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Deutsche allgemeine Zeitung : 31.01.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-187901313
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18790131
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18790131
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Deutsche allgemeine Zeitung
-
Jahr
1879
-
Monat
1879-01
- Tag 1879-01-31
-
Monat
1879-01
-
Jahr
1879
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 31.01.1879
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2VS nächsten Session de« Landtages im Anschlusse an die Denk schrift vom 1b. Nov. 1867 betreffend die Regulirung der Oder ein« Denkschrift vorzulegen, in welcher dargelegt wird, welche Mittel im Lause der letzten Jahre für die Fortfüh rung dir Oderregulirung aufgewandt, welche Erfolge da durch erreicht sind und in welcher Weise nach dem Plane der StaatSregierung vorgegangen werden soll, um in mög lichst kürzer Zeit da- Werk zu Ende zu führen. Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen. Es folgt die Berathung des Antrages des Abg. Windlhvrst-Meppen betreffend die Wiederherstellung der Art. 15, 16 und 18 der Verfassung. Der Wortlaut der durch Gesetz vom 18. Juni 1875 aufgehobenen Artikel war folgender: , Art. 1b. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere ReligionSgesellschast ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber den Staat-gesehen und der gesetzlich gewordenen Aufsicht des Staates unterworfen. Mit der gleichen Maßgabe bleibt jede ReligionSgesellschast im Besitz und Genuß der für ihre Lullus-, Unterrichts- und-Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fond«. Art, 16. Der Berkebr der Religion-gesellschaften mit ihren Obern ist ungehindert. Die Bekanntmachungen kirch licher Anordnungen ist nur denjenigen Beschränkungen un terworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unter liegen. Art. 18. Da« Ernennung«-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, so weit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonder» RechtStiteln beruht, aufgehoben^ Aus die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine An wendung. Im übrigen regelt da« Gesetz die Befugnisse des Staates hinsichtlich der Vorbildung, Anstellung und Entlassung der Geistlichen und Religionsdiener, und stellt die Grenzen der kirchlichen DiSciplinargewalt fest. Der Antrag Windthorst beantragt nun die Wieder herstellung dieser Artikel in nachfolgender veränderter Fassung: Art. 15. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere ReligionSgesellschast ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Lultus-, Unterrichts- und WohlthätigkeitSzwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fond«. Art. 16. Der Verkehr der Religionsgesellschaften mit ihren Obern ist ungehindert. Die Bekanntmachung kirch licher Anordnungen ist nur denjenigen Beschränkungen un- terworsen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unter liegen. Art. 18. Da« Ernennung«-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht hei Besetzung kirchlicher Stellen ist, so- Meit es dem Sfaate zusteht und nicht auf dem Patronat Sder besonder» Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Aus die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffent lichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung. Abg. Reichensperger: - rbtnsvLvl durch Verkehr iuit dem Volke und acuäut Beachtung, al« auch durch die Verhandlungen im Reichstage -über das Socialistengesetz die lleberzeugung ge wonnen , daß die Verwilderung und Entchristlichung im Deutschen Reiche in stetem WachSthum begriffen ist und zwar lediglich infolge des Lulturkampses, welcher jetzt von allen Parteien unterschiedslos als entsetzliche« Uebel ange sehen wird. Unser heutiger Antrag ist der Anfang, diesen Kamps beizulegen. Wenn die MajoritätSparteien den Au- irag