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Intelligenz rmv Wochenblatt Frankenberg mtt Sachsenburg und Umgegend. SslLLLnEurLoLun^. Bei der diesjährigen Ausloosung hiesiger Communschuldenscheine sind v . ? v- - . < d, E28 , 29 , 35, 40 , 47, 50 , 69 , 80 und 82 , > :n77z .7 jeLtOOLW—' 7 /. . ausgelooft worden. / ' - 7 7 > . Wir fordern deren Inhaber auf, den Kapitalbetrag nebst den rückständigen Zinsen gegen Zuruckgabe des Originalschuldscheins nebst Talon und Coupons künftige Weihnachten l. I- bei hiesiger Stadtkaffe in Empfang zu nehmen, widrigenfalls der fällige Betrag auf Kosten des Scheininhabers zum Depo situm,genommen und vom I. Januar 1852 an nicht weiter verzinst werden wird. . -- 7 77 Frankenberg, den 15. Mai 185t. D e.r S t a d t r a t h- , ' 7 Stöckel, Bürgermeister. :—: - — , ... - . KÄkMlltMMbMK. Das 10. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: ' 7 kto. 29. Verordnung, die Erweiterung des Paßkartenrayons und die nachträgliche Ermächtigung ei niger Behörden zur Ausstellung von Paßkarten betreffend; vom 30. April 1851." - ' klo. 30. Verordnung, den Verkauf des Viehsalzes betreffend; vom 17. April 1851. Ho. 3t. Bekanntmachung, die telegraphische Verbindung mit Frankreich betr.; vom 25. April 18htr bko. 32. Gesetz, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Verhältnisse derCivil- staatsdiener vom 7. März 1835 betreffend; vom 24. April 1851. , ist erschienen und zu Jedermanns Einsicht sowohl im Rathhause ausgehängt, als in der SohrM Wagner'schen und Weinhold'schen Wirthschaft ausgelegt, . . Frankenberg, den II. Mai 1851. Der Sta d t r a t h. 7 7 7. - ' 7^ 7 7 ^ - /--Stöckel, Bürgermeister. 77, . V 7 7 Me diejenigen Skichtaugefeffenen hiesiger Stadt, sowohl als auch Solche» welche zwar ange sessen, jedoch nicht in dieser Eigenschaft, sondern aus einem andern.-Grunde als Landtagsa^eordnete wählbar find, werden nach 8'58 des Wahlgesetzes vom 24. September 183t hiermit aufgesordrrt, hin nen 3 Wochen und spätestens 7 . 7 7 77 / 7"77. deu„I6, Juni l. I. sich bei uns anRathsstelle anzumrlden, widrigenfalls dieselben bei der bevorstehenden AnfeWgung der 8«sten der zum LündtagsabgeordNeten oder Stellvertreter desselben Wählbaren für des neunten städti. scheu Wahlbezirk nicht werden' berücksichtigt werden können. Die rn Frage kommende Wählbarkeit wird7hedtngt, entweder ' /I) durch den Besitz eineS Ver^ 6000 Thlr. 7-< oder 7 7 2) durch ein sicheres jährliches Einkommen von 400 Thlr. —- — öder H durch Entrichtung vön wenigstens 20 Thlr. - - - - an direkten jährlichen Real- öder Personallandesabgahen," ' ' > ...