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78 «iner Stadt Posen« sei. So dürfe man die Sache nicht behandeln. (Heiterketi.) Im übrigen hat sich der Redner zum Worte gemeldet, um dem Herrn Minister einige« zu entgegnen. Da« katholische Volk wisse, daß die Regierung ihm so feindlich immer noch gegenüberfiehe wie feit sieben Jahren, da» müsse constatirt werden, damit jeder, der noch «ine Spur von Vertrauen habe, zur richtigen Einsicht ge lange. (Unruhe.) In Bezug auf die evangelische Kirche habe man an maßgebender Stelle e» empfunden, daß man im Ministerium nicht auf dem richtigen Wege sei; aber diese Besorgniß sei zerstreut durch die bekannt« Berufung einiger Hofprediger in den Oberkirchenrath, über die der Redner sich übrigen« aufrichtig gefreut habe. (Heiterkeit) Was die Stellung der Katholiken zum LultuSminister an geht, so könnte der Redner zwar noch Bertrauen fassen zur Person de» Minister«, nie aber zu seinem Generalstabe. (Große Heiterkeit.) Gegen diesen müssen die Katholiken sich wehren mit allen gesetzlichen Mitteln, wenn sie auch wüßten, daß sie nicht durchdringen, weil sie an Köpfen zu schwach sind. (Stürmische Heiterkeit.) Ich meine natürlich nur die Zahl der Köpfe, denn an Verstand nehmen wir Katholiken e» mit Ihnen auf. (Erneute Heiterkeit.) Den Katholiken steht eine zu große geschlossene protestantische Majorität gegenüber, namentlich in der Mitte der Freiconservativen. (Heiterkeit.) Gott fei mit seiner Kirche und e» sei kein Zufall, daß gerade jetzt der große Papst Leo XHI. die ganze Christenheit zum Gebete für die Kirche auffordert. Denn von dieser Waffe de« Gebete« und nur von ihr erwarte dir Kirche ihren endlichen Sieg. Diese» Schreiben de» Papstes, namentlich in Verbindung mit dem Schreiben an den Car dinal Nina, sei herrlich und lasse übrigen» alle Schriftsttller der Welt weit hinter sich, und ein solches Schriftstück werde man in allen Kanzleien der Welt, auch in der von FriedrichS- ruh, nie fertig bekommen. (Heiterkeit.) Wenn der Herr Minister sich aus eine Mainzer und eine augSburger Zei tung berusen habe, so sei zu entgegnen, daß beide Eitate nicht im Widerspruch ständen mit dem Verhalte» de« Len- trumS. Und zudem sei gar nicht klar, wie der Zusammen hang der Stellen aufzufaffen sei; außerdem seien die Citate von politischen Schriftstellern verfaßt, nicht von kirchlichen Autoritäten. Es scheine fast, al« ob der Herr Minister Lust hätte, mit Hin. vr. Sigl Hand in Hand zu gehen. (Ge lächter.) DaS augSburger Hlatt wolle kirchliche Leben vertiefen, das Eentrum wolle das auch und deshalb der Kirche ihre Freiheit erkämpfen. (Bravo! im Leutrum, in welches der LultuSminister mit einstimmt.) Abg. vr. v. ZazdzewSki entgegnet auf die Reden der Abg. Witt und Gerber, er habe den Cultus- minister nur aufgefordert, die deutsche Sprache nicht auf Kosten der polnischen lehren und auSbreiten zu lasten. Auch er, Redner, erkenne die Nothwendigkeit deutschen Unterrichts vollständig an. Der Abg. Gerber habe in vollständiger Unkenntnis; der wahren Lage der Dinge behauptet, eS existirten nicht einmal Lehrer mit genügender Ausbildung zum Unterricht in der polnischen Sprache. DaS sei erst eine Folge des rücksichtslosen BorgehenS der Regierung bei der Germanisirung der polnischen LandeStheile. , Die DiScussion wird geschloffen und Tit. 1: Ge halt des Ministers, ohne Abstimmung bewilligt. Darauf wird die Sitzung auf Sonnabend, 12 Uhr, vertagt. Tagesordnung: Kleinere Vorlagen; Fortsetzung der EtatSberathung. Zur Tabackssteuerfrage. AuS