Volltext Seite (XML)
2259 könne die vom Geschäftsträger citirten friedlichen Ver sicherungen nicht hceinträchtigen. Eine Depesche des englischen Auswärtigen Amtes vom 2Y. Sept. 1878 sagt, Lord Salisbury schließe auS der Note des GeheimratheS GierS, daß letzterer anerkenne, daß alle früher» Versicherungen der russi schen Regierung in Betreff Afghanistans jetzt ihre Gültigkeit wiedrrerlangt hätten. Der veröffentlichte Schriftwechsel schließt mit einer Depesche Lord Salisbury's vom 30. Sept. d. I., worin Lord Salisbury erklärt, daß der russische Ge schäftsträger in London dieselben Erklärungen wie Geheimrath GierS abgegeben, daß derselbe auf eine Anfrage «egen des angeblich vom Kaiser von Ruß land an den Emir gerichteten Briefes eine Anfrage an die Petersburger Regierung gerichtet, und daß er später sich zu der Versicherung ermächtigt erklärt habe, eS sei nie die Rede davon gewesen, einen solchen Brief an den Emir zu senden. Vom preußischen Landtage. * Serkin, 2. Dec. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses, welcher am Ministcrtische der Vice präsident deS Staatsministeriums, Graf zu Stolberg, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen heiten Or. Friedenthal, der Finanzminister Hobrecht, der Minister für Handel rc. Maybach und mehrere RegierungScommissarien beiwohnten, trat das HauS nach der Mittheilung des Präsidenten, daß ein Gesetz entwurf betreffend den Ankauf der Homburger Eisen bahn tingegangen sei, in die erste Berathung des Gesetzentwurfes betreffend die Bildung von Wasser- genossenschaften. Der Abg. Biesenbach erklärte sich hauptsächlich gegen das Princip des Gesetzes, welches für die Ge nossenschaften die unbedingte Solidarhaft constituire. Dieses Princip sei überhaupt für alle Genossenschaften verderblich, deren Betrieb nicht unter unbedingter Staatscontrole stehe. Der Genostenschafter übernehme die Solidarhaft für die Geschäftsführung einer Ver waltung, auf welche er fast gar keinen Einfluß üben könne. Wenn dieses Princip nicht auS dem Gesetz entfernt werde, müsse er und seine Partei gegen das Gesetz stimmen. Der Äbg. l)r. Schellwitz bemerkte, er begrüße die Vorlage als einen weitern Schritt in der Entwicke lung unserS WassettechtS mit Freuden, glaube aber doch, daß eine cowmiffarische Berathung erhebliche Verbesserungen in den Spccialbestimmungen des Ent wurfes herbeiführen werde. Der Abg. Wisselinck trat hauptsächlich den Aus führungen des Abg. Biesenbach entgegen, daß die Solidarhaft den freien Genossenschaften zum Verderben gereichen müsse. Abg. Frhr. v. Schorlemer-Älst theilte den Stand punkt deS Abg. Biesenbach und gab außerdem noch mancherlei Aenderungen in den Einzelbestimmungen des Gesetzes dem Erwägen der Commission anheim. Sowie die übrigen Redner, begrüßte auch er diese Ab schlagszahlung auf die Codification deS gesammten Wasserrechts mit Freuden, obgleich er die Üeberhäufung des HanseS auch in dieser Session mit den wichtigsten Vorlagen beklage. Der Abg. Parisius sprach die Meinung aus, daß indem er meint, daß er dem kleinern Landwirth, bc feinen Katastralreinertrag gemacht sei; er bitte die Nach einigen Bemerkungen deS Abg. Biesenbach wurde die Vorlage an eine Commission von 21 Mit gliedern verwiesen. ES folgt die erste Berathuyg deS Gesetzentwurfes betreffend die Errichtung von LandeSculturrentcnbanken: Abg. Wisselinck spricht sich gegen den Entwurf aus, der Abg. Diesenbach seine absprechenden Urkheile über die Genossenschaften nur mit seinen Erfahrungen in Düsseldorf begründe. Diese seien aber doch nicht maß gebend. Die fallirte dortige Genossenschaft habe den von allen andern Genossenschaften ausgestellten Grund sätzen entgegengehandelt und jahrelang alle War nungen unbeachtet gelassen. Die von dem Abg. Biesen bach auS diesen Thatsachen gezogenen Schlüsse seien also in ihrer Allgemeinheit nicht richtig. Der Minister für die landwirthschaftlichen Ange legenheiten vr. Friedenthal wies darauf hin, daß er mit dieser Vorlage einem bei Berathung des Wald- schutzgesetzeS