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766 Wenn die Negierung dem nachgäbe, so wäre sie — die Regierung — für den Augenblick au« der Ver legenheit, aber die von ihr bisher vertretene „con- servative Republik" wäre verloren, ja wahrscheinlich die Republik überhaupt! Denn das Blatt Le XIX Siecle hat ganz gewiß recht, wenn es sagt: „Ein Land, in welchem die Negierung sich nicht gegen die Wahl Blanqui'S auflehnte, in welchem das Parlament nicht diese Wahl mit Entrüstung als ungültig ver würfe, wäre »fertig zum Retten», und «der Netter» (man weiß, was das heißt!) würde nicht lange auf sich warten lassen." Und das Journal des Debats sagt: „Wenn die öffentlichen Gewalten sich vor dem gebieterischen Ver langen der durch die Wähler des ersten Bezirks von Bordeaux vertretenen «Unversöhnlichen» (Radikalen) beugen, dann cxistirt kein Parlament mehr! Es existirt dann nur noch die Gewalt der (wie man es 1793 nannte) «Sektionen der Clubs», denn wir sehen keinen Unterschied zwischen den Sektionen des Clubs der Ja kobiner, welche vor den, Convent defilirten und dem selben ihre Voten dictirten, und diesem Comite von Bordeaux, das kaltblütig, mit Ueberlegung, das Gesetz und die ausübende Gewalt verachtend, dem Parlament seinen höchsten Willen übermittelt." Bekanntlich machten auch bei uns in Deutsch land einmal die Socialdemokratcn den Versuch, mit Hülfe des „allgemeinen Stimmrechts" Reichstag und Verfassung zu terrorisircn. Sie wählten ein paar ihrer Führer, die in Strashast saßen, und verlangten dann vom Reichstage, daß er diese Strafhaft aufhebe, was gegen die Verfassung gewesen wäre. Der Reichs tag wies aber dieses revolutionäre Verlangen mit un geheuerer Mehrheit zurück. Wird das Gleiche jetzt in Versailles geschehen, wenn die Regierung, wie zu hoffen steht, fest auf ihrem Standpunkte beharrt, Blanqui nicht zu amne- stiren und die Ungültigkeitserklärung seiner Wahl von der Kammer zu verlangen? Leider läßt sich darauf keineswegs mit einein zuversichtlichen Ja antworten. Wenn die große Gambetta'sche Partei die Regie rung in dieser Frage verläßt, und wenn die Mon archisten, wie sehr möglich, sich der Stimme enthalten (unter dem Vorwande, das sei ein häuslicher Streit, den die Republikaner unter sich auszumachen hätten, und in der sichern Hoffnung, das Ministerium dadurch zu Falle zu bringen), so ist dieser Fall unvermeidlich; mit dem Ministerium Wäddington müßte und würde aber auch unter den gegebenen Verhältnissen der Präsi dent Grevy selbst zurücktreten, und dann-stände Frank reich wieder einmal vor dein Unberechenbaren. Denn auf der abschüssigen Bahn, äuf die es mit einer Gültig erklärung der Blanqui'schen Wahl gerathen wäre, gäbe es kein An- und Aufhalten bis dahin, wo wieder ein „Retter der Gesellschaft" erschiene, der L Is Louis Bonaparte eine neue Dictatur aufrichtete! Armes Frankreich! Zum Staatsstreich in Aegypten. Das Journal des Debats erhält aus Kairo den Wortlaut der beiden Briefe, welche die Herren de Blig- niires und Wilson an den Khedive gerichtet haben, sowie ein Schreiben dieses letzter». Der erste dieser Briefe, vom 5. April datirt und nur von den beiden Minister» unterzeichnet, lautet: An Se. Hoh. den Khedive. Monseigneur! Am 28. Aug. 1878 erstatten Ew. Hoh. in einem an Sc. Exc. Nubar- Pascha gerichteten Erlaß Ihre Absicht, „mit und durch de» Ministerralh zu regieren". Am letztverflossenen 9. März erneuerten Ew. Hoh. den Regierungen von Großbritannien und Frankreich die Ver sicherung Ihres festen Willens, „den Erlaß vom 28. Aug. unversehrt aufrecht zu erhalten", und bekräftigten Sie, daß Sie „unter allen Umständen dem Cabinet die vollständigste und loyalste Unterstützung behufs regelmäßiger Function der neuen Ordnung