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— Zg4 — ' Bekanntmachung. Künftigen Montag, , .- - den 7. December d. I., soll zu Einführung der neuen Spezial-JnnungKartikel hei der hiesigen. Weber-Innung, die Wahl vpn 18 Ausschussmitgliedern und'12 Stellvertretern vorgenommen werden, zu welchem Zwecke einem jeden stimmberechtigten hiesigen Webermeister rin gedruckter Stimmzettel überreicht werden wird, wo rauf ein jeoer 6 Personen von-der Meisterschaft, welche man zu wählen wünscht, mit Nor- und Zu namen und Wohnung genau aufzuzeichnen und gedachte Stiin.»z-ttel an obigem Tage von 9 Uhr Vormittags an in Person, bei Verlust des Stimmrechts, auf hiesigem Schauhause einzureichen hat. Fran kenberg, den 25. November 1816. ' - - . Der Vorstand der Weber-Innung. Oefseutlicher Aufruf. Die Folien, aus denen das Grund--und Hypothekenbuch - des Dorfes Sechsen bürg bestehen soll, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. November. 1^43 zur Einschreibung in das Grund- und Hypothekenbuch vorbereitet und liegt der Entwurf desselben für Alle die daran ein ' - Interesse haben, zur Einsicht an hiesiger Amtsstelle bereit. Indem Solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, werden Alle, welche gegen den Inhalt dieses Grund- und Hypothekenbuchs wegen ihnen an Grundstücken des Dorfes Sachsenburg zuste hender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben sollten, hiermit aufgefordert, diese Einwendungen binnen einer Frist von sechs Monaten und spätestens bis ' . zum 15. April 1817 bei der unterzeichneten Grund- und Hypothekenbehörde anzuzcigen, unter der Verwarnung, daß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch werden eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Frankenberg, den 6. October 1846. Königliches Justiz-Amt Frankenberg mit Sachsenburg. Für den beurlaubten Beamten: Emil Julius Constantin Ludwig, Amtsactuar. L. Erler. Subhastatlons- und Auctions-Dekanntmachung. Vor unterzeichnetem Königlichen Justizamte soll nächstkünftigen 14. Decembex 1846 auf Antrag der Erben weil. Johann Daniel Böttchers zu Seiferöbach, mit freiwilliger Subhastation der, zu bestem Nachlaße gehörigen, nach dem Flurbüche genannten Orts einen Flächengehglt von 23 Ackern 94 UMuthen umfassenden Grundstücke nebst darauf befindlichen Gebäuden, von denen letztere auf 1350 Thlr. - - - - und die ersteren auf 2585 Thlr. - - — - mit Berücksichtigung der daraus ruhenden Oblasten gewürdert worden, — hiernächst aber - den 15. December 1846 mit öffentlicher Versteigerung verschiedener, zum Böltcher'scheu Nachlasse gehöriger Wirthschaftsgegen» stände, Vorräthe und sonstiger Mobilien, auch eines Theils des vorhandenen Viehes, verfahren werben. . Wie nun das Justizamt hinsichtlich der Beschaffenheit der zu versteigernden Grundstücke und der Verkaufs-Bedingungen auf die hier und im Erblehngericht zu Seifersbach aushängenden Anschläge Bezug nimmt; so werden Erstehungslustige, welche sich über ihre Besitz- und Zahlungsfähigkeit aus-