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stet» bereit sein werbt, derartige Production-affociationen zu unterstützen. Die Staatsgarantie sei von wesentlicher Bedeutung sür da» ganze Gesetz, sie werde die Provinzen veranlassen, von der Facultät de« Gesetze» Gebrauch zu machen. Der Nutzen des Gesetzes werde der sein, daß die Banken iu Verbindung mit den Meliorationsfonds die Möglichkeit geben werden, die Wirksamkeit dieser Fond» in außerordentlich hohem Maße zu multipliciren. Alle Tage kämen Private wie auch Genossenschaften mit Anträgen auf Meliorationen an die Staatsregierung, denen mangels ge setzlicher Regelung der Sache nicht entsprochen werden könne. Schon um diesem Zustande ein Ende zu machen, sei es dringend wünschenswerth, daß das Gesetz in der Kommission wohlwollend behandelt und noch in dieser Ses sion zu Stande gebracht werde. Abg. vr. Braun hat gegen das Gesetz schwere Be denken: Wenn man etwas erreichen wolle, sei es mit dem guten Willen nicht genug, denn wenn in der Wahl der Mittel Fehler begangen seien, so könne dadurch unsere schon nicht glänzende Finanzlage noch mehr belastet werden. Für heute sei es mit dieser allgemeinen Warnung genug. Nachdem der Redner sodann die statistischen Ausführungen des Abg. Frhrn. v. Schorlemer-Alst über landwirthschastliche Einfuhr kritistrt und von seinem absolut freihändlerischen Stand punkte aus zu den entgegengesetzten Resultaten gekommen "ist, wonach Getreidezölle der Landwirthschaft nichts Helsen ' könnten und die Lage der letztem überhaupt keine allzu um ' günstige sei, verwerft er Hrn. v. Schorlemer auf eine Reihe "Artikel der Kreuzzeitung über Getreidezölle, die sehr lehr reich seien. (Heiterkeit.) Aehnlich wie mit Getreide- ver halte es sich auch mit den Holzzöllen, die nur wenigen Wald besitzern zugute kämen, der Allgemeinheit aber nur das Holz vertheuerten. Daß er alles dies sagen müsse, thu« ihm leid, weil es nicht zur Sache gehöre; aber daran sei Hr. v. Schor lemer schuld. Die Discussion wird geschlossen. Dem Abg. Braun gegenüber hält Abg.v. Schorlemer persönlich seine Zahlen über die Einfuhr aufrecht, die auch Abg. Braun nicht widerlegt habe. Abg. vr. Braun replicirt, er habe sie darum nicht widerlegen können, weil er doch nicht das ganze Statistische Bureau auf seinem Rücken um- hertragen könne. (Heiterkeit.) Die Vorlage wird an die vorhin beschlossene Commission mit verwiesen. Nachdem sodann die dritte Lesung des Nachtrags zum Etat (Feststellung deS Betrages der Matricular- beiträge für das laufende EtatSjahr) debatteloS mit der definitiven Annahme des Entwurfs geendet hat, folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs betreffend Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeiten des Finanzministers, des Minister- für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar beiten. ES melden sich zum Worte gegen die Vorlage die Abg. vr. Gneist, Frhr. v. Zedlitz-Neukirch, vr. Hänel, Reickensperger, vr. Virchow, Richter Hagen, v. Meyer- ArnSwalde; für dieselbe die Abg. vr. LaSker, 0r. Mi quel und Rickert. Der Vicepräsident Graf Bethusy-Huc hat den Vorsitz übernommen. Abg. Dl. Gneist spricht sich gegen die Vorlage auS: Eine Veränderung der ministeriellen Ressorts in der in der Vorlage angegebenen Weise sei wahrscheinlich zweckmäßig und wol anzurathen, indessen scheine ihm das Haus der Ab geordneten durchaus nicht competent, darüber zu beschließen. Durch Erlaß der Krone seien die Ministerien eingesetzt, und es sei eine