der Dinge" angedeihen lasten würden. Ew. Hoh. verliehen gleichzeitig den europäischen Ministern das Recht, „jeder Maßregel, die sie etwa misbilligten, ein abso lute« Veto entgegenzusetzen". . , Am 23. desselben Monats veröffentlichte der Aegyptische Moniteur ein Schreiben Ew. Hoh. an den Prinzen-Vor- sitzenden des MinisterratheS, in welchem Sie ihm die Ver sicherung gaben, „daß das Cabinet unter allen Umständen .auf Ihre vollständigste und loyalste Mitwirkung rechnen könne". Ew. Hoh. hatten damals seit einigen Tagen einen von Ihrem Finanzminister vorbereiteten Entwurf zu einem Be richt und Decret behufs Regelung der Finanzfrage in Hän den. Wir hatten Ihnen dir Documente mitthcilen wollen, bevor wir sie der europäischen Untersuchungscommission zur Prüfung vorlegten, welche Commission Ew. Hoh. durch ein Decret vom 30. März beauftragt hatten, „ein Reglement auszuarbeiten und Ihnen vorzulegen, welche« den regel mäßigen Gang des öffentlichen Dienstes sichern und den Interessen de« Landes und der Gläubiger eine billige Be friedigung gewähren würde". Seit dem 18. März haben wir von Ew. Hoh. keine Mittheilung bezüglich jene« De crete« erhalten, welche« wir Ihnen an jenem Tage über reicht. Mittlerweile ließen Ew. Hoh. gestern Abend die Ge- neralconsuln benachrichtigen, daß ein Finanzplan ausgear beitet worden und ihnen übergeben werden würde, und Sie «suchten dieselben, ihn ihren Regierungen mitzutheilen. Lur Unterstützung diese« Planes wurde eine Petition ab ¬ gefaßt. Die Unterzeichner derselben erklären sich bereit, die neuen Opfer zu tragen, welche vom Lande verlangt werden sollten. Man wirbt Beitretende sogar unter dem Personal unserer Ministerien. Allein diejenigen, welche sich zu För derern und Verbreitern dieser Petition hergeben, gehen, wenn auch notorisch mit dem Vertrauen Ew. Hoh. beehrt, weit über Ihre Intentionen hinaus, denn sie verlangen die Abänderung „einer Organisation, deren Gelingen" — nach dem Wortlaute des erst vor wenigen Tage» veröffentlich te» Schreiben« Ew. Hoh. selbst — „eine große Wohlthat für Aegypten mit sich bringen soll". Man rust dergestalt, unter den Augen Ew. Hoh. selbst, eine Agitation hervor, die wir sür eine unbedingt erkünstelte zu halten allen Grund haben, die aber genügt, den Gang jeder Administration auszuhalten. Indem wir alle diese Thatsachen Ew. Hoh. bekannt geben, bemerken wir Ihnen achtungsvoll, daß die Haltung, welche Sie einyehmen zu müssen aeglaubt haben, sich schwer mit der von Ihnen wiederholt abgegebenen Ver sicherung in Einklang bringen läßt, dem Labmet Ihre voll ständigste und loyalste Unterstützung angedeihen zu lassen, und daß es nicht mehr mit und durch Ihren Ministerrath regieren heißt, wenn Unterhandlungen in Betreff eines Finanzplanes eingeleitet werden, den Ihre Minister nicht einmal kennen. . Wir ba^en die Ehre, uns zu nennen Ew. Hoh. gehor samste Diener. (Gez.) E. de Blignieres. E. Rivers Wilson. Der zweite Brief trägt das Datum vom 10. April und ist außer von deu.beiden Ministern auch von den Mitgliedern der Enquetecommission unterzeichnet. Er hat folgenden Wortlaut: An Se-Hoh. den Khedive. Monseigneur! Die oberste Untersuchungscommission, welche Ew. Hoh. mittel« eines Decret« vom 30. März 1878 beauftragt habeu, ein Regle ment auszuarbeiten und Ihnen vorzulegen, „das den regel mäßigen Gang des öffentlichen Dienstes sichern und den Interessen des Landes wie der Gläubiger eine billige Be friedigung gewähren würde", wird die Ehre haben, Ihnen binnen wenigen Tagen einen Bericht und einen Decrets- entwurf vorzulegen, welche beide dieselbe soeben vollendet hat. Dieser Entwurf zu einer allgemeinen Regelung der Finanzlage ist zu einer Zeit ausgearbeitet und beendet wor den, wo noch