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nächstfolgenden Sitzung, darüber ohne DiScussion ob der Ordnungsruf gerechtfertigt ist. nothdürftig aufrecht zu halten, unzulänglich, um den schab- französische Presse und selbst angesehene Journale wie die Revue des deux Mondes hörten nicht auf, aus gänzlich zu machen, einen bessern Erfolg gewünscht Revanche ihnen eingegebeNen Haltung nicht beirren hinzugelvmmen wäre, das dem Realismus dieser elsäs sischen Novellisten später die wärmste Aufnahme be reitete. In ihren Erzählungen, von denen viele zur Zeit der großen Revolution und des ersten Kaiser reiches spielen, tritt eine scharfe Opposition gegen Na poleon l. und eine entschiedene republikanische Besinnung hervor. Dieser Umstand trug nicht wenig dazu bei, unter dem zweiten Kaiserreich Erkmann-Chatrian zu den wenigen, aber gesinnungstüchtigen Schriftstellern zu zählen, die eS wagten, in ihren Romanen die alte Napoleon-Legende, die der Neffe auf dem französischen Throne wieder neuzubelebcn strebte, einigermaßen ihres Heiligenscheins zu entkleiden. Indessen war ihre lite rarische Opposition zuerst noch mild und schüchtern, und erst mit der steigenden Beliebtheit ihrer Romane wurde jener antibonapartistische Ton ein immer ent schiedener. Die Erzählungen „Uistoiro «t un consvrit cke 1813" (Pari« 1864), „Waterloo" (Paris 1865) und „l.v dlocus, vpisoüe üz la lin üe l'smpirv" (Paris 1867) zeigen, daß unsere Elsässer schon ganz und gar im oppositionellen Fahrwasser waren. Daß sie nach dem Deutsch-Französischen Kriege von 1870/71 in ihren Romanprodnctionen einen äußerst feindseligen Ton gegen Deutschland auschlugen, war freilich geeignet, ihre Popularität in Frankreich noch zu steigern; die hätten. „Freund Fritz" ist eine dramatische Idylle harmlosesten Gattung, die durch das Uebergew mit Rücksicht auf die dramatische Beschaffenheit des „Freund Fritz", über die wir noch einigt Bemerkungen auknüpfrn wollen, dieses Urtheil unser» Publikums nicht ungerecht, obgleich wir im Interesse der Dar steller, die sämmtlich ganz vorzüglich spielten, dem lassen und mit Rücksicht auf da» wirtlich Werth- volle vieler ihrer poetischen Productionen einen Theil derselben mS Deutsche übertragt». Ja namhafte Literarhistoriker wie Julian Schmidt und Karl Hille brandt haben ihren Leistungen eine von aller politi schen Animosität freie und gerechte Würdigung zutheil werden lassen. Die im Jahre 1864 erschienene Erzählung „k?ami kritr" ist eine elsässische Dorfgeschichte, aus der man nicht recht ersehen kann, in welche Zeit sie die Ver fasser versetzt habe». Doch scheint aus einigen An deutungen hervorzugehen, daß sie wol die Gegenwart (1864) im Auge haben. Die Direktion de» wiener StadttheaterS hat eine Bearbeitung der Dorfnovelle veranstaltet und dieselbe al» dreiactigeS „Ländliche« Sittengemälde" zur Aufführung gebracht. Wir wissen nicht, wie das wiener Publikum da» Stück ausgenom men. Wir können nur die eine Thatsache constatiren, daß die vorgestrige Aufnahme dieser Novität an un serm Stadttheater, wo sie zum ersten mal zur Auf führung gelangte, eine nicht» weniger als enthusiastische, ja eine kaum beifällige zu nennen war. Wir finden 12. I««« 1879. Lnserate p»d «» Vit «rptvittoa M I>l«rlt,»»,«dltzk PK »k M Ps, »k, «tl^esua» »« Ps. der Haltung dieser beiden Pseudoverfasser in Bezug Versuche, diese französische Novität unserer Bühne zu< auf die politische Gesinnung von Elsaß-Lothringen ' Kapital zu schlagen. Nichtsdestoweniger hat man in Deutschland sich von dieser ihrer von dem Gefühl der § Ar. 16. -Kipfl«. «estheivd «chaE«l»taa» , Preis ««dietkzelie rtaau»«» »>«. Äm , »der vd« der 'Ordnung zn entfernen, so kann die Versammlung auf die Ansrage de« Präsidenten-ohne Debatte beschließen, daß ihm da« Wort über den vorliegenden Gegenstand genommen werde» solle, wem» er zuvor auf di/se Folge vom Präsiden ten ausmerksam gemacht ist. Z. 60. Wenn ein Mitglied die Ordnung verletzt, so wird «» von dem Präsidenten mit Nennung des Namen« darauf zurückgewieseu. Das Mitglied ist berechtigt, dagegen schriftlich Einspruch zu thun, worauf der Reichstag, jedoch erst m der nächstfolgenden Sitzung, darüber ohne DiScussion entscheidet, ob der Ordnungsruf gerechtfertigt ist. H. 61. Wenn in der Versammlung störende Unruhe entsteht, so kann der Präsident die Sitzung auf bestimmte Zeit aursetzen ober ganz ausheben. Kann sich der Präsident kein Gehör verschaffen, so bedeckt er sein Haupt und ist hierdurch die Sitzung auf eine Stunde unterbrochen. Diese über die Ordnung in den Verhandlungen des Reichstage« vorhandenen Bestimmüngen erscheinen, wenn sie auch vielleicht aüsreichen, um die Ordnung im Hause Die Motive zvm Gesetzentwurf betreffend die Strafgewalt des Reichstages. Die Begründung de» Gesetze» betreffend dieStraf- Hewalt de» Reichstage» über seine Mitglieder, das wir in unserer gestrigen Nummer zum Abdruck brachten, lautet im allgemeinen Theile folgendermaßen: Der Art. SO der Reichsverfaffung bestimmt: „Kein Mitglied de« Reichstage« kann zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seiUe« Berufs gethanen Aenßerungen gerichtlich oder discipli- narisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden." Dir Regelung der DiSciPliu im Reichstage selbst ist nach Art. 27 der Reichsverfaffung einer „Geschäftsordnung" vor- behälten. Diese enthält in den HK. 42, 46, 60 und 61 folgende Bestimmungen: K.42. Kein Mitglied darf spreche», ohne vorher da« Wort verlangt und von dem Präsidenten erhalten zu haben. § 46. Der Präsident ist berechtigt, die Redner auf den Gegenstand der Verhandlungen zurückzuweisen Und zur Ord nung tu Ist ha« eino »der da« apderr in völktrung gemeldet. Den dortigen Mohammedanern, welche in da» Innere det Türkei auSwandern wollen, ist feiten» der Regierung die dauernde Befreiung von türkischem Militärdienst angebotew worden." LonstanUnopel, 10. Ian. Wie e» heißt, wird sich Savfet-Pascha nach Paris begeben und dem Minister de» Auswärtigen, Waddington, das Groß kreuz des Medjidi/ordcnS persönlich überreichen. *Aatkutta, S.Ja», abends. General Robert» griff mit drei kleinern Trupprnabtheiluugeu den Feind an, welcher bedeutende Streitkräfte zusammengezogen hattet Dkd Feind wurde unter bedeutenden Verlusten vollständig geschlagen. Die englische Cavalerie machte einen erfolgreichen Angriff, tödtete gegen 300 Mann, machte 100 Gefangene und erbeutete viel Vieh und Getreidevorräthe. Die Verluste der Engländer sind unbedeutend. der Rechtsprechung eignet sich weder der Reichstag selbst noch ein aus seiner Mitte gebildete« Gericht. Ein solches hatte allerdings ein für den preußischen Landtag im Jahre 1868 im Herrenhause eingebrachter Ent wurf eines Gesetzes betreffend den Schutz gegen den Mir- brauch der Redefreiheit der Mitglieder beider Hauser de« Landtags (Drucksachen de« Herrenhause« 1867/68 Nr. SK, 57, 78) im Auge. Indessen ist jenem Gesetzentwurf auch damals keine Folge gegeben worden, und er wird al« ei» geeignetes Vorbild für die Reichsgesetzgebung nicht wohl gelten können. Diese wird sich vielmehr, wenn sie für den Reichstag eine Strafgewalt über seine Mitglieder neu schaffen will, an die dem Reichstage gemäß Art. 27 der Reichsverfaffuug gegen seine Mitglieder zustehende Tirciplinarbefugniß