Prärogative der Krone, ihre Minister zu ernen nen und dabei ihren ministeriellen Wirkungskreis, d. h. ihr Ressort abzugrenzen. Es handele sich um eine constitutio- nelle Frage, in welcher der heutige Beschluß als Präcedenzfall von ungeheuerer Wichtigkeit im Interesse der stetigen Ent- i Wickelung des ganzen Staates siir alle Zeiten maßgebend bleibe. Für das Haus sei die Frage nur als Finanzfrage zu behandeln, und er bitte daher, die Vorlage an die Bud getcommission zu verweisen. Abg. vr. LaSker: Er wünsche nicht, daß die Grundlagen unser» Staates fort während verändert werden durch Ministerialverfügungen über Ressortverhältnisse, und sei darum Freund der gesetz lichen Feststellung der Grenzen der MinisterialreffortS. Aus den materiellen Inhalt der Vorlage heute einzugehen, er scheine ihm nicht am Platze; denn da» gehöre in die zweite Berathung des Etats. Dem Abg. vr. Gneist wolle er ent gegnen, daß ein Beschluß des Abgeordnetenhauses im Sinne dieses Gesetzes keineswegs inconstitutionell sei, und daß dasselbe keineswegs Hrn. vr. Gneist verpflichte, die Präro gative der Krone gegen die preußische Regierung zu ver- theidigen. Ein Gesetz könne nicht ander« als gesetzlich abgeändert werden, das sei unser geltendes Recht, und die Frage hier könne nur die sein, ob man die im Etatgesetze enthaltene Ministerialorganisation durch da« Etatsgesetz oder durch ein Specialgesetz abändern wolle. Das vorliegende Gesetz sei auch keine Declaration, wie der Vorredner meine, sondern cs werde in den Motiven ausdrücklich betont, es solle ein neuer RcchtSzustaud an die Stelle des jetzigen treten. Das Abgeordnetenhaus halte kein Lolleg über StaatSrecht, son dern müsse praktische Politik treiben, und da frage er, ob denn irgendein europäischer Staat MinisterialreffortS durch einfache BerwaltungSordreS abändern lasse. Das geschehe nirgends, und neuerdings erst habe auch Italien sich für Abänderungen durch die Gesetzgebung entschieden. Also wie sei e« denn möglich, von einem Gesetzentwürfe wie dem vorliegenden, dessen Text die Unterschrift Sr. Maj. de« König« trage, zu behaupten, er vermindere die Prärogative der Krone? Und da« thue doch der Abg. Gneist. E« sei auch tatsächlich unwahr, daß der Regierung hier erst die Pflicht auferlegt werde, sich in Etatssachen auch mit dem Herrenhause zu einigen, denn auch jetzt schon sei dem Herrenhause eine, wenn auch beschränkte, Mitwirkung bei der Feststellung, des Etat» eiugeräumt. Auch heute könne das Herrenhaus, wenn das Abgeordnetenhaus die EtatS- vorlage ihm nicht zu Danke verändert habe, dieselbe einfach 2260 läßt. Sie schreibt urrterm 2. Dec.: „Das Fremden VerfaflungSrecht die Abänderung der Ressort» eine Präro blatt bringt in Nr. 281 einen auch in andern Zei tungen reproducirten Artikel über da« Leben des ReichS- Köni im Quiri Rom, die , blick, als verließ, d beiterstand sich dem j Furcht, Hi Worten p« heftiger A aber einig« Kopf über schrie noch waren zus Sie nur n «ulischen T gelang eS Höhe mit ließ, bis e ment, als zum zwanj Stimme, l Custozza - Oorraggic», io!" war i Hinsicht habe im vorigen Jahre im Reichstage Hr. vr. Bam berger ausgeführt, wie unerläßlich für jede größere Staats verwaltung «ine gewisse Beweglichkeit in den Refforts sei. Redner ist mit seinen politischen Freunden der Meinung, daß, wenn das Haus die Vorlage ablehne, solche Beschlüsse der Landesvertretung von der königlichen StaatSregierung als ein MiStrauenSvotum aufgesaßt werden würden, und daß sie danach würde handeln müssen. Jedenfalls sei die Vorlage der Budgetcommission zu überweisen. Ein erneuter Antrag auf Vertagung wird nun mehr angenommen. Es folgt eine Reihe persönlicher Bemerkungen. Abg. vr. Gneist vertheidigt sich gegen die ihm vom Abg. vr. Lasker gemachten Einwürfe, die letzterer aufrecht erhält. