckersälle zu versehen sein, ferner zweckmäßige Verwendung finden können, wenn es sich um die Erfassung von Warenbeständen handelt, die bei Erzeugern oder Händlern in der Absicht der Preis- strigcrung zurückgehalten werden. Die Schutz, polizeibeamten werden durch besondere Unter- Weisung schleunigst über die ihnen neu gestellten Aufgaben zu belehren sein. Die mit Ermittlungen in Ladengeschäften beauftragten Beamten sollen allerdings in möglichst unauffälliger Weise ein- schreiten, sodaß jede Aufregung des Publikums gegen die Ladeninhaber durch die polizeiliche Maß. »ahme selbst vermieden wird, anderseits aber mit der nötigen Bestimmtheit gegenüber dem Inhaber Vorgehen, sodaß eine völlige Klarstelluug des Ver« hältuisscs seiner Einkaufspreise zu den geforderten Verkaufspreisen erreicht wird. Ergeben sich Zweifel hinsichtlich der Identität der zum Verkauf gestellten Ware mit der durch Einkaufsbelege nach, gewiesenen, besteht also der Verdacht, daß für allere, zu niedrigeren Preisen erstandene Ware Ein kaufsbelege aus jüngerer Zeit mit höheren Preisen vorgewiesen weiden, so erscheint eine gründ- bche Geschäftsrevision dnrch berufenere Kräfte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite