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Mit König!. Sachs. Allergnädigster Conccssion. 1843 Sonnabends, den 21. Januar. K Jeden Sonnabend erscheint eine, 1 Bogen starke, Nummer dieses Blattes. Preis: jährlich 1 Thlr., vierteljährlich 7 Ngr. 5 Pf-, wöchentlich 6 Pf., wofür es auch durch sämmtliche Köniql. Sachs. Post-Expeditionen zu erhalten lst. Anzeigen aller Art werden in demselben gegen die Gebühr von 5 Pf. für die gespaltene Corpuszeile ausgenommen, und Beilagen möglichst billig berechnet. . - . Und fand auf solchem Boden Den köstlichsten Gewinn. Bon Zweifels Qual getrieben Eilt' ich der Stätte zu, Allwo sie ruh'n die Lieben 3n stiller Srabesruh. Friedhofsstimmen. 3) Das Samenkorn. Einst ging ich zu den Tobten 3u Gottes Acker hin. Bekanntmachung. Den hiesigen betheiligten Einwohnern bringen wir hiermit in Erinnerung, daß sie beim Jahres wechsel Zeichen für ihre Hunde zu lösen haben, dk in diesem Jahre von Messingblech ausgegeben worden und machen sie zugleich auf die daraus entstehenden Nachtheil- sowohl, als darauf aufmerk sam, daß sie durch Hinterziehung der regulativmäßigen Vorschriften nicht nur die Ordnung, ihrer ge meinbürgerlichen Verpflichtung entgegen, verletzen, sondern auch dazu beitragen, die Controle über fremde Hunde und dem öffentlichen Begegnen der Hundswuth zu erschweren und zwar alles dies um Erhaltung weniger Groschen. Frankenberg, den 16. Januar 1843. Der Stadtrath daselbst. Pörzler, Bürgermeister. Bekanntmachung. Es ist in neuerer Zeit nach den darüber an die unterzeichnete Kreis-Direktion gelangten obrigkeit lichen Anzeigen wiederholt der Fall vorgekommen, daß Kinder durch Spielen mit Schießpulver, wel ches sie in kleinern Quantitäten bei Kaufleuten gekauft, durch das Anzünden desselben an feuergefähr lichen Orten, Schadenfeuer verursacht haben. - Die Kreis-Direktion findet sich daher aus wohlfahrtspolizeilichen Rücksichten und um weiteren ähn lichen Unglücksfällen vorzubeugen, veranlaßt, die Polizeiobrigkeiten ihres Bezirks andurch dahin an zuweisen, daß sie den Kaufleuten und andern Personen ihres Orts, welche mit Schießpulver han deln, den Verkauf desselben an andere als erwachsene Personen, Seiten derer sich ein angemessener Gebrauch davon erwarten läßt, bei namhafter Strafe untersagen, und daß diesem Verbote gebührend nachgegangen werde, behufige Obsicht führen lassen. Zwlckau, den 31. Decbr. 1842. Äönigl. Kreis-Direktion. b C. Freiherr von KünHberg. Kötz. - - Intelligenz- nnd Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend.