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Theil derselben war, und es, ist somit unbestreit bar richtige Erfahrung, daß die feinen Salztheile sich in der Zeit erst völl-g aufgelöst haben. Die Eigenschaft der Schwerauflöslichkeit ist nun einem Salze in höherem Grade eigen, als dem. andern, und ie schwerer die Auflösbarkeit des Salzes ist, um so größer ist der Uebelstand. Macht man von dieser Erfahrung die Anwen dung auf den täglichen Gebrauch, so muß man den Schluß machen, daß in unsern Speisen stets zu viel Salz enthalten sei, obgleich wir es durch die Geschmacksorgane nicht wahrnehmen, und daß sich der Ueberschuß erst -spater im Körper auflöst und Nachtheil bringt. Ich habe daher die Anord nung getroffen, daß in meiner Wirthschaft stets aufgelöstes Salz in Glasbouteillen vorräthig sein muß, und daß diese Auflösung in Wasser (dieses Salzwasser) statt des Salzes den Speisen zuge gossen wird, und habe gefunden, daß wirklich da durch merklich weniger Salz verbraucht wird, ohne daß dadurch die Speisen dem Geschmacks nach we niger gesalzen wären als früher. Der Gegenstand scheint mir nicht unwichtig, denn der tägliche Genuß zu vielen Salzes ist ge wiß Veranlassung zu mancherlei Hebelständen, wo runter auch die Ausschlagskrankheiten der Kinder zu zählen sein möchten. Auf jeden Fall ist der Gebrauch des Salzwassers eine Verbesserung in der Hauswirthschaft, auf die ich aufmerksam ma chen will. - o. R. Buntes. Zur Empfehlung der vortrefflichen alten Heim lichkeit des gerichtlichen Verfahrens eine neue Lhat- sache: „Ein verarmter Bürger in Elbing wurde wegen angeblichen Diebstahls zu 7 Monaten Zucht haus verurtheilt; er appellirte zwar, wurde aber sofort ins Zuchthaus zu Graudenz abgeführt; als er seine Strafe überstanden hatte, erfuhr er, daß das. Oberlandesgericht zu Marienwerder ihn wegen mangelnden Beweises sreigesprochen habe, eS war aber vergessen worden, den Gefangenen das Erkenntniß zuzufertigen. „Ist ein solcher Fall bei öffentlichen und mündlichen Verfahren möglich?" fragen wir die Gegner desselben, Hrn. Abgeordn. Sachße aus Freiberg nicht ausgeschlossen, und antworten: „Nein, denn das Erkenntniß wird dann in Gegenwart des Beschuldigten, der Richter und des Publikums gefällt." N» Engländer haben, jetzt eine wahre Wuth, Handelsgeschäfte nach China zu machen, und die armen Chinesen, ihre eroberten» Künden, wissen sich vor lauter Waaren, die sie kaufen sollen, nicht zu llaffen. Kaufen sie aber nicht, dann sind auch die englischen Herren im Stande, den Krieg noch einmal zu beginnen. Auch die Kirchen haben Einfälle und mitunter . recht glückliche. So ist z. B. eine solche in Ha nau eingestürzt, ohne Jemanden zu beschädigen. Wer sie wieder auchauen will, mag sich bei uns > melden, aber nur in frankirten Briefen. Wie groß die Noth in England und wie gering die Aussicht zur Herbeiführung eines bessern Zu standes sein müsse, beweist Folgendes: 200 Koh- lenarbriter haben bei Coatbridge die Gruben ver lassen, weil sie von dem geringen Lohne nicht mehr leben konnten, Der Eigenthümer der Gruben nun jagt die Familien der Arbeiter aus den ihm zu gehörigen Hütten und läßt ihre Effecten auf die Straße werfen. Diese Unmenschlichkeit hat die Bürger so sehr empört, daß sie sich verei nigt haben, den Frauen und Kindern eine Zuflucht zu verschaffen. Also wirklich, so sehr hat jene Nichtswürdigkeit empört, daß man eine menschliche Pflicht erfüllen will? Es ist et- staunlich! Nun, wenn die Empörung über eine Schändlichkeit nichts Andres zu Wege bringt, als ein Almosen für den Gemißhandelten, so können die -reichen hohen Herren sich ohne Furcht zu Bette legen. — Holland hat 3 Mill. Einwohner, die jährlich über 70 Mill. Gulden Abgaben zahlen, also 25 Gulden xer Kopf, 4mal so viel als in Preußen, wo doch die Abgaben für sehr gering nicht getade gelten können. Wie sehr das Land unter dieser Last leidet, läßt sich denken. Ersparungen sind stets in Aussicht gestellt worden, aber niemals ins Leben getreten, nicht einmal eine Ermäßigung des Salzpreises! Gott segne das glückliche Holland und erhalte ihm seinen Käse und sein Phlegma. Nach alter Weise treiben die Jesuiten in der Schweiz ihr böses Wesen wieder und ihre Zöglinge machen, ihnen alle Ehre. Die Diebe gehen zu den Bestohlnen und trösten sie mit religiösen Gründen, andere verwenden einen Theil des Raubes, um Messe lesen zu lassen, ein Vater setzte sein außer eheliches Kind aus, weil seine Haushälterin eine Protestantin ist, und einer Magd wird der Hei- mathsschein von dem Gemeinderath M A esch ver- weigert, weil sie bei einem Protestanten in den ,'