auzu- lehnen haben. Leipziger Stadttheater. Leipzig, 10. Ian. Die beiden elsässischen Novellisten und Romanschriftsteller Emil Erkmann und Alexander Chatrian oder, wie sie sich mit ihren Cyllectivnamen nennen: „Erkmann-Chatrian", zeigen da» in der Geschichte keiner andern Literatur bekannte Phänomen, daß zwei Schriftsteller, zuerst durch zufäl lig« Bekanntschaft einander näher geführt, in der Folge einen, so innigen Freundschaft»- und Seelenbund schließen, daß ihre gemeinsamen poetischen Arbeiten gleich beim Beginne ihrer literarischen Zusammenwir- kuug eine höchst merkwürdige Einheit in Composition, Sprache und Stil zeigten. Bekanntlich wuchs im Lapse der Zeit diese ihre Gemeinsamkeit im Denken und Empfinden derart, daß man lange gar nicht auf den Gedanken kam, unter jenem Doppelnamen zwei besondere Autoren zu vermuthen. Ohne. Zweifel liegt h er eine interessaute psychologische Erscheinung vor, da eiche derartig« totale innere Verschmelzung zweier schriftstellerischer Individualitäten weit hinausgeht über di« zumal in Frankreich seit Scribe und dem Sltern Alexandre Dumas bekannte Collaboration mehrerer Schriftsteller an einem und demselben Roman oder Lustspiel. Erkmann-Chatrian blieben in Frankreich längere Zeit fast ganz unbeachtet, und die mit großer Treue, Kraft und Anschaulichkeit verfaßten Schilderungen ihrer elsässischen Heimat, in denen Natur und Volksleben in gleich, trefflicher Weise wiedergegeben sind, würden vielleicht noch lauge der Aufmerksamkeit der Franzosen «ntgangea f«iu, wenn nicht ein politisches Moment lichen, ja unter Umständen gefährlichen Wirkungen von Au«, schreitungen in den Aenßerungen uud Reden von Abgeorb- neten außerhalb der Wände de« Sitzungssaal«« vorzubeuge». Denn die Oeffentlichkeit der Verhandlung«», die verfassuags- mäßlg verbürgte Freiheit der Redner (Art. 30) und der über ihre Reden verbreiteten Berichte von jedweder Brr- antwortlichkeit läßt auch solche Aeußerungen nnd Reden Ab geordneter Verbreitung in den weitesten Schichten der Ra tion finden, welche, wenn sie eben nicht unter dem Schutz« d«r Unverantwortlichkei« der Rednertribüne gesprochen uud unter der gleichen Unverantwortlichkeit der Presse verbreitet wären, die Redner und di« Press« d«r strafgtrichtlichen Brr- folgung nach d«n Vorschriften de« gemeinen Recht« au«setz«n wurden. Daß ein solcher Recht«zustand beirrend auf da« RechtSbewußtsein im Volk« einwirkt, ist ein« nicht wegzu- leugnende Erfahrung, und d«r hierin liegend« Misftand tritt in immrr fühlbarerer Weis« seit der Zeit hervor, seit dem di« Wahlen einzelne Abgeordnete in den Reichstag geführt haben, welche sich für berechtigt erachten, di« ihnen verfassungsmäßig zustehrnde Freiheit de« Worte« zur Ent wickelung von Theorien über den Staat und die bürger liche Gesellschaft zu gebraucht», welche den Bestand beider zu erschüttern geeignet sind. E» darf daran erinnert werden, daß beispielsweise von der Rednertribüne de« Reichstages die pariser Commune und ihre Thaten gerechtfertigt, ja gepriesen worden sind, - daß mehrfach der Reichstag wie die Regierung geschmäht, ja, daß selbst zu Gewaltthätigkeiten von der Tribüne pro- voeirt worden ist. Die Maßregeln, welche auf Grund der Geschäftsordnung die Präsidenten gegen derartige Ausschrei tungen eintreten lassen tonnten, mochten genügend sein, um al« eine Ahndung der im Haust gtstörten Ordnung angeseht» zu werden, sie sind aber keineswegs ausreichend, um als eine Sühne de« durch jene AuSschreituugen belei- digten Rechtskewußtseins im Volke, wohin diese Ansschrei Telegraphisch« Depeschen. * Vatis, 10. Ja». Die Mpubliyue fransaise be- sprM