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624 als für gemeine, im deutschen Tarif ein einheitlicher Zoll besteht für gemeine wie für feine Fabrikate ohne Rücksicht auf den Werth. Die Folge sei, daß im Elsaß unter französischer Herrschaft besonders feine Artikel fabricirt wurden, deren Ruh« durch alle Welt bekannt war und woraus im Lande großer Wohlstand resultirte; jetzt aber müsse die elsässische Industrie, welche in Frankreich hohen Zöllen unterworfen und somit auf den deutschen Markt angewiesen sei, sich auf gemeine Fabrikate werfen. Im deutschen Tarif sei der Zollsatz für Garne 6 M. vom Centner. Das Kilo gemeine- Garn in Nr. 20 koste ungefähr 1,» M. und da- Kilo Nr. 120 feine- Garn etwa 10 M. Da- gemeine Garn diene zu Bekleidung-gegenständen der Arbeiter, während die reichen Klaffen der Gesell schaft für ihre Toilette deu feinen Artikel gebrauchen. Mit einem Kilo gemeinen Garn- der betreffenden Num mer mache die Frau des Arbeiter- etwa vier Paar Strümpfe, die Danie de- reichen Rentner- mit der feinen Nummer bis 10 Paar. Für 100 Meter Baum- wollzeug, woraus der Arbeiter seine Hemden verfei- tigc, seien 18—20 Kilo gemeine« Garn nothwendig; für die Ballschleppe in Musselin der eleganten Dame 2—4 Kilo bei 100 Meter Gewebe. Der Zollsatz bei feinem und gemeinem Artikel sei aber für da- Garn 6 M. per Centner oder 12 Pf. per Kilo, sodaß die Last der Zollsteuer bei Strümpfen und Hemden für den armen Mann drei- bis zehnmal schwerer sei al- für die Bekleidung der reichen Dame. Für feine Artikel sei mehr Arbeitsaufwand nothwendig, als bei gemei nen, Ein Kilo gemeines Garn lasse 50 Pf. für Arbeits lohn, während bei einem Kilo der feinen Garne über 6 M. Arbeitslohn im Lande bleibe. Zwischen feinen und gemeinen Geweben bestehe dasselbe Verhältniß. Endlich produciren dieselben Maschinen in gemeinen Artikeln viel mehr al« in feinen. Man bemerke, daß die Spindel jährlich zehnmal soviel in Nr. 20 erzeugt al« in Nr. 100. Wenn daher, sagt Hr.Grad, die Hoffnung einer Satz erhöhung für feine Artikel sich nicht verwirkliche, müßten die elsässischen Fabriken nothwendig diese Artikel der englischen Concurrenz schutzlos überlassen, um sich auf gemeine zu werfen. Dann erstehe in diesem gemeinen Artikel eine Ucberproduction in Garnen wie in Ge- . weben. Wenn nur ein Drittel, nur 500000 Spin deln im Elsaß von der feiner» Nr. 100 zur gemeinen Nr. 20 herunterkämen, entstände dadurch eine Mehr produktion von über 200000 Ctrn. jährlich, «ineUeber- production, welche der bisherigen Mehrcinfuhr nahe kommen und die sämmtlichen deutschen Spinnereien schä digen werde. Kurz, die Rettung unserer Textilindustrie liege in der Annahme von Werthzöllen ohne Erhöhung der Sätze für gemeine Artikel. . Die hier empfohlene Vertauschung der GewichtSzölle mit Werthzöllen ward schon bald nach Entstehung de« Zollvereins (Anfang der vierziger Jahre) von Volk«- wirthen und Fabrikanten lebhaft begehrt. Sie sollte, meinen wir, auch von den Freihändlern befürwortet werden, da sie durchaus rationell und, wie das Bei spiel des Auslandes zeigt, auch praktisch sehr wohl durchführbar ist. Rechtsgrundsätze des Reichs-Oberhandels- gerichts. (Nachdruck verboten. Gesetz vom 17. Juni 1870.) * * Leipzig, 2. April. Neue Rechtsgrundsätze des ReichS-OberhaudelSgerichtS sind