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SächsischeSlaalszeUmg den Aeistaat Sachsen Staatsan^eiger für Erscheint ve,It«gS nachmittag» mit dem Datum de» folgenden Lage». BezugSprei«: Unmittelbar od. durch die Postanstalten IS M.monatl. Einzelne Nrn.80 Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21296 - EchnfÜeittmg Nr. 14674. Postscheckkonto Dresden Nr. 248k. Ankündigungen: Di« S2 nun breit« Grundzeile oder deren Nau« t« Ankündigung»- teile S M., die 66 nun breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 1V M, unter Eingesandt 12 M. Ermäßigung auf FamUie«- u. Geschäftsau-eig«. Schluß der Annahme vormutags 10 Uhr. Aeitweise Nebenblätter: Landtag»-Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der LandeS-BrandversicherungSanstalt, Berkaufsliste von Holzpflanzen auf den Staatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung tund prehgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): RegiernngSrat Doenge» in Dresden Nr. 111 Sonnabend, 13. Mai 1922 Das neue Mieterschutzgesetz. Neben dem Reichsmietengesetz, da» vor allem Vorschriften über die Höhe der Mieten gibt, hat «S sich als notwendig erwiesen, auch die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter zu regeln. Dies wird versucht in dem Entwurf eine» Gesetzes über Mieter schutz und MieteinigungSämter, da» kürz lich im ReichSrat angenommen wurde und dem nächst den Reichstag beschäftigen wird. Zu sammen mit dem Reichrmietengesetz bringt der neue Entwurf eine umfassende reichsrechtliche Regelung des durch die Wohnungsnot erforderlich gewordenen neuen Mietrechter. Bevor noch di« Vorlage im Reichstag erörtert worden ist, hat sich die Öffentlichkeit mit d esem jeden Einzelnen berührenden Gesetzentwurf befaßt, und eS sind neben Stimmen der Zustimmung auch ablehnend« Auffassungen zutage getreten, ohne daß der Ent wurf in seinen wichtigsten Teilen allgemein be kannt wäre. Die folgenden Darlegungen be schränken sich darauf, die wesentlichen Bestim mungen des Gesetzentwurfes, an die sich voraus sichtlich eine lebhafte Erörterung im Reichstag knüpfen wird, wiederzugeben. Das Gesetz bezweckt zunächst, den Mieter vor einer gegen seinen Willen erfolgenden Auf- Hebung des Mietverhältnisses soweit zu schützen, als sich dies mit den berechtigten Inter- essen de» Vermieter» irgendwie vereinen läßt. Diese» Ziel sucht e» der allem dadurch zu erreichen, daß die Lösung dcS MielverhiMnisseS nur au< einigen wichtigen, im Gesetz ausdrücklich genannten Grün- den zulässig sein soll, so z. B-, wenn der Mieter den Vermieter stark belästigt, wenn er die Miet räume durch unangemessenen Gebrauch oder Ver nachlässigung erheblich gefährdet oder wenn er unbefugt einem Dritten den Mietraum überläßt; wenn der Mieter ferner an zwei aufeinander folgenden Terminen den Mietzins nicht gezahlt hat, oder wenn schließlich der Vermieter unter Anführung besonder- schwerwiegender Gründe den Mietraum für sich in Anspruch nimmt. Die Ab- sicht des Vermieters, den Raum selbst in Ge brauch zu nehmen, soll jedoch allein nicht ge nügen. In erster Reihe soll dadurch verhindert werden, daß sich jemand durch Ankauf eine» Hause» eine Wohnung verschafft Der Vermieter hat gegebenenfalls bei dem Amtsgericht — nickt also bei dem Mieteinigungsamt — eine Klage auf Aufhebung des Mietverhäüniffe» zu erheben; eine