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74 Auf da« Einschlägen eint« solchen Wege« weist auch der Vorgang derAesetzgedung einzelner deutscher Bundesstaaten, und ferner da« Betspiel anderer Länder, insbesondere Eng land«, der Bereinigten Staaten und Frankreich« hin. SS ist ferner derjenige Weg, der von angesehenen deutschen Gtaat«cecht«lehrern al« der richtige empsohlen wird und den schon die srühern deutschen VerfaffungSversuch« von 1849 betreten haben. Allerdings wird auch durch eine so gestaltete Strafge walt die durch da« Verhalten eine« Mitgliedes erfolgte Ver letzung eines Strafgesetzes an sich nicht vollständig gesühnt, und e» kann daher dem Vorschläge entgegengesetzt werden, daß auch mit der Einführung einer dem Reichstage beizu- legeuden Strafgewalt das allgemeine RechtSbewußtsein nach wie vor eine volle Befriedigung vermissen wird. Da« Ungenügende und Anstößige de« jetzigen Zustande« liegt aber nicht sowol darin, daß jedwede Ahndung nach deu Satzungen des gemeinen Strafrecht« «»«geschlossen ist, als vielmehr darin, daß geradezu eine Straflosigkeit verbürgt ist, und auch die gröbsten Ausschreitungen im Hause unge ahndet bleiben und ungeahndet durch die Presse außerhalb des Hause« verbreitet werden dürfen. Eine Ausgleichung dieses da« RechtSbewußtsein verletzen den RechlSzustande« will der Gesetzentwurf durch Einfüh rung 'einer mit kräftigen Rügemitteln ausgestatteten Dis- eiplinarstrasgewalt de« Reichstage« selbst herbeiführen. Da bei darf freiliH nicht verkannt werden, daß diese Aus gleichung, wo eine schwere Rechtsverletzung in Frage steht, noch keineswegs zureichend erscheint, die volle Sühne dieser vitlmehr nur in dem Eintritt der strafrechtlichen Ahndung durch den Richter gefunden werden kann. Ferner müssen auch diejenigen Fälle in« Auge gefaßt werden, in welchen die Ausübung der Disciplinarstrafgewalt dadurch gegen standslos werden könnte, daß das Mitglied, welches die Ausschreitung im Reichstage begangen, aushört, Mitglied desselben zu sein. Der Entwurf hat deshalb sich nicht da mit begnügen dürfen, eine Disciplinarstrafgewalt des Reichs tages für seine Mitglieder zu constituiren, solange sie dies sind, sondern er hat auch für den Fall Vorkehrung treffen müssen, daß sie aufgehört haben, Mitglieder des Reichs tages zu sein, sowie für den fernern Fall, daß der Reichs tag dafür erachtet, daß durch die Handlungsweise des Be tressenden über die disciplinare Ahndung hinaus noch eine Strafe nach gemeinem Strafrecht verwirkt worden sei. So weit der allgemeine Theil der Motive. Die zu den einzelnen Gesetzesparagraphen lassen wir dem nächst folgen. - - Den Motiven angefügt sind die bezüglichen Be stimmungen der Verfassungsurkunden und der Geschäfts ordnungen in Preußen, Baiern, Sachsen, Olden burg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg- Rudolstadt und Waldeck, die parlamentarische Uebung in England, den Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreich. Ferner schließen sich daran Aeußerungen der Staatsrechtslehrer Hermann, v. Mohl, v. Rönne, Schulze, Bluntschli und v. Bar, Bestimmungen der Geschäftsordnung der Parlamente von Frankfurt usd Erfurt und endlich ein Hinweis auf den Fall Plimsoll und die Verhandlungen über Vie Erniordung des Earl of Leitrim in der Sitzung des Unterhauses vom 12. April 1878. Vom preußischen Landtage. * -erlin, 11. Ian. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Gesetzentwurf betreffend die Dienstverhältnisse der Gerichtsschreiber auf den Antrag der Abg. vr. Eberty, Löwenstein, Windthorst- Meppen und v. Gustedt, welche verschiedene Wünsche dieser zahlreichen Beamtenklasse für berücksichtigenswerth erklärten» an die Commission für die Iustizgesetze ver wiesen. Bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs be Einfluffes, den der treffliche alte Rabbi David Sichel auf das Geschick des Helden ausübt, eine Art von elsässisch-altbiblischem Charakter annimmt. Es fehlt eben alles, was ein Bühnenstück zu einem solchen macht: Verwickelung, Conflict, Lösung. Das mochte auch der deutsche Bearbeiter empfunden haben; denn in dem Titel „Ländliches Sittengemälde" liegt