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: man der deutschen cie dauern recht vom ! Baticans rügen wer- >rt. Fürst en, sie zu enüber für tauen noch eine ver- r, wonach :en an sich National nachen. — arie von w. Windt- rzler nach- ncn förm ig gestellt, »len. Die oer Herzog ne Schwe feln kann, ie Töchter ilte Nach- etresfs der ollen, dost fcnfcheinen 50-Mark- der Ge- «ibt. )ct.1878 buchhant- u Zürich Staatlicher - > billigem unistifchen eneperio- ;eu Nun- cift „Dcr 21, 23, i Wochcn- 28. Der. . I.; die heinenden ig" vom I.p die Thicagver er Unter- Kranken- Arbeite r- dem Na- rter denr Verein, eil 1879 len Iahr- sh. Becker Mrcdigirten periodischen Druckschrift „l.s Krsourseuc. M Organe ck^mooratiquo social «Iss sssooiations ckos MIcavaitleurs". M Anhalt. Dessau, 26. April. Die Verhaud- D lungen des anhaltischen Landtage«, welcher iu der M nächsten Woche geschlossen werden wird, betrafen in M der letzten Zeit vorzugsweise den Finanzetat. Die M finanziellen Verhältnisse des Herzogthums sind als über- M au« günstige zu bezeichnen. Jin Laufe von 9Jahren I (vom 1. Jan. 1869 bis zum 1. Juli 1878) ist nicht W blos die ganze'Staatsschläd von beinahe 8 Mill. M. D getilgt, sondern überdies noch ein Activvermözen von D circa 1'/, Mill, angesammelt worden. Dabei sind I seit mehrer« Jahren nur sechs Einheiten der Staats- I erzänzuugSsteuer (— '/z Prvc. deS Einkommens) zur M Erhebung gelangt, und trotzdem ist für das nächste D Jahr wiederum die Zurücklegung einer Summe von I 462LOO M. in Aussicht gestellt. Die in der letzten I Zeit gehegte Besorgniß eines beträchtlichen Rückganges I in den Erträgen des herzoglichen SalzwerkeS Leopolds- I hall — einer Hauptquelle der anhaltischen Einnah I inen — ist durch eine kürzlich erzielte Verständigung I mit den concurrirenden Salzwerken für eine längere W Reihe von Jahren glücklich beseitigt worden. Unter W diesen Verhältnissen siel es auf, daß ein Antrag des M Ministeriums, in das achte Kapitel des Etats (für W Kunst und Wissenschaft) für das bevorstehende Etats- I fahr 50000 M. zum Zwecke der Erhaltung und He- I bung der herzoglichen Hofkapelle extra einzustellen, mit I 21 gegen 15 Stimmen abgelehnt wurde. Es ist dies D insofern recht bedauerlich, als sich die Hofkapelle seit I den Zeiten Friedrich Schneidens zu einem wirklichen W Kunstinstitut entwickelt hat, und als es dem Herzoge, M der überdies dem Hoftheater reiche Subventionen ge- I wahrt, nicht zugemuthet werden kann, ein solches In- I stitut ganz allein aus eigenen Mitteln auf einer den I Anforderungen der Neuzeit entsprechenden Höhe zu I erhalten. Die Ausgaben für ein gutes uud vollzäh- M liges Orchester haben sich seit der Zeit, wo Friedrich D Schneider dasselbe zu organisircn begann, fast ver- I doppelt. Wir bedauern die erwähnte Ablehnung inso- M fern, als dadurch der Fortbestand der herzoglichen M Hofkapelle, deren künstlerische Leistungen seit längerer » Zeit rühmlichst bekannt sind, gefährdet erscheint oder I wenigstens zu befürchten steht, däß sie von ihrer künft- D lcrischen Höhe herabsinken werde. Auch halten wir es » für sehr wahrscheinlich, daß diese Dissonanz die bisher D so reine Harmonie zwischen dem Herzoge und dem I Landtage nicht gestört haben würde, wenn Sr. Hoh. » am 22. April, wo der Herzog fast gleichzeitig mit I dem Kaiser von Oesterreich das Fest seiner Silbernen I Hochzeit feierte, in der Residenz anwesend gewesen » wäre. Einige Stimmen von Landtagsabgeordneten M wären in diesem Falle wol noch für den Antrag I des Hausministers gewonnen worden. Wir erwähnen I schließlich noch, daß, um das Andenken an dieses Fa- M milicnfest der hohen Landesherrschaften für alle Zeit I zu erhalten, durch Sammlungen im ganzen Lande I circa 36000 M. zusammengebracht und dem Herzoge I als Grundkapital zu einer wohlthätigen Stiftung I überreicht wurden. I Baden, -f- Ans Saden, 3. Mai. Graf v. Wer- I der, General z. D., hat gestern Karlsruhe verlassen, I um auf Schloß