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr mit dem Reste der heutigen Tagesordnung: Fortsetzung der heute ab gebrochenen Debatte und einige kleinere Etats. in Friedrichsruh gewesen und mit den dortigen Ver hältnissen vollkommen unbekannt. Der-Fürst ist leider noch nicht wohl; er fühlt sich sehr angegriffen, schläft schlecht und arbeitet deshalb auch nicht viel, sondern sehr wenig, und in der Nacht gar nicht: Weder die Fürstin Odescalchi, noch Geheimrath Tiedemann, Noch Graf Herbert, welche sämmtlich der Artikel als hort an, wo die Lompetenzveränderungen einfach durch königliche Verordnung erfolgten. In der Thai sei »ach preußischem im ganzen ablehnen. Eine gesetzliche Feststellung der Reffort» empfehle sich auch deshalb, weil mit ihr eine directe Ab änderung sehr zahlreicher Gesetze verbunden sein müsse, in denen die betreffenden Ressort« genannt seien. Den Gneist'- schen Ausführungen gegenüber habe er den einen Trost: die Doctrin sei sehr stark und mächtig; sie werde aber nicht im Staude sein, constitutionelle Rechte zu verkümmern und abzubröckeln, die von der Regierung selbst anerkannt seien. (Beifall links.) Abg. Frhr. v. Zedlitz und Neukirch: E« komme ihm hauptsächlich ans die Klarlegung der staatsrechtlichen Seite der Vorlage an. Es handle sich gegenwärtig nicht darum, ob dir« Gesetz angenommen wer den müsse, ehe da« Budget bewilligt sei. Der Abg. vr. LaSker behaupte, ein Gesetz könne nur durch Gesetz ab- Umständen für de» Betroffenen mit solchen Härten verbunden ist wie gerade die Ausweisung. Die Frage aber, ob Strafe oder bloße Vorsichtsmaßregel, ist nicht allein entscheidend; es kommt noch ein wesentlicher Ge sichtspunkt hinzu. Der Reichstag ist für die Maß nahme, um die es sich hier handelt, die HSchstent- der Krone ResiortSveräNderungen «ingeführt wurden. Redner führt, das Eisenbahngesetz von 1838, di« Abänderung der schuA mit Au- Minister Position- Man Herren 4 dem Sin der Polii tige Bew der linke «in taktisi Bedrutun Delegatio sition scht sich nicht d-r Reg« Mittelste« Regier»», arbeiten l den heut! Theil seh sich die,? wobei sich doch mit ständlich i «r zugab Occuvatic was der indem er in Konstai Movibazai machte ar die »nun live, bei zur Morn Die deS Bud, chen". § Daß t draffy'S n wir nicht lichen Thl de« Minis fonds fas werfung bedeutet, Haltung t verständlic Entwickelr daß die L Anträge i — Die Reichsr . Regierun, wollen, preußische Die «P, Rolle eil Deutscher rechte un merkt: Politik w den Mitt Großmack inner» A diesen Du und Cors österreichss ment, wo fien geses Verfaffun endlich du dem Spli Balken in verlernen Pochens Entwickelr als bei ui Deutsches Reich. . X Serbin, 2. Dec. Heute hat wieder eine Sitzung derReichScommission für das Socialistengesetz stattgefunden. Die in der Sitzung vom 24. Nov. gefaßten Beschlüsse sind den Betheiligten zum größten Theil hereitS zugegangen, z. B. die absveisende Ent scheidung auf die Beschwerde Rackow wegen de- Ver botes einer Druckschrift, in welcher eine Rede Hasen- clever'S, mit offener Anpreisung socialdemokratischer und communistischer Bestrebungen, mitgetheilt wird; ferner die abweisende Entscheidung auf die Beschwerde de« Arbeitersängerbundes