folgende: 1) Die Anwendung des 8- 14 de« Reichsgesetze« vom 11. Jan. 1876 betreffend da« Urheberrecht an Mustern und Modellen ist nicht dadurch bedingt, daß da- copirtr Muster oder Modell gemäß 8- 7 de« Gesetze« angemeldet oder nie dergelegt ist. Wer ein Muster rc., welche« er als ein eigen artige« und neues erkennen mußte, in der Absicht der Ver breitung nachbildet, handelt auf die Gefahr hin, daß da» nachgeahmte Muster rc. gesetzlich geschützt, die Nachahmung daher eine verbotene und strafbare Handlung sei. 2) Eß ist eine unbegründete Annahme, daß durch Fa brikation chergestellte Waaren nur aus Substanzen, die dem Ramen, unter welchem sie in deu Verkehr gebracht werden, entsprechen, bestehen dürften. Beimischungen andersartiger Stoffe zu den den Hauptgegenstaud der Fabrikate bildenden und deren Benennung bestimmenden Substanzen kommen in der Fabrikation häufig vor, und zahlreiche Fabrikate, welche in der vorgedachten Weise hergestellt worden sind, gelangen anstandslos und ohne daß seitens der Aufsichtsbehörden dawider eingeschritten wird, in den Handel. Ohne solche» Einschreiten kann davon, daß die Fabrikate in dem Verkehr nicht zu dulden seien, nicht geredet werden, und der Livil- richter kann Geschäften, welche in Bezug aus dieselben ge schloffen sind, nur dann Wirksamkeit versagen, wenn deren Anfechtung begründeterweise auf die Behauptung einer beab sichtigt gewesenen Täuschung gestützt worden ist. 3) Nach Gemeinem Rechte werden Entscheidungen über die vor den Richter gebrachten Ansprüche auch dann rechts kräftig, wenn sie sich nicht in dem eigentlichen Tenor de« Erkenntnisse«, sondern in den Gründen finden. Eine Vorschrift, daß die Entscheidungen in den Tenor aufzuneh- men seien, widrigenfalls die betreffenden Ansprüche aber mals zur richterlichen Prüfung verstellt werden könnten, ist nicht vorhanden. Dieses gilt sowol von den Ansprüchen eine« Kläger« wie von den Gegenansprüchen eine« Ver klagten, z. B. von der Einrede der Compensatio». 4) Dem verklagten Schuldner steht gegenüber einem Kläger, welcher sich al« Lessionar der geschuldeten Forde rung gehöria legitimen, der Einwand, daß der Lesfi»»«- act ein bloße« Schriogrschäft sei, nur dann zu» wenn ' er, der Verklagte, «in Int«reffe daran erweislich zu „lachen vermag, daß di« Session stmulirt s«i. Solcher Fall liegt b«ispiel«weie auch dann Var, w«nn die Forderung für einen 1 Gläubiger de« (angeblichen) Eedentrn »ach dem Lesstan«- acte mit Arrest belegt und demgemäß dem Schuldner vom competeuten Arrestgericht ausgegeben ist, nicht an den (an- ! geblichen) Ledenten zu zahlen. In diesem Falle ist der verklagte Schuldner der Regel nach befugt, die Schuldsum men zum gerichtlichen Depositum zu zahlen. 5) Au« dem Grundsatz«, daß für dieselben kaufmän nischen Dienste nicht zweimal Provision beansprucht werden kann, folgt nicht, daß, wenn im Geschäft-Verkehr in lau fender Rechnung ein au- Guthaben, für deren Gewährung Provision schon berechnet ist, refultirender Saldo auf neue Rechnung vorgetragen wird, von diesem Saldobetrag unter keinen Umständen Provision gefordert werden könne. E« ist vielmehr sehr wohl möglich, daß die Absicht der Be theiligten dahin gegangen ist, daß Credit nur für dir lau sende Rechnung-Periode gewährt und nach Ablauf derselben der Saldo beglichen werden soll«. In di«sem Falle er scheint die Uebertraguug de« Saldo« al« eine neue Vor- schußgewährung, und e» kann für sie die für Borschuß- gtwährungen generell vereinbarte Provision beansprucht werden. 