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Verbrauch säteo» dcr Tonsumeutru reichlich 3<X) Mill. M., als» etwa ebenso viel, al« die Uaterhaltung de« Reich-Heere« lostet. Di« Engrospreise find aus 225 Mill. R. ermittelt, dazu tritt drr Ausschlag der Detailverkäusrr, welcher der Enquttc zufolge uur 22—25 Proc. betragen soll. Richt weniger al« 380 -360000 solcher Pesailverkäufer gibt e« in Deutschland, wie allgemein «uertanat wurde erheblich mehr, al« da» Bedürfniß verlangt. Durchschnittlich kommen auf jeden Raucher reichlich 60 M. Der gemeine Mann, der sich auf Ranchtaback beschränkt, bleibt bet einem Jahre«» verbrauch voo 15 Pfd. zu 60 Ps., d. i. SM-, sehr erheb» lieh hinter jenem Durchschnitt zurück. Im Jahre 1878 ist in 12786 Ortschaften von 189321 Landwirthen auf einer Fläche von 17997 Hektaren Taback gebaut worden. Da von entfällt fast der dritte Theil (8488 Hektare) auf Baden, dann folgen die bairische Pfalz (3337 Hektare), Unter elsaß (2146 Hektare), der Regierungsbezirk Potsdam (1873 Hektare) >c. Sehr verschieden ist der durchschnittliche Ernte ertrag und der Preis des inländischen Tabacks. Den ab» solut höchsten Ertrag, 67 Ltr. pro Hektar, hat im Jahre 1878 die Weichselniederung erzielt, sonst steht der Regie rungsbezirk Köln mit durchschnittlich 57 Etr. weit über den Erträgen auch der besten TabackSgegenden, die meist in den Grenzen zwischen'30 und 50 Ltr. Pro Hektar außerordent liche Verschiedenheiten darbieten. Ebenso variiren die Preise zwischen 11 und 50M. pro Lentner. Die mittlere Jahres Production pro 1871—76 wird auf 658393 Ltr. fermen- tirten Rohtaback angegeben, wovon annähernd der vierte Theil ins Ausland gegangen ist. Um den heimischen Be darf zu decken, ist diese Production bei weitem nicht aus reichend. Die Einfuhr fremder Tabacke bat im Jahre 1877 SI4829 Ltr. im Werthc von über 50 Mill. M. betragen. Sonach wird der inländische Lonsum ungefähr zwei Fünftel durch einheimischen, aber zu drei Fünftel durch ausländischen Taback gedeckt. Die Herstellung von TabackSfabrikaten, namentlich von Cigarren, allein aus inländischem Taback, findet in der Regel nicht statt. Umgekehrt werden dagegen namentlich im Bezirke von Bremen ausschließlich fremde Tabacke verarbeitet. Soweit bei der Ligarrensabrikation inländischer Taback Verwendung findet, kommen Vorzugs» weise in Betracht: Pfälzer, Ukermärker, Elsässer, Weser und Thüringer. Voll fremdem Taback werden außer bekannten amerikanischen Sorten auch ostindische (Java, Sumatra und Manila) sowie ungarische und türkische Tabacke verarbeitet. Was die Verwendung von Tabackssurrogaten anlangt, so findet dieselbe in Deutschland nach dem Ergebniß der Enquete durchaus nicht in dem Umfange statt, wie vielfach angenommen wurde. In Betracht kommen dabei nament lich Runkelrüben- und Kirschblätter. Die Commission hat bei der Veranschlagung der durch die Rohtabackssteuer zu erzielenden Einnahme eine Verringerung des gegenwärtigen Verbrauchs um 25 Proc. zu Grunde gelegt. Sie hat drei verschiedene Sätze für die inländische Steuer wie für den Eingangszoll normirt. Nach dem niedrigsten würde der Einfuhrzoll für Rohtaback« 50 M. pro Lentner, für Rauch iaback 90 M., für Ligarren 120 M., die Tabackssteuer 33 M. betragen, und daraus eine Einnahme von 47,880000 M. zu erzielen sein. Der mittlere Satz von beziehungsweise 60, 100, 135 und 40 M. würde an Zoll und Steuer 87,375000 M. «inbringen. Der höchste Satz, und dieser wird, wenn es sich um die Einführung der vorgeschlagenen Steuer handelt, wol allein in Frage kommen, beträgt für den inländischen