in Gotha. Die Beschwerde war gestützt auf die Behauptung, daß bei Gesängen nur die musikalische Bedeutung in Betracht komme, der Inhalt derselben aber gleichgültig sei. Die Be schwerdecommission hat dem nicht beigestimmt, sondern gefunden, daß die geflissentliche Auswahl von Liedern mit communistischem Inhalt für die VereinSzwecke um so mehr verboten sei, als die Musik den Eindruck solchen Inhaltes nur verstärken könne. — Heute Mit tag haben die Verhandlungen betreffens den zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn zu verein barenden Handelsvertrag ihren Anfang genommen. Oesterreich wird dabei vertreten: 1) durch den Ge schäftsträger Grafen v. Wolkenstein hierselbst, 2) den vr. Bazant aus dem österreichischen Handelsministerium und 3) den vr. v. MetlekvwikS, Bevollmächtigten des ungarischen Handelsministeriums. Deutschland ist durch die bisherigen Commissare vertreten, nur daß an die Stelle deS sächsischen Geh. FinanzratheS Watel der Geh. Finanzrath Renker getreten ist. — Der Magdeburgischen Zeitung schreibt man auS Berlin vom 1. Dec.: „Die Frage, ob der Reichs tag bei seinem Zusammentritt die Ausweisung der Abg. Fritzsche und Hasselmann für die Dauer seiner Sitzungen aufheben kann, ist mehrfach Gegen stand der Erörterung in der Preffe geworden. Eine berliner Correspondenz in der gestrigen Nummer ver neinte diese Frage, indem sie unter Bezugnahme auf die Ansicht eines freisinnigen Juristen in der Aus weisung eine Strafe erblickt. Diese Auffassung dürfte doch wol mit dem Sinne und dem Wortlaute der be treffenden Bestimmung deS SocialistengesetzeS nicht ganz im Einklänge stehen. Es heißt dort, daß die Ausweisung über solche Personen verhängt werden kann, von welchen eine Störung der öffentlichen Ord nung zu besorgen ist. Durch diese Fassung ist die Ausweisung unverkennbar als Vorsichtsmaßregel charak- terisirt; denn eine Strafe kann immer nur für eine bereits begangene Handlung verhängt werden, niemals aber für eine Handlung, welche man besorgt. Es kann auch unmöglich die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein, denjenigen, von welchem die Polizeibehörde Grund hat oder Grund zu haben glaubt, eine Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten, mit einer Straf« zu belegen, noch dazu mit einer Strafe, welche unter anwesend aufführt, befinden sich in Friedrichsruh, son dern sind sämmtlich längst wieder abgrreist, Der Fürst reitet auch nicht, und hat keinen alten, sondern einen jungen Oberförster. Ebenso wenig wird die Verbin dung mit diesem und mit der Post zu Pferde herge stellt, da Oberförsterei und Postamt auf wenige Pferde längen neben dem Wohnhause liegen. Noch näher am Hause aber hält sich ein Schwarm von Enten Auf, mit welchen der Berichterstatter in Correspokdety zu stehen scheint." . — Wie die Neue Preußische Zeitung mittheilt, dürfte man den Spruch des Kriegsgerichtes in der Unter suchungssache über den Untergang Sr. Maj. Schiff Großer Kurfürst innerhalb der nächsten 14 Tage erwarten. Vor der dann gesetzljch erforderlichen Be stätigung durch den Kaiser wird über da- Urtheil wol nichts an die Oeffentlichkeit gelangen. > - r Preußen, x Serbin, 2, Dec. Man betrachtet eS al- ein günstiges Zeichen für daS Verbleiben: der Hrn. vr. Falk in seinem hohen Amte, daß Hst: König den Antrag des Evangelischen Oberkirchenraths - auf Er nennung des OberconsistorialrathS Schmidt zütn welt lichen Stellvertreter des Präsidenten genehmigt und außerdem den Consistorialrath