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SächsischeStaatszeilmg Staatsaryeiger für den Zreistaat Sachsen 1921 Freitag, 19. August Nr. 192 Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzelle oder deren Raum im Ankündigung-- teile 2 M., die 66 mm breite Grundzelle oder deren Raum im amtlichen Telle 4 M., unter Eingesandt 5 M. — Ermäßigung aus Geschäst-anzeigen. Schluß der Annahme vormittag- 10 Uhr. Erscheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» folgenden Tage». B ejugSpr et»: Unmittelbar oder durch die Postanstalten bM.monatl.SinzelneNrn.20Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295, Schriftleitung Nr. 14 b74. Postscheckkonto Dre-den Nr. 2486. Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Synodal.Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Lande-knlturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der LandeS-Brandversicherung-anstalt, Berkaufsliste von Holzpflanzen auf den StaatSforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): RegierungSrat Doenge» in Dresden. Die neue Polizeistunde. Berlin, 18. August. Die Besprechungen zwischen Vertretern de- Reiche» und Preußen« über die neue Polizeistunde haben zum Ergebnis geführt, daß der Reich-minister de- Innern eine Verordnung ungefähr folgenden Inhalt» heraus- tz-bcii wird, die Preußen unverändert übernehmen und durchführen wird: ES wird den Ländern zweck» einheitlicher Regelung der Polizeistunde anheimgegeben, sie für Kaffees, Gast-, Speise- und Schankwirtschaften regelmäßig aus 12 Uhr und einmal in der Woche auf 1 Uhr nachts sest- zusetzen. Für gewisse Bezirke, z. B. Großstädte, Bäder usw., wo ein nachweisbares Bedürfnis vor- liegt, können die Ortspolizeibehörden eine Ver- lunzmmg der Polizeistunde bis 1 Uhr auch an den übrigen Tagen in Aussicht nehmen. Die Festsetzung des Zeitpunktes des Inkrafttreten» dieser Regelung steht noch au». Eine Reichskriminalpolizei. Berlin, 18. August. Unter den neuen Gesetzesvorlagen, die dem Reichstage zugehen werden, befindet sich laut „Deutscher Allgemeiner Zeitung" auch ein Gesetzentwurf, betreffend die Schaffung einer Reichskriminalpolizei, der eine möglichst jcharf« Bekämpfung des überhand lieh, »enden Verbrechertum- bezweckt. Die deutsch-amerikanischen Friedeusverhandlungen. Berlin, 18. August. Wie die „Deutsche All- gemeine Zeitung" erklärt, ist die Blättermeldung über einen Stillstand der deutsch - amerikanischen Friedensverhandlungen unzutreffend Bon den Bereinigten Staaten von Amerika ist eine Auf- sorderung über die Abgabe eines deutschen Schuld bekenntnisses, die angeblich zum Stillstände der Ber- vaudlungen geführt haben soll, nicht erhoben worden. Die Abrüstungskonferenz. Pari», 17. August. Bei dem Besuche, den der amerikanische Botschafter Herrick heute nach- mittag dem Quai d'Orsay abstattete, überreichte ihm Briand die französische Antwort aus die Einladung zu der am 11. November d. I. in Washington beginnenden Abrüstungskonferenz. Die französische Regierung nahm die Einladung an und teilte mit, daß der Ministerpräsident Frank reich vertreten werde. Versöhnlicher Geist iu England. London, 18. August. In einer Erklärung aus Anlaß der letzten Ersatzwahl sagte Lloyd George: Der politische Horizont de» Landes habe sich in den letzten Monaten sehr verändert. Die industrielle Welt Englands sei von versöhnlichem Geiste erfüllt. Die Beziehungen zwischen Arbeit gebern und Arbeitnehmern besserten sich. Die Aussichten in der Industrie seien günstiger als seit langer Zeit. Der gesunde Menschen verstand des englischen Volkes werde der Auf reizung zum Klaffenkampfe, Streiks, Aus sperrungen und Drohung mit direkter Aktion überdrüssig. — Zur Abrüstungsfrage sagte der erste Minister: Wir nahmen mit großer Freude die Einladung der Vereinigten Starten von Amerika an. Ich hoffe, daß das Ergebnis den Weg zum Frieden weisen wird, der den pazifischen Ozean zum wirklichen Friedens ozean macht. Solange die Nationen gegeneinander tüsten, wird es Kriege geben. Ich hoffe aber ernstlich, daß ein Übereinkommen erzielt werden vmd, um alle Rüstungen innerhalb vernünftiger Pamzen zu