Kündigung durch den Vermieter ist nicht mehr zulässig. Das Amtsgericht entscheidet unter Hinzuziehung von Mieter- und Lermieterbeisitzern. Wird da» Mielverhältnis aus einem solchen Grunde aufgehoben, so kann das Gericht an ordnen, daß der Vermieter dem Mieter die Um- zugskosten zu ersetzen hat, sofern die» nach Lage der Dinge, vor allem nach den Vermögens- und Erwerbsverhältnissen der Beteiligten, der Billig keit entspricht. Durch die vorgesehene Einführung der Auf- hebungsklaae wird eine wesentliche Vereinfachung des Verfahrens angestrebt. Mährend nach dem s jetzigen Rechtszustaud der Vermieter zunächst in einem Verfahren vor dem Mi.-teinigung-amt die Genehmigung zur Kündigung erwirken und sodann die Räumungsklage bei dem Gericht erheben munte, wird er jetzt sofort aus da» gerichtlich« Verfahren verwiesen. Hierdurch soll nicht nur eine Ent lastung der mit Arbeit überhäuften MieteinigungS- ämter erzielt werden, sondern es wird auch im Wege eine» Verfahrens vor dem Ger cht eine ein gehendere und sorgfältigere Überprüfung de» Sach» Verhaltes möglich sein, als dies vor dem Miet- einigungsamt der Fall sein kann, ein Umstand, der ebensowohl im Interesse de» Mieter» wi« d«s Vermieter» liegt. Der Gesetzentwurf sieht weiter einen Schutz de» Mieter» gegen die zwangsweise er» folgende Durchführung eine» Räu- mung»urteil« vor. Ist da- Mietverhältnis lediglich mit Rücksicht auf ein nachgewiesene» be sonder» dringliches Interesse des Vermieter« aus gehoben worden, so darf der Mieter zwangsweise au» den Räumen nur entfernt werden, wenn für ihn ein unter Berücksichtigung seiner Wohn- oder Ge- schäftsbedürsnisse angemessener Ersatzraum gesichert ist. Auch wenn die Aushebung de- Mißverhält nisse» au» anderen Gründen erfolgt, la n das Gettcht zur Vermeidung von Härten gleichfalls eine entsprechende Anordnung treffen. ' Diese Bestimmungen sollen sowohl für Wohn- al» auch für geschäftlich« und gewerblich« Räume Gültigkeit haben. Für Neubauten sowie für Räume gemeinnütziger Bauvereinigungen und für öffentliche Gebäude gelten sie nicht. In einem zweiten Abscknitt bringt der Gesetz entwurf eingehende Vorschriften über die Ein richtung der MieteinigungSämter und das Verfahren vor diesrn. Die Mißstände, die sich bei der augenblicklich geltenden Regelung ergeben und zu lebhaften Beschwerden aus Mieter und Bermieterkreisen geführt haben, werden zu beseitigen versucht. Bor allem soll in Znkunst gegen die Entscheidung des Mieteinigungsamtc« in gewissen Fällen die Anrufung einer Beschwerde- stelle zulässig sein. Dabei ist nicht an die Schaf- ifung neuer B Hörden gedacht; vielmehr kann die ^oberste Landesbehörde eine VerwaltungSbehöroe, >daS Landgericht oder ein höhere- Gericht mit !den Aufgaben der Beschwerdestelle betrauen. DaS Verfahren vor dem M eteinigungsamt selbst soll nach Möglichkeit vereinfacht werden. Um die den Gemeinden durch die Einrichtung de» Miet» ! einigungsamtes zum Teil erwachsene finanzielle Belastung zu vermindern, wird die Erhebung von Gebühren vorgesehen. Die Unabhängigkeit des Vorsitzenden und der Beisitzer wird durch bcson- dere Vorschriften gesichert. Für die Beisitzer gelten gewisse für die Schöffen gegebene Vor schriften; insbesondere sind sie in einer bestimmten Reihenfolge zu den Sitzungen heranzuziehen. Der Entwurf sieht vor, daß da- Gesetz am 1. Juli 