di« glückliche Lösung de» Zwischenfalls mit TAkis, hebt die Schnelligkeit und Festigkeit, mit welch» der Minister de» Auswärtigen vorgegangen sei, tühmend hervor und bemerkt schließlich: Diejenigen, die di« Unklugheit begangen hätte», dem Vertreter Frankreichs zu trotzen, hätten bald genug in Erfahrung bringen können, daß die französische Republik sich übetall und von Allen Achtung zu verschaffe» wissen weÄe. ' ' " * Pari«, 10. Ian. Die Nachgiebigkeit drS Bei von Tunis soll, wie hier verlautet, insbesondere durch de» Umstand hervorgerusen worden sein, daß der französisch« Consul mit seiner Abreise drohte und sich änschickte, seine Functionen dem spanischen Consul zu.Übertragen." ' * pari», 10. Ian. Zufolge de» großen Schnee- fatl» ist an mehrern Punkten im Innern Frank reichs eine Unterbrechung des Bahnbetriebes eingetreten, namentlich in der Nahe van Dijon, Besang« und Orleans. * Petersburg, 10. Ja». Der Leiter drS Mini sterimn» de» Innern, StaatSsecretär Mazow, erließ eint Bekanntmachung, welche «in Telegramm de» Golo», wtMüch in Larizin die Pest aufgetreten sein sollte, als vollständige Erfindung bezeichnet. Sie weist auf die gegen die Verbreitung der Epidemie ergriffenen Maßregeln hin und «rklM, es sei sonach kein Grund zu übtrtriehenen Besorgnisse». Sie lenkt die Aufmerk- saMkeit der ZeitungSredactionen auf die Nothwendig keit einer vorsichtigen Auswahl der Mittheilungen hjn, da die Veröffentlichung erfundener Nachricht«« die schwerst«» Folgt» haben könnte. (Wiederholt:) ^Petersburg, 10. Ian. Die Agence ruffe erklärt die Meldung d«S Neuen Wiener Tageblattes von der erfolgten Unterzeichnung des russisch-türkischen S^aratfri«deu» für verfrüht; die Unterhandlungen würdet« viümebr uM. körtsBjMt^ v befriedigenden Verlauf und?^n verächtlich aller- nächstrnS zum Ziele sichren. Auch bezüglich dir Mtk- durG von der Hrnennvng Rustem-Pascha's zum Gou- verwear von Ostrumtlien seien die Zeitungen zu eilig: Rusttm entspreche persönlich zwar den Bedingungen dr» Berliner Vertrages in der Weife, daß die Pfotte den Mächten seine Ernennung zur Genehmigung Vorschläge» konnte, aber Rustem sei Katholik und die Bevölkerung OstrumelienS orthodox; feine Ernennung sei deshalb vcrläufig aufgeschobcn. (Wiederholt.) * Wien, 10. Ian. Meldung der Politischen Corre- sxondenz au» Konstantinopel von heute: „Die Ber- haMungen über den definitiven Frieden mit Rußland nehmen einen solchen Verlauf, daß die Un terzeichnung dess«lben längsten» im Laufe der nächsten Woche erwartet werden darf. — AüS Albanien wird eiy berechigender Umschwung in der Stimmung der Be- Dcutschc Mgemkinc Zcitung. «Wahrheit «d Recht, Freiheit iid ReseHI» tungen dringen, gelten zu können. Deshalb wird sich die Gesetzgebung nicht länger der Aufgabe entziehen dürfen, aus eine Ergänzung des bestehenden Rechts nach der Rich tung hin Bedacht zu nehmen, daß Ausschreitungen, von Ab geordneten in ihren Reden und Aeußeruugrn einer schärfer» Repression unterworfen werden. Wenn die- Gesetzgebung dabei an den Grundsätzen, aus welchen die Bestimmungen der Reichsverfaffung über den Schutz der Abgeordneten in der freien und unabhängigen Ausübung ihre« Beruf«, in«- besondere der-Art. 30 d«rselben, hervorgegangen sind» fest halten will , so wird sie .eine Abhülfe nur m einer Lem , Reichstage selbst über seine Mitglieder rmzUräumend«» Stras- Hie^ü^wi^ es sich indessen nicht um Schaffung einer förmlichen Strafgerichtsbarkeit'in dem Sinne Handeln, daß der Reich-tag in den Fällen des Art. 30 der Reichsver- faffung die allgemeinen Strafgesetze an Stcll« der ordeNt- - lichen Gerichte anzuwenden hätte. Denn zu einem Orga.»