Vr. Richter iw Breslau zum Oberconsistorialrath und Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrathcs ernannt hat. vr. Richter wär bereits vor seiner 1869 erfolgten Ernennung zum Justitiarius des ConsistoriumS der Provinz Schlesien einige Jahre als Hülfsarbeiter im Oberkirchenrathe beschäftigt. — Nach dem soeben erschienenen FractionSver- zeichnisse des Abgeordnetenhauses gehören an: den National-Liberalen 165, dem Centrum 84 und 3 Hospitanten, der Fortschrittspartei 63 und, I Hos pitant, den Freiconservativen 33, den Neuconservativen 26 und 4 Hospitanten, den Polen 15, den Conser- vativen 10 Mitglieder, bei keiner Fraction sind 21 Abgeordnete, erledigt sind 8 Mandate. — Die Volks-Zeitung entnimmt einem Plakat: den Ab- schiedSgruß der ausgewiesenen Socialdemokraten A. Baumann, Ignaz Auer, Heinrich Rackow, F. W. Fritzsche, H. Ecks, C. Finn, Florian Paul, Albert Paul, Anders, Fischer, Karl Greifenberg, R. Schnabel, Körner, Werthmann, Einer, Iulius Malkowitz, Jakob Winnen, Zabel, WernSdorff, Thierstein, Stenzleit, K. Klein, Schiele, Kohlstädt, enthaltend folgende Sätze: Genossen und Freunde! Ihr wißt, solange wir unter euch waren und durch Wort und Schrift zu euch spreche« konnten, war unser erst«» und letzte« Wort: Keine Gewall- thätigkeiten, achtet die Gesetze, vertheidigt aber innerhalb de» Rahmens derselben euere Rechte! Dl« Worth möchten wir euch heute zum Abschiede noch einmal zurufe» und euch auffordern, sie jetzt mehr als je zu befolgen, mag auch die nächste Zukunft bringen, was sie will. Laßt euch nicht provociren! Jeder Fehltritt eine» einzigen: von uns würde für alle die schlimmsten Folgen haben und gäbe der Reaktion eine Rechtfertigung. Zum Schluß erinnert daS Manifest die Partei genossen der Ausgewiesenen daran, daß sie der Frauen und Kinder der Scheidenden eingedenk sein mögen; die Ausweisung habe bisjetzt mit Ausnahme eines Einzigen nur Familienväter getroffen. Keiner der Aus gewiesenen vermöge seinen Angehörigen mehr als den Unterhalt für die nächsten Tage zurückzulaffen. Der unter den auS Berlin Ausgewiesenen aufge zählte Uhrmacher Thierstein soll sich mit Anfertigung von Uhrwerken nach Art des durch die Katastrophe von Bremerhaven bekannten beschäftigt haben. Wie der Magdeburgischen Zeitung aus Berlin berichtet wird, ist nicht richtig, daß auch drei social- demokratische Frauen ausgewiesen worden seien. gative der Krone, wie auch die sehr verdienstliche Broschüre , . , „ . de« Hrn. vr. Gneist überzeugend nachweise. Hiernach werde kanzlers m Fnedricksruh, der mehr Erfindungen als man annehmen müssen und können, daß auch ck« legs Zeilen aufweist. Sein Verfasser ist offenbar niemals ttzrsixw so verfahren werden nillffe wie bisher. In di«ser in Friedrichsruh gewesen und mit den dortigen Ver ¬ scheidende Instanz, und, so berechtigt auch daS vollste Vertrauen in die Loyalität der Executive sein mag, im Princip kann unmöglich zugegeben werden, daß die Controlinstanz unter den Einfluß derjenigen Organe, welche sie zu controliren hat, gestellt wird. Eine an dere Frage ist es, ob eS wünschenswerth ist, daß der ... Reichstag von dem Rechte, seine durch di« Ausweisung Verfassungsstaat ist. Es sei dafür eine Reihe von Prä«- reu, Gebrauch macht; dieses Recht selbst aber Wird denzfällen anzufllhren, in denen einfeitig durch Verordnung man ^hm doch wol nicht bestreiten können.", — Die «Post» gibt der Mittheilung deS Berliner - . . r i Fremdrnblatte» über das Befinden deS Fürsten WSLN ««-«- -mW»--.:,