1922 — gleichzeitig mit dem ReichSmieten gesetz — in Kraft tritt. Dresden, 12. Mai. Die deutsche Antwortnote. Der Reparatlo«Sa«Sschnß hat sich auf die «»sicht geeluigt, die deutsche Antwort auf die Rote der ReparationSkommissio« dom U. April gestatte einen Meinungsaustausch mit dr« Reichs» finauzminister vr. Hermes und de« Staats sekretär a. D. vr. verMann, ohne daß vorher eine Note der Kommission an Deutschland gerichtet werde. D«r Meinungsaustausch solle zunächst eine« offiziösen Charakter haben. * DaS .Journal de» DäbatS" schreibt zur Antwortnote: Zweifellos hat die deutsche Regie rung den gestellten Forderungen noch nicht zu gestimmt. Aber die Art de- Vorgehen» beweist einen guten Willen, der indessen durch Handlungen betätigt werden muß, und der in seiner augen blicklichen Form keine Befriedigung gewähren kann. Die deutsche Note ist zweifellos nach dem guten Willen der deutschen Regierung dazu bestimmt, dem Minister Vr. H rmeS den Weg zu den direkten Verhandlungen vorzubereiten. In den Kreisen der Reparationskommission zeigt sich ein gewisser Optimismus, und man hofft, daß bis zum 1. Juni die Dinge soweit gekommen sind, daß Deutschland den berechtigten Forderungen Genüge geleistet hat. Auch der.Temps" glaubt zu wissen, daß durch die Nole di« Türen zu Verhandlungen geöffnet worden seien. Sie stelle einen wesentlichen Fort schritt gegenüber der deutschen Note vom 8. April har und deute auf eine Änderung der Atmosphäre hin. Eine Persönlichkeit, die besonders berechtigt sei, über die Loge zu »Heilen, erklärte einem Redakteur deS „Jntransigeant", die Note bedeute, einen Fortschritt und hätte die Wieder- aufnahme der Verhandlungen zwischen der Re parationskommission und Minister vr. Hermes und Staatssekretär a. D. vr. Bergmann angebahnt. Die gefälschten Geheimberichte Anspachs. Wie eine Berliner Korrespondenz zu der An gelegenheit des Fälschers Anspach zu berichten weiß, ist einer der Hauptbetrogenen der ehemalige fran zösische Kriegsminister Lessvre, dem Anspach na mentlich eine Fülle aus freiester Erfindung auf gestellten Materials über die deutsche Schutzpolizei geliefert hat. Anspach machte LefSvre u. a. ein gehende Angaben über die angebliche straffe zen trale Organisation der Schutzpolizei und stellte ihm zwei lange Listen von überzähligen Beamten der Schutzpolizei zusammen. Er berichtete ausführlich von geheimen Waffenlagern und von dem mili tärischen Drill der Schutzpolizei und wußte auch mit einem geheimen Aufmarschplan der Schutz. Polizei in Süddeutschland im Falle einer Mobil machung zu dienen. Eine erhebliche Unterstützung sollte die verkappte militärische Organisation in der deutschen Studentenschaft haben. Neben der Schutz- Polizei bearbeitete der Fälscher in ähnlicher Weise auch den Reichswasserschuh mit seinen Organi sationen. -Die Unterlagen dafür schöpfte er aus jedermann zugänglichen Schriften und Büchern, stutzte aber da» tatsächliche Material durch Über, treibungen und eigene Zusätze, Kommentare usw. auf Aktenbogen mit Stempeln und Aktenzeichen als geheime Berichte und dergleichen zurecht, sodaß eS für die Entente brauchbar war. Ebenso lieferte er Listen über die aug«N»chcn überzähligen Offiziere der Reich»- wehr, L»G»ben über Mobilmachung-pläne des Reick SwehnmnisteriumS usw. Neben den Franzosen waren di« Hauptabnehmer des Fälschers