Rohtaback 50 M., für den ausländischen 70 M. und steigt für Rauchtabacke auf 115, für Ligarren aus 150 M. Das Verhältniß zwischen Zoll und Steuer ist so bemessen, daß dem inländischen TabackSbau ein aus reichender Schutz gewahrt wird. Damit aber derselbe nicht «ine ungesunde weitere Ausdehnung finde, soll der Taback«» bau fortan contingentirt werden. Kür diesen Vorschlag wird nach dem Ergebniß der Enquete geltend gemacht, daß der TabackSbau an manchen Orten sehr wenig lohnend ist, und die Entschädigung derjenigen TabackSpflanzer, welche in Zukuyft zn einer andern Benutzung ihrer Aecker über zugehen genöthigt werden, keine großen Schwierigkeiten biete. — Irn Reichshaushaltsetat sind zur Hebung und Heimschaffung der verunglückten Panzerfregatte Großer Kurfürst 1 Mill. M. ausgeworfen. Den Erläuterungen über diesen Posten entnehmen wir Fol gendes: . Wegen Hebung der verunglückten Panzerfregatte Großer Kurfürst ist mit eenem in London wohnhaften Unternehmer Eontract geschloßen worden. Durch den Lontract, dessen Gültigkeit Ende Juli 1879 abläuft, wenn die Hebung bi« dahin nicht beendigt ist, ist dem Unternehmer, welcher ohne alle Unterstützung Ker Marineverwaltung und lediglich auf eigene Kosten zu arbeiten hat, «ine Endschädigung von 45000 Pfd. St. fall« Thürme de« Schiffes und Geschütze mit geborgen werden, andernfalls nur von 40000 Pfd. St. zugesprochen worden; «S müßte sich denn die Marineverwaltung mit Rücksicht aus den Zustand, in welchem das geborgene Schiff sich be findet, für den Verkauf deffelben entscheiden, in welchem Falle der Unternehmer die Hälfte de» Reinerlöses erhalten soll. In dem Entschädigungsbetrage ist der Bergelohn sür die einzelnen im, am und beim Wrack befindlichen Gegen stände mit enthalten. Im Falle de« Millingen« der Hebung de« Schiffskörper« hat der Unternehmer keinerlei Ent schädigungsansprüche, doch soll ihm für die von ihm herauf geschafften einzelnen Werthobjecte die Hälfte de« Verkaufs erlöses beziehentlich ihre« durch Sachverständige ermittelten Werthe« al« Bergelohn gezahlt werden. Zur Bezahlung de» Unternehmen«, Winn die Hebung gelingt, sowie zur Heim schaffung des Wracks werden hiernach zusammen etwa 1 Mill. M. erforderlich sein. — Auf Grund, -es RrichsgesetztS vom 21. Oc. 1878 ist die in London erschienene, vom 18. Ian. datirte periodische Druckschrift „Bismarck", herauSgegebcn vom Eommunistischen Arbeiterbildungsvercin in London, welche sich als Fortsetzung der zufolge Bekanntmachung des ReichSkanzleramtes vom 17. Ian. d. I. verbotenen periodischen Druckschrift „Freiheit, Socialdemokratisches Organ", manifestirt, verboten worden. Preußen. Die Angriffe im Abgeordnetenhaus« gegen ein Buch von CaruS Sterne: „Werden und Vergehen", aus welchem Oberlehrer vr. Müller einige ^Stellen vorgeleseu haben soll, haben eine „Abwehr" 148 de« Verfassers in der Dossischen Zeitung veranlaßt, in der es heißt: Die Form von .Werden und Bergehen" erklärt sich am besten au« der Entstehung-weise deffelben; e« wurde näm lich verfaßt auf eine Aufforderung hin, die mir von der Leitung de« Verein« für deutsche Literatur, der unter dem Protektorat de« Großherzog« von Sachfen-Weimar und de« Prinzen Georg von Preußen steht, zuaing. Dieser Veran lassung gemäß ist es für hochgebildetepeser bestimmt, die in einer ihnen zusagenden Form Kenntniß zu nehmen wünschen von dem Gnste, der die moderne Näturforschung durchweht. In diesem Sinne ist alles, was gebildete Menschen irgend verletzen oder abstoßen könnte, durchaus vermieden worden, und da mir die Vermittelung von Glauben und