6) Nach §. 54 de» Reich-gesetze« vom 11. Mai 1870, betreffend da« Urheberrecht an Schriftwerken, ist derjenige, welcher vorsätzlich oder au« Fahrlässigkeit ein dramatische«, musikalische» oder dramatisch-musikalische« Werk vollständig oder mit unwesentlichen Aenderu»gen unbefugterwrisr öffent lich aufführt, zur Entschädigung de« Urheber« oder dessen Rechtsnachfolgers verpflichtet, und nach 8. 55 besteht diese Entschädigung in dem ganzen Betrage der Einnahme von jeder Aufführung oder — wenn das Werk in Verbindung mit andern Werken aufgeführt worden ist — in einem ver- hältnißmäßigrn Theile der Einnahme. Letztere bildet nicht blo« der Erlös au« dem Verkaufe der Billet« für die be zügliche Aufführung, sondern sie umfaßt außerdem den auf diese Aufführung entfallenden quotativen Betrag der Abonnementsgelder. Deutsches Reich. AuS Berlin vom 1. April berichtet dieNational- Zeitung: „Der Kaiser machte heute Mittag zum ersten mal seit dem letzten Unfälle, welcher Se. Maj. mehrere Wochen das Zimmer zu hüten nöthigte, eine Spazierfahrt im offenen Wagen." X Berlin, 1. April. Das Organ der Welfen- partei, die Hannoverische Volkszeitung, hat sich über die Absichten des Herzogs von Cumberland klar ausgesprochen, indem sie der Meinung entgegentritt, als wollte der Prätendent etwas thun, um sich die Erb folge in Braunschweig auf Kosten seiner Ansprüche auf Hannover zu sichern. Der Prätendent werde viel mehr den braunschweiger Thron nur dann annehme!», wenn ihui die volle und formelle Währung seiner Rechte auf Hannover dadurch nicht unmöglich gemacht werde. Da die Absicht, den braunschweiger Thron nur als Vorstufe zum hannoverischen Throne anzu nehmen, nicht inr geringsten verhehlt wird, so wird die Antwort auf die Frage, ob der Herzog von Cumber land für den braunschweiger Thron berücksichtigt werden könne, sehr erleichtert und kann nur dahin lauten, daß der Herzog von Cumberland in Braunschweig so wenig al- in Hannover als Thronfolger zulässig ist. bl.1,.0. Serkin, 1. April. Die Gewerbeord- nungScommission hat heute beschlossen, mit der Bcrathung des Antrags Seydewitz erst nach den Oster ferien zu beginnen, und zwar sollen mit Rücksicht dar auf, daß in Bezug auf die SchankconcessionS- und Wanderlagerfrage Vorlagen der Bundesregierungen für diese und die nächste Session in Aussicht gestellt sind, zuerst die Abschnitte l (betreffend die Schauspielunter nehmer) und lV (Innungen rc.), sowie die zahlreichen, damit im Zusammenhang« stehenden Petitionen in Ver handlung genommen werden. — Am Beginne der heutigen Reichstagssitzung begründete der Abg. Witte-Rostock seineJnterpellation wegen der Aus stellungen in Sydney und Melbourne mit einem Hinweise auf die Interessen unserer Exportindustrie auf dem australischen Markte, dessen Bedeutung er ausführlich schilderte. Der Präsident des Reichskanz leramts rechtfertigte die bisherige Unthätigkeit der deut schen Negierung mit der Thatsache, daß die an, 1. Sept, in Sydney beginnende Ausstellung erst vor ganz kurzer Zeit von der dortigen Regierung in die Hand genom men worden sei. Im übrigen stellte er die