die Polen, di« besonders auch für wirtschaftliches Material sich interessierten. Auf wirtschaftlichem Gebiete lieferte A spach auch für die Amerikaner allerlei Material. Alle diese Fälschungen spielten der ob«»»«nannten Korrespondenz zufolge eine er heblich« Rolle bei den ausländischen Kontroll- kommiisionen. Zur Äartoffelversorqnng im kommenden Wirtschaftsjahre. Im Reichsministerium für Ernährung und Land wirtschaft hat gestern eine Besprechung mit Ver tretern der Landwirtschaft, deS Handel» und der Verbraucker stattgefunden, um die Schwierigkeiten und Mißstände der Kartoffelversorgung de» vor- jahreS zu vermeiden. Er wurde einstimmig die Notwendigkeit anerkannt, jetzt sckon di« erforder lichen Vorkehrungen zur ausreichenden Eindeckung der versorgungSberecktigten Bevölkerung mit Kar- 'offeln im kommenden Wirtschaftsjahre zu treffen. In möglichst großem Umfang sollen zwischen Handel und Konsumgenossenschaften einerseits und landwtrlschaftlicken Erzeugern anderseits Lieferungs- Verträge nach rein wirtschaftlichen Gesickt-punkten unter Vermeidung behördlicher Eingriffe abge schlossen werden. Um die Deckung de- Bedarfs auch derjenigen BevölkerungSlreiie zu erle chtern, die keiner Verbrauchergenossenschaft angehören, ollen die dem Deutschen Slädtetag: ange chloffenen Städte veranlaßt werd n, Organisationen zum Ab chlusse von Lieferung-Verträgen zu schaff ». Zur Bekämpfung de« wilden Kartoffelauflaufe« erklärten sich die Spitzenverbünde übereinstimmend für die Verschärfung der geltenden Konzessions vorschriften. Annahme der nenen Besoldnnksord- »«ug im HauptauSschuh des ReichstaflS. Der HauptauSschuß deS Reichstag» beriet gestern das HauShaltSgesetz und die darin ent- Haltenen neuen Gehaltse, Höhungen. Angenommen wurde di« Regierungsvorlage. Danach beträgt der TenerungSzuschlag zu den Vezügrn der planmäßigen «nd außerplanmäßige« Reichs» beamte» ») vom 1. di» »ü. April zum «rund» gehalt, de« Diäten und den Ortszuschlägen, so weit diese Bezüge insgesamt 1ÜV00 M. nicht übersteige», «» Pro,., im übrigen »0 Pro,.; b) vom 1. Mai ab ,um Grundgehalt, den Diäte» u»d OrtSzuschlägen,' soweit dies« ins» gesamt 10SM M. nicht übersteigen, 120 Pro'., im übrige« Sä Pro,., außerdem ,« de« Kinder» znschläge« St» Pro», «int-erial. irettor v. Schl,eben erklärte, »ach «»»ahme der Regierungsvorlage, daß «»»«ehr die Kasse» sofort «»gewtesr« werde«, de« Vea«te» die Erhöhungen anS- prahle«. Ter deutsch-russische Vertrag. Bon vr. Friedrich Purlitz. De, Abschluß de« vertrage« von Rapallo zwischen Deutschland und Rußland ist zweifelt eimgen BerbandSmächten unbequem. Da« ändert aber nicht» an der Tatsache, daß Deutschland bei diesem Vertragsabschluß nur sein gute« Recht wahrgenommen hat, und daß seine verantwort lichen Staatsmänner ihrer Pflicht nicht genügt hätten, wenn sie ihrer Überzeugung zuwider von diesem guten Recht keinen Gebrauch gemach: hätten. E« ist de»halb erforderlich, de« Si- Wendungen mit Entschiedenheit entgegenzutretrn. die noch immer gegen diesen Vertragsabschluß vor- gebricht werde«. SS wird behauptet, Deutschland habe die Au- erkennung der Sowjetregierung den anderen euro päischen Mächten durch den Vertrag von Rapivo vorweggenommen. Da- ist aber tatsächlich bereits am 3. März 1918 durch den Frieden von Brest Litowsk geschehen. In der Einleitung zu diesem Vertrage