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277 Kosten zu verschaffen und deshalb von dem Stadt- räche eine Specisication derselben zu erbitten. - 2. erklärte das Collegium auf die Punkt 7 des Pro tokolls von voriger Sitzung erwähnte Anfrage des. Stadtraches, daß die beiden erwähnten Annoncen in 29. und 31. des Wochenblattes nicht von : ihm oder in Folge seines Beschlusses herrühren, , sondern von seinem Herrn Vorsitzenden privatim erlassen sind. 3 gab di: Rechnungsdeputation nachstehend von ihr geprüfte Rechnungen zurück, als: die- Todtenackerkassen - Rechnung, die Hospitalkassen-Rechnung, '.vom Jahre die Kriegsschuldenkassen-Rechnung l 1843. und die Schulgelder-Rechnung ) Im Allgemeinen waren solche sämmtlich richtig be funden worden und Erinnerungen dagegen nicht zu machen gewesen, daher auch deren Justisicationen beantragt wurden. Nur hinsichtlich der zuletzt er wähnten hielt die Deputation die in derselben mit 48» 10 8 «I., außenstehenden Reste werth, sie der Berücksichtigung des Collegii zu empfehlen. Dieses vereinigte sich auch sofort zu dem Anträge beim Stadtrathe;„De>j-, selbe wolle Verfügung treffM, daß künftighin die Reste möglichst vor Abschluß der Rechnung streng beigetrieben würden." Hierauf Schluß dieser Sitzung Abends 7 Uhr. Öffentlicher Grundstücks- Verkauf. Da nach eingeholter hoher Genehmigung die unterzeichneten Behörden mehrere, am Zschopau- strom in der Nähe des Sachsenburger Amtsdorfes Gunnersdorf gelegene, zum Theil mit Laub- Holz bestandene Parzellen, entweder im Ganzen oder Einzeln im Wege des Meistgebots zu ver kaufen beabsichtigen; so werden , alle Kauflustige eingeladen, in'dem auf den 16, September 1844 anberaumten Versteigerungstermin, an Amtsstelle auf dem Schlosse zu Sachsenburg, Vormittags zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszu weisen und, nach Eröffnung der einschlagenden Bedingungen, ihre Gebote zu thun, sodann aber gewärtig zu sein, daß Mittags 12 Uhr mit der Versteigerung begonnen, auch dabei demjenigen, der nach dreimaligem Ausruf das höchste Gebot behält, das betreffend^ Grundstück zugeschlagea werden wird. " Chemnitz-, Nossen und Sachsenburg, am 7. August 1844. . " - Die Königliche Ämtshauptmannschaft zu Chemnitz. Freiherr vo« Biedermaun. Königliches Forstamt Frankenberg mit Sachsenburg. ' vo« Helldorff. Gensel. Bach. . ' . Bekanntmachung. In der Fifcherschenke zu Sachsenburg sollen die für die Unterhaltung der Chemnitz - Mittweida - Leißniger-, Chemnitz - Frankenberg - Haymcher -, und Mittweida-Haynicher Chaussee, sowie der , Frankenberg - Mittweidaer-, Frankenberg-Flöhaer-und Berthelsdorfer Kohlen - Straße, des Amts Sachsenburg, , ' ... .. ' auf das- Jahr 1845 nvthig werdenden Steinfuhr- löhne . ' ' , . . ' . nächsten 4. September». c. - ' Nachmittags 2 Uhr licitsnto an den MindestförV Vonden verdungen werden, wozu sich erstehUngs- lustige Fuhrleute -recht zahlreicheinsinden mögen. Rentamt Frankenberg mit Sachsenburg, ' den 24. August 1844. - .. - / - > ' Bach. Bekanntmachung. Denen, die sich für die Bibelverbrektung interessi-" ren, mache ich andurch bekannt,-daß auf meine in diesem Blatte ausgesprochene Bitte bei Herm Rahnfeld hier 2 LA. H 5 und der mw 5 28 9 sZ. theils aus der Stadt, Heils aus eingepfarrten Dörfern eingegangen sind, so daß ich mit Einschluß von 10 H:-- 5»Z Erlös von verkauften Bibeln .die Summe von 18 LA 10 9 ^-Z. an die Hauptbibelgesellschast za Dresden habe abliefern können. Indem ich den bereitwilligen Gebern herzlich danke, bemerke ich, daß milde, dem edlen Zwecke gewidmete Spenden jederzeit ger,n angenommen werden/daß das Ver- zeichniss der Gaben zur Einsicht des mir stets be» reit liegt- daß ich zu den von den ursprünglichen 60 noch vorräthigen 16 neuerdings wieder 30 Bi-