dem Berichte der Tabacksenquete-Commission ist zunächst das Gutachten deS Referenten, der sich für das TabackSmonopol ausspricht (deS Vertreters für Würtemberg, Hrn. v. Moser) zu erwähnen. Dasselbe führt unter anderm folgende Gründe für das Mono pol an: Da» Monopol ist die einzige Berbrauch»steuerform, welche den Eonsumenten unmittelbar trifft. Es fallen die Stcuer- znschläge weg, welche bei unmittelbarer Besteuerung aus Zinsen und Risico dessen entstehen, der die Steuer zunächst verlegt. (Die Fabrikanten, Händler rc.) Dem Mo nopol allein ist es möglich, den Wohlhabenden stärker zur Steuer heranzuziehen als den Armen. Wenn beispielsweise derjenige, welcher ein« Eigarre zu 4 Pf. raucht, 2,»? Pf. Gteu«r bezahlt, während die Lonsumenten von 12-Pfennig- cigarren 6,ss Pf. und diejenigen von 20-Psennigcigarren 12,» Pf. an Steuer entrichten, so ist der Eonsum des ge meinen Maune« weniger belastet als derjenige der ver- mögendern Volksklaffen. Auch bietet da« Monopol gegen Materialverfälschung mehr Sicherheit al« ein anderes System. Dem Einwande, daß der TabackSbau durch das Monopol geschädigt werde, begegnet der Referent mit dem Hinweis auf die steigend« Ausdehnung de« Baue« in Ungarn und . die zunehmende Güte der Qualität im Elsaß. Dt« lästigen Lontrolen würden bei keinem hohen Steuersystem zu ver meiden fein. Da« Monopol nimmt den Gewinn der Händ ler und Fabrikanten an sich und führt ihn in die Kaffen de» Staate« ab. .Die Schädigung mannichsacher Interessen, die man dem Monopol vorwerfe, treffe auch die Fabrikat- j steuer. Dafür aber gewähre da« Monopol den Interessenten Entschädigung. Den Grund, daß ein« Monopolverwaltung theuerer kaufen müsse als kleine Privatkäufer, will Referent nicht al« richtig anerkennen, ebenso wenig den Einwand, sie habe mehr Generalunkosten, wobei er auf di« straßburger Manufactur verwrist. Davon ausgehend, daß da» Neue und Ungewohnte, da« diese Einrichtung, für die Verwaltung und für den Eonsumenten hat, den Ertrag zu schmälern geeignet ist, hat die Berechnung nur einen Eonsum von I,1SVV00 Etr., wovon 82 Proc. in billigen Sorten, ange nommen. Nach sachkundigen Schätzungen kommen von dem Gesammtconsum 3 Proc. auf Kautaback — 34500 Ltr., 8 Proc. auf Schnupftaback — 92000 L»r., 47 Proc. auf Rauchtaback — 540000 Ltr., 42 Proc. auf Eigarren — 483000 Ltr., zusammen 1,150000 Ltr. Weiter hat die Berechnung bei den Ligarren, mit einem Durchschnittspreise von 50 M. 78 Pf. pro Mille, 82 Proc. auf dir drei billigen Sorten zu 3,'4 und 5 Pf; da« Stück, 12 Proc. auf die zwei Mittlern Sorten zu 6 und 8 Pf. und 6 Proc. auf sieben bessere Qualitäten zu 10, 12, 15, 18, 20, 25 und 40 Pf. gerechnet, u»b entsprechend beim Rauchtaback, mit 75 M. 6 Pf. DnrchschnittSprei« pro Leut ner, 82 Proc. auf die Sorten zu 30, 40, 60 und 80 Pf. , da« Pfund, deu Rest auf fünf theuerere Labacke zu 1, 1'/,, - 2, 3 und 4 M, das Pfund in stusenw«iser Abnahme, ebenso beim Schnupftaback 75 Proc. zu 40 und 90 Pf. da« Pfund, 2b Proc. zu 2 und 3 M. da« Pfund, beim Kautaback end lich aus die billige Gorte von 80 Pf. da« Pfund einen Eonsum von 80 Proc., auf die bessere Qualität zu 3 M. aber einen Verbrauch von 20 Proc. angenommen. So ge langt die Rechnung zu einem Verkauf«erlö« (im Detailver kauf) von 287,198700 M. Wird hiervon die Verschleißer- gebllhr mit durchschnittlich 12 Proc. de- Magazinpreis«« abgezogen, so bleibt der Monopolkaffe eine Rohelnnahm« von 256,427410 M. Die Generalunkosten für dir General- direction, die Fabrik- und Magazinverwaltuvg, sowie