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SächsischeSlaatszeilung Staatsan^eiger für den Zreiftaat Sachfen Leitweise Nebenblätter: Landtag».Beilage, Synodal.Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß Ankündigungen: Die 32 nun breite «rundzelle oder deren Raum im Ankündigung», teile 9 M., die 66 nun breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Telle 18 M., unter Eingesandt 2b M. Ermäßigung auf Familien- u. BeschäftSanzeigen. Schluß der Annahme vormittag» 10 Uhr. Erscheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» folgenden Tage». Bezugspreis: Unmittelbar od. durch di« Postanstalten 30 M.mon. Einzelne Nrn. 1,b0M. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 2129b - Schriftleitung Nr. 14b74. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486, der Landes-Brandversicherungsanstalt, BerkaufSliste von Holzpflanzen auf den Staatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung lund preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): RegierungSrat Doenge» in Dre-de». Rr.171 Dienstag, 25. Juli 1922 Dresden, 24. Juli. „Ein unabhängiger Minister mastregelt unabhängige Polizisten." (di.) I» einigen Lommnnisten-Blätter« wird »uter dieser und ähnlichen Überschriften be hauptet, der Hr. Minister d«S Innern LtplnSkt habe eine Anzahl Pokizeibeamter entlassen oder ihnen den Dienst gekündigt, weil sie scharfe Maßnahmen gegen die reaktionären vberbeamtrn gesordert hätten und weil sie re publikanisch gesinnt seien. Die in Frage kom menden Polizeibcamten, unter ihnen ei« vber- Wachtmeister Sch., seien Parteigenossen des Ministers, Angehörige der USPD. Liese Be hauptungen sind unrichtig, ks sind in den letzten Monate« nur solche Beamte oder Hilf», angrstellte entlassen worden, die (zum Dell auf eigenen Wunsch) in den Ruhestand oder zu einer anderen Behörde versetzt wurden, oder die in einen freien Beruf übergegaugen sind. Nur drei Beamte haben wegen schwerer Dienstvergehenentlassrn werden müsse«. Bon ihrer Parteizugehörigkeit ist aber weder an Amtsstelle, noch dem Hr«. Minister etwas be kannt gewesen. Gegen Sch. schwebt seit längerer Zeit ein Disziplinarverfahren, über dessen Ausgang noch nichts seststcht. Der Bericht des Garantiekomitees. Nach Veröffentlichung der zwischen dem GaranticauSschutz und der deutschen Regierung au»ge tauschten Dokumente stellt die Pariser Presse nunmehr hierüber Betrachtungen an. „Echode Paris" schreibt: „Was der Garantie- auSschuß aus Berlin mitgebrrcht hat, ist ein AuS- kunstssystem, das den Alliierten gestalten wird, von Tag zu Tag den guten Willen Deutschlands zu ergründen. Das ist jedoch noch kein Repa- rationSsystem. Behalten wir das Auskunstssystem bei, geben wir aber durch die sofortige Fest- stellung der beabsichtigten Verfehlung Deutschlands, durch Sanktionen, durch die Verwendung von Material und Waren und selbst durch die Be schäftigung deutscher Arbeiter einem Reparation», system die Grundlage, das sicherer als die Träume- reien gewisser Personen den Weg zur Mobili sierung unserer Forderungen bahnen kann." „Journal" erklärt, der Inhalt des Briefe» de» deuischen Reichskanzlers beweise, daß die deulsche Regierung die Finanzkontrolle der Alliierten, so illusorisch sie auch sei, nur im Hinblick aus das zu erlangende Moratorium annehme. Richt ein Wort deute auf den Wunsch