halten. Tir griechisch-türkischen Kämpfe. Athen, 17. August. Rach amtlichen Be richten über die Lag- an der kleinasiatischen vom 14. d. M. nahmen die griechischen Trippen den Vormarsch wieder auf und nahmen zmllichst nach unbedeutendem Widerstande vor- geschobene Posten de» Feinde» ungefähr 70 icm dA>ch Eskischir. Der Vormarsch wurde weiter fortgesetzt und dabei Siwri-Hissher genommen. Pari«« 17. August. Nach einer Hava«- Meldung au» Athen haben die Kemalisten die Halbinsel J-mid geräumt. Der Völkerbundsrat. Zusammentritt am 25. August. Pari», 17. August, «le Hava» mittet», soll Varon Ishii, nachdem in den letzte« Tage« ei» lebhafter Meinungsaustausch stattgesuudr« hatte, hauptsächlich infolge der heute »wische» Mitgliedern de» BölkerdundSrate» in Pari» ab» gehaltenen Besprechungen beschlossen haben, die ursprünglich aus den 1. September festgesetzte Sitzung de» «SlkerbnudSrate» ans einige Tage früher zu verlegen. Der Rat soll in »e»f grge« den 26. d. M zusammrntretr«. Auf der Tages ordnung wird in erster Linie die Prüfung der oberschlesischen Frage stehen. Briands Auffassung. Paris, 17. August. (Havas.) Auf die Bitte eines Pressevertreters, in wenigen Worten seine Auffassung über die Rede Lloyd George» im englischen Unterhaus« mitzuteilen, erklärte der Mi nisterpräsident Briand: Die Rede de» englischen Premierministers gleicht ganz genau der Rede, die er im Obersten Rate gehalten hatte. Er verteidigt seine Auffassung. Aber es bleibt dabei, daß sie in keiner Weise der französischen Auffassung Abbruch tun kann. Es ist ein großer Irrtum, wenn Lloyd George unsere Haltung einzig und allein unserer Sorge um die Sicherheit zuschreibt. Eine Meinungs- verschiedercheit besteht in der Art und Weise, wie «r den Artikel 88 des Friede »-vertrage- auffaßt, und vor allem in dem Geiste, in dem über die Volksabstimmung entschieden worden ist. Die Tagung de- Völkerbundes wird unsere Meinungs verschiedenheiten in dieser Frage beilegen. Im Obersten Rate waren wir eigentlich nur in zwei Punkten vollständig einig. Unsere Sach- verständigen, vor allen Dingen die juristischen, hatten einstimmig folgende Feststellungen ge troffen: 1. Der Friedensvertrag sieht grund sätzlich und tatsächlich eine Teilung Ober- schlesiens vor. 2. Für diese Teilung, die nach der Abstimmung der Bevölkerung erfolgen soll, werden die ethnographischen Belange entscheidend sein. Betrachten wir nun einmal die Dcgebniffe der Abstimmung unter Berücksichtigung der geo graphischen Verhältnisse, wie sie in Artikel 88 vor gesehen sind. Wenn man eine Karte von Ober schlesien ansieht und darauf nach der ersten Ein gebung der Logik und nach einem kurzen über- blick das Land in zwei Hälften teilt, so sieht man erstens, daß nach den Ergebnissen der Ab- stimmung der westliche Teil, der nach Deutschland zu liegt, eine deutsche Mehrheit hat, zweitens aber, daß der östliche Teil nach Polen zu ei»e polnische Mehrheit hat. Bon der ersten Minute an hatte Frankreich vorgeschlagen, daß die Teilung nach vieler Feststellung erfolgen solle. Es wird eine schwierige Aufgabe sein, zu behaupten, daß eine solche Teilung einen Verstoß gegen den Wortlaut und vor allem gegen den Geist des Friedensvertrages darstelle. Aber man hat unS eingewendet, daß der Artikel 88 in erster Linie auch die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt wissen wolle und daß es die Pflicht der Ber- bandsregierungen sei, auch diesen Gesichtspunkt im Auge zu behalten. Es handelte sich sodann darum, festzustellen, was man unter dem Titel Jndustriebezirk verstehen wolle. Wir vertraten den Standpunkt, daß die Gruben die Grundlage für jede Fabrik seien, daß nur sie einen Betrieb entwickeln und fördern können und daß deshalb die wirtschaftlichen Belange, die in Artikel 88 vorgesehen sind, sich auf die ganze Grubengegend erstrecken müssen. Wenn man nun die Stimmen berechnet, die in diesem Teile Oberschlesiens ob- gegeben worden sind, so kommt man zur Fest stellung, daß die Polen dort unstreitbar die Mehr heit haben. Man wird zugeben müssen, daß diese Auffassung und BeweiSsührung durchaus dem FriedenSvertrage entspricht und daß