erforder lichen Schritte wegen Bestellung eines Rcgierungs- commisiars rc, in Aussicht, sobald sich übersehen lasse, ob eine nennenswerthe Betheiligung der deutschen In dustrie an den australischen Ausstellungen zu erwar ten sei. — Ueber die Sitzung des BundesratheS vom Sonnabend, in welcher unter den, Vorsitz des Reichs kanzlers die Eisenbahntariffrage behandelt wurde, weiß die Weser-Zeitung noch folgende Einzelheiten zu melden: „Die Beschlußfassung über den Antrag dcS Reichskanzler« wegen gesetzlicher Regelung des Tarif wesens stand schon auf der Tagesordnung der DonnerS- tagssitzung des BundeSratheS, wurde aber auf Sonn abend ausgesetzt und ist auch an diesem Tage noch nicht erfolgt, obgleich der Reichskanzler persönlich er schien, um seinen Antrag zu befürworten. Den Ver such, den Antrag jetzt noch zur Prüfung der Frage, pH überhaupt gesetzliche Regelung der Tarife oder nicht, und zur Erörterung der Zusammensetzung de« beson der» Au-schuffe-an Vie ständigen Ausschüsse de« Bmide«- raths- zu verweisen, wehrte der Reichskanzler mit der Erklärung ab, einen solchen Beschluß müsse er nach Läge der Dinge al- Ablehnung seine« Antrag- an- sehen. Gleichwol bemühte der Reichskanzler sich ver geblich, die Bedenken der einzelnen Regierungen und namenüich der an der Conferenz betheiligt gnvrseilen gegen die gesetzliche Regelung der Tarife zu übttwin- den, obschon er unter anderm darauf hinwies, daß das Tarifgesetz die Rentabilität der Staat-bahnen nicht nur nicht schädigen, sondern sogar besser sichern werde als bi-her. Schließlich wurde die Beschlußfassung auf Mittwoch vertagt. So viel steht wol jetzt schon fest, daß das Plenum dcS BundesratheS die Ausarbeitung eine« Gesetzes zur Regelung deS Gütertarifwesest« auf den deutschen Eisenbahnen ohne weitere« nicht be schließen wird, daß also nur in Frage kommen kann, ob ein besonderer -Ausschuß , mit der Berathung der Frage: ob eine gesetzliche Feststellung von Gütertarifen herbeizuführen, und im Falle der Bejahung dieser Frage: in welcher Weise die Gütertarife gesetzlich zu regeln seien, eingesetzt und wie die dieser Ausschuß zu sammengesetzt werden solle. Nach den mit der Tarif commission gemachten Erfahrungen werden die Mittel staaten ohne Zweifel auf die Zusammensetzung diese« Ausschusses besondern Werth legen. Nach dem Vor schläge des Reichskanzlers würde der Ausschuß bestehen au« einem Vertreter des Präsidium«, der also auch den Vorsitz im Ausschüsse führen würde, und aus einer vom BundeSrathe näher zu bestimmenden Zahl von Vertretern derjenigen Bundesstaaten, welche eine eigene Staatsbahnverwaltung besitzen, also von Preußen, Baiern, Sachsen, Würtembcrg, Baden, Hessen und Oldenburg. Die Vertagung der Beschlußfassung, ist, wie es scheint, wesentlich dazu bestimmt, sine Verstän digung über die Zusammensetzung des Ausschusses vor zubereiten." — Aus Berlin von, 1. April schreibt man der Magdeburgischen Zeitung: „Die Zolltariscommis- sion hat gestern den Motivenbericht zu ihren Zoll vorschlägen festgestellt und wird heute «och über die statistische Gebühr sich einigen. In letzter Stunde und nachdem die sachlichen Verhandlungen eigentlich bereits zu Ende waren, ist es den schutzfordernden Vertretern der Leinenindustrie noch gelungen, eine Erhöhung der ihr zugestandenen Sätze vpn der