ablchnen, zeigen sie, daß sic den Frieden nicht wollen, während unsere Partei außer bei vielen andern Gelegen- beiten auch heute durch Einbringung dieses Antrages wieder ihre Friedensliebe bethätigt. Für die StaatSregierung bietet sich durch die vorgeschlagene Wiederherstellung der ausge- .hobenen Artikel die beste Gelegenheit zum Abschluß eines ehrenvollen Friedens. Der Lultusminister hat es selbst an- erkanut, daß die kirchliche Gesetzgebung der letzten Jahre einer gewissen Revision bedarf. Der bestehenden Gesetz gebung können wir Katholiken uns ohne Gewissenszwang nicht unterwerfen. Hr. v. Kirchmann, ein echter und wahrer Fortschrittsmann, hat eine solche Unterwerfung als sklavisch bezeichnet, aber die heutigen Epigonen des Fortschritte« wollen weiser sein al« v. Kirchmann und Waldeck. Die Katholiken Deutschlands sind nicht gesonnen, als Sklaven zu denken oder zu handeln. Auch das Schreiben des Kron prinzen an Papst Le» XIU. athmet Friedensliebe, zeigt Neigung zu einer Verständigung mit der Lurie — nur der Lultusminister bleibt dem Katholici-muS feindlich. Die Heranwachsende Generation muß verwildern und wird sich den Verführungen der socialdemokratischen Agitatoren willig hlngeben in allen katholischen Gegenden, die des Seelsorgers entbehren, in jenen circa 1500 verwaisten Diöcesen. Das ist die Aussicht für die Zukunft, während die heutige er wachsene Generation in allen katholischen Kreisen aus da» äußerste erbittert ist. Der Herr Lultusminister sagt, die Verfassungsartikel dürfen nicht hergestellt werden, weil sonst die Maigesetze unwirksam werden und in sich zusammenfallen, jene Ge setze, welche in hartem Kampfe errungen worden sind. Ja, aber die Maigesetze sind ja nur Kampfgesetze, mögen sie doch zusammenfallen, dann erfreuen wir uns sofort de» Friedens, dann ist der ganze Streit sofort in einer alle Theile befriedigenden Weise beigelegt. Liegt denn der Werth eines Gesetze« nur darin, daß e« in hartem Kampfe er rungen worden ist? Nein, nimmermehr. Die Frage ist vielmehr, was nützen die Gesetze? Nun, die Maigesetz- gebuug ist nicht nur ohne allen Nutzen, sie schädigt viel mehr den Staat in außerordentlicher Weise. Der Staat darf nicht omnipotent sein, er darf sich in interne Fragen der Kirche nicht mischen, sonst leidet er den empfindlichsten Schaden. Diese Folgen de« Eulturkampse« sind eingetreten, und jeder wahre Vaterlandsfreund muß tiefen Schmerz über die heutigen Verhältnisse innerhalb der katholischen Bevölkerung empfinden. Die Männer der Wissenschaft und der That, die größten und bedeutendsten Patrioten, welche dafür gesorgt haben, daß der Staat innerhalb seiner Gren zen bleibt, welche die aufgehobenen Artikel in die Verfassung gebracht haben, können nicht begreifen, daß man diese Hauptgarantien bürgerlicher und konfessioneller Freiheit so leichten Herzens aufgeben konnte. Es ist gegen die Ge fahren des Socialismus ein scharfes Ausnahmegesetz er lassen worden; ich bitte doch zu berücksichtigen, daß durch den Lulturkamps die Irreligiosität und damit indirect der Socialismus in hohem Grade gefördert wird. Nehmen Sie den Antrag Windthorst an, so bekämpfen Sie, indem Sie den Lulturkamps beendigen, mit dem besten Erfolge den Socialismus und leisten dem Vaterlande in Wahrheit den besten Dienst. (Beifall im Centrum.) Hierauf wird ein von den Abg. Aegidi, Gneist, Haucke, Graf Limburg - Stirum, Virchow, Windthorst- Bielefeld rc. unterzeichneter Antrag eingereicht, über den Antrag des Centruins zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Zunächst nimmt das Wort für diesen Antrag Abg. vr. Gneist: Die in Rede stehenden Verfafsungsartikel werden von UNS in einem andern Sinnt verstanden als von dem Hexrn Vorredner« sie erscheinen uns. als eine Concordienformel, welche :zur Versöhnung entgegengesetzter Meinungen ange nommen worden ist. Das Problem einer festen Grenzregu- lirüng zwischen