nichts vorhersehen ließ, daß die durch da« Rescript vom 28. Aug. 1878 angebahnte Ordnung der Dinge so schwere Eingriffe erfahren würde. Die Stabilität der neuen Einrichtungen und namentlich die Beibehaltung der europäischen Minister, sowie die Bürgschaften, welche sich daran knüpfen, waren die wesentliche Bedingung zur Ausführung jenes Planes. Die Commission hatte mit Ew. Hoh. gehofft, daß das neue Regime „eine große Wohlthat für Aegypten mit sich bringen" werde, und unter diesem neuen Regime ver stand sie die in die gesamnite Verwaltung durch Einführung eines europäischen Rechnungswesens gebrachte Ordnung, die wirksame Controle der Einnahmen und Ausgaben, die Erhebung der Grundsteuer auf der rationellen Basis eines neuzuerrichtendeu Katasters, den gesicherten Schutz der Eingeborenen gegen die Bedrückungen, deren Opfer sie nur zu oft waren: mit Einer» Worte, die vollständige Reform der Steuergesetzgebung "Und Finanzverwaltung. Diese Re- fornl konnten wir nur von einem Ministerium erwarten, in welchem das europäische Element einen berechtigten An theil von Einfluß hatte. Die Hoffnungen, welche wir ge hegt, erfuhren soeben eine gründliche Enttäuschung durch die Abschaffung der europäischen Ministerien und die Rück kehr zum alten Regime. Aus wie lange sich auch die Dauer dieser neue» Situation erstrecken möge, alle Thatsachen, welche uns während des Laufes der Untersuchung, die wir vor nahezu einem Jahre begonnen haben, bekannt geworden sind, lasten in uns keinen Zweifel mehr darüber aufkommen, daß die Zukunft schwer dadurch gekährdet wird. Die durch eine Verwaltung, welche von der Vergangenheit verurtheilt wird, mehr und mehr erschöpften Hlllssquellen des Landes werden immer unzugänglicher werden, den Anforderungen des Staatsschatzes zu entsprechen. Die Commission ist nicht der Meinung, daß die Lon- trole, deren Wiederherstellung Ew. Hoh. vorschlägt, die den Gläubigern entzogenen Garaytien auswiegen und den ver derblichen Resultaten einer Administration Vorbeugen könne, welche just denjenigen anvertraut ist, deren Umtriebe von der Untersuchungscommission auf das schärfste verurtheilt wurden und die nicht die allgemeinen Interessen der ein heimischen Bevölkerung, sondern die ausschließlichen Inter essen der herrschenden Klaffe vertreten. Die Lontrole kann nur geübt werden, wenn sie auf die Acte einer regelrecht organisirten Administration angcwendet wird. Sie kann nur wirksam sein, wenn es nicht von dem Belieben der Chefs der Verwaltung abhängig ist, sich derselben zu ent ziehen, wie es unter der Wirksamkeit des Novemberdecrets der Justizminister, heute Ministerpräsident, gethan. Infolge alles dessen, und da wir uns einer Ordnung der Dinge gegenüber befinden, die ganz und gar von der jenigen abweicht, welche bestand, als wir die Finanzlage studirten, können wir nicht umhin, jede Verantwortlichkeit abzulehnen betreff« der etwa später zu versuchenden Durch führung eines Planes, welcher nunmehr zerstörte Garantien vorauSsetztx. Die Commission, indem sie Ew. Hoh. anzeigt, daß sie Ihne» demnächst den soeben von ihr vollendeten Bericht vorlegen wird, glaubt Ihnen schon jetzt erklären zu sollen, daß sie dafür hält, es sei ihr nicht mehr möglich, da« Werk weiter fortzusetzen, womit sie Ew. Hoh. zu be trauen geruht hat. Wenn sie einige Dienste ldisten konnte, so war dies unter der Bedingung, daß alle Functionäre die Autorität anerkannten, welche ihr aus dem Decret, das sie einsetzte, erfloß, und daß Ew. Hoh. die Rathschläge, welche sie Ihnen unterbreitete, der Beachtung würdigte. Von die sem doppelten Gesichtspunkte aus haben nun aber die letzten Ereignisse unsere Situation vollständig verändert. Ew. Hoh. haben soeben zum Präsidenten des MinisterratheS