einer loyalen Zu- sammenarbeit mit den Gläubigern hin, um im Rahmen des Möglichen die übernommenen Ver pflichtungen einhalten zu können. Werde das denen die Augen öffnen, die zu allen Zugestünd- nissen bereit seien? An andere Stelle wendet sich da» Blatt scharf gegen die Polemik, die sich zwischen Paris und London über die Art, wie die Reparationsfrage am besten zu lösen sei, entwickelt habe. Die beste Art sei die, die prak tische Ergebnisse zeitige. Um solche Ergebnisse zu «zielen, sei e» gewiß nicht das beste Mittel, die Aussprache mit Nadelstichen einzuleiten. Die Weisungen PoincarLs seien nicht für die Öffent lichkeit bestimmt gewesen. Andrä Tardieu schreibt im „Echo National": „Zum erstenmal sind die Vertreter der Alliierten dem Problem der deut schen Finanzkontrolle auf den Leib gerückt. Auf dem Weg, den sie beschritten haben, ist ein Er gebnis denkbar. Wenn die ständigen Vertreter de» Garantiekomitecs gut ausgewählt sind und tatsächlich als Kontrolleure für die Ausgaben des deutschen Budget» arbeiten, so werden möglicher weise nach Ablauf einer annehmbaren Frist die Grundlagen für eine größere Annuität in bar ge geben fein." Nach dem „Figaro" steht es fest, daß die vom Standpunkt der Alliierten wichtigste Erscheinung, di« Kapitalflucht in Form de» Ex port», unerfaßt bleibe. Mit Hilfe des Bankgeheim nisse», das die ausländischen Kreditinstitute dem Exporteur gewährten, werde er tausend Mittel haben, seine Geschäfte zu verheimlichen. „Petit Parisien " meint, eine in dieser Meise au-geübte Kontrolle könne für sich allein der kritischen Lage kein Ende mmtzen. in der sich heute infolge der Er- schütterEG der Mark die brutschen Finanzen befänden. Auch der nationalistische „Eclair" Ist MpHch. Er fragt, wie es dem Garantie- komitee und der Rcparationskommission. gel ngen Nach der deutschen Antwort. Die deutsche Regierung hat aus da-Moratorium des Garantiekomitees am vergangenen Freitag ge- antwortet. Sie übernimmt es, die Forderungen des Komitee» für die Tauer de» verlangten Moratoriums durchzuführen, knüpft die Durch- sührung also an die Bedingung, daß dar ver langte Moratorium tatsächlich gewährt werde, und knüpft sie auch an den Zeitraum, in dem da» Moratorium Wirksamkeit hat. Nach Erlöschen des Moratoriums erlischt auch die jetzt übernommene Verpflichtung wieder. Das ist, wenn man im Verhältnis zwischen Deutschland und der Repa- rat onskvmmission aus juristische Tatbestände über haupt noch Gewicht legt, immerhin von Bedeutung. Und von Bedeutung ist ferner der PassuS, in dem die deutsche Regierung erklärt, sie gehe von der Annahme aus, daß die Kontrollbefugnisse de» Garantiekomitees in Übereinstimmung mit den Grundsätzen zur Anwendung gelangen werde», welche bei der Abfassung der Bestimmungen leitend waren; diese Grundsätze sind Wahrung der Souveränität des Re cheS, Aufrechterhaltung des ungestörten Ganges der Verwaltung, Schutz des Steuer- und Geschäftsgeheimnisses. In der Tat ist mit der letzteren Klausel das Wichtigste gesagt, was im Zusammenhang mit der ganzen Kontrollfrage überhaupt gesagt werden könnte. Denn da» Bedrückende an diesem aus führlichen Memorandum des Garantiekomitee» vom 18. Juli war ja, daß man noch schärfere Absichten und Interpretationen hinter ihm vermutete, als aus seinem Wortlaut hervorging. Im Wortlaut hieß es immer nur: Die