so etwas wie daS Eingeständniß des vollständigen Mangels eines eigentlichen dramatischen KerneS der Handlung. Desto mehr überwiegt das Zuständliche und Idyllische in dem Stücke, das nach dieser Richtung hin eine Reihe recht hübscher und anmuthender Scenen hat. Der Morgenchor der Schnitter und Schnitterinnen, die Scenen am Kirschbaume und insbesondere die am Brunnen, welche letztere von echt altbiblisch-patriarcha lischem Colorit war: alles dieses muthete uns freundlich an. Diesen ländlichen Idyllen ist nun das „Städtische" nicht ohne eine gewisse Schärfe gegenübergestellt. Diese kleinstädtischen Cölibatäre, die aus Neigung und Princip einen wahren Horror gegen da« Ehejoch empfinden,/ voran Fritz KobuS, der reiche Grundbesitzer, dann Friedrich, der Feldmesser, hierauf Hanczo, der Steuer einnehmer, und zuletzt Joseph, der Zigeuner, sind in ihrem Bestreben, durch die Genüsse des Magens zu ersetzen, was ihnen an Freuden der Ehe abgeht, nicht ohne Humor geschildert. In der Standrede, die der ehe- stiftende Rabbi Sichel diesen „Epikuräern" hält, sind sogar satirische Anklänge an die auffallende statistische Thatsache enthalten, daß in Frankreich seit längerer Zeit durch das Ueberwiegen des alten Iunggescllen- thumS die Populationsziffer in merklichem Rückgänge begriffen ist. treffend die Competenzconflicte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden sprach der Abg. Windt- Horst-Bielefrld den Wunsch aus, daß die ganze Insti tution des Gerichtshofes für die Competenzconflicte jetzt aufgehoben werden möchte, da dieselbe sich keines Zutrauens im Lande erfreue. Der Abg. lir. Lasker bemerkte dagegen, daß nach der Vorgeschichte dieses Gesetzes die Erfüllung des vom Vorredner ausge sprochenen Wunsches nicht sehr wahrscheinlich sei. Wenn die Commission einige allzu große Mängel der Vorlage beseitige, dann sei er geneigt, auf gesetzgeberischem Wege sich mit der Regierung zu einigen. Sollte die Regierung diesen Aenderungen nicht zustimmen, vann habe er keine Veranlassung, für daS Zustandekommen dieses ihm principiell unsympathischen Gesetzes irgend wie einzutreten. Der Abg. Thilo erklärte, er theile zwar den principiellcn Standpunkt des Vorredners in Betreff des Gerichtshofes für Competenzconflicte nicht, er könne sich aber den speciellen Bedeyken des Abg. l)r. LaSker nicht verschließen. Die Vorlage wurde- ebenfalls der Commission für die Iustizgesetze über« wiesen. Dasselbe geschah auf den Antrag der Abg. Windthorst-Bielefeld und Löwenstein in Betreff der Gesetzentwürfe betreffend die gerichtlichen Verfolgungen wegen Amtshandlungen und betreffend die Abänderung von Bestimmungen der DiSciplinargesetze. ES folgte die erste Berathung des Entwurfs einer SchiedSmannSordnung. Obwol der Abg. Windthorst- Bielefeld mancherlei Bedenken gegen die Wirksamkeit des SchiedsmannSinstituteS in bürgerlichen Rechtsstrei tigkeiten erhob, so erklärten die Abg. Löwenstein und Eberty doch, den Erfahrungen, die man in der kurzen Zeit seit der Einführung dieses Institutes in Westfalen gemacht hätte, im Vergleich mit den günstigen lang jährigen Erfahrungen über das Institut in den ältern Provinzen, kein ausschlaggebendes Gewicht beilegen zu wollen. Auch die Abg. vr. Frhr. v. d. Goltz und Witte sprachen sich für das SchiedSmannSinstitut aus, worauf die Vorlage an eine besondere Commission von 14 Mitgliedern verwiesen wurde. Hierauf wurde die gestern wegen Beschlußunfähig keit des Hauses abgebrochene zweite Berathuiig des Gesetzentwurfs betreffend die richterlichen Mitglieder der Grundsteuer-Entschädigungscommission fortgesetzt. Die Vorlage wurde unverändert genehmigt. Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Verbesserung der märkischen Wasserstraßen. Die Vorlage wurde auf Antrag des Abg. Gdaf v. Hacke an die Budget commission verwiesen. ' ' Es folgt die Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats, speciell des Etats für das CultuSmini- sterium. Kap. 34 der Einnahmen: evangelischer CultuS 478S7 M., katholischer CultuS 6916 M., öffentlicher Unterricht 1,658874 M., wird ohne De batte bewilligt und darauf Kap. 114, Tit. 1: Gehalt des Ministers 36000 M., zur Debatte gestellt. Abg. Windthorst-Meppen: Meine Partei hat den sehr dringenden Wunsch gehabt, endlich den Streitigkeiten auf dem Gebiete de« LultuS- ministerium« durch ein friedliche« Abkommen ein Ende zu bereiten. Nach verschiedenen Unterhandlungen hegte man Hoffnung. Diese Hoffnung ist gescheitert nach den Erklä rungen des EultuSmmistcr«, und wenn da« Staatsmini sterium sich mit diesen Erklärungen identificirt, ist sobald auf Frieden nicht zu hoffen, da man die Freiheit der Ge wissen knechten und von Staat« wegen die Kirche organisiren Die eigenartigste Figur des Stückes ist wol ohne Zweifel der genannte Rabbi David Sichel: eine Art wohlthätigen HauS- und Schutzgeistes in dem Ko- buS'schen Hause, ein treuer Berather und Freund der Familie, dem man selbst in seinem oft lästig werdenden ehestiftenden Bestreben, um andere glücklich zu machen, gern manches nachsieht. Die Darstellung dieses Charakters durch Hrn. 0r. Förster war ein wahres Cabinetsstück von feinster Dctailzcichnung, und in den kleinsten Zügen der Haltung und dem ganzen Habitus eines solchen altjüdischen Gelehrten abge lauscht. Von der auf unsern Bühnen üblichen Uebcr- treibung in der Handhabung dcS jüdisch-deutschen Jargons war hier keine Spur zu entdecken. DaS Ganze war ein mit photographischer Treue ausgeführtes Genrebild, sozusagen ein Miniatur-Nathan inmitten einer elsässischen Umgebung. Ungemein anziehend war sein Spiel im zweiten Acte in der schon erwähnten Scene am Brunnen, wo er sich von Susel die Ge schichte Eleasar's und Nebekka'S erzählen läßt. Hr. Or. Förster erhielt wohlverdienten Beifall. Hr. Grube suchte als Fritz KobuS mit vollkom menem Erfolge sich die behäbige, etwas phlegmatische, wohlwollende Bonhomie dieses weiberscheuen Helden anzueignen und zeichnete auch die später» Uebergänge, welche die Wandlungen in Fritz vermitteln, ganz glaubwürdig. Dem Darsteller gelangen, wie immer, die vollen aus dem Herzen strömenden Töne, wie in der Schlußscene, recht gut. Auch mit Frl. Tullinger als Susel, welche in letzterer Zeit schon kühnere Schritte ins Gebiet des ernstern Mädchengenres mit gutem Erfolge versucht hat, können-wir ganz euwtr- und regeneriren will- So können wir zu unserm Schmerze nicht« mehr thun, um den Frieden herzustellen, welcher nur eintreten kann, wenn «in Einverständniß über die Bast« der Verhandlungen zwischen dem Papste und dem Deutschen Reiche erzielt wird. Da» Zusammenwirken de« Staates mit der Kirche aus einer gemeinsam gefundenen Bast« ist dasjenige, wa« naturgemäß, wa« sachgemäß daS Richtige und Ersprießliche ist. Wir könnten und können e« deshalb nur freudig begrüßen, wenn die Regierung den Weg, deu wir immer bezeichneten, beschritten und auf die Aufforderung Sr. Heiligkeit sich auf Verhandlungen eingelassen hat. Wir fürchten jedoch, daß die mindesten« nicht sehr freundlichen Auslassungen des Eultusminister« diesen Weg als zur Zeit wenigsten« gescheitert hinstellen. Wir wollen hoffen, daß eine höhere Einsicht aus andere Gesichtspunkte wieder zu- rückkommt, und daß dann der Erfolg ein besserer sein werde al» heute. Ich habe geglaubt, daß es gut sei, diese Lage dem Lande vollständig klar zu machen, und ich bin in der Lage, »ach den Erklärungen des Minister« die angeblichen Verhandlungen al« gescheitert zur Zeit anzusehen. Illu sionen sind für keine Seite nützlich, und nur in voller Kenntniß der Ding« können auch besser« Anschauungen der Dinge vielleicht erreicht werden, jedenfalls kann nur in vollstem Berständniß der Lag« jeder genau wissen, wa« er zu thun hat. Wir unsererseits haben in diesem ganzen Streite eine sehr untergeordnete Situation. Wir haben al« Vertreter de« Volke«, da» uns hierher geschickt hat, nichts anderes zu thun, al» es zum Bewußtsein der Regie- rung und unserer College» zu bringen, daß das Volk schwer, schwer, schwer (Heiterkeit) unter diesem Streite leidet, daß e« eine Abhülfe absolut verlangt, und wir erheben beim LultuSetat diese Beschwerden generell und werden außerdem bemüht sein, bei den einzelnen EtatSpositioneu speciellere einzelne Beschwerden vorzutragen, um damit die generellen um so besser zu