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ast hiesiger Kirchenuhr geschlagen, gewärtig zu fein, daß auf dieses Grundstück doppelte Gebote, nsit^ »und ohne den daraus haftenden Herbergs- und Naturalauszug angenommen, das Grundstück selbst aber demjenigen, welcher nach dreimaliger Proklamation das höchste Gebot behalten, nach Befinden, mir oder ohne diesen Auszug gegen Erfüllung der sonst bei nvthwendigen Subhastationen gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen werde zugeschlagen werden. - Die Beschreibung des Grundstücks und das Verzeichniß der Steuern und Abgaben, so wie'her ÄuszugSgegenstände ist aus der, dem hier sowohl, als guch in der Schänke zu Eulenvorf aüshän- gerchen Subhastationspatente beigefügten Consignation zu ersehen. ' König!. Justiz-Amt Nossen, den 4. November 1851. Canzler. BekarmtAMchrmg. Verschiedene zur Concursmaffe des Handelswebers Ludwig Dünnebier allhier, ingleichen die zum Nachlasse des Webermeisters Ferdinand Julius Wenzel von hier gehöriges Gegenstände- Meublement, Kleider, Wäsche und dergleichen Effecten, sollen am nächstkommenden k? siebenzehnten Deöember 1831 ' / von früh 9 Uhr in dem im hiesigen Justizamtsgebäude parterre befindlichen Auctionsloeake gegen sofortige Baarzahlung im 14 Thalerfuße an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Dies wird mit dem Bemerken, daß im hiesigen Amthause ein Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände aushängt, zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. Frankenberg, am 18. November 1851. Königliches Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. Edler. ' RWskeller- und Gasthofs - Verpachtung. Die der Stadtcömmun zu Thum, an der viel vielbereisten und befahrenen Chemnitz-Annabergrr Chaussee zugehörige Rathskeyer-, und alleinige im Orte vorhandene mit einem Verbietungsrecht-ver sehene Gasthofswirthschast^pik beide bei der volkreichen Umgegend einen lebhaften Verkehr haben, der sich noch durch die Seiten der Hohen Kreisregierung für hiesige Stadt befürwortete Errichtung eines Königlichen Einzelgerichts steigern würde, soll mit allen, vorerwähnten städtischen Realgerechtigkeiten zustehenden Befugnissen des Wein-, Bier-, Branntwein- und Salzschanks, der Speisung und Be herbergung der einkehrenden Gäste rc., auch einigen dazu geschlagenen Feld- und Wiesengruudstücken auf die Zeit von Walpurgis 1852 bis Walpurgis 1855 .... unter gewissen Bedingungen und mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten in dem düzu auf denneuntenFebruar 1852 Mittags 12 Uhr an Rathhausstelle allhier anberaumten Termine öffentlich-verpachtet werden, zu welchem Termine andurch cauctionsfähige Pachtlustige Behufs der Abgabe ihrer Pachtgebote mit dem Bemerken eingeladen werden, daß entweder mit dem Seiten der verpachtenden Commun gewählten Pachtlicitanten sofort der Pachtvertrag abgeschlossen, oder weitere Bescheidung in der Sache ertheilt werden wird. Thum, am 19. November 1851. - D e r S t a d t r a 1 h a l l d a. Hartmann. Bei der an vergangener Mittwoch, als den 3. Decbr., stattgefundenen Wahl der Junuügsbearnten aufö Jahr-1852 bei der hiesigen Weberinnung wurde ' - Herr Karl August Barthel'zum Obermeister und Herr Ferdinand Köhler zum Handwerksmeister erwählt. ' / * > * - Frankenberg, den 6. December 1851. Der Borstand, r