Wissen, die gleichzeitige Befriedigung von Verstand und Gefühl zu allen Zeiten am Herzen gelegen hat, so steht der Lharakter de« Buches in einem ausgesprochenen Gegensatz zu den Schrif ten der materialistischen Schule eines Büchner, Karl Vogt und verwandter Autoren. Rein äußerliche Umstände, näm lich die erhebliche Ueberschreitung der in den Publicationen des Vereins festgesetzten Bogenzahl und der Wunsch, die Arbeit durch zahlreiche Abbildungen verständlicher zu machen, veranlaßten, daß das Buch in einen andern Verlag über ging, noch ehe es die Besteller gelesen hatten. Von dem Tone, der in diesem Buche herrscht, wird man sich am leichtesten eine Vorstellung mache» könpen, wenn ich einige Stellen aus der Einleitung wörtlich hier einschalte. Es heißt daselbst gleich auf den ersten Seiten: „Man hat die Näturforschung nur allzu oft als der Religiosität feindlich hingestellt. Aber sie ist nur dem Aberglauben, dem rohen Fetrschdienst und den willkürlichen Menschensatzungen feind lich, nicht dem freien und reinen Enthusiasmus, in welchem das Wesen wahrer Religiosität besteht und aus dem alles Große und Erhahene, was wir bewundern, hervorgegangen ist. ...Hier begegnet sich der innigste Bibelglaube, der das Gras wachsen und keinen Sperling vom Dache fallen läßt ohne Gottes Willen, mit dem des Naturforschers und beide bekämpfen vereint nur die Gedankenlosigkeit, bald die anerkannte Allmacht wirken zu kaffen und bald nicht. Zwischen den beiden Gottesbegriffen dieser im wesentlichen einigen Verehrer besteht nur der Unterschied, daß derjenige des Na turforscher« unendlich größer und erhabener empfunden ist, befreit von allen Vermenschlichungen, als der reine Urquell alles Seins und Geschehens. Sonst ein Name mit kaum ausgedachtem Inhalt, wird er ihm ein wirklich Lebendiges, dessen Bewußtsein in ihm selber erwacht ist, erst in dunkler, entstellender Vermummung, dann allmählich klarer und reiner, aufsteigend zu dem vollkommenen Anschauen, in welchem hie höchste Seligkeit erwartet wird...." CaruS Sterne beruft sich sodann auf das Ur theil des Naturforschers Karl Ernst v. Baer, wel cher in den religiösen Streitschriften der letzten Jahre beständig als das Muster eines religiösen Naturfor schers hingestellt worden sei. Dieser habe erklärt, er habe das Sterne'sche Buch „mit besonderer Befriedi gung gelesen" und daß es ihm am Schluffe sogar „sympathisch geworden" sei. — Die National-Zeitung schreibt: „Der Herzog von Cumberland hat gutem Vernehmen nach in dem NotificationSschreiben, welches er bezüglich seiner Vermählung an verschiedene europäische Souveräne gerichtet hat, die Anrede »Aonsiour mon krers» ge braucht. Man darf gespannt darauf sein, zu erfahren, welche Aufnahme und Erwiderung diese Anzeige seitens der betreffenden Adressaten gefunden haben wird. Für uns Deutsche zeigt die gewählte Form sehr deutlich, daß der Herzog von Cumberland auf dem Stand punkte, welchen er seinerzeit in dem an Se. Mas. den Kaiser gerichteten Schreiben eingenommen hat, mit Ostentativ» beharrt. Prätensionen dieser Art haben ihre lächerliche Seite, aber sie haben zugleich einen sehr ernsten Hintergrund, da sie von der Welfenpartei benutzt werden, um die Agitation in Hannover immer von neuem anzuschüren. Die von uns neulich ge gebene Nachricht von Verleihung dänischer Orden an die «hannoverischen Gäste» bei der Vermäh lung des Herzogs von Cumberland bestätigt sich. Man schreibt uns jetzt aus Kopenhagen mit einigen Details, daß bis auf eine Ausnahme sämmtliche Herren, welche zu den Vermählungsfestlichkeiten aus Hannover er