ist ausdrücklich gesagt, daß Deutschland, Osterreich-Ungarn. Bulgarien und die Türkei einer seits und Rußland anderseits übereingekommen seien, de« Kriegszustand zu beenden, und dem gemäß Bevollmächtigte ernannt haben, deren Voll machten in guter und gehöriger Form befunden worden sind. Wenn durch Artikel 116 des Ver trag» vo« Versailles Deutschland auch die Aus hebung der Verträge von Brest-Liiowsk hat an erkenne« müssen, so betrifft da« lediglich de« recht lich-sachliche« Inhalt der Verträge, e« vermag abrr nicht die Tatsache der Anerkennung der Sowjet- regierung und ebensowenig den damals geschaffenen Friedenszustand aufzuheben. Zwischen Deuischla d und Rußland sind freilich später nach der Ermor- düng des Grafen Mirbach in Moskau die diplo matischen Beziehungen wieder abgebrochen worden: e» stand aber beide« Regierunge« jederzeit frei, sie wieder herzustellen. Völlig unberechtigt ist der Vorwurf, daß dc: deutsch-russische Vertrag gegen die internationale Moral verstoße. Die BerbandSmächte wollten durch daS der Kommission vorgelegt« Londoner Memorandum Rußland einseitig von seinen Ver pflichtungen gegenüber Deu schlaod ledig sprechen, während die Verpachtungen Deutschlands gegen über Rußland bestehen kle ben sollten. Wenn jemand unter Mißbrauch seiner Macht Rechts- ansprüche eines Dritten für nichtig erkärt, so kann er unmöglich den freien Verzicht auf eigene« Recht als unmoralisch bezeichnen! Ebenso nichtig ist die Behauptung, der Ver stoß gegen diese internationale Moral liege darin daß Drutsckland aus seine Ansprüche auS den Vorkriegsschulden und insbesondere au- deu ruffischen Sozialisierungen verzichtet habe. Sin Verzicht im juristischen Sinne liegt nämlich über haupt nicht vor, sondern lediglich eine Ausrech nung. Nur Rußland hat aus seine in dem deutsch ruffischen Vertrag behandelten Ansprüche endgültig verzichtet. Teut'chland hat die- nur rücksichtlich der in Art. 1 des Vertrag« behandelten Ansp-üche getan, dagegen auf die in Art. 2 behandelten Ansprüche nur bedingt verzichtet. Diese leben ohne weitere» wieder auf, wenn Rußland gleich- artige Ansprüche in Verträgen mit anderen Staaten anerkennt. Deutschland will also lediglich nicht schlechter gestellt sein als andere Staaten, und der deutsche Verzicht greift den Ansprüchen anderer Staaten nach keiner Richtung hin vor. Auch die Behauptung ist nicht stichhaltig, daß die deutsche Delegation durch den Abschluß des deutsch-russischen Sondervertrages den Grundsatz gemeinsamen Zusammenarbeiten- und gemeinsamer Beratung verletzt habe. Eine Verletzung der Kon ferenzgrundsütze ist gerade umgekehrt nur durch die alliierten Staaten erfolgt. Für die Beratung der ruffischen Frage war von der ersten Kommission der Konferenz ein Unterausschuß eingesetzt worden, dem neben Vertretern der alliierten Staaten und Vertretern der neutralen Staaten auch solche von Deutschland und Rußland ongehörten. Scho« durch diese Zusammensetzung war au-brück ich an- erkannt worden, daß die Regelung der russischen Fra e nicht ohne Zu-iehung Deutschland» und der anderen Staaten, die an russischen Fragen ein Interesse hätten, geschehen dürse. Dieser Unterausschuß hat aber überhaupt nickt ver handelt. vielmehr sind nach einer von Tschiischs- tt» erbetene» V rtaguug die alliierten Mächte z» Sonderberatungen mit Rußland zusammen-