di« Zinsrn au« dem Anlagekapital (150 Mill. Mk.) und dem Betriebskapital (100 Mill. M.) sind durchgängig zu 14 M. pro Lentner berechnet. Bei den Ligarren ist ein solches Gewicht vorausgesetzt, daß durchschnittlich 9420 Stück auf 1 Ltr. (netto) gehen, nämlich von den bessern Sorten bis zu 10 Pf. da« Stück herab je 8000 Stück, von den Mitt lern zu 8 und 6 Pf. je 8500 Stück, von den drei billigen Sorten 9000, 10000 und 11000 Stück auf den Lentuer. Die 3-Psennigcigarrc ist hiernach wol von geringerM Ge wichte, al« e« gegenwärtig Sorte» dieser Preiskategorie haben, dagegen enthält sie einen Pfälzer Taback besserer Qualität. Auf solcher Grundlage ergibt sich ein Fabrikation-aufwand von 130,498550 M. und ein Reinertrag von 125,928860 M. Da hiervon noch die Ueberwachung de« Tabacksbaue« mit 1 Mill. M. zu bestreiten ist, so verbleibt dem Reiche eine Steuereinnahme von 124,928860 W. au« dem TabackS monopol. Infolge der Entschädigungen geht aber in den nächsten Jahrzehnten für Verzinsung und Tilgung der Ab lösungsschuld von 687 Mill. M., wozu b«i fünfzigjähriger Tilgungszeit und 4',proc. Verzinsung eineJahre-rente von 5,os Proc. erforderlich ist, jährlich ab 34,762200 M., sodaß der Reinertrag sich auf 90,166600 M. beläuft. Eine Berechnung über die Entschädigungen kommt zu dem Resultat, daß zu bezahlen wäre: an Arbeiter 29,600000 M., an technisch gebildet« Hülsspersonen, Agenten, Makler 7,400000 M., an Fabrikanten und Händler 650 Mill. M., zusammen 687 Mill. M. Dabei ist davon ausgegangen: 1) daß 37000 Arbeiter durchschnittlich mit je 800 M. zu entschädigen, 60000 Ar beiter aber in den Regiefabriten anzustellen sind; 2) daß Fabrikanten und Händler durchschnittlich den zehnfachen Betrag ihres Jahresverdienstes als Entschädigung erhalten. Der Jahresgewinn ist bei Rohtabäckshändlern zu 10 Proc. ihre« Umsatzes, ihr Umsätz zu 40 Mill. M.; bei Fabrikanten der Gewinn ebenfalls zu 10 Proc. des WertheS einer Jahres- Production, welch« nach den Drucksachen Nr. 62 im Jahre 1877 rund 228 Mill. M. betragen hatte, somit auf 22,838397 M. angenommen. Bezüglich der Händler mit Fabrikaten ist davon ausgegangen, daß sie ungefähr 33V, Proc. ihres Um satzes als Verdienst beziehen, und daß der Umsatz derjenigen Händler, welche al« entschädigung-berechtigt anzuerkennen sind, etwa di« HMle dH.Gefammtumfaye-^de«, ganze« Detailhandels mit Fabrikaten ausmacht. 3) Für den Min- derwerth an Grundstücken, und Gebäuden, wofür Ersatz zu leisten ist, enthält diese Äerechnung keinen besondern Posten. Die für den entgehenden Gewerbeverdienst zu gewährende Entschädigung ist indessen mit Rücksicht hierauf so reichlich berechnet, daß die ansgeworsenc Summe auch für den Ersatz der Werthvrrminderung an Gebäuden rc. ausreichende Mittel bietet." Deutsche-Reich. Die National-Zeilung sagt weiter über den Ge setzentwurf betreffend die Strafgewalt des Reichs tages: „Sind die Zustände in Deutschland und im Deutschen Reichstage wirklich solche, wie sie «in solches Gesetz voraussetzt, dann verschone man uns mit halben Maßregeln und gehe direct auf den Mittelpunkt der Sache los, dann ist überhaupt unser Zustand für den Parlamentarismus ungeeignet — das spreche man dann offen aus! Eine freie DiScussion ist nicht möglich, wenn es ,in der Hand der Mehrheit liegt, die immer Partei ist, eine von ihr als ungebührlich betrachtete Aeußerung dem Strafrichter zu überweisen. Wozu aber «in Parlament ohne freie DiScussion?" Und ferner: „Daß ein solcher Gesetzentwurf nicht für die gegenwärtige Reichstagsmehrheit