Kirche und Staat, welche principicll von beiden Seiten erkannt wäre, ist bisher der Menschheit noch nicht gelungen. Im Jahre 1848 war man in der frank furter Nationalversammlung darüber einig, daß der Kirche qls der höchsten Corporation das jus statuencki, das Recht zukommen müsse, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Wenn in jener Versammlung manche auch wirklich mit diesen Worten einen andern Sinn ver bunden, wenn sie wirklich gedacht haben an die Wiederher stellung einer theokratischen Verfassung des unbedingten Ein flusses der Kirche auf Ehe, Familie und Schule, an die Re stitution des Jesuitenordens rc., so kommt es doch bei jedem Gesetz auf den Willen der Majorität an, und dieser ergibt sich unzweideutig aus den Grundanschauungen des ganzen protestantischen Deutschlands, welches eine solche Wiederher stellung nicht gewollt hat, noch klarer au« der Fassung de« Gesetzes selbst. Im Art. 15 werden ja nicht die Rechte der Religionsgesellschaften fixirt, sondern allen Kirchen und Ne- ligionsgesellschasten insgemein die innere Selbständigkeit pr- gesichrrt. Die Ausdrücke: ordnen, verwalten, Selbständig keit sind nun aber verschieden gedeutet worden; es wurde gefolgert, daß mit dieser Magna-Charta alle jahrhunderte alten Streitigkeiten gewissermaßen mit drei Worten zu Gun sten der Kirche entschieden seien, daß die katholischen Bischöfe nur Besitz zu nehmen brauchten von allen ihnen nach der Kirchenlehre zukommende» Rechten. Diese kirchliche Aus legung jener Verfaffungsbestimmung zwang den Staat zu erst, den Sinn derselben dahin zu declariren, daß e« sich um corporative Selbstverwaltungen handle, und al« auch diese« noch zu zweideutig war, erhielten die Artikel ihre gegen wärtige Fassung. Der vorliegende Antrag ist nicht auf Wiederherstellung des alten Wortlaut« gerichtet, sondern bezweckt die Herbei führung eine« ganz neuen Zustandes, da von dem Obrr- aussichtsrecht de« Staate« nicht mehr die Rede ist. Wie kann der Gesetzgeber übrigen« wissentlich und willentlich jene srühern Vieldeirtigkeiten wiederherstellen, nachdem jahr zehntelang in Theorie uüd Praxis der kirchlichen Verwaltung die exorbitantesten Folgerungen daraus gezogen worden sind? Und nun soll gar da« Aussichtsrecht des Staates ganz fort fallen! Es würde dann die Kirche kein einziges staatliche« Recht mehr zu respectiren haben. Der Antrag muthet dem Staate zu, daß er eine schlanke, gerade Anerkennung der kirchlichen Rechte im Wege de« wörtlichen Widerrufs aus spräche. Vielleicht ist er auch nur eine strategische Position, eine Etappe zu einem Hockus vivencki. Nach unserer Auf fassung muß aber ein solcher Antrag von dem Wege der Verständigung und Vereinbarung gradeöwegS abführen (Zustimmung); denn der Friedensschluß kann nimmermehr auf dem Wege von allgemeinen Formeln und abstracte» Sätzen gefunden werden. Eine Verleugnung der Glaubens artikel über der Verfassung ist Unmöglich; der Staat muß bestehen auf den Grenzen, in welchem sich die Ausführung dieser Glaubenssätze im äußern bürgerlichen Leben, bewegt. Der Antrag erscheint uns als ein Zwischenact, der störend in die Friedensverhandlüngen eingreift, sie hemmt und wenn er ernstlich gemeint ist, ihnen geradezu ein Ende mache« muß. Au« diesen Gründen werden wir für den Uebergang zur Tagesordnung stimmen. (Lebhafter Beifall rechts und links.) Abg.Windthorst-Meppen (gegen die Tagesordnung): Der Vorredner nimmt an, baß unser Antrag die ver meintlich mit Rom im Gange befindlichen Verhandlungen durchkreuze; außer dem Hause ist sogar gesagt, durchkreuze» solle. Aber das ist unrichtig, wir haben auf die Unter handlungen keinen Einfluß und wünschen ihn auch nicht, denn wir wissen unsere Sache in Rom in guten Hände» und werden uns jeder Abmachung fügen, die der von. der Regierung, als friedliebend bezeichnete Papst Leo XlH.. billi gen wird. -''Also den Borwurf weisen wir ab. Unser