deutsche Regierung ge währt dem Komitee Einsicht in die» und jene». Es wurden sehr Weitgel ende Bestimmungen darüber getroffen, in welcher Weise die Ensichtnahme sich vollziehen sollte. Aber nirgends wurde gesagt, daß das Komitee nach vollzogener Einsicht auch prakiische Konsequenzen in Form eine» Anspruch», eines Vetos, einer Mitbestimmung sollte ziehen dürfen. Das Bedrückende war nun, daß ver mutet werden mußte, dergleichen sei trotzdem be absichtigt und diese Absicht sei vielleicht sogar mündlich ausgesprochen worden. Es ist von außerordentlicher Bedeutung, daß die deutsche Regierung jetzt da» Gegenteil feststem, daß sie nachdrücklich hervorhebt, in ihren Beratungen mit d m Komitee sei davon ausgegangen worden, da» neue Reglement sei nicht dazu gemacht, die Souveränität Deutschlands auf dem Gebiete der Finanzen anzutasten. Daß sie, mit einem Worte, den Unterschied zwischen Einsicht- und Einspruch- nähme klar betont. Dieses Recht der Alliierten auf Einsichtnahme ist an sich nichts Neues. Es ist schon im Friedens- Vertrag sestgelegt und im Londoner Ultimatum auss neue in Aussicht genommen worden, es hat im März-Moratorium eine Nolle gespielt, und wa» jetzt geschieht, ist nichts andere-, al» eine praktische Verwirklichung de» theoretisch längst sestgelegten Rechtes. Daß dies eines Tages kommen würde, war leider vorauszusehen, und die Frage war nur, ob bei dieser Gelegenheit nicht versucht werden würde, die Einsichtnahme in ein Vorgesetzten verhältnis zu verwandeln. Wir haben dringenden Anlaß, sestzustellen, daß dos nicht geschehen ist, und daß die jetzigen Zusagen der deutschen Re gierung dem Garantiekomitee kein Rccht geben, soll, die ungeheure Maschine in Bewegung zu setzen, die sic jetzt mit soviel Mühr ausgebaut haben. Die neuen Teuerungszuschläge für die Beamten, Staalsangestellten und -Arbeiter. Die am vergangene« Son«abe«d vormittag im Relchsstnauzmintsterium begonnene« Be ratung«« der Regierung mit de« Spitzenorgant- satio«e« über die Erhöhung der Bezüge der Beamten, Ungestellten und Arbeiter habe» am gestrigen Sonntag zu einer Verständigung geführt. Unter Berücksichtigung eMerseit» der Steigern«- der Lebe«»hoUn»g»koste«, anderfeitS aber der er«ste« Finanzlage »:» Reiche» einigte «a« sich vorbehaltlich der zupim««ng de» «cichSkadmett» «b »er gtfetzge»e«de« »»rperfchafte« dei de« Beamten- «*d Ungestclltobezüge« dahin, daß der allgemeine Forderungen in bezug auf Abänderung de» deut- schen Etats, in bezug auf Fallenlassen oder Er niedrigung einzelner Positionen zu stellen. Die „Finanzkontrolle" ist ein Informativ-, kein Direktivinstitut, — und ihre weitschweifige Jn- szenesetzung in diesem Augenblick ist wahrscheinlich mehr ein Mittel, um dem französischen Volke die be vorstehende Summenveränderung durch scheinbare Rechtserhöhungen schmackhafter zu machen, als eine tatsächlich neue Versklavungsmaßnahme. Diese Tatsache gegenüber jeden« Versuch, das Einsichts recht späterhin vielleicht doch noch in ein Ein spruchsrecht umzubiegen, schon heute in schärfster Klarheit festzustellen, ist höhere patriotische Pflicht als Wehklagen und Protest. * Die dem Präsidenten der Delegation de- Garantiekomitees in Berlin am vergangenen Sonn abend übergebene Anwortnote des Reichskanzlers vom 21. Juli hat so'genden Wortlaut: Herr Präsident.' I« Erwiderung