bestimmt sein kann, scheint uns auf der Hand zu liegen. Will die Mehr heit des deutschen Volkes bei künftigen Wahlen mit dem Parlamentarismus überhaupt brechen, so mag sie Vertreter wählen, die für ein Gesetz, wie rS vor» licgt, stimmen — die Antwort wäre vollkommen un- i zweideutig." Die National-Liberale Correspondenz bemerkt: „Man kann sich der Thatsache nicht verschließen, daß schon früher, besonders aber während der letzten Reichs- - tagSsession, in Len parlamentarischen Krisen «whr oder ; minder lebhaft das Bedürfniß strengerer und wirk samerer DiSciplinarmittel empfunden worden ist. Auch ist in diesem Zusammenhang« vielfach die Frage er örtert worden, ob nicht Vorkehrungen dagegen zu tref fen seien, daß verbrecherische Aufreizungen unter dem Deckmantel der Redefreiheit der ReichstagSmitgleder und der Veröffentlichungsfreiheit der Sitzungsberichte ungestraft in das Land geschleudert würden. Wenn jetzt diese Fragen mit Hinweis auf unbestreitbare Mög lichkeiten der bevorstehenden Reichstagssession wieder angeregt werden, so liegt unser» Erachtens allerdings kein Grund vor, sie a limino al» nicht diScutabel zu bezeichnen. Nur stellt sich dem vorliegenden Gesetz entwürfe von vornherein der Art. 27 der ReichSver- faffung entgegen, nach welchem der ReichStag seinr DiSciplin lediglich durch seine Geschäftsordnung reaelt. Seltsamerweise nimmt der GefetzenNvurf von diesem Paragraphen gar keine Notiz." Und «eiter: „Au dem Zugeständnisse der strafrechtlichen Verfolgung wird sich der Reichstag unter keinen Umständen herbeilaffen kön nen. Die Aufhebung der Straflosigkeit wird .diesmal in der verlockenden Form versucht, daß der Reichmag selbst au» eigener Initiative und nur für den «Wei nen Fall die Durchbrechung des PrincipS beschließe» soll. WaS aber würde das anderes bedeuten, «l» daß man alle Minoritäten der Majorität schlechtweg auf Gnade und Ungnade überlieferte? Die Mptiye des Gesetzentwurfes bezeichnen die strafrechtliche Ver folgung al» nothwendig, um das beleidigte Rechts bewußtsein de» Volkes zu versöhnen. Dieser Grund wird indeß hinfällig, sobald Vorsorge getroffen ist, daß verbrecherische Aeußerungen überhaupt nicht in das Tolk dringen. In diesem Falle dürfte sich, denken wir, da» beleidigte Rechtsbewußtsein mit der im Reichstage selbst erfolgten Repression vollauf begnügen." Wir stimmen diesen^Anstchten, die mit den von unS schon gestern'zu dem Entwürfe gemachten Bemerkungen sich ganz auf Einer Linie bewegen, vollständig bei. Die Neue Preußische Zeitung bemerkt: „Der Ge setzentwurf betreffend die Strafgewalt des Reichstage» über ReichStagsmitgliedcr würde in Landtagökreisen sehr lebhaft discutirt. 9» den liberalen Fractiöuen hält man sich überzeugt, die Vorlage werde in der dem BundeSrathe zugegangenen Fassung wol nicht Gesetz werden, wenngleich man sich nicht verhehlt, daß namentlich in der letzten Session deS Reichstags bei DiScussion d«S SocialistengesetzeS Ausschreitungen; vor gekommen sind, deren ungerügte Wiederkehr niemand wünschen dürfte. Es würde also, wie man hervor hebt, angezeigt sein, die Geschäftsordnung des Reichs tages zu revidiren und ihr Verschärfungen zu gehen, welche den Gesetzentwurf entbehrlich machen. Die D«- ductionen der Liberalen fallen mit denen der CentrumS- partei zusammen. Zunächst wird man abwartep, ob der den« BundeSrathe zugegangene Entwurf unverän dert an den Reichstag gelangt." Die Kölnische Zeitung äußert: „Während von den Vertretern der Regierungen seinerzeit um die Wett« hervorgehoben wurde, daß