Frankreich diesen Standpunkt vertreten konnte, ohne irgend wie gegen den Geist der Gerechtigkeit zu ver stoßen. Briand erläuterte dann nochmal« ein gehend den französischen und englischen Stand- punkt in der oberschlesischen Frage, sowie den Gang der Verhandlungen, um eine Verständigung zwischen beiden zu erzielen, wo» sich aber al- unmöglich erwiesen habe und schloß: Die ober schlesische Frage hat «ine vorübergehend« Streitig keit hervorgerufen. Wenn diese aber einmal ae- regelt ist, und das wird nicht lange dauern, wollen wir hoffen, daß trotzalledem für die Völker der Verbündeten die Notwendigkeit bestehen bleibt, ihre engste Einigkeit zu wahren, um Europa da» Gleichgewicht und die Beständigkeit zu sichern, die für den Frieden der Welt unentbehrlich ist. Die Ueberbrückuug der nationalen Gegensätze in Lberschlefien. Kattowitz, 17. August. In Verfolg einer Vorbesprechung, die am 12. d. M. auf Anregung des obersten polnischen Bollsrates zwischen Deut schen und Polen erfolgte, fand gestern in Katto witz eine Versammlung der Führer aller deutschen und polnischen Gewerkschaften und Parteien statt. Nach eingehender Besprechung wurde beschlossen, getrennte Aufrufe gleichzeitig in deutschen und polnischen Zeitungen an die oberschlesische Be völkerung zu erlassen. Diese Aufrufe sollen die Notwendigkeit einer Überbrückung der nationalen Gegensätze betonen, sich gegen jede gewaltsame Lösung der oberschlesischen Frage, sowie gegen Gewalttätigkeiten und Drohungen jeder Art wen den und die Bildung paritätischer Ausschüsse an kündigen, die dafür sorgen sollen, daß Ordnung und Sicherheit wieder hergestellt werden. Die Bil dung dieser paritätischen Ausschüsse hat begonnen. Die Interparlamentarische Konferenz. Stockholm, 18. August. Die Verhandlungen der Interparlamentarischen Konferenz wurden heute vormittag im Reichstagsgebäude in An wesenheit des Ministerpräsidenten und des Minister- des Äußern eröffnet. Abordnungen waren er schienen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Deutschland, Österreich, Däne mark, Großbritannien, Finnland, Italien, Nor wegen, Holland, der Schweiz und Schweden. Zu Beginn der Konferenz forderte der Vorsitzende des Interparlamentarischen Rates, Lord Weardale aus England, im Namen deS Rates Frhrn. v. AdelSwärd aus Schweden auf, als Präsident bei den Verhandlungen der 19. Jnterparlamen- tarischen Konferenz zu wirken. Frhr. v. Adels- ward hielt darauf eine Ansprache, in der er nach Begrüßung der Teilnehmer zunächst daran er innerte, wie die Konferenz im Jahre 1914 hätte stattsinden sollen, im letzten Augenblick aber nicht eröffnet wurde. Frhr. v. Adelswärd wies daraus hin, wie der Völkerbund ohne die Mitwirkung der Interparlamentarischen Union zustandeg-kommen sei, aber die Union dürfe sich nicht denen an schließen, die nur die Mängel des Völkerbundes sehen, wenn er auch zugebe, daß der Völkerbund unvollkommen sei. Der Redner betonte darauf, daß die Rechte der Rationen und der Völker eine genau sestgestellte Grundlage haben müssen. Im Namen der schwedischen Regierung begrüßte Ministerpräsident v. Sydow die Konferenzteilneh mer und gab einen Überblick über die schwedische auswärtige Politik während des Weltkrieges. So dann wurde für jede an der Konferenz teil- nehmende Gruppe ein Vizepräsident gewählt, für Deutschland Pros. Schücking, für Österreich vr. Mataja, für Holland Senator van Kol und für die Schweiz vr. Usteri. Nachdem van Kol den Tätigkeitsbericht de- Interparlamentarischen Rates vorgetragen hatte, schlug Slayden - Amerika vor, daß die südamerikanischen Parlamentarier ein- geladen werden sollten, eiue Gruppe in der Union zu bilden. Der Vorschlag wurde ein stimmig angenommen. Lord Weardale - England hielt hierauf eine Rede über die Interparlamen tarische Union und den Völkerbund. Auch dieser Redner betonte die Unvollkommenheit de» Völkerbünde- in der gegenwärtigen Gestalt. Der Völkerbund würde erst dann die Wünsche der Jnterparlamentarier verwirklichen, wenn die- jenigen Rationen sich ihm anschlöffen, die jetzt noch zögerten. Weardale wandte sich dann an di« amerikanische Abordnung und betonte, daß man ihre Vorschläge mit der größten Sympathie und Aufmerksamkeit berücksichtigen werde. Zum Schluffe erklärte der Redner, daß e» seiner An sicht nack> nicht mehr möglich sei, Deutschland au« dem Völkerbunde auszusperren, und richtete einen warmen Appell an die Amerikaner, sich nicht der Zusammenarbeit bei der Schaffung »iner uni versellen Organisation de« Frieder.