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Mit ^önigl. Sachs. Aüergnäoigster Lsncesoisn. —E»» Frankenberg mit Sachsenburg MS " ' ' und Umgegend. Intelligenz - Ed WochenAgtt -- für , > s, / . 1847 Sonnabends, den 20. Februar. Oesfentlicher Aufruf. Die Folien, aus denen das Grund- *und Hypothekenbuch Gapt Friedrich Lchmidt Christian Friedrich Petzoldt. Jede» Sonnabevd erscheint eine, I Bogen starte, Rümmcr dieses Blattes. Preis: jährlich I Lhlr., vierteljährlich 7 Rgyj^Mst, wöchentlich 8 Pf., wofür es auch durch sämmtliche König!. Sachs. Post-Expeditionen zu erhalten ist. Lnzeigen -alter Art'werden-in demselben gegen die Gebühr von 5 Pf. für die gespaltene Sorpuszeile oder deren Raum aufgmommen und Beilagen möglichst billig berechnet. . . . . . . . . . . - ' des Dorfes Seiferschach > » bestchen soll, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. November 1843 zur Einschreibung^ in das Grund» und Hypothekenbuch vorbereitet und liegt der Entwurf desselben für Alle, Vie daran ein Interesse haben, zur Einsicht an hiesiger Königlicher Amtsstelle bereit. " Indem Solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, werden Alle, welche gegen den Inhalt dieses Grund- und Hypothekenbuchs, wegen ihnen an Grundstücken des Dorfes Stlfersbach züstehen- Ver dinglicher Rechte, etwas, einzuwenden haben sollten, hiermit aüfgefordert, diese Einwendungen binnen einer Krist von sechs Monaten und spätestens bis . / bei der unterzeichneten Grund- und Hypothekenbehörde anzuzeigen, unter der Verwarnung, daß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden, hgß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als soÄhe in das Grund- und Hypothekenbuch werden eingetragen' werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. / ' Frankenberg, den 22. Decbr. 1846. . Königliches Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. ' Gessel. ' E. Erser. Bekanntmachung. Die Herren Äusschußpersouen, wie auch sämmtliche Meister der Weber-Innung, werden hiermit ersucht, zu dem Quartal Reminiscere, welches zum Montag, den I. März stattfindeo soll, um zwei Uhr Nachmittags in dem Jnnungslocal« sich gütigst einzufinden, um die JnnungSverhanhlungen zu vernehmen. Sollte nun von den Betheiligten der Weber-JnnUng Einer oder der Andere LmAn- bringen haben; so werden Selbige ersucht, es zuvor bei den unterzeichneten Jnnungsbeamten zur Anmeldung zu bringefi,^. ' Frankenberg, den 16. Februar 18^..