den ein zigen Functionär gewählt, der seinen Widerstand gegen die unternommenen Reformen offen durch die Weigerung be kündet hat, vor der Commission zu erscheinen; und während die Commission ein Finanzproject studirte, dessen Grund lagen durch deü Finanzminister zur Kenntniß Ew. Hoh. ge bracht wurden, veranlaßten Ew. Hoh., indem Sie jene« un- vollsiändige Document den Personen mittheilten, welche Sie mit Ihrem Vertrauen beehren, die Ausarbeitung eine« Plane« zur Liquidation, worin zwar gegen jede Bankrotterklärung, aber unter Verleugnung der Wirklichkeit protestirt wird. Ew. Hoh. haben diese» Kiuanzplan, über welchen die Tom- Mission nicht vorher zur Abgabe ihrer Meinung berufen wurde, officiell genehmigt, und das an demselben Tage, an welchem wir Ew. Hoh. ein im Einvernehmen mit dem Finanzminister auSgearbeitetes definitive» Finanzproject zu unterbreiten im Begriff standen. Wir sehen es daher sür unsere Pflicht an, Ew. Hoh. zu bitten, unsere Entlassung annehmen zu wollen. Genehmigen Ew. Hoh. rc. C. Rivers Wilson. P. Baravelli. E. Baring. V. Bellaighues de Bugha«. E. de Blignieres. A. de Kremer. Das Schreiben, welches der Khedive nach der Er- ncunung seines neuen Ministeriums an dessen Ches, Scherif-Pascha, richtete, lautet: Als Staatschcf und Aegypter halte ich es sür meine heiligste Pflicht, der öffentlichen Meinung meine« Lande« zu folgen und ihren legitimen Ansprüchen eine vollständige Gtiiiiglhuung zu geben. Mit Bedauern habe ich bemerkt, daß der von dem letzten Cabinet verfolgte Weg im Schose der Bevölkerung «in MiSvergnllgen und eine Bewegung hexvorgerusen, welche alle Klassen unserer sonst so ruhigen Bevölkerung ergriffen hat. Ich habe davon zu wiederholten malen den Ministern und den bei mir beglaubigten Agenten Miltheilung gemacht, aber da« Cabinet hat diesen Eröff nungen keine Rechnung getragen. Der von dem Finanz minister ausgearbeitete Finanzplatt, welcher da« Land für völlig bankrott erklärt, der die al« heilig betrachteten Ge setze unterdrückt, der die erworbenen Rechte verletzt, hat die Erhebung des Nationalgefühls gegen das Cabinet vollendet. Die mir überreichte Adresse ist der Ausdruck davon. Bever ich dem mir so fest ausgesprochenen Wunsch entspreche, be auftrage ich Sie, unter den Bedingungen des Rescript« vom 28. Aug. 1878 ein Cabinet zu bilden. Dieses aus echt ägyptischen Elementen zusammengesetzte Cabinet soll als Verhaltungsregel haben die Entwickelung der in dem erwähnten Rescript angeführten Reformen, welches Rescript auf das gewissenhafteste aufrecht erhalten nnd viel wirk samer gemacht werden soll durch die thatsächliche Verant wortlichkeit der Minister gegenüber einer Kammer, deren Wahlmodus und Rechte derart werden geregelt werden, um den Erfordernissen der iunern Lage nnd den nationalen Ansprüchen zu entsprechen, Das Ministerium wird zunächst Sorge tragen, in dieser Hinsicht Gesetze nach dem Vorbilde der gleichartigen in Europa bestehenden Gesetze anSznarbeiten unter Berücksichtigung der Sitten und Bedürfnisse der Be völkerung/ Da« Cabinet wird wachen über die siricte und regelmäßige Ausführung des durch die Notabeln und Wür denträger des Landes ausgearbeiteten Finanzplanes, dein ich mein« vollständige Billigung gebe. Es wird daher ohne jeden Aufschub die nothwendigen Maßregeln ergreifen, um dem Decret vom 18. Nov. 1876 gemäß die Controle über die Einkünfte und Ausgaben, welche die Garantie für das Land und die dabei beteiligten Interessen sein soll, herzu stellen. Da ich Ihre Hingabe sür das Land kenne, zweifle ich nicht, daß Ew. Exc., indem Sie sich mit Leuten um geben, welche wie Sie das öffentliche Vertrauen und die öffentliche Achtung genießen, das civilisatorische Werk, an welches ich