« zu entziehen. ^Lkebt für das Ober- ^2) fchlesierhilfswert t Kirchensteuern. Eine Erwiderung von Ministerialdirektor vr. Hedrich. In Nr. 336 des „Dresdner Anzeiger" vom 20. Juli 1921 veröffentlicht Vr. Guba in Dresden einen Aufsatz über Kirchensteuern, der mir in zwei wesentlichen Punkten Anlaß zur Entgeg nung gibt. Zunächst zieht vr. Guba scharf gegen da» Gesetz über das Steuerrecht der öffentlich-recht lichen Religionsgesellschasten vom 1. Juli 1921 zu Felde, weil darin die Religionsgejellschafte» und ihre Unterverbände, die Kirchgemeinden, auf die Erhebung einer einzigen Steuerart, und zwar von Zuschlägen zur Reichseinkommensteuer von ihren Mitgliedern beschränkt werden. Er spricht darin von einer „Vergewaltigung der Kirche", ferner davon, daß „die sozialdemokratische Regie- rung und die sozialdemokratischen Parteien die Weimarer Verfassung nicht dem Geiste, sondern dem nicht einmal eindeutige» Buchstaben noch ausgelegt hätten, und es ein Unding sei, wenn der Staat die Gemeinschaft mit der Kirche aus heb« und gleichzeitig ihr Gewalthaber bleibt, indem er ihr die finanziellen Grundlagen schlechtweg entziehe, da alsdann die Kirche schlechter dastehe, als jeder privatrechtliche Ver ein, dem es wenigsten» unbenommen sei, seine Existenzmittel auszubringen, wie es ihm und sei nen Mitgliedern beliebe." Man mag über da- erlaßene Reichsgesetz denken wie man will und die Entwickelung, welche die ganze Frage genommen hat, im Interesse der Kirche und ihrer finan ziellen Selbständigkeit noch so sehr bedauern — die hier wiedergegebenen Au-sührungen Vr. Gubas wollen mir doch nicht allenthalben zu treffend erscheinen. Zunächst handelt es sich bei der Kirche um eine Körperschaft des öffentlichen Recht» und bei den von ihr erhobenen Steuern um öffentliche Abgaben, die mit den Beiträgen von privaten Vereinen schon um deswillen nicht auf eine Stufe gestellt werden können, weil der Staat zu ihrer Erhebung und Beitreibung seine Organe und Machtmittel zur Verfügung stellt. Hiervon ab gesehen aber, läßt die Entstehungsgeschichte so wohl des Artikels 137 Abs. 6 der Reichsverfassung als auch des z 15 deS Landessteuergesetzes keinen Zweifel darüber, daß die Landesgesetzgebung nach ihrem Ermeßen zu bestimmen hat, welche Kirchensteuern zu erheben sind und ob die Kirche Steuern nur ihren Mitgliedern oder auch Gesell- schäften aufzulegen berechtigt ist. Denn Artikel 137 Abs. 6 der Reichsversossung, wonach Kirchensteuern „nach Maßgabe der lande-gesetzlichen Vorschriften" zu erheben sind, konnte und sollte durch die Vor schrift in § 15 de- Landessteuergesetzes nicht außer Kraft gesetzt werden. Wenn auch der § 15 de- Landessteuergesetzes gewiß in seiner Fassung zu wünschen übrigläßt, so ist doch zu bedenken, daß er in der ursprünglichen Geietzes- vorlage überhaupt nicht vorhanden gewesen, viel- mehr erst nachträglich eingeschaltet worden ist, und weiter, daß bei seiner Beratung der Ver treter der Regierung eusdrücklich, ohne Wider spruch zu finden, erklärt hat, die Rege lung der Kirchensteuerfrage bleibe nach wie vor Landessache. Der j 15 des Landes- gcsetzes kann im Zusammenhänge mit Artikel 137 Abs. 6 der Reichsr-crfaffung nur dahin auSgelegt werden, daß die Religionsgesellschasten de- öffent- lick-en Recht« berechtigt sind, Zuschläge zu de» Reichrsteuern, die an die Stelle der bisherigen Lande-- und Gemeindesteuern getreten sind, nach Maßgabe der lande-rechtltchen Bestim mungen zu erheben. E« hat damit eben nur ausgesprochen werden solle«, daß der Erhebung von Zuschlägen zu den dort erwähnten RrichS- steuern, d. h. zu den an da» Reich abgetretene« Lande-stcuern, vom reich-rechtlichen Stand punkte au« nicht« cntgegensteht, daß darüber hinau« di« Lande«ge epgebung aber anch Zuschläge