Grisow bei Belgard in Pommern sei- I uen Sommeraufenthalt zu nehmen. I Elsaß-Lothringen. -f-Strassburg, 3. Mai. I Das Stiftungsfest unserer Hochschule wnrde in der I bisher üblichen Weise gefeiert. Nachdem der seitherig« I Rector Professor vr. Holtzmann in seinem JahreS- I bericht das stete Fortgrdeihen der Anstalt constatirt I und die Namen der studentischen Preisträger verkün digt hatte, betrat der neugewählte Rector Professor I Lücke das Katheder und hielt einen Vortrag über die I Entwickelung der Hospitäler, wobei er besonder« die I bezüglichen hiesigen Anstalten einer strengen, theilweise I absprechenden Kritik unterzog. Abend« fand im Tivoli I Commer« und gestern ein Ausflug nach Hohbarr statt, I an welch letzterm ich aber nicht theilnahm. — Der Gemeindezeitung zufolge beträgt die Gesammtzahl der Naturalisationsgesnche 5028, wovon 4583 ge nehmigt wurden; darunter befinden sich 1394 solcher Optanten, die ihre Entlassung aus dem französischen Militärdienste erhielten. — Der nun definitiv fertig gestellte Stadterweiterungsplan liegt gegenwärtig der Landesbehörde behufs Genehmigung vor. Nach demselben wird der neue Stadttheil gegenüber dem jetzigen in Vortheilhafter Weise abstechen und daö Lied von der wunderschönen Stadt erst zur Wahrheit machen. Die Straßen, welche ihn durchziehen, erhal ten eine Breite von 14—32 Meter und werden mit Baumpflanzungen geziert und mit Ruhebänken ver sehen; bezüglich der Entwässerung finden die neuesten Erfahrungen auf diesem Gebiete Anwendung. Bald werden wir den neuen Centralbahnhof, da« Universi- tätSgebäude nebst mehrer« andern öffentlichen Bauten aus dem neuen Stadtgebiete erstehen sehen und auch an Privaten wird e« nicht mangeln, die sich hier an- .... sithely^^D^Ä-g-MÄ«ekW im Reichstage b?i allen Seiten e Allianz, rbfchon poli- der Zoti ge Stellung fraction im ndete bittere widerstand»- llich die ge- abackssteuer- den Augen- cher Grund- insch Can:p- politik ohne nit die par- .' Bahn ge- Stande der möchte gern ragt daher: ie national- iven Grup- zung fände, entbehrlich mSwerth! sollte eS in den Vor vorlagen amen sein. Schutzzoll- verwerfen, lun, Frhr. r den Fall ehrheit der nähme der > der Frac- erkt dazu: äugen, ein n." Das Begründung seiner Interpellation betreffs de« Unter- richtSwesens im Reichslande „zum Beweise, mit wel cher Leichtfertigkeit in unserm Lande die Lehrer er nannt werden", auch angeführt, daß ein schweizerischer Lehrer angestcllt worden sei (1873), den die Gerichte seiner Heimat vorher wegen Verbrechens gegen die Sitt lichkeit verurtheilt hatten und welcher später (1878) auch von einem elsässischen Schwurgericht wegen des gleichen Verbrechen« verurtheilt werden mußte. Dar über gibt nun die Schulbehörde in den Zeitungen die Auskunft, daß jener Lehrer die besten Zeugnisse feiten« seiner Behörde in der Schweiz sowol bezüglich seiner Lehrtätigkeit als seine« Betragens, spccieu aus der letzten Zeit seine« dortigen Wirkens, hatte und daß die elsässische Schulverwaltung erst durch die fünf Jahre später geführte Untersuchung Kenntniß von der Bestrafung in der Schweiz erhielt, ferner aber, daß der einzige, der von dem unsittlichen Treiben des be treffenden Lehrers von Anfang unterrichtet war, der katholische Pfarrer seines AnstelluugSortes gewesen sei, welcher aber der Behörde nicht die geringste Mitthei- lung machte. Oesterreich-Ungarn. In seiner Sitzung am 2. Mai setzte das unga rische Abgeordnetemhaus die Debatte über den obligatorischen Unterricht der ungarischen Sprache fort. Rakovski spricht für, Hoffgräff (Sachse) gegen die Vorlage. Nachdem Maximovich (Serbe) gegen das Gesetz, Gabriel Varady für dasselbe gesprochen, wurde die weitere Debatte hierüber auf Montag vertagt. — Die wiener Blätter berichten, daß in Widdin abermals eine Demonstration gegen Oesterreich- Ungarn stattgefunden. Die Neue Freie Presse schreibt: „Am Abend des 30. April fand dort anläßlich der Wahl des Fürsten von Bulgarien eine Illumination