gegebenen Versprechen nachkomme, freien Genossenschaften in gewissem Maße das Recht der juristischen Persönlichkeit zu verleihen. Ob davon praktisch werde Gebrauch gemacht werden, könne er jetzt nicht entscheiden, obwol er zugeben müsse, daß unsere Hypothekcngesetzgebung große Schwierigkeiten in dieser Hinsicht biete. Die Regierung sei gern bereit, wenn man außer der Solidarhaft genügende Garan tien für die juristische Person finden könne, auf dieselbe zu verzichten. Um jeden Schaden für den Credit der Genossenschafter abznwehren, sei der Gesetzentwurf be treffend die LandeSculturrentenbanken bestimmt. Er hätte gewünscht, daß die Regelung dieser Materie nicht von der deS allgemeinen Wasserrcchtes getrennt erfolge, aber die hervorgetretenen Schwierigkeiten schon bei den allgemeinen Principien hätten dies erforderlich gemacht. Die große Frage, wem das Wasser gehöre, müsse im Zusammenhang mit unserer ganzen Civilgesetzgebung und dürfe nicht bei Gelegenheit eines PolizeigesetzcS zur Entscheidung gebracht werden. Der Abg. Do. Miquel erkannte die Tendenz dieser Vorlage, dem kleinern und mittler» Grundbesitz, namentlich in den westlichen Provinzen, durch die Bildung von Genossen schaften zu Hülfe zu kommen, als eine heilsame an. Dagegen glaubt er, daß hier die Solidarhaft nicht er forderlich sei und die Bildung dieser Genossenschaften sehr hindern werde. Man könne vielleicht eine Be stimmung treffen, daß der Gläubiger nicht bloS ange wiesen sein solle auf das Vermögen der Genossenschaft, welches oft z. B. bei Entwässerungsanlagen werthlos sei, sondern er solle befugt sein, bis zur Deckung der Schuld nach Maßgabe der Beitragspflicht Umlagen auf die Genossenschafter ausschreiben zu lassen. Die sen Ausführungen gegenüber wieS der Staatsminister vr. Friedenthal darauf hin, daß der Staat, wenn er künstlich juristische Persönlichkeiten schaffe, auch die nöthigen Garantien gewähren müsse, damit mit dieser Organisation kein Misbraüch geschehe. 1 den können. Jedenfalls bleibe neben dem landschaftlichen Credit eine große Lücke offen, die durch die Rentenbanken — — - , ,, , ausgefüllt werden solle. Eine Panacee für den Grund-, sonders in den östlichen Provinzen der Monarchie, : besitz sei damit nicht geschaffen, sondern es komme zunächst wenig nützen werde, da ein zu hoher Anspruch an darauf an, Hülfe zu schaffen, wo es sich darum han- - - - o . 7.7. . dele, zukünftige Meliorationen zu discontircn. Im ein- sie bestimmt sei, der Laudwirthschaft aufzuhelfen. Wenn man indessen durch ein Gesetz dahin wirken könnte, daS traurige Fluctuiren der Landbevölkerung mehr ein zuschränken, so würde vielleicht ein noch größerer Dienst geleistet werden als durch Rentenbankcn. Denn was helfe alles Melioriren und Drainiren, wenn man seiner Arbeitskräfte nicht von einem Tage zum andern sicher sei? UebrigenS beantrage er die Verweisung der Vorlage an eine Commission von 14 Mitgliedern. Abg. Dirichlet erkennt zwar den Zusammenhang dieses Gesetzes mit dem vorigen an, beantragt aber doch für dasselbe eine besondere Commission von 21 Mitgliedern. Abg. Graf Behr wendej sich geg n die Ausfüh rungen des Abg. v. Ludwig: Eine Ueberproduction der Laudwirthschaft sei in keiner Weise zu befürchten, da die Bevölkerung auch auf dem Lande jetzt durwauS keine Abnahme, sondern eine bedeu tende Zunahme aufweise. Redner hofft eine entschieden gün stige Wirkung der Vorlage. Indessen scheint ihm besonder« der ß. 6 ungünstig gefaßt und der Nachweis des zweiund- zwanzigfachcn Betrages de« bei der letzten Grundsteuerein schätzung ermittelten Katastralreinertrag« als zu hoch ge griffen. Wolle man dem Landwirth und der Landwirth- schaft helfen, so müsse» die Banken auch Darlehne gewäh ren, wenn die Sicherheit des Nachsuchenden überhaupt nach gewiesen sei. Er beantrage Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Commission von 21 Mitgliedern. Abg. Frhr. v. Schorlemer-Alst: In den letzten Jvhren habe die Einfuhr an Holz, Ge treide und Mehl sehr bedeutend zugenommen. Daher könne gar