unterstützen. Wir wissen, daß es bei der Beschränktheit der Zeit gar nicht möglich ist, alle die Beschwerden, di« uns vor« liegen, zum Ausdruck zu bringe»; wir werden deshalb auch in Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses uns thun« lichst beschränken, wir könnten aber je nach der Art, wie unsere Beschwerden ausgenommen werden, genöthigt wer den, von diesem Vorsatz abzuweichcn lUnruhci, wenn wir aus der DiScussion entnehme», daß das Vorgetragene »och nicht genüge, um die Ueberzeugung einer Radicaländerung weiter zu begründen, al« sie heute bei der Mehrheit des Hauses zu finden ist. Wa« wir vortragen, das tragen wir vor aus eigener Initiative, auf unsere alleinige Verant wortung, ohne jede Beeinflussung außerhalb dieses H-useS. Wir tragen es vor nach Maßgabe unserer Ücherzeu- gung auf Grund des Rechts/ welches jeder Abgeordnete hat, die Beschwerden des Volkes im Ständehause vorzu- tragen. Daß i» den letzten Jahren, auch in diesem, ich fürchte auch in noch vielen der nächsten Jahre, diese Be schwerden sich wesentlich auf dem kirchenpolitischen Gebiet bewegen, ist nicht unsere Schuld, sondern die Schuld derer, welche geglaubt haben; daß sie von Staats wegen die Kirche in ihren Fundamenten zu erschüttern das Recht hätten. Der Vorwurf aber, den man uns macht; daß wirso-oft »der zu oft das Haus mit diesen Beschwerden beschäftigen, fällt nicht uns zur Last; wft, wären im einzelne der GesamMtheit dieser Beschwerden gern Überhobe», ü»d e« liegt in Ihrer Hand, uns davon zu befreien, und, eS uns zu ermöglichen, den Staatsgeschäften selbst künftig eine ein gehendere Arbeit zuwenden zu können. Die Unzuträglich- keit des kirchenpolitischen Streites ist für den Staat und die Kirche gleich erkennbar, und ich will nur darauf aufmerksam machen, daß dadurch wie so viele Verhältnisse im Leben auch die Verhältnisse innerhalb der parlamentarischen Körper schaften äußerst erschwert werden (Sehr richtig!) , indem Gegensätze entstehen oder geschaffen werden, die nicht noth > wendig wären, wenn eine andere Stellung des Staate» zur Kirche gefunden würde, und welche zu beseitigen im In teresse aller, besonders auch im Interesse der StaatSregie- rung liegt. Denn ich habe für mich die Ueberzeugung — ob sie getheilt wird, kann ich nicht wissen — daß eine ge sunde parlamentarische Thätigkeit weder hier noch im Reiche geschaffen werden kann, solange dieser Streit unnöthiger- weise von der Regierung fortgesetzt wird. Dies zur Entschuldigung oder Rechtfertigung unser» Auftretens bei diesem Etat. Die Darlegungen, welche wir standen sein. Das Schüchterne (im ersten Acte), wie das Neckische (in der Scene auf dem Kirschbaume), aber auch die tiefere Empfindung des liebenden Mäd chens (Schlußscene) kamen zur vollen Geltung. Die übrigen Figuren sind, mit Ausnahme der Catherine (Frau Spitzeder), mehr oder minder nur Staffage. Denn weder der Feldmesser Friedrich (Hr. Conrad), noch der Steuereinnehmer Hanczo (Hr. Tietz), noch auch der Pachter Christel (Hr. Stürmer) oder der Zigeuner Joseph (Hr. Prechtler) können in dem Stücke eine in die an sich so magere Handlung irgendwie eingreifende Bedeutung beanspruchen. Wie wir schon oben bemerkt haben, erfreute sich die Novität bei ihrer vorgestrigen ersten Aufführung keines durchgreifenden Erfolges. Es ist jedoch nicht un möglich, daß dieselbe bei einer Aufführung im Allen Theater, wo die Raumverhältnisse andere sind, eine wärmere Aufnahme findet. » Leipzig, 11. Ian. Der vorgestrige Abend brachte eine Wiederholung des vortrefflichen geistreiche., Lttstspiels von Scribe und Legouvö: „Die Erzählungen der Königin von Navarra." Wir würden keine Ver anlassung haben, auf dieses schon öfter hier gegebene und immer gern gesehene Stück zurückzukommcn, wenn nicht zwei Rollen diesmal neu besetzt gewesen wären: die des Heinrich d'Albret und die der Prinzessin Eleo nore. Die erste dieser Rollen spielte Hr. Ellmenreich mit allem Feuer des Liebhabers, welches nnr gedämpft ist durch die scheinbare Unerreichbarkeit des Gegenstan des seiner Liebe, und zugleich mit all der persönlichen und patriotischen Hiugebung - des französischen . Edel- -'