statt, während welcher von russisch-bulgarischen Polizei organen geführte Pöbelhaufen vor das österreichisch ungarische Consulatsgebäude zogen und dort eine Katzenmusik veranstalteten. Der österreichisch-ungarische Generalconsul v. Montlong scheint die ihm zutheil gewordene Aufgabe ernst zu nehmen, und darum haben ihn die Russo-Bulgaren mit ihrer Demonstration be ehrt. Graf Andrässy ist seinerseits ein versöhnlicher Staatsmann; er hat den bei den Russen so schlecht angeschriebenen Hrn. v. Montlong, wie die heutige Wiener Zeitung meldet, von Nustschuk nach Solonichi versetzt." Frankreich. Die Antwort des Ministers Tirard an die Delegirten der Handelskammern hat in Handels und Industriekreisen große Bewegung und Misver- gnügen erregt. Man beabsichtigt, aus dem schutzzöll- nerischen Lager eine umfassende Agitation bei Sena toren und Deputirten einzuleiten, nm so auf die Be schlüsse betreffs des Tarifs einzuwirken. Großbritannien. Das letzte die ägyptische Angelegenheit betref fende englische Blaubuch umfaßt den Zeitraum vom Mai 1876 bis December 1878. Bezüglich der von Frank reich und England beantragten Enquete über die innere Lage Aegyptens waren die Mächte Einer Ansicht. Unterm 27. März 1878 schreibt der deutsche Staatssecretär im Auswärtigen Amte v. Bülow an den Botschafter in London, Grafen Münster, daß Oesterreich-Ungarn «in gemeinsames Vorgehen gegen den Khedive beantragt habe und daß Deutschland, bereit sei, sich diesem Vor schläge anzuschließen. Oesterreich, Deutschland, Eng land und Frankreich betrachten die Lage unter dem gleichen Gesichtspunkt; es sei zu hoffen, daß Italien seine Theilnahme nicht verweigern werde. Indem Hr. v. Bülow wegen der in Aegypten engagirten Interessen England und Frankreich den Vorrang ein- räumt, fordert er jedoch für die andern Negierungen das Recht, ihre Staatsangehörigen zu schützen, und empfiehlt eine gemeinsame Demonstration, dir auf den Khedive Eindruck machen würde. Drei Wochen früher hatte Fürst Bismarck Lord Derby (Depesche Lord Drrby's an Lord Odo Russell vom 9. März 1878) durch den Grafen Münster seinen Wunsch bezüglich einer gemeinsamen Action der Cabinete ausdrücken lassen, „wäre eS auch nur, um der Möglichkeit einer Separataction eines einzelnen vorzubeugen". Am 28. März überreichten derauf die Vertreter der Mächte iu Kairo dem ägyptischen Minister des Aenßern eine Collectivnote, in der sie ihre früher« gesonderten Vor stellungen erneuern. Da der Khedive dem Wunsche der Mächte bezüglich einer Enquete nachgab, wurde die von Oesterreich vorgeschlagene und von Deutsch land unterstützte gemeinsame Demonstration gegenstands los. Hinsichtlich der Behandlung der verschiedenen Klaffen ägyptischer StaatSglänbiger herrschte unter den Mächten große Meinungsverschiedenheit. Belgien. Auss Brüssel vom 2. Mai schreibt man der Kölnischen Zeitung: „Im Repräsentantenhause hielt-der Abgeordnete von Tournay, Crombez, eine schneidige Rede gegen da« Wesen oder richtiger Un wesen der klerikalen Bruderschaft«schulen, in denen die Kinder wahrlich nicht zu heiligem Wandel erzogen würden. Al« ihre säubern Früchtchen bezeichnete er »die ungerathenen Söhne der hohen französischen Ge sellschaft; e« ist Mode, dieselben den Jesuiten in Zucht zu geben, und wa« da au« ihnen wird, sieht man an der heutigen Aristokratie, die mit der Halb- und BiertelSwelt in Spiel- und andern schlechten Häusern Vermögen, Gesundheit und Ehre verliert. Die Lehrer, woher sie kommen, wohin sie gehen, man weiß e« nicht; man kennt weder ihre Nationalität noch ihren Namen; man soll ihnen unbedingt vertrauen; begeht einer von ihnen ein schmuzige« Verbrechen, so ver schwindet er plötzlich und bleibt unter dem Schutze seiner College», selbst des Bischofs, straflos. Welcher Art die Lehre ist, erweist der Katechismus der Diöccse Tournay; zehnjährigen Kindern werden darin obscöne Erläuterungen des sechsten Gebotes gegeben und der Satz wird ihnen eingcschärft, daß man dem Priester