schienen waren und in der Berlingske Tidende bei Beschreibung der Vermählung als «hannoverische De putation» aufgeführt wurden, mit dänischen Orden aus gezeichnet worden sind." — Aus Berlin vom 19. Ian. schreibt man der Weser-Zeitung: „Die skandalösen Ausfälle, welche ein« der gewichtigsten Mitglieder de« Centrums, Rentner Franssen aus Bonn, sich in der gestrigen Sitzung gegen bonner Professoren wegen ihres Thun« und Lassen« in einer Privatgesellschaft gestattet hat, haben um so größeres Aufsehen erregt, al« gerade jetzt angesichts des Strafgewaltgesetzes des Reichs kanzler« die auf die parlamentarische DiSciplin bezüglichen Fragen ein besonderes Interesse in Anspruch nehmen. Die Erklärung de« Präsidenten, daß er nicht da- Recht und also auch nicht die Pflicht habe, derartigen MiSbräuchen der Tribüne entgegenzutreten, hat den Punkt, wo Abhülfe getroffen werden kann, deutlich genug bezeichnet; die parlamentarische Rede freiheit wird in ihren Grundlagen bedroht, wenn die Handhabung der Geschäftsordnung nicht die Mittel an die Hand gibt, persönliche oder politische Gegner gegen Insulten zu schützen. Wie eS heißt, wird in der That über einen Antrag wegen Abänderung der Geschäftsordnung verhandelt, welcher den Zweck hat, die Befugnisse de« Präsidium« in dieser Beziehung zu erweitern." — In Berlin fand eine sehr stürmische Versamm lung fortschrittlicher Wähler statt. Profeffyr Virchow sprach über da« Gesetz wegen der Slrqf« gewalt dcS Reichstage«, wurde aber einerseits von recht«, andererseits von weiter links und auch von ultramontaner Seite her scharf interpellirt. Zu einer Resolution kam eS nicht. Braunschweig. Die Magdeburgische Zeitung schreibt au« Braunschweig: „Einige Blätter scheine» in der vor kurzem von Ihnen mitgetheilten AcußeruNg Sr. kaiserl. Hoh. des Kronprinzen des Deutschs» Reiches über die Zukunft des Herzogthum« ctwa« ganz Ungeheuerliches zu erblicken, und doch liegt die selbe so nahe. Da jene Aeußerung noch fort und fckrt die Blätter beschäftigt, so ist cs vielleicht nicht über flüssig, zu sagen, wie dieselbe gefallen ist. Es hatte nicht fehlen können, daß, als der Antrag Veltheim He» Landtag beschäftigte, auch das preußische Regenten» Haus Antheil an den Verhandlungen nahm. Nun hatte ein berliner Gelehrter (der Professor H.), der vermöge feiner Stellung häufiger mit dem Kronprinzen in Be rührung kommt, diesem vor Weihnachten erzählt^ d-ß er, H., nach Braunschweig reisen wolle. Der Kron prinz lenkte alsbald das Gespräch auch auf die braun schweigische Regentschaftsfrage und äußerte, daß die im braunschweigischen Landtage ausgesprochene Zuversicht^ das Reich und Preußen würden die Selbständigkeit des HerzogthumS nicht antasten, wohlbegründet sei und daß namentlich Preußen nicht daran denke, sich da- Herzogthum nach dem Tode des Herzogs einzuverlei ben. Der Professor H. soll nun ausdrücklich Se. kaistrl. Hoh. gefragt haben, ob er, H., bei seinem Besuche in Braunschweig von seiner, des Kronprinzen, Aeußc» rung sprechen dürfe, und eine bejahende Antwort von ihm erhalten haben." . > Oesterreich - Ungar«. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes begründete, wie telegraphisch bereits mitgetheilt ist, Minister Oe. Ung« die Anschauung der Negierung, daß der Berliner-Ver trag zur Gültigkeit der Genehmigung des Reichsrathes nicht bedürfe. Der Minister sagte: ' Der Vertrag enthält Verpflichtungen, wie z. B- die, Occupation. Man darf aber hierauf nicht den Privatrecht lichen Begriff de« Mandats anwrnden. ES ist vielmehr ein wguUatum nobile, eine kulturhistorische Aufgabe, deöen Erfüllung Oesterreich und seiner Armee zur größten Ehre gereicht. (Beifall.) Wäre es aber ein Mandat, so bedürfte der Vertrag erst recht nicht der Genehmigung de« Reicks« rathe«, da der Mandant von seinen Mandataren-den Ersatz der Kosten beanspruchen kann. (Unruhe.) Der oft ange zogene 8- 11 der Verfassung ist aus der preußischen Ver fassung entnommen; seine Fassung ist, wie schon Abg. Wal deck betont hat, unklar und gab in Preußen bereits Anlaß zu Lonfiicten. Welche Verträge bedürfen der Genehmigung des Reichsrathes? Es handelt sich um Feststellung de« Begriffes Belastung. Derselbe kann nicht im weitern Sinne genommen werden, weil sonst alle Verträge vorgelegt wer den müßten. Auch von militärischen Lasten kann nicht da» Kriterium hergenommen werden, da sonst alle Allianz- und Garantieverträge der Genehmigung bedürften. Es muß also die ratio bei der Abfassung de« Paragraphen in Be tracht gezogen werden. Alles, was in die Machlsphäre de« Parlaments gehört, alles, was sonst der verfassungsmäßigen Zustimmung des Reichsrathes bedarf, muß demselben auch vorgclegt werden. Was aber ohne Befragen des Parlament«, beschlossen werden kann, alles, was im Verordnungswege geregelt werden kann, bedarf auch beim Abschluß von Ver trägen nicht der Genehmigung des Reichsrathes. Noch mehr gilt dies von den Angelegenheiten der auswärtigen Politik. Der Monarch hat das Recht, ohne vorherige Zustimmung" des Parlaments Krieg zu erklären und Frieden zu schließen^ und kann folglich auch Verträge eingehen, die sich darauf beziehen. Und da die Krone berechtigt ist, ohne Befragung des Parlaments ein fremdes Territorium zu besetzen, so konnte sie auch den betreffenden Vertrag abschließen. So Wie hie Occupation, gehört auch die Administration zu den Rechten der Prone. So hat auch England ohne Befragung des Parlament« die Besetzuna und Verwaltung Lyperu« übernommen. Wenn man aup die Schwierigkeiten hinweist» welche in der Administratiou Bosniens gegeben sind, so haben dieselben mit der Frage nicht« zu thun, ob der Ber liner Vertrag der Genehmigung he« Reichsrathes bedarf. Der Satz kann allgemein ausgesprochen werden, daß Ver träge Über auswärtige Angelegenheiten der Zustimmung de« Reichsrathes vorläufig nicht bedürfen. Es ist die praktische Anwendung de« Princips, daß derjenige, der über eine Sache verfügen kann, auch das Recht hat, Verträge über sie abzuschließen. Aber auch aus politischen Gründen ist der Satz stichhaltig; denn solche Verträge müssen ost rasch geschloffen werden und dulden meist keine Behandlung in offenen Parlamenten, da sonst ihr Zweck leicht verettelt werden kann. E« ist da« nicht Seheimnißkrämerei, sondern natürliche Pflicht, da« Geheimniß de» andern Theile« zu wahren. Der Vertrag in Betreff Lypern« hätte ja z. B. sonst gar nicht geschloffen werden können. Oesterreich aber muß da« Subject seiner Actionen sein, sonst würde eS da« Object der Actionen anderer. (Beifall.) Wie könnte der österreichische Adler seinen Flug machen, wenn man ihm die Flügel bindet! E« ist die Prärogative der Krone, auswär tige Verträge zu schließen. Der Berliner Vertrag ist Übri gens ein eminenter Friedensvertrag, was sich au« Siner Beurtheilung der Lage Europa« nach dem Frieden von San- Stefano ergibt. Der Berliner Vertrag war ein Act zur Verhütung eine« Krieges, und die Krone war zu ihm voll kommen berechtigt. Die Prärogative der Krone, wie die de« Parlaments sind zum Wohle de« Staates da. Wenn die Volksvertretung sich ein specielle« Reckt vindicirt, so ist e» damit noch nicht gegeben. Bei der Abfassung de» g. 14