Ad- trag beruht auf zwei Erwägungen; wir wollen Klarheit haben über die Situation und über die vermeintliche Fried fertigkeit der Regierung. In dieser Beziehung wissen wir aber seit dem 11. Dec. und dem 10. Jan. (die beiden gro ßen Reden des Hrn. Lultusminister sind gemeint) . woran wir sind: Der zweite Gesichtspunkt, der uns zu der Stellüdg des Antrages veranlaßte, ist der: Wir vertreten hiev ha- protestantische Volk so gut wie das katholische (Oho! lipk«), und Leide Kirchen haben die Beendigung de» Cultutkampfe» gleich yöthig, vielleicht die Protestanten noch mehr' al« wir. Diesem Wunsche wollte unser Antrag entgegenkommen, wir Wollten den Zustand wiederherstellen, der 25 Jahre lang ist Preußen den kirchlichen Frieden uns bewahrt hat. Will man diesen von uns ernst gemeinten Weg nicht gehe», s» hätte man uns eben andere Wege zeigen sollen, "die' zum Frieden' führen, aber derartige Winke enthielt die eben ge hörte Rede des Abg. Gneist leider absolut nicht. Die heu tige Ablehnung des von uns gestellten Antrages ist für mich ein höchst bedeutsamer Wendepunkt; denn wer die Freiheit der Kirche nicht schützt vor dem Polizeistocke der Malgesetze, der wird bald auch andere Freiheiten unbedenklich prei»- geben. (Unruhe.) Es ist auch unrichtig, wenn man sagt, die von un« beantragten Artikel seien unverständlich und gäben zu Streitigkeiten Anlaß. Seit 25 Jahren waren sie bestehendes Recht und nie ist ein Fall vörgckommen, daß die Kirche die ihr hier verliehene Freiheit gemisbraucht der Hülferuf der Bewohner im zweiten und dritten Stock, und die erste Arbeit der braven Feuerwehr, unter Leitung de« Hauptmann« Witte selbst, richtete sich aus die Rettung der Menschen. Wiederum und wiederum warf der Qualm diesen und jenen Feuerwehrmann nieder, doch neue Kräfte ersetzten diese und in wenigen Minuten waren eine Anzahl Feuerwehrmänner im Gebäude. In demselben sanden sie eine große Anzahl der Bewohner — da« Hau« ist in sei nem zweiten und dritten Stock fast ausschließlich von klei nen Leuten bewohnt — bereit« ohnmächtig auf den von Rauch erfüllten Treppen zusammcngebrochen, die sie sofort Mit eigener Lebensgefahr ins Freie brachten; seit Jahren züm ersten mal wurde» außerdem die Rettungssäcke der Feuerwehr in Thätkgkeit gesetzt und bis ins dritte Stock werk geleitet. Drei Rettungssäcke vollbrachten Wunderwerke und retteten in kurzem Zeiträume 20—30 Menschen, ohne . jeden Unfall hierbei, da« Leben. Man denke sich die Ver- wirruUg der Bewohner, die Angst- und Hülferufc, wenn wir constatiren, daß diese Grundstücke 39 verschiedene Miether zählen, von denen die meisten kleine Hand werker sind." Die vorstehenden Mittheilungen werden dann noch durch folgende Einzelheiten ergänzt: Die aus dem Fenster ge sprungenen Schneider Schmerel'schen Eheleute haben fünf Kinder. Der Vater brach sich beim Sprunge anscheinend beide Beine, die Mutter verletzte sich da« Kreuz und hatte eine Fehlgeburt infolge des Sprunges. Mit der Mutter sprang ein kleine» Mädchen von 2'/, Jahren in seinem Hemdchen aus dem Fenster und beschädigte sich nur leicht, alle drei sind in da« Krankenhaus geschafft. Ein Mädchen von 6 Jahren sprang ebenfalls der Mutter nach und kam ohne jeden Schaden davon, während ein Knabe von etwa' 11 Jahren, nur mit dem Hemde bekleidet, die bereits brennende Treppe hinuntereilte und, ohne Schaden genom men zu haben, gerettet wurde. Die erstickten Kinder sind ein Knabe von etwa 6 Jahren, der sich in seiner TodeS- , angst unter das Sosa verkrochen hatte, und ein Mädchen von 1'/. Jahren, da« im Bette erstickt ist. Der Arbeiter Polentz, der Mit seiner Frau und seinem Kinde, einem Mädchen von 10 Jahren, ebenfalls aus dem Fenster sprang, verletzte sich den Arm, die Frau die Füße, und auch da« Mädchen wurde beschädigt, sodaß auch diese drei Personen in das Krankenhaus geschafft werden mußten. Das Feuer entstand in der Tischlerei des