nicht genug meliorirt und cultivirt werden, und die Vorlage begrüße er daher mit Freuden. Indessen sei für die Beleihung vielleicht eine zu hohe Garantie gefordert, und einzelne Paragraphen des Gesetzes bedürfen durchaus präciscrcr Fassung. Bedenklich scheine ihm die StaatS- garantie, die Provinzen müßten ihren Credit allein decken. Er bitte, die Vorlage nicht an ein« besondere Commission, sondern entweder an die Commission für Waffergenoflcn- schasten oder an die um sieben Mitglieder sck boo ver stärkte Agrarcommission zu verweisen. Minister für Laudwirthschaft Or. Friedenthal sieht sich zu einigen Widerlegungen genöthigt: ES sei viel gegen den zweiundzwanzigfachen Katastral-> ertrag gesprochen worden; die Herren hätten dabei aber übersehen, daß dieses nur eine der facultativen Wcrthmes- sungen sei, wie sie das Gesetz Vorschläge, daß ebensowol nach Taxen, entweder nach landschaftlichen, resp. ritter- schaftlichen, oder nach einer von deu Rentenbanken selbst vorznnehmenden Taxe gemessen werden könne. ES liege aus der Hand, daß diese verschiedenen Methoden auch die verschiedensten Resultate ergeben könnten. Im allgemeinen werde überall da, wo starke Verschuldung vorliege, dir eigene JnstitutStäxe maßgebend sein. Diese Institute sollen ja pro- vinziale sein und ihre Taxprincipien werde» unter Berück sichtigung aller Werth- und Sicherheitsverhältnisse der be treffenden Provinz innerhalb der Statuten allen Wünsche» der Betheiligten Rechnung tragen. Wenn man sage, daß: schon jetzt die Landschaften mehr als die Hälfte und unter gewissen Modalitäten sogar zwei Drittel des WertheS als Darlehn gäben, so stehe fest, daß gewisse Theile des Grund besitzes nicht incorporirt seien und auch nicht beliehen wer- - - . .. . zelnen "würde aus den Wortlaut der resp. Provinziälstatuten Commission, an welche die Vorlage jedenfalls zu ver- zurückzukommen sein, wie es ja überhaupt in der Wesen- weisen sei, besonders auf diesen Punkt zu achten, da heit der Selbstverwaltung liege, daß ihr innerhalb eines sonst die Melioration in den Provinzen durch dieses gewissen gesetzlichen Rahmens di- Erfüllung zufalle. Der «-I* - »ich- -st"«" ! ». KSK KAVN'WLLX Abg. v. Ludwig freut sich über die Vorlage, da tigt; die Staatsregierung sei überzeugt, daß da» Hau ¬ ber Zusammenhang der an sich ganz hübschen, wohl klingenden Melodien. DaS schwierige Werk wurde in jeder Hinsicht vortrefflich auSgeführt und bekundete eine bedeutende Leistungsfähigkeit des jungen Quartettvereins. Hr. Grieg zeigte sich sowol in der Sonate wie in Klavierstücken seiner Composition zugleich als gewandter Pianist und mußte daS letzte: „Norwegischer Braut zug", 0p. 19, auf lebhaftes Verlangen wiederholen. Bei seinem lebensvollen Vortrage wäre ihm uur noch etwas plastische Ruhe zu wünschen. Jede Regung des Innern durch eine Körperbewegung zu manifestiren wirkt störend. Die Klavierpiecen dürfen wir als sehr werthvoll bezeichnen. Von den fünf Liedern seiner Muse, welche Frl. Sciubro sang, waren die ersten beiden zu leidenschaftlich gehalten, auch nicht gut für die Sängerin geeignet, welche mit den drei letzter», ruhiger gehaltenen, bessern Erfolg hatte. Ihr Vor trag schien durch Befangenheit zu leiden, läßt auch noch gleichmäßigere Tonentsaltung zu wünschen übrig. Aus allen diesen Werken des jungen norwegischen Componisten geht hervor, daß er mit schöpferischer Phantasie begabt ist und wir von demselben noch zahl- reiche Werke erwarten können. Möge er in seinen zukünftigen Schöpfungen unsere classischen Werke vor Augen haben und sich deren organisch geistigen Bau für sein Schaffen zum Muster nehmen. Rosza Sandor, der einst so gefürchtete Räuberkönig Ungarns, ist dieser Tage im Gefängniß zu Szamo« Ujvar gestorben. Der berühmte, sogar zum politischen Märtyrer gestempelte Held ward am 16. Juli 1813 zu Szegedin ge boren. Der Deutschen Zeitung entnehmen wir über sein Leben Folgende«: „Sein Vater und Großvater waren Räuber. Der Vater wurde in Ausübung seines «Berufes erschoflen. Der Sohn übertraf rasch