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Md Umgegend Mittwochs, den 5. November. n. >7 von Friese« DemuM inS kr. L Wir , so ' >elche' lung eurs- nicht- Be- >lks. Keh ¬ l' s id der. nicht' )ötk- früher gaffe, neres 17 rste :rb- <- - '.rd' 10 lr., .. >lr."L bis ' >lr. die Einführung eines gleichförmigen Buttermaaßes chetreffend vom 11. October 1851. . ,, Zur BesijtiMtg -er Nachtheilr, welche aus der Anwendung verschiedener ButtzrMWße in/ zelnen LanveStheitttl^fur den Verkehr erwachsen, wird zur Erledigung der in dem LündtaKsa-Ute vom 12. April dieses Jahres deshalb ertbeitten Zusicherung hierdurch verordnet, wie ' - §1. Vom 1. Januar 1852 an habilst alle Verkäufe von Butter entweder nach -em Gewichtt'^^ oder nach dem Kannenmaaße, und zwar si>, daß die ganze Kanne zwei Pfund, die halb ein Pfund / die Viertele Kanne Idas- Stückchen) 16 Loch wiegt, Statt zu finden., Drr.VeMqf in geformten Stucken iß lediglich nach der Kanne und deren UM« §. 2,. Her. Butter nach einem andern Maaße verkauft oder zum Verkaufe stellt, als/yaH * 7 " U.ist mit einer Polizeistrafe von - - 16 Ngr. —- -iS zu 20 Ehls. - M MWmr , Kie BgttMMWGM MuMW dts"2lr«enfottVS dir Gemeinde, in Veden KiWWltzMWHW .Statt sand, M conIsciren.' / / 8; 3. Als zum Verkaufe gestellt, ist die Butter anzusehen, welche zum Zwecke des einem Werh^fslocale oder auf dem Markte öffentlich ausgelegt-pder in ein Haus ge-raMMiMU^M/'^ Die Polizeibehörden haben die pünktliche Ausführung dieser Verordnung zu-überw^MS^ §. 5'. Sämmtllche Herausgeber von Zeitschriften, auf welche der Z. 21 des Gesetzes vom laufenden Jahres Anwendung findet, haben diese Verordnung in ihren Blättern "Dresden, den II. October 1851 Ministerium deS Innern, KMmltMLktlWK Dj^ Grundsteuern auf den 4len Termin laufenden Jahres sind mit Zwei Pfennigen von. jetM ^Stouekeinheit dis ' zum 7. November d. I. bei Vermeidung von Zwangsmaßregeln pünktlich abzuführen. - E» Frankenberg, den 29. October 1851. Der S t a d t r a t - n ' - . Stöckel, Bürgermeisters WrWMtMchch««K» , - -, "G Das-Königltche Mim'stmam des Znn hat die Erlaubmß zu alljShrltcher Ä-WD^ zMkr VichMrKe hicWbst csthM - . , der,erste am Donnerffagc in, der.ersten Adventswoche jeden Jahres, folglich - -en ^ Mcember