Tischlermeisters Schnüre, welche eine Treppe hoch nach dem Hofe zu belegen ist, und bleibt es immer noch selbst den Bewohnern ein Räthsel, wie dies Feuer, das den zweiten und dritten Stock ver schonte, den Dachstuhl so ergriff, daß dieser ganz zerstört wurde. — In Boun starb am 24. Jan. Dr. Heinrich Geißler. Die Bonner Zeitung widmet diesem vielfach verdienten Manne folgenden Nachruf: „Der Verstorbene war kein zünftiger Gelehrter; als Sohn eine« Webers in Thüringen war es ihm nicht vergönnt gewesen, seinen eifrigen Wis sensdrang durch eine gelehrte Erziehung zu befriedigen. Früh war er auf den Erwerb hingewiesen; aber die Glas- bläserkunst, welche er in seinem HeimatS- und Geburts orte Jgclshieb (Sachsen-Meiningen) erlernte, führte ihn zu den physikalischen Studien und Experimenten, welche der einst seinem so begabten Geiste ein eigenartiges und ehren volles Thätigkeitsfeld bereiten sollten. Denn Geißler war im eigentlichen Sinne auf dem Gebiete der physikalische» Mechanik ein Erfinder, der durch seine Instrumente und HülfSapparate die theoretischen Fachgelehrten immer wieder zu neuem Danke verpflichtete und ihnen Werkzeuge in die Hand gab, die zu schneidigen Waffen der Naturwissenschaft wurden. Zu Beginn der fünfziger Jahre zog Geißler, nachdem er eine Reihe von Hochschulen besucht und acht Jahre in Holland thätig gewesen, nach Bonn, wo er sich bleibend niedcrließ. Unter dem berühmten Physiker Pro fessor Plücker arbeitete er nun rastlos fort und nach der Reihe kam er in anregenden Austausch mit den verschie densten Koryphäen seiner Wissenschaft, von denen es selbst die ersten nicht verschmähten, von fern her Reise» nach Bonn zu mache», um den erfindungS- und kenntnißreichen Mann zu consultiren und seine Dienste zur praktischen Her stellung von Projekten in Anspruch zu nehmen, die ihnen im Geiste vorschwebten. Wa« er aus diese Weise durch die Herstellung von Präcisions- und andern Apparaten ge leistet hat, war bedeutend. Nichts kam au« seinen Händen, was nicht den Stempel eines überraschend originalen Geiste« au sich trug; wir nenne» nur die in allen Welltheilen be rühmte» Erfindungen, der Quecksilberluftpumpc, de«, Va porimeters und der Geißler'schen Röhren. Im Jahre 1868 ernannte ihn die Universität Bonn zum Doctor dopori» causa, nicht zu gedenke» der fast zahllosen Anerkennungs schreiben, Äusstellungsdiplome und der ununterbrocheuen persönlichen Auszeichnungen, welche ihm zutheil wurden. So sehr ihn dies im Hinblick auf das Gelingen seine» Strebens befriedigte, so wenig waren es Dinge, nach denen er begehrte und die er über ihren Werth schätzte. Denn nichts brachte ihn ab von seinem rastlosen Schaffen, der» er so sehr bis ans Ende treu blieb, daß er mitten in der Vollendung neuer Apparate und der Bcthätiguug frischer Ideen aus dem Leben gerissen worden ist. In einem Alter von 65 Jahren hat ein wiederholter Schlaganfall den ver dienstvollen Mann hinweggerafft." — Drei Auflagen binnen anderthalb Jahren, das ist gewiß ein günstiges Zeichen fllr ein Buch, zumal ein ernstes, be lehrendes. Soeben erschien die drittt, „durchgesehenc und vermehrte" Auflage von Franz Mehring's Schrift: „Die Deutsche Socialdemokratic, ihre Geschichte und ihre Lehre. Eine historisch-kritische Darstellung" (Bre men, Schünemann'« Verlag). Und die Schrift verdient diese rasche und weite Verbreitung; sie ist allen zu empfeh len, die sich in verhältnißmäßig kurzer und doch gründlicher Uebersicht über die Entstehung, den Fortgang, die Wirkungen, die Hauptträger ver Socialdemokratie in Deutschland vrien- tiren wollen. Besonder« auch zu Vorträgen in antisocia- listischen Vereinen bietet das Buch ein reiche« und wertb- volleö Material dar. — Am 23. Jan. starb in Baden-Baden einer der begabte sten unter den jllngern Tonkünstleru, Adolf Jensen» geb-ren am 12. Jan. 1837 zu Königsberg i. Pr.
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