gehorchen muß, auch wenn er einen schlechten Lebens wandel führt. WaS wird bei solcher Unterweisung aus dem Gefühle der Verantwortlichkeit des Menschen für seine Thaten? Es wird gänzlich zerstört. Aber Belgien wird sich niemals zu solcher Moral bekennen und niemals sich das theokratische Regiment der kle rikalen Partei auflegen lassen«. Großer Beifall der Linken dankte dem Redner für sein schneidiges Wort. — Im Bezirk von Charleroi gibt es 65 (48 Nonnen- und 17 Mönchs-) Klöster, welche aus Todter Hand Grundbesitz im Gesammtwerthe von 3,299126 Fr«, besitzen." Rußland. Ueber die Bedeutung der Ernennung proviso rischer Generalgouverneure schreibt die augS- burger Allgemeine Zeitung: „Wir glauben, daß eS manchen Lesern, die mit russischen Verhältnissen nicht bekannt sind und gewöhnlich deutsche Maße an sie anlegen, um sie zu beurtheilen, erwünscht sein wird, thatsächlichen Aufschluß über die Bedeutung dieser Ausnahmemaßregel, zu welcher man selbst in Rußland nur greift, wenn das Vaterland in Gefahr ist, zu erhalten. Jeder gewöhnliche Gouverneur oder Gene ralgouverneur in Rußland hat die Machtbefugnisse, welche in Preußen der Oberprästdent einer Provinz und der Commandeur eines Armeecorps zusammen haben; zu diesen Machtbefugnissen gehört aber be kanntlich die richterliche Gewalt über Civilpersonen nicht. Trotz der Willkür der russischen vom Gouver neur oder Generalgouverneur abhängigen Polizei kann sie nicht nach Belieben Hausdurchsuchungen veranstalten und Verhaftungen vornehmen; es müssen sehr bestimmte Judicien gegen eine Person vorliegen, wenn bei ihr eine Hausdurchsuchung ausgeführt oder gar zu ihrer Verhaftung geschritten werden darf, und selbst in diesem Falle muß sogleich der Richter herbeigezogen und ihm die Untersuchung überlassen werden; dann kann sich aber immer das ereignen, was sich schon öfters, mit dem meisten Eclat jedoch im Proceß der Wera Saffn- litsch, ereignet hat: der Angeklagte kann freigcsprochen und der Proceß selbst eine Niederlage für die Regie rung, ein neues Ferment für die nihilistischen Agita toren werden. Ganz anders verhalten sich die Sachen dort, wo ein provisorischer Generalgouverneur einge setzt ist. Mit dem Tage seiner Ankunft an seinem Bestimmungsorte hören alle der Polizei auferlegten Beschränkungen auf; von den bestehenden Gesetzen bleiben nur die in Kraft, welche sich auf die Ver mögensverhältnisse von Privatpersonen beziehen, sowie das Criminalrecht gegen gewöhnliche Verbrecher. Be züglich aller andern Gesetze kann der provisorische Generalgouverneur, wie eS Murawicw im Jahre 1863 gethan hat, sagen: «Ich bin das Gesetz!» und von diesem Gesetze gibt es keine Appellation! Haus durchsuchungen können dann bei Nacht und Nebel selbst bei solchen Personen vorgenommen werden, gegen die nicht der Schein eine« Verdachtes der Illoyalität vorliegt, und solche Hausdurchsuchungen werden dann auch massenweise und so systematisch auSgeführt, daß kein Haus, keine Wohnung verschont bleibt. Wenn eS dem die Revision leitenden Beamten nothwcndig erscheint, kann er den Fußboden in den Wohnungen aufbrechen, den Ofen, ja sogar die Wände demoliren, und wenn er selbst in diesem Falle nichts findet, ist er vor keinem Menschen wegen seines Verfahren- verantwortlich. Ebenso wenige Ceremonien wie die Regierung eines provisorischen GeneralgouverneurS mit Sachen macht, macht sie auch mit Personen. Verhaf tungen werden nicht vereinzelt vorgcnommen, auch werde» nicht mehr lediglich verdächtige Individuen ins Gefängniß abgeführt, da eS ja möglich ist, daß die Aussagen einer mS Getriebe der Agitatoren durch- au« nicht eingeweihten Person auf die Spur eiues Wissenden, Eingeweihten, eine» Agitators, leiten. «Es gibt», sagte Ler General Sobolewski im Jahre 1863, al« er einer der fünf Untersuchungscommissionen in Wilna präfidirte, »keinen Unschuldigen, wir untersuchen nur, in welchem Grade jeder Einzelne schuldig ist.» Wie bei der Anwendung solcher Prinripien verfahr«».