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Intelligenz» nnd Woehenblntt Frankenberg mtt Iaehsenbnrg ««d Umgegend. Mit König!. Sachs. Aürrgnädigster Lonttssisn. - ^4^ 47. Sonnabends, den 25. Novbr. > 1843. Jeden Sonnabend erscheint eine, I Bogen starke, Nummer dieses Blattes. Preis: jährlich. I^LHlr., vierteljährlich? Ngr. 5 Pf., wöchentlich S Pf., wofür es auch durch sämmtliche Königl. Sachs. Püst-Erpetuttonen zu erhalten ist. Anzeigen aller Art werden in demselben gegen die Gebühr von S Pf. für die gespaltem-Ea^uszeLe oder deren Rauch «fgenommen und Beilagen möglichst billig berechnet. / . über Einnahme und Ausgabe bei der hiesigen Haupt-Stadtkassm- Rcchrmng vom Jahre 1842. 10 876 2 1094 21 24 . 465 26 9 2485 4922 23 9' Bekanntmachung./ Jetztkommenden Sonntag, dm 26.. Novbr., ist die Feier des Lodtenfestes und dMalh, laut hoh^ Verordnung vom 21. Octbr. d. I., Concert und Tanzmusik an diesem Tage, bei Strafe von 2 bis. 20 ^D>, verboten. .7 . j * Um Mißverständnissen zu begegnen, wird solches hiermit zur Kenvwisi gebracht. / Frankenberg, den 22. Rovar.^843. . > Der Stadtroith. - / . Pörzler. . Kassenbestand, laut Abschluß der Rechnung vom Jahre 1841, iod.^ 739 10^^-. 3 Reste. Zinsen von unbeweglichen Gütern, und zwar von dem Kelles^m Rathhause, für die Brodbänke, für die 2 Brauloose, von dem Commuahause, Wrie von Feldern, Wie sen, Angern und Gärten. r Erbzinsen von Gerechtsame«, welche bestimmte Nutzungen gewahren/nehmlich: von vererbten Gärten, Angern, Wiesen und Bauplätzen, vom KUttelhof, von der Hir tenpfründe, vom GraupenganM, Röhrwässerzins und Geschoß und Wassergeld von den angesessenen Burgern. °» E Von Gerechtsamen, welche steigerte und Laltzud-Mutzungen gewähren, als: von der Lehmgrube, die Salzrente, für die Garküche, -von Bürgerrechtsgebühren, von der . Rathswage, Rathssporteln, Strafgelder, Logkszettel, Heimaths«, Gewerbsteütt- Und Verhaltscheinen, Rente von den bierbrauenden Bürgern, vom Bier- und Brannt- weinschanke, Stättegeld von den 3 Jahrmärkten, Geschoß und Waffergeld von,den l-utus.