durch da» Socialistengesetz die freie Meinungsäußerung aller übrigen Parteien durchaus nicht gehindert werden sollte, liegt bei diesem Gesetze die Gefahr vor, daß eine Mehrheit des Reichs- tage« e» schonungslos gegen jede Minderheit anwende. Diese Minderheit könnte völlig mundtodt gemacht wer de»,'ja «ach Lem vorliegende« Entwurf köcktteu die Mitglieder nicht blo» für die Legislaturperiode »«»ge schloffen, sondern für immer geächtet werden. Irr; kei nem andern Lande, welches sich einer verfassungsmäßi gen Freiheit rühmt, kommen so drakonische Bestimmun gen .gegen die Mitglieder L« WolkSvertretung, wie-der vorliegende Entwurf deren enthalt, zur Anwendung." Sie fährt fort: „Wenn man glaubt, daß die Geschäfts ordnung des Reichstages nicht Mittel genug darbiete, um dem MiSbrauch der Redefreiheit zu steuern, Nun, so kann der Reichstag die Geschäftsordnung verschär fen. Unter allen Umständen scheint es unS daS Zweck mäßigste, daß der Reichstag selbst für die Aufrechthal tung der Würde und Ordnung in seinen Berathungen Sorge trägt. Dieser Weg ist nicht allein der beste, sonder« auch der allein verfassungsmäßige. Unsers Erachtens läßt sich von den Vorschlägen des Entwurfs mit einiger Aussicht auf Annahme nur derjenige Theil zur parlamentarischen Verhandlung stellen, welcher ein leuchtende Consequenzen deS SocialdemokratengesetzeS, die auf dessen Wirkungskreis beschränkt sind, zieht »nd na mentlich « zum Fenster hinaus gehaltene » Brandreden zu verhindern geeignet ist. Hierbei würde jedoch die Ueberweisung an die ordentlichen Gerichte auszuschließen sein und die Bestrafung innerhalb des Hauses bi» zur Entziehung de» Mandats für die jeweilige Legislatur periode genügen müssen. Di« Anregung zu einer zweck entsprechenden Aenderung der Geschäftsordnung kann von dem vorliegenden Gesetzentwurf hergenommen wer den; der Entwurf selbst wird, daS läßt sich mit Sicher heit behaupten, in seiner jetzigen Gestalt nimmer Ge setz werden, weder in dem gegenwärtigen noch in einem etwa au» Neuwahlen hervorgehenden Reichstage." Die Neue Frankfurter Presse bemerkt: „Der Ge setzentwurf sucht allerdings, indem er dieDisciplmar- gewalt in die Hände einer vom Reichstage selbst ge wählten Commission legt, die Rechte des Reichstages zu wahren — allein die Verhältnisse sind durchaus nicht ausgeschlossen, daß sich im Reichstage eine Majo rität zusammenfinden kann, welche mit dieser Commission die Minorität geradezu mundtodt machen kann. Wir brauchen nicht zu weit in die Geschichte unserer parla mentarischen Körperschaft zurückzugreifen, um eine solche Möglichkeit zu illustriren. DiScutirbar ist, wie schon gesagt, daS jetzige Disciplinarverfahren — bis zu diesem Gesetzentwürfe indeß ist noch ein sehr weiter Schritt." — Der BundeSrath hielt am S. Zan. unter Vorsitz de» Präsidenten des Reich»kanzleramteS StaatSminister Hofmann ein« Plenarsitzung: - / R»ch k wyrde M« de» Abthr mlmsteriui vertretend, wurden de Vorlagen ztüterieich» gegen die d«r Straf o)' den Sv dt«ha««ha Entwurf sührung d nung; «) ball von ( Pr«uß«n« Erwerbun den zustch machte sol Handels-, Schcheiz. wesen und schliffen w deziehung« Ler Zollt« den mehr« gelegt und nassen bet fahrikate t Verein» d Herabsetzu Vorort» s werk«rvere titen« von Arbeiter; verein« ja schnitten Händler« Httreffeud devaturiru Zolltarif-! den bezügl Die gende an tkonal-Z« Händel' Oesterr unserer Mende R den klare; jener Be» Zustimmt deS Reich setze» zu Verpflicht 1'. IM. offenkundi den. 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