de» Schreiben» de» Garantie- komitee» vom 18. d. M.» durch da» mir da» Ergeb«»» der Beratnngr« de» «arantiekomitee» mit de« deutschen Vertretern über di« von der Reparatton»kommisfion gewünschte Nachprüfung der Eiunahm««, der AnSgaden und der schwebende« Schuld samt« über die Maßnahmen gegen die Kapitalflucht und wegen statistischer Erhebungen mitgeteilt worden ist, beehre ich mich, solgknde» mitzuteilen: Trotz der schweren B elastuug, welch« die vor gesehenen Maßnahmen für Deutschlaud bedeute», will die dentsche Regierung e» aus sich nehme«, sie für die Dauer des Moratorium» auSzusühre«. Wen» sie sich hierzu «ach eingehender Über legung entschlossen hat, so war für sie die Er- Wägung bestimmend, daß durch die im Memo randum vorgesehenen Maßnahme» die i» dem Notenwechsel vom 21. Mär» bi» 14. Juli be- handelte» Fragen ihre abschließende «ege- l««g finde», und daß damit gleichzeitig sür die Reparationskommission die Grundlage ei»er Entschließung geschaffen wird, welche der gesähr- lichr» wirtschastlichcn und finanziellen Loge Deutschland», wie sie in der Note vom 12. Juli dargrlegt ist, Rechnung trägt. Die deulsche Regierung geht davon au», daß die im Mlmora»dnm «wähnte» Maßnahmc« über die Nachprüfungen in übereinstimnmng mit de» Grundsätze» zur «uejühr»«g gelangen werde», welche bei der Abfassung der Bestimmungen leitend waren, nämlich Wahrung der SonverSui. tät de» «eich», Ansrechtrrhattung de» «nge- störte« Gange» der Verwaltung «nd Schutz de» St«««- »nd Geschäftsgeheimnisse». «a» die vrkämpsung der Kapitalflucht anlangt, so sieht die deutsche Regierung sich gezwungen, die Notwendigkeit zu betonen, daß die Entschließung de» Obersten Rate» der alliierten Mächte vom 1». August 1»21 jetzt durchgeführt wird. Sie bittet das Garautie- komitee, in geeigneter Weise darauf hinzuwirten. Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Ver sicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung gez. vr. Wirth. An den Herrn Präsidenten de» Garantie- komitees zu Paris. DeurrnngSzuschlag vom 1. Juli um Sö Proz., also von 10S auf 160 Proz., vom 1. August um 8» Pro»., also auf 18L Proz. erhöht wird. Da» bedeutet eine Erhöhung der bisherigen Gc- samtbezüge für Juli um rund 24 Proz. «nd für August nm rnnd 34 Proz. Entsprechend dieser Regelung ersolgt di« Erhöhung der Arbeiter- löhne. Die verhandluugcn hierüber werden hente Montag, fortgesetzt. Die Auszahlung der erhöhten Bezüge wird mit größter Beschleunigung crsolgr«. Französischer Druck auf Belgien in der Moratoriumsfrage. Der französische Ministerpräsident Poineaiö hat Schritte unternommen, um die Haltung der bel- gischen Regierung in der MoraloriumSsrage mit dem französischen Stondpunk« in Einklang zu bringen. Der Gedanke einer Zusammenkunfl zwischen Poincarä uiw Theuni» ist von fran- zösischer Seite a geregt word-n. Die Ermittelung der Br- stenerungsmerkmale sür die sächsische Gewerbesteuer. Von Finanzrat vr. Schwede. 9. 