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Intelligenz- «»- Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend/ Mit König!. Sachs. Allergnädigster Concession. 25. Sonnabends, den 22. Jüni, 1844. Jeden Sonnabend erscheint eine, I Bogen starke, Nummer dieses Blattes. Preis: jährlich I Thlr., vierteljährlich 7 Ngr. 5 Pf., wöchentlich 6 Pf., wofür es auch durch sämmtliche König!. Sachs. Post-Expeditionen zu erhalten ist. Anzeigen aller Art wektzen in demselben gegen die Gebühr von ü Pf. für die gespaltene CotPuszcile oder deren Rau» ausgenommen und Beilagen möglichst billig berechnet. ' - Bekanntmachung. . , Nachdem am 15. dieses Monats von dem Herrn Amtshauptmann Freiherrn von BiedermaMbH«. Verwaltung der, durch das Unerwartete schmerzliche Hinscheiden des Herrn Amtshauptmann von Brays-- erledigten 1. Amtshauptmannschaft übernommen worden ist, so wird solches hierdurch zur allgemeÄWM - Kenntniß gebracht. - , Zwickau, den 17. Juni 1844. " König!. Kreis -Kirekti^v. G.< ' * - C E Freiherr v. Bekanntmachung. M Mit Genehmigung und auf Anordnung der Königlichen Hohen Kreisdirection zu ZwickaBM l» - Betreff der Streich»Fabrikschule zu Frankenberg von der Schulinspection daselbst Folgendes al- Neg«lstLv . bestimmt und festgesetzt worden: < LW . tz I. , ... - M » Die Streich - Fabrkkschule. zu Frankenberg besteht aus drei Classen, welche ohne Rücksicht sich das . ä Geschlecht der Fabrikkinder lediglich nach dem Grade ihrer Fähigkeit gebildet werden. § 2. ", 'W Eine jede dieser 3 Classen hat täglich, mit Einschluß des Sonnabends, 2 Stunden Unterricht Kl H erhalten. . ' § 3- r . Dieser Unterricht wird in dem Wintersemester — von Michael bis Ostern — Abends von 5 bis 7 Uhr, von Ostern bis Michael dagegen von Früh 6 bis 8 Uhr ertheitt. § 4. » - . In die Streich-Fabrikschule sind in der Regel nur Kinder aufzunehmen,, welche die öffentlich» Schule wenigstens drei Jahre lang besucht und im Lesen hinreichende Fertigkeit erlangt haben. § 5. V.' . Jedes Kind, sei es ein einheimisches oder auswärtiges, hat vor seiner Aufnahme in die Fabris be- zlehWdlich FabKkschule, durch ein pom Schyldirectorium zu Frankenberg ausgestelltes' Zeuamß, lUst rhm die Aufnahme gestattet sei, sowohl bei dem betreffenden Fabrikherrn^ als. bei dem Fabrikschullehrep nachzuweisen. - . - ' '