Vater und Großvater und Brüder. Die öffentliche Sicherheit war in Ungarn unter der Wirthschaft .der Tablabiro« zur wahren Mythe geworden. ES wurde am Hellen Tage auf frequenter Straße geplündert und geraubt. An eine Verfolgung war nicht so leicht zu denken, dafür sorgte die Autonomie der Co- mitate. Wehe dem Panduren, der es gewagt hätte, ohne Erlaubniß eines Comitats die Grenzen desselben zu über schreiten! Aus dem Lande waren die Hirten meist Mit- genoflen der Räuber; Schenkwirthe waren die Hehler. Den Vermögenden blieb schließlich nichts übrig, als «Schutzgeld» zu zahlen und sich so gegen die Angriffe der Szcginy legönyek zu affecuriren. Die Banden waren vorzüglich or- ganisirt; an der Spitze derselben standen Häuptlinge, die mit unumschränkter Gewalt bekleidet waren. Bald war der Name Rosza Sandor weit und breit im Landt bekannt, Hunderte und Hunderte wahre und erdichtete Züge werden von ihm erzählt. Im Jahre 1836 wurde er zum ersten mal gefangen und in da« ComitatShauS gebracht. Er hatte mit seinem Liebchen in tiner Tanya gekost und sich hierbei ertappen lassen. Seine Geliebte befreite ihn «n Jahr später in wirklich heroischer Weise äus dem Gefängniß. Diese Geliebe, Kati mit Namen, war von dem Räuber auf blutige Weise erworben worden. Kati war verheirathet, ihr Mann wollte sie dem Räuber nicht abtreten. Rosza zerschmetterte ihm mit einem Pistolenschuß den Schädel. Von Kati besitzt Rosza zwei Söhne, welche ebenfalls das väterliche Handwerk ergriffen, jedoch lange nicht den Rnhm ihre« Vaters erbten. Während der Revolution wurde Rosza von Koffuth pardonnirt; der Räuber wurde Patriot und organisirte «in Frticorps, da« tapfer gegen die Raitzen focht. Später wurde er als Kundschafter nach Komorn ge- schickt. Auch al« solcher entfaltet« er große List und Kühn- heit. Auf den Kopf des Räuber« wurden unzähligem»! hohe Preise gesetzt. Keiner wollte an ihm zum Verräther werden. Endlich im Jahre 1856 fand sich der Verräther. Im Frühling de« genannten Jahres lag Rosza, voll de« süßen Weine«, im Kukuriizfelde neben seinem Gevatter Kiß. Plötzlich sieht er sich umzingelt und aufs Korn genommen. Rosza ergriff eine Pistole, schoß seinen Gevatter nieder und überlieferte sich sodann ruhig den Soldaten. Der Gevatter war auch wirklich der Verräther. Drei Jahre hindurch währte der Proceß. Rosza wurde zum Tode durch den Strang vernrtheilt, jedoch zu lebenslänglichem Kerker be gnadigt. Rosza kam auf die Festung Kusstein. Acht Jahre blieb er hier, dann schlug ihm die Stunde der Befreiung, er wurde gelegentlich einer allgemeinen Amnestie freigelaffen. Rosza kam in sein Vaterland zurück. Nicht lange litt e« den alten Räuber im Hause. Am 8. Dec. 1868 fiel Rosza mit einigen Genossen den Eisenbahnzug bei Felegyhaza an. Die ungarische Regierung entsandte den Grafen Gedeon Raday, damit er dem Räuberunwesen ein Ende mache. Rosza wurde am 14. Nov. 1868 in die szegediner Festung gelockt und — vier Jahre später — im December 1872 stand Rosza abermals vor seinen Richtern. Wie erinnerlich, wurden in die Strafverhandlung 1 Stadthauptman», 2 Stuhlrichter, 4 FiScale und 46 Sicherheitsconimissare als Mitschuldige verwickelt! Rosza wurde zum Tode ver- urtheilt; das Todesurtheil wurde abermals in lebensläng lichen Kerker umgewandelt. Im Kerker ist der alte Räuber nun auch gestorben. Rosza Sandor ist in Liedern vielfach verherrlicht worden, auch der Dramatisirung ist er nicht entgangen. Zahlreiche Porträt« existiren von ihm." — In Hannover starb am 27. Nov. Professor vr. Friedrich Grelle, einer der ausgezeichnetsten Lehrer der höher» Mathematik an der dortigen Polytechnischen Schule und als Fachschriftpeller in weiten Kreisen rühmlichst be kannt. Er stand noch im besten Mannesalter. Neben seiner Lehrthätigkeit widmete er sich in den letzten Jahren beson ders der Consolivirung de« preußischen Beamtenvereins, dessen hauptsächlichster Förderer er war. Wie ein tüchtiger Gelehrter, so war Grelle auch ein tüchtiger nach allen Seiten hin anregender, geistvoller Mensch.