8. Mietwert der gewerblichen Räume als Merkmal der Ertragsfähigkeit. Was unter „gewerblichen Räumen" zu verstehen ist, wird in der Praxis kaum Schwierig- keiten bereiten. Bei der Landwirtschaft zählen zu den gewerblichen Räumen insbesondere die Ställe, Scheunen, Gesindestuben, nicht dagegen die Felder und Wiesen. Daß letztere nicht in Frage kommen, erhellt schon daraus, daß bei ihnen von einem „Mietwerte" nicht gesprochen werden kann. Als Mietwert der im eigenen Grundstücke des Unternehmers befindlichen gewerblichen Räume ist der am Betriebsorte für gleiche oder ähnliche ermietete Räume übliche Mietzins zugrunde zu legen. Für die vom Unternehmer ermieteten Räume gilt kraft gesetzlicher Vorschrift d.r hierfür zu entrich- tende Mietzins als Mietwert. Voraussetzung ist aber, daß dieser MietzinS dem ortsüblichen MetzinS entspricht. Sind die Räume dem Unternehmer gegen ein hinter dem ortsüblichen MietzinS offenbar zurückbleibendes Entgelt überlassen worden, wie das unter nahen Verwandten nicht selteu vorkommt, so kann dieses Entgelt nicht ohne weiteres als maßgebender Mietwert zugrunde gelegt werden, vielmehr ist es entsprechend dem orts üblichen Mietzinse zu berichtigen. Sind die Räume dein Unternehmer unentgeltlich überlasten worden, so fehlt es überhaupt an einem MietzinS, und es ist daher genau so, wie bei dem Unter nehmer im eigenen gewerblichen Grundstücke, d« dem ortsüblichen Mietzins entsprechende Mietwert zugrunde zu legen. Dient der Raum gleichzeitig anderen al» ge werblichen Zwecken, insbesondere Wohnzwecken (z. B. der gleichzeitig als Werkstatt benutzte Wohn- roum eine» kleinen Schuhmachers), so kommt der Mietwert nur mit einem der Benutzung zu ge werblichen Zwecken entsprechenden Teilbetrag in Ansatz. O Zahl der gewerblichen Hilfspersonen als Merkmal der Srtrag»sähigkeit. Maßgebend ist die Zahl der im Gewerbe betriebe ständig beschäfiigten gewerbliche«Hilfs- Personen. a) Der Begriff der gewerblichen Hilfs personen umfaßt alle Personen, die aus Grund eines Dienst- (Arbeit»-) Vertrag» in einem unter das Gewerbesteuergesetz sollenden Gewerbe mit der Verrichtung gewerblicher Arbeiten im weitesten Sinne beschäftigt werden. d) Als im Gewerbebetriebe „ständig" be schäftigt sind diejenigen Hilfspersonen anzusehen, die innerhalb des maßgebenden Zeitraum» in dem in Frage kommenden Betriebe regelmäßig be schäftigt worden sind. Ein bloßer Wechsel in der Person ist unbeachtlich. v) Werden bei der Art des Betriebes Hilfs personen nur vorübergehend, ab« regelmäßig während einer bestimmten Zeit des Jahre» be- schäftigt, wie bei der Landwirtschaft während der Ernte oder bei sonstigen auf Saisonarbeit ab gestellten Betrieben, so sind die vorübergehend beschäftigten Hilfskräfte mit einem der Dauer ihrer Beschäftigung entsprechenden Teilbetrag ihber Arbeitskraft zu berücksichtigen (z. B. bei einem Monate mit einem Zwölftel, bei drei Monaten mit einem Viertel). Voraussetzung ist aber stet», daß die Beschäftigung der betreffenden Personen eine gewisse Regelmäßigkeit aufweist. Personen, die lediglich ausnahmsweise beschäftigt werden, sind nicht zu berücksichtigen. 6) Eine besondere Regelung ist sür die Haus gewerbetreibenden getroffen. Voraussetzung d« Berücksichtigung des Hausgewerbe treibenden al- gewerbliche Hilssperson eine» Unternehmers ist, daß der Hausgewerbetreibende nicht a'S selb ständiger Unternehmer anzusehen ist. Letzteres wird insbesondere Vann in der Regel der Fall sein, wenn er gleichzeitig für mehrere Unter nehmen tätig wird. Im übrigen wird besonderes Gewicht darauf zu legen sein, ob er die von ihm beschästtgten Hiif»pcrsonen sür eigene Rech- nung angenommen hat und entlohnt. Arbeitet ein Hausgewerbetreibender gleich zeitig sür mehrere Unternehmen, ohne daß er