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— M7 Bekanntmachung. In Folge Beschlusses des König!. Hohen Fi nanzministeriums soll die, zwischen der Zschopau und der Chaussee bei Gunnersdorf gelegene- zum Sachsenburg« Forstreviere gehörige Weidenpar- zelle, sowohl in einzelnen Stücken, als im Gan zen, öffentlich, im Wege des Meistgebots veräu ßert werden. Commisfionswegen ist zu dieser Versteigerung der 23. November 1843 terminlich anberaumt worden, und werden daher Kauflustige eingeladen, am gedachten Lage vor Mittags an Justizamtsstelle zu Sachsenburg sich einzufinden, ihre Gebote zu eröffnen und sich zu versehen, daß Mittags 12 Uhr mit derLicitation be gonnen und demjenigen, welcher nach 3maligem Ausruf das höchste Gebot behalten, das Grundstück unter den im Termine selbst bekannt zu machenden Bedingungen zugeschlagen werden soll; letztere aber sind aus den, an Amtsstelle sowohl, als in der Richterwohnung zu Gunnersdorf aushängenden Anschlägen zu ersehen. Forstamt Frankenberg mit Sachsenburg, den 13. September 1843. v. Helldorff. Pietsch. Bach. Edictalladung. Zu dem überschuldeten Vermögen der nachbe nannten Personen, als Johann Moritz Grahmannsi Johann Daniel Rahnefelds! "d"lslertte," und Johann Erdmann Jahns, weiland Bürgers und Schneiders, allerseits zu Frankenberg, ist auf erfolgte Jnsolvenzanzeige der Concurspro- zeß eröffnet worden und werden daher alle be kannte und unbekannte Gläubiger derselben und überhaupt alle diejenigen, welche an das Vermö gen Jahns, Grahmanns und Rahnefelds aus ir gend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben ver- meinen, hierdurch «üietsliter und peremtorisch ge laden, in dem auf den neun und zwanzigsten Decem- der 1843 zu Jahns, Grahmanns und Rahnefelds Concurse anberaumten Liquidationstermine zu rechter früher Gerichtszeit an geordneter Amt-Mo zu Franken berg persönlich oder dtttch genugsam auch zu Ein gehung eines Vergleichs kKtinnrte Gevollmachtig- 1e, welche von Ausländern mit gerichtlich recog- noscirten Vollmachten zu versehen sind, unter der Verwarnung, daß sie außerdem von diesem Cre ditwesen ausgeschlossen und ihrer Ansprüche, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet werden, zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu be scheinigen, darüber mit dem bestellten Consurs- vertreter auch, nach Befinden, der Priorität hal ber, unter sich selbst rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, sodann aber den neun und zwanzigsten Januar 1844 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids, wel cher beim Außenbleiben Mittags 12 Uhr für pu- blicirt erachtet werden wird, sich zu versehen, fer ner zu dem auf den zwölften Februar 1844 in Jahns, - den vierzehnten Februar 1844 in Grahmanns und den süsxföhnten Februar 1844 in RahNefeldS'SWkVenwesen angesetzten Verhörs termine des Vormittags An Amtsstelle zu Fran- kenbeH ch«siMich:Wev sonst auf legale Weise zu erscheinen,-i>ie Güte-«minder zu pflegen und wo möglich! smenBergkich zu treffen unter der Verwarnultz^daßMchtmgen, welche sich über die Annahme, der VAZleichsvorfchläge nicht oder nicht ausreichend-erklärt M einwilligend werden erachtet werden, auf den Fall aber, daß ein Vergleich nicht zu StMde kommen werde, den fünfzehnten März 1844 der Publikation eines ^Locationsbescheids, welcher rücksichtkich der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben übrigens zur An nahme künftiger Ladungen und Verfügungen Be vollmächtigte in Frankenberg zu bestellen und diese spätestens in den Liquidationsterminen bei 5 Strafe zu den Acten anzuzeigen. Frankenberg, den 22. Juli 1843. Das Justiz-Amt Frankenberg mit Sachsenburg. Pietsch. Verkauf. Ein fettes niederländi» Wesches Schwein steht aus freier Hand zu WMWWbverkaufcn. Wo? ist zu erfahren«in der Wochenblatt - Expedition.