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- . ' ' Frankenberg mit Sachsenburg an- Umgegend. 42. Mittwochs, de» 28. Mai. 1851. W e k <r n n t m a ch « n g. Wir finden unZ zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß ein Jeder, welche mit AbentnMung der Landes- und Gememdeabgaben länger als ein Jahr, ganz oder zum Theil imRückstande ist, de» der bevorstehenden Landlagswahl nicht als stimmfähig angesehen werden kann. > Frankenberg, den 23. Mai 1851. S t a d t r a t-h. . .Stvckel, Bürgermeister. SsLL»n1:oi»oIius^. Wir finden uns veranlaßt, die gesetzliche Vorschrift, wonach ein Jeder auf Feuer und Licht fikißig Acht zu geben hat und mit brennendem Lichte ohne Laterne auf Böden, in Bodenkammern, Ställe und ähnliche Orte, wo leicht Feuer fangende Dinge sich befinden, weder selbst gehen darf, noch auch sein Gesinde oder Andere gehen lassen darf, in Erinnerung zu bringen und bemerken, daß wir ZU» Widerhandlungen streng ahnden wirden. > ) Frankenberg, den 26. Mar,18N.^ D S d.t r a tzH. OeffeMche MkMvtmW Zum Behuf der Erbauung eines Bezirksgerichts in Mittweida ist es uothwendkg, daß die dazu erkauften 3 Häuser daselbst: das vormals Röber'sche, Bürgy'sche und Eger'sche Haus, abge» brochen und, mit alleiniger Ausnahme der darin befindlichen Kelleranlagen, welche letztere in ihrer jetzigen Beschaffenheit verbleiben müssen, der von den fraglichen Häusern eingenommene Raum gänz- lich vom Schutte geräumt werde. Demzufolge sollen diese 3 Häuser jedes einzeln mit ihren zugehörigen Hintergebäuden an die Meist bietenden gegen sofortige baäre Zahlung im 14-Ehalerfuße öffentlich verkauft werden, mit der Be dingung, daß jeder Ersteher die Verbindlichkeit zugleich mit eingeht, binnen längstens 14 Tagen, . vom Lage des Uebergabetermins an, die Baumaterialien sowie den sämmtlichen Schutt auf eigne Kosten von der Baustelle, welche jedes Haus einnimmt, entfernt zu haben. Alle Erstehungslustige, welche sich dabei betheiligen wollen, werden hiermit eingeladen, Montags, den 2. Juni 1851, von Vormittags 10 Uhr an, an welchem Lage der Verkauf stattfinden soll, dabei zu erscheinen und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl unter den Licitanten wird Vorbehalten und ist der Versammlungsort in dem Gasthaus zum deutschen Haus in Mittweida. -- , Die nähere Bezeichnung, was zu jedem Haus gehört und mit verkauft wird- ist in obengenanntem Gasthof, sowie in.Fuü» Gasthaus zum sächsischen Hof ebendaselbst, schriftlich ausgehangen. Landbauamt ZwsiÄau und Kentamt Frankenberg mit Sachsenburg, den 15. Mai 1851. Krasting. .7. , T. Mlig.