Com mission zu erlangen. An« der der Commission dürft« noch hervorzuheben sein, daß der Lumpenaussuhrzoll einstimmig wieder gestrichen ist, der Kupferzell dahingegen nur mit acht gegen sieben Stimmen/' — Aus Berlin wird der Weser-Zeitung berichtet: „Wenn wir gewissen Andeutungen Glauben schenken dürfen, so wird die Coloniefrage nicht mehr lange im Stande bloS theoretischer Erörterung verbleibe». Die Erwerbung eigener Colonien sür Deutschland würde in der That in den Rahmen der jetzt herrschenden Wirtschaftspolitik sich ganz gut einfügen." — Wie der Magdeburgischen Zeitung von wohl unterrichteter Seite mitgetheilt wird, dürfte, die in den letzten Tagen mit so großer Bestimmtheit in Aussicht gestellte Ernennung des Feldmarschalls Frhrn. v. Man teuffel zum Statthalter im Reichslande sich nicht verwirklichen. Neuerdings scheine die Nachricht, daß der gegenwärtig« Botschaft«« in Wien, Prinz Reuß, dessen Gemahlin bekanntlich eine Tochter des Groß- herzogS von Weimar ist, für diesen Posten auSerseheu sei, die größte Wahrscheinlichkeit für sich zu haben. — AuS Berlin vom 1. April berichtet man der Magdeburgischen Zeitung : „Der Führer deS Centrum«, Abg. Windthorst-Meppen, hatte am Montag eine Unterredung mit Fürst Bismarck, zum ersten male seit 1868, in welchem Jahre das Vermögen dsS- Kö nig- Georg von Hannover vom Staate mit Beschlag belegt ward. Die Unterredung fand im Hanse de« Kanzlers statt und dauerte eine volle Stunde. Es versteht sich wol von selbst, daß Culturkampf und Zoll- wie Steuerfrage den Inhalt des Gesprächs ans- machten, da« zur vorläufigen Zufriedenheit beider Staatsmänner, wenigstens in einigen Hauptpunkten, geendet haben soll." — Bekanntlich hatte im Reichstage der Abg. Stumm bei Vertheidigung seines Vorschlages wegen obligato rischer Hülfskassen für Arbeiter sich auch auf die KnappschaftSkasssen berufen, welche ähnliche Zwecke bereits erfüllten. Ein „Eingesandt" im Zwickauer Wochenblatt bemerkt nun zunächst, daß, wenn der Reichstagsabgeordnete Stumm meine, das Problem der Vorsorge für da« Alter und die Invalidität der Arbeiter sei durch die KnappschaftSkaffen bereit« gelöst, dies vielleicht für den preußischen Bergbau seine Richtig keit habe, nicht aber bei dem zwickauer Kohlenbergbau. Einsender macht nun den Bockwa-Oberhohndorfer Knapp- schaftSverband zum Gegenstand einer kurzen Beleuch tung. Die Finanzlage diese« Knappschaftsverbandes sei eine sehr üble, wie auch das sachverständige Gut achten des Pensionen den müsse Jahr 187 Kosten füi und Wais beiträge d dern auch Gesammtv 560000 L da« werd« glieder im —Währ „Deutsch reit« von lende liter begrüßt w Blättern «instimmer «ine tende und eine < Preußische da« Ersch DeUtschlan geradezu , men auf t unbefanger prüfen. Preu! Majunke 700 Perso Bolk-verei Lage des > zum Soci« Vorstandes Wunderers erklärte Hr lischen Zei bracht hält reine Wal katholischen für unmög Badei in Offenbr lung der Landes wr arbeitung gionSunter der- Christi Ferner kau willkürliche Sprache, Erklärung Lehrer getl bewegung gemeiuschas finden, fer den, und l Pfarrer in Von i März schr systematisch lande« G<> wistische schon zahl seien. Ni slawische «inigung a nischen Erb schon hab« .gelegentlich Anlaß dürft« folg« getheilte U präfecte» b 24. 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