V- 254 — vtzkWiltlNLelliioK. Die vierte Exercirübung der hiesigen Eommunalgarde soll künftigen Montag, r-.< - den 10. August d. I., Nachmittags um 4 Uhr stattfinden. Das Nachexerciren für die dabei Nichterschienenen soll den darauf folgenden Sonnabend, . den 15. August d. I., ' Nachmittags um 5 Uhr abgehalten werden. Zugleich dienet zur Nachricht, daß künftigen Dienstag, den 11. August d. I., früh um 7 Uhr von dem Herrn General-Commandanten, Generalmajor von Mandels loh, Revue über die hiesige Eommunalgarde gehalten werden wird. Frankenberg, den 6. August 1846. Das Kommando.. - - Nägler. Edictal-Ladung. Der Hausbesitzer Johann Ernst Reich old in Langenstriegis hat allhier seine Insolvenz angezeigt, und es ist deshalb mit Eröffnung des Concursprocesses zu verfahren gewesen. Amtswegcn werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des genannten Reick old, hierdurch peremtorisch bei «strafe des Ausschlusses und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wieder einsetzung in den vorigen Stand, soweit ihnen solche zusteht, geladen, den 24. August 1846 zu gehöriger Gerichtszeit an Amtsstelle allhier zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und zu be scheinigen und mit dem verordneten Eoncurs-Vertreter über deren Richtigkeit, als auch nach Befin den unter sich über die Priorität der Forderungen rechtlich zu verfahren, binnen 8 Wochen zu beschlie ßen und sodann den 19. October 1846 der Abfassung und Publikation eines Praclusiv - Bescheides sub poso» xublivati gewärtig zu sein, hierauf aber ? den 2. November 1846 Vormittags um IO Uhr anderweit an Amtsstelle allhier zu erscheinen, unter sich die Güte zu pflegen, und wo möglich einen Vergleich zu schließen,-unter der Verwarnung, daß die Außenbleibenden als einnMigend in den Beschluß der Mehrzahl werden angesehen werden. Wenn ein Vergleich aber nicht zu Stande kommt, werden'die Acten . . den 9. November 1846 inrotulirt und nach rechtlichem Erkenntnisse versendet und wird sodann den 31. Dec e Mb er 1846 ein Locations-Erket.ntniß «ub poeo» publiöati bekannt gemacht werden. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme von Ladungen bei je Fünf Thlr. — - — » Strafe Be vollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen. Nossen, am 4. Mai 1846. .... - König!. Sächs. Justiz-Amt allda. ' - " Canzler, - - ...7 7 .. durch _ . .. After. Amts - Actuar. - Bekanntinachung. Auf geschehenen Antrag der,von Karl August Schmidt nachgelassenen Erben soll das demsel ben zugehörig gewesene, mit 65. bezeichnete ganze Hufengut zu Ottendorf nebst der völligen Ernte künftigen . .