meinen' Namen knüpfen will, zu einem guten Ende führen werden. Glauben Ew. Exc. an meine Ge fühle der -hohen Werthschätzung - und -aufrichtigen Freund schaft. J«mail Pascha. Deutsches Reich.. X Serbin, 24. April. Zur Ergänzung der Mit- theilungen über die vom Bundesrathe ernannten Com- missarien zur Vertretung der Zolltarifvorlage im Reichstage ist zu bemerken, daß es in dem an den ReichstagSpräsidenten gerichteten Notificationsschreiben des Reichskanzlers heißt: „daß zur Vertretung der Vor lage außer den auf Grund des Art. 16 der ReichS- verfafsung berufenen Bundesrathsmitgliedern als Com- missaricn ernannt sind die Herren rc." — In den letzten Tagen sittd in mehrern Zeitungen Mittheilungen über die Lage der im Reichstage eingebrachten Anträge Reichensperger und Kleist-Retzow über die Wuch er frage gemacht worden, die den Schein erregen können, als habe die Rcichsregierung bereits ihre Stellung zu diesen Anträgen genommen. Wie mir versichert wird, ist letzteres nicht der Fall. Es sind in dieser Hinsicht noch keine Beschlüsse gefaßt worden. — Der zum Commissarius für die australischen Ausstellungen er nannte Geh. Regierungsrath Professor Reuleaux hat sich nach London begeben, um sich mit dem dort zu sammengetretenen australischen AusstellungScomitL ins Vernehmen zu setzen. Derselbe will den 28. April in Berlin wieder eintreffen, um hier die weitern Be schlüsse abzuwarten, die noch i» der Angelegenheit zu treffen sind. — Unter dem Titel „Die konstitutionelle Seite der ReichS-Finänzreform" schreibt die National- Liberale Correspondenz: „In ihrem neuesten Artikel geht die halbamtliche Provinzial-Corkespondenz von der Voraussetzung aus, daß der Reichstag neben den Schutz zöllen auch sofort die vorgeschlagene Erhöhung der Finanzzölle und der Verbrauchssteuern, also eine schier unmeßbare Summe, bewilligen solle, von der nur das Eine feststeht, daß sie den Belauf der Matricularbei- träge und damit daS finanzielle Bedürfniß des Reiches weit, weit überschreiten würde. Nach unserer Meinung wird dadurch dem Reichstage etwas zugemuthet, was er nicht gewähren kann und darf. Keine Volksver tretung der Welt kann sich für befugt erachten, das Volk über da» Maß eines klar erkennbaren und un- abweislichen Bedürfnisses hinaus mit neuen Steven« zu belasten; vielmehr soll jede Volksvertretung es als das werthvollste konstitutionelle Recht ansehen, bei der jährlichen EtatSbewilligung die Heranziehung der Lei ¬ stungen des B zcn de« schlech Recht hat de Bewilligung d Blick auf die setzung der r zeigt, wie wir zahler auSgeü! ist in jüngster Len, daß im Matricularbesi jährliche Fests Anspannung Bedürfniß zu I „garantirt" u I Forderung ge, I die Bedenken I Recht» gegen I einnahmen h I langen de« I durch die vor I sion desselben I dürfen, und I nllncirt dä» I ganz neue m I Wir haben t I Provinzial-C I richterstatter, I nur wünsche, I im preußisch, I sich lediglich I die auf Grui I razes zu e> I Weise berüh I heil uud Ur I daran erinne: I Hausen in d I 2. Nov. 18' I der Matricu I war, -daß l ! sicht zustrhe, I ohne seine <i I halten freilü I daß bei vo! I träge ei» ar I aber was t I an sich anl< I tag wird je I niß ernes p I trächtigung' Die S, I Frage so: , (»-B.de» scheint aller I lation würi I wirthschaft j I wäre es, d, wesentlich z I jenigen vor Theil, viell I staaten, di I ermangeln, herzustellen mäßiger W — Der > den Reichs Missionen s Material Steuervotl auf die T d. h. auf W-Hlprüfr für Recht Vogelschutz I Gegenstän erledigen, I schon am? oder erst 1 über den j I seitig wir! Absicht in Zolltarif I t. Juli i — Die Liberalen litischeS A v. Buns ehemalige national - haben eir sie») ein, Fürsten 8 schreiben die Adre^ sic aus < in entge Wink ar .läßt an v. Buns,